Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3208 18.06.2014 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 18.06.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jürgen Stadelmann (CDU) Indikatoren für die Biodiversitätsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8318 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Land Sachsen-Anhalt verfügt seit 2010 über eine eigene Biodiversitätsstrategie, die als Handlungsgrundlage dient und über 200 Zielstellungen formuliert. Ein Aktionsplan wurde darauf basierend aufgestellt, um die Anstrengungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu erhöhen. Dieser soll regelmäßig aktualisiert werden. Um einen Überblick über die tatsächliche Situation der Artenvielfalt zu erhalten, ist essenziell , den gegenwärtigen Zustand einzuschätzen. Nur dies ermöglicht es überhaupt, Veränderungen sichtbar zu machen und die Zielerreichung einer Strategie zu überprüfen . Hierzu ist das Finden von geeigneten Indikatoren Grundvoraussetzung. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Auf Basis welcher Entscheidungen wurden die Indikatoren zur Über- prüfung der Zielsetzungen der Biodiversitätstrategie von der Landesregierung ausgewählt? Die Länder und ihre Fachbehörden haben einen gemeinsamen Satz umweltbezogener Kernindikatoren entwickelt. Diesem Satz und dessen Weiterentwicklung anhand neuer Erkenntnisse und Aufgaben hat die Umweltministerkonferenz (UMK) in ihrer 62. Sitzung im Mai 2004 zugestimmt. Das Landesamt für Umweltschutz (LAU) befasst sich seit mehreren Jahren im Rahmen der Arbeit der Länderinitiative Kernindikatoren (LiKi) mit der Datensammlung und Auswertung des durch die UMK beschlossenen Satzes von 24 Kernindikatoren. Ziele für den Umweltbereich sind aussagekräftige, wissenschaftlich fundierte und kommunizierbare Trends und Entwicklungen aufzuzeigen . Die Indikatoren zur Bewertung der Biodiversitätsstrategie in Sachsen-Anhalt sind 2007/2008 in Anlehnung an die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt und unter Berücksichtigung der Datenverfügbarkeit für das Gebiet von 2 Sachsen-Anhalt vorgeschlagen worden. Sie wurden dann durch den Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt auf der 39. Sitzung vom 29.05.2008 (Drs. 5/39/1245 B) bindend. 2. Erfolgt bei der Überarbeitung der Indikatoren eine Zusammenarbeit mit regionalen Forschungseinrichtungen und/oder Naturschutzverbänden? Wenn ja, mit welchen Aufgaben erfolgt die Zusammenarbeit? Sowohl die Kernindikatoren als auch die ‚Landesindikatoren‘ sollten möglichst selten überarbeitet/fortgeschrieben/aktualisiert werden, da die Vergleichbarkeit der Aussagen der einzelnen Indikatoren damit nicht mehr gewährleistet wäre. Sind Überarbeitungen dennoch angezeigt, erfolgen diese nach eingehender Diskussion in LiKi. Bei einer evtl. notwendigen Vorbereitung von Änderungen würden auch fachliche Hinweise regionaler und bundesweit tätiger Forschungseinrichtungen und/oder Naturschutzverbände (wo immer möglich) eingeholt und berücksichtigt. 3. Wie werden die Indikatoren erhoben und wie hat sich die Situation im Land Sachsen-Anhalt seit der Erhebung für diesen Indikator verändert für (bitte einzeln aufführen) a) Nachhaltigkeitsindikator für die Artenvielfalt - repräsentative Arten, b) gefährdete Arten, c) Erhaltungszustand der FFH-Lebensrauntypen und -Arten, d) Anzahlt gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten, e) Fläche der geschützten Gebiete, f) NATURA-2000-Gebietsmeldungen, g) Flächeninanspruchnahme: Zunahme Siedlungs- und Verkehrsfläche, h) Landschaftszerschneidung, i) Zersiedelung der Landschaft, j) Agrarumweltförderung FNL (geförderte Fläche), k) Anteil der Flächen mit ökologischer Landwirtschaft an der landwirtschaftlich genutzten Fläche, l) Flächenanteil zertifizierter Waldflächen, m) Stickstoffüberschuss (Gesamtbilanz), n) Gentechnik in der Landwirtschaft, o) Gewässergüte - Anteil Gewässer mit mindestens Güteklasse II, p) Blütezeitpunkt von Zeigerpflanzen? Die Indikatoren werden nach einer einheitlichen vereinbarten Methodik der LiKi erhoben. Diese sind im Einzelnen unter www.LiKi.nrw.de jeweils im Abschnitt „Definition und Berechnungsverfahren“ beschrieben. Die Indikatoren aus dem Anhang I der Biodiversitätsstrategie Sachsen-Anhalt werden in Form von einzelnen Indikator-Kennblättern fortgeschrieben. Die Fortschreibung der UMK-Indikatoren erfolgt in allen Bundesländern koordiniert. Die Kennblätter dafür sind bereits vorhanden. Eine tabellarische Übersicht aller Indikatoren mit Zuordnung siehe Anlage. Für die ‚Landesindikatoren‘ erfolgt die Erstellung der Kennblätter unter Federführung des LAU. Der geplante Ablauf zur Vorbereitung der Indikatorkennblätter 3 beinhaltet die Erarbeitung und die Abstimmung der Methodik, die Ermittlung und die Bewertung der Datengrundlagen sowie die Vorbereitung der Veröffentlichung im Internet. Es ist vom LAU geplant, die Darstellung der noch vakanten /offenen Indikatoren-Darstellungen bis zum Ende des Jahres 2014 vorzulegen . 4. In Bezug auf die Indikatoren (siehe 3 a) bis p)), wie schätzt die Landesre- gierung die Eignung der gewählten Indikatoren ein? Wurden bereits Indikatoren seit erstmaliger Erhebung evaluiert und ggf. angepasst oder ersetzt ? Wenn ja, welche? Wie häufig werden planmäßig welche Indikatoren evaluiert? Zu Frage 4, erste Teilfrage Die Indikatoren a), b), c), e), g), h), j), k), m), n), o) in der aktualisierten Form „ökologischer Zustand“ und p) sind aus fachlicher Sicht des LAU geeignet, Aussagen zum Zustand der Biodiversität abzuleiten. Der Indikator d) bedarf aus Sicht des LAU einer Spezifizierung. Eventuell sollte er auf die invasiven Tier- und Pflanzenarten beschränkt werden. Allerdings existiert bislang in Sachsen-Anhalt keine Liste dieser Arten. Deshalb ‚ruht‘ dieser Indikator bis zur endgültigen Klärung. Der Indikator f) ist aus Sicht des LAU wenig geeignet, Aussagen zum Zustand der Biodiversität zu treffen, da die Meldung der Natura 2000-Gebiete grundsätzlich abgeschlossen ist. Die Meldung sagt auch nichts über den Zustand der Natura 2000-Schutzgüter aus; dieser Zustand wird im Indikator c) abgebildet. Der Indikator i) würde ähnliches abbilden wie die Indikatoren g) und h) und deshalb voraussichtlich keine neuen/zusätzlichen Erkenntnisse liefern. Aus diesem Grund ist der Indikator bundesweit gegenwärtig offen. Der Indikator l) in der Form des Waldzustandes bildet im Wesentlichen den jährlichen Belaubungsgrad der Hauptwaldbaumarten ab. Er zeigt damit neben negativen anthropogenen Einflüssen durch Immissionen/Schadstoffbelastungen auch jährliche Schwankungen in der Wasserversorgung an. Inwieweit daraus Aussagen zum Zustand der Biodiversität ableitbar sind, muss geprüft werden. Zu Frage 4, zweite und dritte Teilfrage Die Indikatoren l) und o) wurden evaluiert und ersetzt. Indikator l): statt Flächenanteil zertifizierter Waldflächen wird der Waldzustand angegeben Indikator o): statt Gewässergute wird der Ökologische Zustand oberirdischer Binnengewässer und Gewässerstruktur angegeben Zu Frage 4, vierte Teilfrage Indikatoren würden/wurden je nach Erkenntnisfortschritten evaluiert.