Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3232 24.06.2014 (Ausgegeben am 25.06.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Musikausbildung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Kleine Anfrage - KA 6/8352 Vorbemerkung des Fragestellenden: In einem Programmheft zu einem Konzert des Instituts für Musik der Martin-LutherUniversität wird in einer Rubrik „In eigener Sache“ darauf hingewiesen, dass Mittel für auf Honorarbasis arbeitende Lehrbeauftragte des Instituts durch die Universitätsleitung nicht freigegeben würden. Damit fiele zwangsläufig ersatzlos Unterricht aus. Seit April dieses Jahres würde „ein Großteil“ der Studierenden keinen Unterricht in den durch die Honorarkräfte vertretenen Fächern (Gesang, Klavier, Gitarre, Geige, Chorleitung u. a.) mehr erhalten. Hinzu tritt, dass die Lehrbeauftragten beschlossen hätten, künftig keine Verträge mit der Universität mehr abzuschließen, die lediglich ein Stundenhonorar von 15,- Euro (45 Minuten Unterricht) vorsehen, wie es derzeit vereinbart ist. Studierende sehen in der gegenwärtigen Situation eine Verletzung der Studienordnung der Universität und befürchten, dass die Anerkennung des Semesters gefährdet ist. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Kann sie die geschilderte Situation bestätigen? Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) hat, um den Haushalt ausgleichen zu können, u. a. die Sachkosten abgesenkt. Daran haben sich alle Bereiche der MLU beteiligt. Die Lehrkräfte, die vom Institut für Musik in den letzten Semestern vertraglich gebunden wurden, haben in diesem Kontext keine neuen Verträge zu den bisher üblichen Konditionen eingehen wollen. Es besteht Einvernehmen zwischen dem Rektorat und 2 der Institutsleitung, dass die bisher gezahlten 15 Euro pro Unterrichtsstunde zu niedrig sind. Das zur Verfügung stehende Budget ist zwischenzeitlich erhöht worden. Dem Institut wurde empfohlen, die Stundensätze zu erhöhen. Dennoch gilt für kommende Studienjahre: Das Institut wird die praktische Ausbildung anpassen und z. B. prüfen müssen, ob in allen Fällen Einzelunterricht erforderlich ist. Gleichzeitig sind die durch Lehrkräfte zu erbringenden Leistungen neu auszuschreiben . Frage 2: Besteht Grund für die Sorge der Studierenden, dass die Semesterleistungen entsprechend Studienordnung wegen fehlender Unterrichtsstunden nicht anerkannt werden können? Wenn das zutrifft, was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die Universität zu veranlassen, zur Studienordnung adäquate Studienbedingungen zu schaffen? Nach Auskunft des Bereiches Musikpädagogik ist diese Sorge inzwischen unbegründet (siehe auch Antwort auf Frage 1). Frage 3: Sollte die Situation, wie sie im Programmheft geschildert wird, zutreffen, besteht neben formalen Anerkennungsfragen Grund, die Qualität der Musikausbildung an der Martin-Luther-Universität in Zweifel zu ziehen? Wie bewertet die Landesregierung die Qualität sowie die personelle, finanzielle und sächliche Ausstattung der Musikausbildung in Halle - auch vor dem Hintergrund der Verlagerung von Ausbildungskapazität von Magdeburg nach Halle im Rahmen vom Land veranlasster Strukturmaßnahmen? Die Qualität der Musikausbildung an der MLU braucht nicht in Zweifel gezogen werden . Die Verlagerung der Musikwissenschaften von Magdeburg nach Halle fand allerdings mit dem Ziel des Stellenabbaus statt; die entsprechenden Professuren werden in der Titelgruppe 96 geführt. Dabei soll die Musikausbildung in Halle sich auch in Zukunft auf die Lehramtsausbildung konzentrieren. Die Universität wird deshalb prüfen müssen, wie die praktische Ausbildung neu justiert werden kann, vor allem in welchen Bereichen Einzelunterricht erforderlich ist und wo der Unterricht in Kleingruppen erfolgen kann. Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung die derzeit von der Universität vereinbarten Honorarsätze für Unterrichtsleistungen in Musikfächern von 15,- Euro pro Unterrichtsstunde ? Hält sie es für angemessen, einen solch niedrigen Honorarsatz ausdrücklich kritisch zu bewerten bzw. sieht sie Möglichkeiten, die Universität als staatliche Einrichtung zu veranlassen, ein höheres und angemessenes Honorar für diese Leistungen zu vereinbaren? Ob die von der Universität in der Vergangenheit vereinbarten Honorarsätze angemessen sind oder nicht, ist im Wesentlichen davon abhängig, aus welcher Motivation die Lehraufträge übernommen werden. Sofern man neben seinem Beruf vor allem junge Menschen unterrichten möchte, wird man die 15 Euro ggf. als Aufwandsentschädigung betrachten; muss man von diesen Honoraren den Lebensunterhalt bestreiten , erscheinen derartige Honorare niedrig. Höhere Stundensätze bedeuten bei 3 unverändert gewährtem Budget seitens der MLU allerdings geringere Stundenumfänge (siehe auch Antwort auf Frage 1).