Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3228 24.06.2014 Hinweis: Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader . Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 24.06.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von der Polizei registrierte Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ im Monat April 2014 Kleine Anfrage - KA 6/8341 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut polizeilichem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) gilt eine Tat als politisch motiviert, „wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet“ (vgl. u. a. BMI/BMJ (Hrsg.): Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2006, S. 135; VS-Bericht LSA 2012). Sachsen-Anhalt hat mit einer zunehmenden rechtsextremistischen Belastung zu kämpfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem durch das Landeskriminalamt Sachsen -Anhalt erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK). Im Lagebild PMK werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - poli- 2 tische Motivation (hierunter fallen auch rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten) zugrunde liegt. Die aufgeführten Zahlen für den Monat April 2014 stellen keine abschließende Statistik dar, sondern können sich aufgrund von Nachmeldungen noch (teilweise sehr deutlich) verändern und haben daher nur vorläufigen Charakter. Die Erhebung erfolgte mit Stand vom 30. April 2014. 1. Wie viele Straftaten - ausgenommen der Gewaltdelikte - im Phänomenbe- reich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2014 für den Monat April registriert? Im Monat April 2014 wurden in Sachsen-Anhalt 34 politisch motivierte Straftaten registriert, die dem Phänomenbereich - rechts - zugeordnet worden sind. 2. Wie viele Nachmeldungen wurden für die Vormonate seit Jahresbeginn registriert? Der Begriff der Nachmeldung ist im Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität nicht definiert. Es handelt sich dabei um Straftaten, die nachträglich, d. h. nach einer als Berichtszeitraum definierten Zeitspanne bekannt geworden/gemeldet worden sind. Das Fallaufkommen der Polizei bekannt gewordener Straftaten ist im Wesentlichen vom Anzeigeverhalten der Betroffenen abhängig. Darüber hinaus wird die politische Motivation oft erst im Verlauf des Ermittlungsverfahrens festgestellt und entsprechend gemeldet. Als Vormonate, bezogen auf den Monat April 2014, wurden in diesem Zusammenhang die Straftaten mit Tatzeit vom 1. Januar 2014 bis einschließlich 31. März 2014 interpretiert, die dem Polizeilichen Staatsschutz ab dem 1. April 2014 bekannt wurden und im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet worden sind. Danach sind in diesem Zeitraum 104 Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität - rechts - nachträglich registriert worden. 3. Um welche Art von Delikten handelte es sich bei den unter 1. und 2. er- fragten Taten? An welchen Tatorten (Kommune und Angabe Stadt- bzw. Ortsteil) wurden diese Straftaten wann (Datum und Uhrzeit) verübt? Bitte konkrete Auflistung nach Polizeidirektionen und Polizeirevieren, entsprechend der verletzten Rechtsnorm, Angaben zum Sachverhalt (Tathergang /Art und Weise), Themenfeldern im Phänomenbereich PMK-rechts (Rassismus, Antisemitismus, gegen links, Konfrontation/politische Einstellung , sexuelle Orientierung etc.), Festnahmen, Untersuchungshaft. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welcher materielle Schaden entstand jeweils? Im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt werden keine Statistiken mit Angaben zum Tathergang geführt. Die Zuordnung von Tathergängen wäre nur durch eine Einzelauswertung aller geführten Ermittlungsvorgänge möglich. In keinem der registrierten Fälle wurde eine Untersuchungshaft angeordnet. Die erfragten Angaben zu den Tatorten, Tatzeiten, Polizeidirektionen und Polizeirevieren , verletzten Rechtsnormen, Themenfeldern, vorläufigen Festnahmen, 3 materiellen Schäden und Tatverdächtigen sind in den Anlagen 1 und 2 (zu Frage 1) und in den Anlagen 3 und 4 (zu Frage 2) dargestellt. Die Angaben über die polizeilichen Vorerkenntnisse zu den Tatverdächtigen beziehen sich auf Politisch motivierte Kriminalität im Allgemeinen. Phänomenspezifische Vorerkenntnisse, wie „rechts“ etc., werden nicht erhoben. 4. Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Frage 1 und 2 genannten Straftaten jeweils ermittelt? Bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht. Über wie viele Tatverdächtige lagen polizeiliche Vorerkenntnisse aus dem Bereich PMK-rechts vor? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. d3228_Anlage.pdf KA 6-8341 Anlage 1.pdf KA 6-8341 Anlage 2 KA 6-8341 Anlage 3 KA 6-8341 Anlage 4