Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3238 27.06.2014 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 30.06.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Franziska Latta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Landesprogramm für alleinerziehende Mütter „Familien stärken - Perspektiven eröffnen“ Kleine Anfrage - KA 6/8353 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Bei dem Programm „Familien stärken - Perspektiven eröffnen“ handelt es sich nicht um ein Sonderprogramm für alleinerziehende Mütter. Zielgruppe des regionalen sind überwiegend jüngere erwerbsfähige Hilfebedürftige aus sogenannten Familienbedarfsgemeinschaften in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Sachsen -Anhalt. Bei der Aufnahme in das Programm müssen in der Regel a) beide Elternteile bzw. die Partner arbeitslos und nicht älter als 30 Jahre sein, b) Alleinerziehende arbeitslos und nicht älter als 30 Jahre sein oder c) Jugendliche (hier ein Jugendlicher 15 bis 25 Jahre) Mitglied einer Bedarfsge- meinschaft sein, in der beide Elternteile bzw. Partner bzw. der Alleinerziehende arbeitslos sind. Weiterhin sollen Familien einbezogen werden, die bereits mit Maßnahmen der Jugend - und Erziehungshilfe unterstützt werden. In der praktischen Umsetzung des Programms zeigt sich, dass überwiegend Alleinerziehende und hier wiederum vorwiegend Frauen, das besondere Unterstützungsangebot nutzen wollen. Die Teilnahme beruht auf Freiwilligkeit. Es erfolgt grundsätzlich keine Zuweisung der Teilnehmenden durch die jeweiligen Jobcenter. 2 1. In welcher Höhe sind die bereit stehenden Gelder von 20 Mio. Euro des Landesprogramms „Familien stärken - Perspektiven eröffnen“, das vorrangig alleinerziehende Mütter bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen soll, bis jetzt abgerufen worden? 1.1 Wie viele Mittel können noch abgerufen werden? Für das Programm wurden bisher 14,6 Mio. Euro gebunden, wovon diesen rund 5,0 Mio. Euro ausgezahlt wurden. Für die Verlängerung der Betreuungsarbeit durch die Familienintegrationscoaches in den 14 Landkreisen und kreisfreien Städten und die Bereitstellung weiterer Erprobungsarbeitsplätze in Unternehmen bis Mitte 2015 erfolgen die Bindungen noch bis zum Jahresende 2014. 1.2 Wie wurde das Programm von den Arbeitsagenturen und den Job- centern bis jetzt abgerufen? Durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter erfolgt kein Abruf für dieses Programm, da diese nicht Zuwendungsempfänger sind. 1.3 Wie viele alleinerziehende Mütter wurden im Rahmen des Programms seit 2012 für wie lange in befristete Beschäftigung vermittelt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten differenziert darstellen. Die Anzahl der durch Alleinerziehende begonnenen Erprobungsarbeitsplätze kann der Zeile 5 der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden. Die max. Beschäftigungsdauer in diesen Erprobungsarbeitsverhältnissen beträgt 11 Monate. 1.4 Wie viele befristete Beschäftigungsverhältnisse mündeten nach der 11-monatigen Landesförderung in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten differenziert darstellen. Da für die in das Programm einbezogenen Familien vor der Einmündung in ein Erprobungsarbeitsverhältnis grundsätzlich eine längere Betreuungsund Begleitungsphase erforderlich war, konnte mit den ersten 11-monatigen betrieblichen Erprobungen erst ab Sommer 2013 begonnen werden . Daher liegen der Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussagen zur Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor. Aus der Zeile 6 der als Anlage beigefügten Tabelle geht hervor, dass bereits 239 betreute Personen eine Ausbildung oder ein Arbeitsverhältnis ohne eine vorgeschaltete betriebliche Erprobung aufgenommen haben. 1.5 Ist geplant, das Programm mit mehr Geld auszustatten? Wenn ja, in- wieweit ist dies für den kommenden Doppelhaushalt geplant? In den sieben Jahren der EU-Strukturfonds-Förderperiode 2014 - 2020 soll das Programm mit rund 30 Mio. Euro ausgestattet werden. Für den kommenden Doppelhaushalt sind davon ca. 5,6 Mio. Euro vorgesehen. 3 1.6 Wie viele Betreuer, wie viele Betreuerinnen in den Arbeitsagenturen stehen für die Vermittlung alleinerziehender Mütter zur Verfügung. Hierzu kann durch die Landesregierung keine Aussage getroffen werden. Die Arbeitsagenturen sind nicht Bestandteil des Förderprogramms. 1.7 Wie bewertet die Landesregierung den bisherigen Mittelabruf? Der Mittelabruf durch die Gebietskörperschaften erfolgt planmäßig. 2. Wie viele alleinerziehende Mütter wurden bisher im Rahmen des Landes- programms durch den „Familienintegrationscoach“ begleitet? Bitte differenziert nach geförderten alleinerziehenden Müttern, Lebensgemeinschaften /Ehen angeben sowie differenziert für Landkreise und kreisfreie Städte. Die Angaben zur Anzahl der betreuten Familienbedarfsgemeinschaften je Landkreis und kreisfreier Stadt sowie der darin enthaltenen Zahl der Alleinerziehenden können den Zeilen 1 und 2 der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden. Eine differenzierte Auswertung liegt dazu derzeit nicht vor. 3. Wie viele alleinerziehende Mütter betreut ein Coach in der Regel? Ein Familienintegrationscoach soll in der Regel 30 neu aufgenommene Familien je Förderjahr betreuen. 4. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den „Familienintegra- tionscoaches“ und alleinerziehenden Müttern? Wie viele Treffen finden statt, welche Themen werden hauptsächlich besprochen, inwieweit sind die Kinder einbezogen etc.? Mit Hilfe eines ganzheitlichen Betreuungsansatzes sollen durch die Familienintegrationschoaches individuelle Unterstützungsangebote entwickelt, Familien stabilisiert sowie Eltern im Leistungsbezug berufliche Perspektiven eröffnet werden. Daraus leitet sich ab, dass die Arbeit mit der jeweiligen Familie sehr sensibel, individuell und problembezogen erfolgen muss. Auch der jeweils erforderliche Betreuungsaufwand ist von der bestehenden Familiensituation abhängig . 5. Wie viele Beschäftigungsplätze wurden bisher im Rahmen des Pro- gramms geschaffen? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten differenziert darstellen. Die Zahl der bisher geschaffenen und besetzten Erprobungsarbeitsplätze geht aus der Zeile 4 der als Anlage beigefügten Tabelle hervor. 4 6. Wie viele Träger sind an dem Programm bisher beteiligt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten differenziert darstellen. Projektträger sind in diesem Programm die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt. Es sind alle 14 Gebietskörperschaften an dem Programm beteiligt . 7. Inwieweit sind die Erwartungen der Landesregierung vor dem Hintergrund der ursprünglichen Programmentwicklung bis jetzt erfüllt worden? Das Programm „Familien stärken - Perspektiven eröffnen“ wurde als Modellvorhaben für eine regionale Beschäftigungsinitiative konzipiert. Dabei hat sich gezeigt , dass es der richtige Ansatz ist, um insbesondere auch arbeitslose Alleinerziehende für eine Arbeitsaufnahme zu mobilisieren, indem individuelle und längerfristige Begleitung und Unterstützung bei der Lösung individueller und familiärer Problemlagen wie auch während der beruflichen Erprobung als wesentliche Voraussetzung für eine Arbeitsaufnahme angeboten wird. Bisher ist es auch gelungen, alle Erprobungsarbeitsplätze in regulären Betrieben einzurichten, von denen zum Teil auch signalisiert wurde, die Beschäftigten nach der Erprobung zu übernehmen. Aus Sicht der Landesregierung trägt das Programm auch dazu bei, das Engagement der kommunalen Akteure, insbesondere auch in der Zusammenarbeit mit den Jobcentern, deutlich zu unterstützen. 8. Ist eine Evaluation des Landesprogramms geplant? Wenn ja, durch wen und wann? Wenn nein, warum nicht? Im Zuge der begleitenden Evaluierung für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2007 - 2013 wird durch die Rambøll Management Consulting GmbH eine Evaluation des Programms „Familien stärken - Perspektiven eröffnen“ durchgeführt. Die Evaluation hat im August 2013 begonnen und wurde für ein Jahr konzipiert. Anlage zu KA 6/8353 Z e ile L a n d k re is A lt m a rk k re is S a lz w e d e l A n h a lt -B it te rf e ld B ö rd e k re is B u rg e n la n d k re is D e s s a u -R o ß la u H a ll e H a rz J e ri c h o w e r L a n d M a g d e b u rg M a n s fe ld S ü d h a rz S a a le k re is S a lz la n d k re is S te n d a l W it te n b e rg S U M M E 1 betreute Familienbedarfsgemeinschaften 141 107 117 266 50 196 117 241 104 135 146 136 197 242 2195 2 davon Alleinerziehende 111 74 76 227 45 139 84 196 91 100 114 110 131 194 1692 3 Kinder unter 15 Jahre 178 156 173 374 75 340 182 364 176 209 211 202 267 349 3256 4 begonnene Erprobungsarbeitsplätze 49 31 45 100 0 27 14 46 13 20 60 29 60 66 560 5 davon durch Alleinerziehende 39 21 32 86 0 14 10 33 12 17 52 24 36 48 424 6 Teilnehmende in Ausbildung oder Arbeit ohne Förderung 12 13 23 31 6 11 5 30 28 10 13 6 13 38 239 Quelle ® Quartalsstatistik der Landkreise und Kreisfreien Städte Programm "Familien stärken - Perspektiven eröffnen" (per 31.03.2014) 1