Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3239 27.06.2014 (Ausgegeben am 30.06.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rekrutierung von Minderjährigen durch die Bundeswehr Kleine Anfrage - KA 6/8356 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Bundesverteidigungsministerium hat bestätigt, dass die Bundeswehr bereits 17- Jährige mit Genehmigung der Eltern verpflichtet. Demnach hat die Bundeswehr in den vergangenen drei Jahren mehr als 3000 minderjährige Soldaten rekrutiert. Im Jahr 2013 seien alleine 1032 17-Jährige eingestellt worden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele minderjährige Jugendliche aus Sachsen-Anhalt in den vergangenen drei Jahren von der Bundeswehr rekrutiert worden sind? Nein, die Landesregierung hat keine entsprechenden Erkenntnisse. Die Bundeswehr hat darüber informiert, dass aufgrund der Ende 2012 vollzogenen Veränderungen innerhalb der Bundeswehrstruktur nur Angaben zum Jahr 2013 gemacht werden können. Danach seien im Jahr 2013 insgesamt 25 minderjährige Jugendliche mit Wohnort im Bundesland Sachsen-Anhalt in die Bundeswehr eingeplant worden. Die Bundeswehr teilte weiterhin mit: „Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr , die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, stehen unter einem besonderen Schutz. Bei ihnen ist der Gebrauch der Waffe allein auf die Ausbildung beschränkt und unter strenge Aufsicht gestellt. Sie nehmen nicht an Einsätzen teil, bei denen es absehbar zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen könnte und sie dürfen eigenverantwortlich und außerhalb der militä- 2 rischen Ausbildung keine Funktionen ausüben, in denen sie zum Gebrauch der Waffe gezwungen sein könnten; insbesondere werden sie nicht zu Wachdiensten mit der Waffe eingesetzt.“ 2. Wie geht das Landesschulamt damit um, wenn eine 17-Jährige bzw. ein 17-Jähriger aus Sachsen-Anhalt zur Bundeswehr gehen will? Die Zuständigkeit des Landesschulamtes ist insoweit nicht gegeben. Für Schulpflichtbefreiungen oder das Anordnen des Ruhens der Schulpflicht sind die Schulleiterinnen und Schulleiter der berufsbildenden Schulen zuständig. 3. Wie wird sichergestellt, dass die minderjährigen Jugendlichen die gesetz- lich vorgeschriebene Teilzeitschulpflicht erfüllen? Kann die Bundeswehr die Erfüllung der Teilzeitschulpflicht ermöglichen? Nach aktueller Rechtslage ist die Befreiung von der Schulpflicht bzw. das Ruhen der Schulpflicht wegen Bundeswehrdienst nicht möglich. Rekrutieren entspricht nicht einem Ausbildungsvertrag, der zur Schulpflicht in einer Teilzeitausbildung führt. Jugendliche können nur dann die Schulpflicht bei der Bundeswehr erfüllen, wenn sie eine Ausbildung auf der Grundlage eines gültigen Ausbildungsvertrages beginnen. Die Bundeswehr hat zu dieser Frage Folgendes mitgeteilt: Die Bundeswehr bietet eine Vielzahl von zivilen und militärischen Karrieremöglichkeiten an, die dazu beitragen, dass Jugendliche die gesetzlich vorgeschriebene Teilzeitschulpflicht erfüllen. So können die Jugendlichen in zahlreichen Berufsausbildungen sowie zivilberuflichen Aus- und Weiterbildungen und mehreren Laufbahnausbildungen im technischen sowie nichttechnischen Verwaltungsdienst gemäß den gesetzlichen und landesrechtlichen Vorgaben qualifiziert werden. Schließlich haben die Jugendlichen die Möglichkeit, während sowie ggf. am Ende ihres Wehrdienstes die Förderung einer qualifizierenden, einer schulischen und/oder beruflichen Bildungsmaßnahme zu beanspruchen. Der Umfang der Förderung richtet sich nach der Dauer ihrer Wehrdienstzeit. Diese Maßnahmen werden an zivilen Bildungseinrichtungen absolviert. Damit trägt der Arbeitgeber Bundeswehr nicht nur zu einer Erfüllung der Teilzeitschulpflicht bei, sondern ermöglicht darüber hinaus den Erwerb von höherwertigen Qualifikationen im Lebenslängsschnitt und trägt damit verstärkt dem Prinzip des life-long-learnings Rechnung.