Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3242 02.07.2014 (Ausgegeben am 02.07.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Franziska Latta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aktiv zur Rente plus Kleine Anfrage - KA 6/8354 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Der erforderliche Beschluss der EU-Kommission zur Änderung des Operationellen Programms für den Europäischen Sozialfonds (ESF) 2007 - 2013, durch den die benötigten Mittel für das Programm „Aktiv zur Rente PLUS“ zur Verfügung gestellt wurden , erfolgte am 27.11.2013. In der Folge wurden Änderungen des Finanzplanes für den ESF vorgenommen, so dass den Gebietskörperschaften in Sachsen-Anhalt im Januar 2014 der Verfügungsrahmen für das Programm benannt werden konnte. In dem kurzen Zeitraum zwischen Januar 2014 und April 2014 erfolgte die Antragstellung durch die Projektträger, die Prüfung der beihilferechtlichen Voraussetzungen , das regionale Auswahlverfahren für die in der jeweiligen Region prioritären Projekte und die Antragsprüfung in der Bewilligungsbehörde. Damit war es möglich, dass die ersten Projekte mit der Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmebeginn bereits am 01.04.2014 beginnen konnten. 1. In welcher Höhe ist das Finanzvolumen des Programms „Aktiv zur Rente plus“ von 36 Mio. Euro bisher abgerufen worden? In der ersten Bewilligungsrunde wurden Verträge für 252 Projekte geschlossen und damit 1.121 Beschäftigungsplätze zur Verfügung gestellt. Mit diesen 252 Projekten wurde bisher ein Mittelvolumen von ca. 19,4 Mio. € gebunden. Für die ersten zwei Monate der Programmrealisierung wurden 1,2 Mio. € abgerufen . 2 Derzeit erfolgen weitere Mittelbindungen, so dass die Projekte der zweiten Bewilligungsrunde spätestens im Juli 2014 beginnen können. 2. Wie viele Menschen wurden seit dem Beginn des Programms in Beschäf- tigung vermittelt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten differenziert darstellen sowie Nennung der Träger und Einsatzbereiche der Stellen sowie die Dauer der Beschäftigung. Die Zahlen der bisher bewilligten Projekte und damit verbundenen Beschäftigungsplätze sind der unten angeführten Tabelle zu entnehmen. Eine Nennung der Träger und der Einsatzbereiche für die Stellen ist der Landesregierung aus Datenschutzgründen nicht möglich. Zur Ermittlung dieser Angaben müssten die Einverständniserklärungen der Betroffenen vorliegen und im Anschluss eine Nacherfassung der Daten erfolgen, was mit einem hohen zusätzlichen Personalaufwand verbunden wäre. Gebietskörperschaft Projekte Beschäftigungsplätze Altmarkkreis Salzwedel 18 40 Anhalt-Bitterfeld 11 94 Bördekreis 27 66 Burgenlandkreis 24 151 Dessau-Roßlau 14 40 Halle 14 93 Harz 27 50 Jerichower Land 8 39 Magdeburg 14 132 Mansfeld-Südharz 17 112 Saalekreis 19 67 Salzlandkreis 15 39 Stendal 25 121 Wittenberg 19 77 SUMME 252 1121 Quelle ® Statistik FSIB Beantragt wurden die Stellen mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. 2.1 Wurden im Rahmen des Programms vorherige Bürgerarbeitsplätze weitergeführt? Wenn ja, wie viele und bitte auch Angabe als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der Plätze im Programm „Aktiv zur Rente plus“. Das im Sommer 2010 begonnene Modellprojekt Bürgerarbeit ist ein Bundesprojekt , welches im Dezember 2014 ausläuft. Das Programm „Aktiv zur Rente PLUS“ ist ein Projekt des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der Umsetzung der Strukturfondsperiode des ESF 2007 bis 2013 und dient der Schaffung zusätzlicher und im öffentlichen Interesse liegender Beschäftigungsmöglichkeiten für überwiegend ältere erwerbsfähige Langzeitarbeitslose im Arbeitslosengeld-II-Bezug. 3 Die Information zur Weiterführung von Beschäftigungsinhalten aus vorhergehenden Projekten der Bürgerarbeit in den Projekten „Aktiv zur Rente PLUS“ war nicht förderentscheidend und liegt der Landesregierung daher nicht vor. 2.2 Wie viele ehemalige Bürgerarbeiter und Bürgerarbeiterinnen sind im Rahmen von dem Programm „Aktiv zur Rente plus“ tätig? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten differenziert darstellen. Diese Information liegt der Landesregierung nicht vor, s. a. Antwort zu Frage 2.1. 2.3 Wie viele dieser geschaffenen Stellen sind zum Stichtag 1. Mai 2014 besetzt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten differenziert darstellen. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Plätze, die der Tabelle in der Antwort zu Frage 2 zu entnehmen sind, in den Regionen kurzfristig besetzt wurden. 2.4 Wie stellt sich das Verhältnis von Bewerbern und Bewerberinnen und geschaffenen Plätzen dar? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten differenziert darstellen. Das Verhältnis von Bewerbern und Bewerberinnen zu der Anzahl der durch das Programm „Aktiv zur Rente PLUS“ geschaffenen Plätze ist der Landesregierung nicht bekannt. Inwiefern aussagefähige Informationen möglich wären, ist schwer einschätzbar, da weder die Projektträger noch die Bewilligungsbehörde zur Erfassung dieser Angaben verpflichtet sind. Eine Erhebung könnte nur nachträglich durch zusätzliche, personal- und kostenaufwendige Befragungen bei den Projektträgern erfolgen. Aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten wurde darauf verzichtet. 3. Inwieweit fördert die Landesregierung dieses Programm über das Jahr 2015 hinaus weiter bzw. ist ein Folgeprogramm seitens der Landesregierung geplant? Im Rahmen der Investitionspriorität 1, Prioritätsachse 2 „Zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen und weiteren am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personengruppen“ des Operationellen Programms ESF 2014 - 2020 plant die Landesregierung weiterhin Projekte zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Langzeitarbeitslose. Die weitere Untersetzung und genaue inhaltliche Ausgestaltung des Programms ist von der Zustimmung der EU-Kommission zu dem eingereichten Operationellen Programm abhängig.