Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3230 24.06.2014 (Ausgegeben am 26.06.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Einbringung von Gemeindevermögen in Stiftungen (§ 115 Abs. 4 GO LSA); Stiftung Zukunft Zorbau (II) Kleine Anfrage - KA 6/8345 Vorbemerkung des Fragestellenden: In ihrer Antwort (Drs. 6/3068) auf die Kleine Anfrage (KA 6/8293) trägt die Landesregierung in der Antwort auf Frage 2 vor, dass keine weiteren Zustiftungen von Gemeindevermögen der ehemaligen Gemeinde stattfanden. Als Antwort auf Frage 3 wird vorgetragen, dass weitere Zustiftungen von Gemeindevermögen anderer Gemeinden nicht bekannt geworden seien. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Während die Antwort zu Frage 2 weitere Zustiftungen ausschließt, wird in der Antwort auf Frage 3 nur davon gesprochen, dass Zustiftungen nicht bekanntgeworden seien. Kann die Landesregierung ausschließen, dass es Zustiftungen von ehemaligen Gemeinden gab, die heute zum Gebiet der Stadt Lützen gehören? Ja, es kann ausgeschlossen werden, dass es entsprechende Zustiftungen gab. 2. Wurde Gemeindevermögen ehemaliger Gemeinden, die heute zum Gebiet der Stadt Lützen gehören, der Stiftung Zukunft Zorbau zur treuhänderischen Verwaltung übertragen? Wenn ja, wann und in welchem Wertumfang ? Die Stiftung Zukunft Zorbau verwaltet seit März 2010 die nicht rechtsfähige Stiftung „Zukunft Sössen“ auf Grundlage eines Treuhandvertrages vom 4. März 2010. Die nicht rechtsfähige Stiftung „Zukunft Sössen“ wurde im Rahmen des Stiftungsgeschäfts durch die ehemalige Gemeinde Sössen einmalig mit einem Stiftungsvermögen i. H. v. 3 Millionen € ausgestattet.