Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3216 19.06.2014 (Ausgegeben am 20.06.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jens Kolze (CDU) Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau Kleine Anfrage - KA 6/8349 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung hat konkrete Pläne für eine zukunftsfähige Justizvollzugslandschaft erarbeiten lassen. Geplant ist, zukünftig den Justizvollzug an drei Standorten in den Justizvollzugsanstalten Burg und Halle sowie in der Jugendanstalt Raßnitz durchzuführen. Die Vollzugsanstalten Halle-Hauptanstalt, Dessau-Roßlau und Volkstedt sollen in Betrieb bleiben, solange die Haftplätze noch benötigt werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Zu welchem Zeitpunkt sieht die Planung des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung die Schließung der Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau vor? Der Rechtsausschuss hat sich am 11.04.2014 auf Antrag der CDU-Fraktion einstimmig darauf verständigt, sich im Rahmen der Selbstbefassung mit den zu erwartenden Sanierungskosten und dem Personalkonzept für den Weiterbetrieb der Altanstalten in Halle, Volkstedt und Dessau-Roßlau zu beschäftigen. Dazu fand am 30.04.2014 eine Bereisung der JVA Volkstedt statt. Eine weitere Bereisung ist für den 23.06.2014 in die Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau geplant. Im Ergebnis der Bereisungen, bei der sich der Ausschuss einen Überblick über die Situation in den Justizvollzugsanstalten verschaffen will, soll das weitere Vorgehen im Reformprozess vereinbart werden. Um diesen Überlegungen nicht vorzugreifen, kann das MJ keine aktuellen Planungen zur Schließung der JVA Dessau-Roßlau haben, zumal es insoweit auch noch vorab einer Änderung des JVAG bedarf. 2 2. Teilt die Landesregierung die Rechtsauffassung, dass die Neugliederung der Justizvollzugslandschaft und damit auch die zukünftige Konzentration auf die Standorte Burg, Halle und Raßnitz durch eine notwendige Änderung des Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten des Landes SachsenAnhalt unter Parlamentsvorbehalt steht? Diese Auffassung wird vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung geteilt. Die Neugliederung der Justizvollzugslandschaft in Sachsen-Anhalt steht unter dem Vorbehalt des Parlaments. Das Gesetz über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt müsste bei der kompletten Schließung einer Justizvollzugsanstalt geändert werden. Ein Terminplan für eine Änderung des Gesetzes liegt nicht vor. Im Übrigen ist auf die Antwort zu 1. zu verweisen.