Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3245 04.07.2014 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 08.07.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Kavernenspülung bei Peckensen und Soleverpressung Kleine Anfrage - KA 6/8369 Vorbemerkung des Fragestellenden: Vor dem Hintergrund des an mehreren Stellen oberflächlich austretenden Öls oberhalb der seit 40 Jahren genutzten und 1000 m unterhalb der Erdoberfläche befindlichen Salzkavernenspeicher bei Gronau stellen sich mehrere Fragen bezüglich der Kavernenspülung in der Altmark. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Wird das Geschehen bei Gronau vom Landesamt für Geologie und Bergwesen und der Landesregierung als Anlass genommen, die Genehmigungen zur Kavernenspülung bei Peckensen neu zu überprüfen? Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) überprüft im Rahmen der Betriebsplanzulassungen , der Wahrnehmung der Bergaufsicht und der Überprüfungen gemäß der 12. BImSchV (Störfallverordnung) regelmäßig die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und damit die Voraussetzungen der Genehmigung. Hinsichtlich des Ölaustritts im Bereich der Erdölspeicherkaverne S5 bei Gronau-Epe (Nordrhein-Westfalen) werden die betreffenden Untersuchungen verfolgt. Nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse wird geprüft werden, ob ähnliche Verhältnisse auch in Sachsen-Anhalt auftreten können und welche Maßnahmen getroffen werden müssten, um derartige Havarien im Vorfeld zu verhindern. 2 Frage 2: Wie sieht das Monitoring zur Überwachung der geologischen und hydrologischen Veränderungen im näheren und weiteren Umfeld der gespülten und noch in Spülung befindlichen Kavernen aus? Das Monitoring zur Überwachung der geologischen und hydrologischen Veränderungen im näheren und weiteren Umfeld der gesolten und noch in Solung befindlichen Kavernen umfasst im Wesentlichen: 1. Durchführung echometrischer Vermessungen der Kaverne während des Solprozesses, 2. Durchführung echometrischer Vermessungen der Kaverne während des Speicherprozesses, 3. Durchführung von Senkungsnivellements, 4. Prozessüberwachung des Solprozesses, 5. Prozessüberwachung des Soleverpressprozesses, 6. Prozessüberwachung des Gasspeicherprozesses und 7. Insitu-Lagerstättendruckmessungen. Frage 3: Welche Daten werden in welcher Frequenz erfasst und wo sind sie für die Öffentlichkeit zugänglich? Die Numerierung bei der Beantwortung dieser Frage bezieht sich auf die Numerierung in Frage 2. Nr. Erfasste Daten Frequenz der Datenerfassung Ort der Zugänglichkeit 1 Lagemäßige Ausdehnung der Kaverne unregelmäßig in Abhängigkeit vom Solfortschritt LABG 2 Lagemäßige Ausdehnung der Kaverne alle fünf Jahre LAGB 3 Senkungsbeträge und -geschwindigkeiten alle zwei Jahre LAGB 4 Prozessdaten Solprozess, u. a. eingeleitete Wassermenge , geförderte Solemenge und Drücke permanent Unternehmen 5 Prozessdaten Soleverpressprozess , u. a. Solemenge und -druck Leitungseingang, Solemenge und -druck Leitungsausgang , Sondenkopfdrücke , Verpressmengen je Sonde permanent Unternehmen 6 Prozessdaten Gasspeicherung , u. a. Ein- und Ausspeichermengen , Sonden- permanent Unternehmen 3 Nr. Erfasste Daten Frequenz der Datenerfassung Ort der Zugänglichkeit kopfdrücke 7 Insitu-Lagerstättendrücke und -temperaturen jährlich seit 2014 LAGB Frage 4: Befinden sich oberhalb der Spülungen Bebauungen und wurden zu Beginn der Spülungen Bebauungsdokumentationen erfasst, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche klären zu können? Unmittelbar oberhalb der Kavernen befindet sich keine Bebauung, so dass auch keine Bebauungsdokumentation vor Beginn der Kavernensolung erfolgte. Frage 5: Erfolgt im Umfeld der Kavernenspeicher und des Salzstockes ein Grundwassermonitoring , das laufend die chemische Zusammensetzung feststellt? Es erfolgt kein Grundwassermonitoring. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 14 verwiesen. Frage 6: Werden laufende Messungen zur Mächtigkeit der verbliebenen Salzstrukturen bzw. zur Feststellung von gefährlichen Ausdünnungen des Salzdomes durchgeführt ? Das Volumen und die Ausdehnung der Kavernen werden regelmäßig durch Vermessungen überprüft. In der Phase der Solung erfolgt dies in Schritten von jeweils ca.100 Tm³ Hohlraumvolumen und während der Nutzungsphase findet alle drei bis fünf Jahre eine Vermessung statt. Aus den Messergebnissen der einzelnen Kavernen werden die Mächtigkeit der Salzformation und die Abstände zwischen den Kavernen ermittelt. Frage 7: Wenn ja, sind diese Messdaten öffentlich zugänglich? Wenn ja, wo sind diese Daten zu finden? Die Messergebnisse liegen im LAGB vor und sind dort auf schriftlichen Antrag einsehbar . Frage 8: Worin bestehen die in Drucksache 6/1225 vom 26. Juni 2012 in Antwort 8 genannten umfangreichen technischen Maßnahmen, um den Kontakt von verpresster Sole und nutzbarem Grundwasser zu verhindern? Grundsätzlich werden zwei Wege überwacht, die zum Kontakt zwischen Grundwasser und Sole führen können. Dies sind zum einen der sichere Transport der Sole durch Rohrleitungen und Bohrungen in die Lagerstätte (und damit durch nutzbare Grundwasserhorizonte) und zum anderen das Hochdrücken von Sole aus der Lagerstätte in diese Horizonte. 4 Die Leitungen sind mit Lecküberwachungssystemen ausgerüstet, die die Differenzen zwischen den Durchflussmengen an den jeweiligen Anfangs- und Endpunkten der Leitungen aufzeigen und ggf. zur Abschaltung der Anlagen führen. Die Bohrungen sind in den oberen Bereichen mehrwandig ausgeführt. Der Ringraum zwischen der soleführenden Rohrtour und dem Schutzrohr ist mit Süßwasser gefüllt und wird drucküberwacht. Bei Druckanstiegen, die sowohl durch Leckagen der Solerohrtour als auch durch Temperatureffekte entstehen könnten, würden die Bohrungen geschlossen und die Ringraumflüssigkeit auf Salzgehalt untersucht werden. Bei nachgewiesenen Leckagen des Tubings würde eine Reparatur oder die Stillsetzung der Bohrung erfolgen. Ein Kontakt zur Umgebung würde weiterhin durch das Schutzrohr (Casing) vermieden. Damit Sole aus der Lagerstätte herausdrückt, müssen bestimmte physikalische Bedingungen (Drücke) erreicht werden. Aus den geologischen Kenntnissen über die Lagerstätte und das Deckgebirge wurden gutachterlich entsprechende Grenzdrücke ermittelt. Die zulässigen Betriebsdrücke sind weit unterhalb dieser Drücke festgelegt und werden kontinuierlich für jede Bohrung überwacht. Damit werden vorbeugend Druckbedingungen verhindert, die das Austreten von Sole aus der Lagerstätte verursachen könnten. Frage 9: Wie beurteilt die örtlich und sachlich zuständige Wasserbehörde die Soleverpressungen insbesondere in der Nähe des Trinkwassergewinnungsgebietes bei Gieseritz? Im Rahmen des Zulassungsverfahrens des aktuellen Hauptbetriebsplanes wurde unter anderem der Landkreis Altmarkkreis Salzwedel als örtlich und sachlich zuständige Wasserbehörde beteiligt. Dem Vorhaben wurde unter Auflagen und Hinweisen zugestimmt (siehe Anlage 1). Frage 10: Kann die Stellungnahme der örtlich und sachlich zuständigen Wasserbehörde eingesehen werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Frage 11: Welche Einschränkungen/Auflagen fordert die örtlich und sachlich zuständige Wasserbehörde hinsichtlich der Soleverpressung? In welchen Punkten wurde diesen Auflagen in den Genehmigungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen entsprochen, in welchen nicht? Für die Soleverpressung wurde zum einen ein gutachterlicher Nachweis darüber verlangt , dass die zur Grundwassergewinnung nutzbaren Grundwasserleiter nicht beeinträchtigt werden. Zum anderen wurde die Erarbeitung und Umsetzung eines Monitoringkonzeptes gefordert. Bezüglich des Soletransportsystems wurden außerdem Sachverständigenbescheinigungen über die Eignung, die Dichtheit sowie das Überwachungssystem beauflagt. 5 Das LAGB hat sämtliche Auflagen bei der Zulassung des aktuellen Hauptbetriebsplanes berücksichtigt. Frage 12: Wurde die Grundwasserneubildung und damit verbunden das Klimaschutzkonzept des Landes bei der Genehmigung der Wasserentnahmerechte berücksichtigt und wenn ja, wie beurteilt die örtlich und sachlich zuständige Wasserbehörde die zur Kavernenspülung entnommene Menge an Oberflächenwasser hinsichtlich der Grundwasserneubildung? Im Rahmen der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis wurde das Einvernehmen mit dem Landkreis Altmarkkreis Salzwedel als örtlich und sachlich zuständige Wasserbehörde hergestellt. Dabei wurde die Entnahme von Oberflächenwasser durch die Wasserbehörde als zulässig erachtet. Frage 13: Wie ist es zu erklären, dass in der Altmark, nördlich von Klötze und zwischen Dannefeld und Peckfitz sowie Nähe Kunrau, mehrere Salzstöcke von einem teils sehr großflächigen sogenanntem Salzkissen überlagert sind, wodurch die Süßwasser-Salzwasserisohypse bereits bei 60 m unter Geländeniveau liegt? Die Verbreitung der Salzkissen und Salzstöcke, die den geologischen Untergrund in der Altmark prägen, ist in Anlage 2 dargestellt. Salzkissen sind flache und breit ausgebildete Erhöhungen der ursprünglichen Salzmächtigkeit. Salzstöcke sind Aufragungen von Salzgesteinen, die die überlagernden Gesteine verdrängen. In Salzstöcken können Salzgesteine Mächtigkeiten von mehreren Kilometern aufweisen und sich bis in Oberflächennähe erstrecken. Für das nutzbare Grundwasser von Bedeutung ist, ob oberhalb der Salzgesteine stauende Schichten vorhanden sind. Bedeutung als Grundwasserstauer kommt dem regional verbreiteten oligozänen Rupelton zu. Aufgrund seiner nur sehr geringen Durchlässigkeit bewirkt er eine Trennung zwischen dem tief liegenden Salzwasser und dem nutzbaren Süßwasser. In Gebieten, wo der Rupelton fehlt oder eine nur geringe Mächtigkeit aufweist, ist der Schutz vor der Versalzung nicht gegeben und es kann zum Aufstieg mineralisierter Tiefenwässer in die höher liegenden Grundwasserleiter kommen. In bestimmten Bereichen der Salzstöcke und nach Süden, wo Festgesteine höher anstehen, fehlt die tertiäre Tonschicht. In der Abbildung ist zu erkennen, dass die Isohypsen der Süß-/Salzwassergrenze in der Umgebung der Salzstöcke Werte bis 0 m NN erreichen, d. h. sie befinden sich im Bereich Dannefeld - Peckfitz und südwestlich und südlich von Jahrstedt bei ca. 60 m unter dem Geländeniveau. Frage 14: Stellen Erdgas-Bohrungen auf Salzdomen Schwachpunkte und somit mögliche Gefahrenstellen für die sichere Abtrennung des nutzbaren Grundwassers von den Salzlagerstätten dar? Grundsätzlich stellt jede Bohrung, die mehrere Grundwasserleiter durchteuft, vor allem bei nicht fachgerechter Ausführung einen Schwachpunkt bzw. eine mögliche Ge- 6 fahrenstelle hinsichtlich der sicheren Abtrennung der nutzbaren Grundwasserleiter zu den nicht nutzbaren, salinaren Grundwasserleitern dar. Durch den Einbau von Rohrtouren, die alle relevanten Grundwasserleiter überdecken , und deren Zementation bis Übertage wird in der Tiefbohrtechnik, also auch bei Erdgasbohrungen, die größtmögliche Sicherheit nach dem Stand der Technik erreicht . Postanschrift: 29401 Landesamt Dez. 13 Bohrlochbergbau/U ntergrundspeicher z.H. Herrn Nilges Postfach 156 06035 Halle "Kommune des Jahres 2005" im Land Sachsen-Anhalt ausgezeichnet durch die Unternehmer-Initiative des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Mein Zeichen: Meine Nachricht vom: Bearbeiter/in: Dienstort. Amt: Zimmer: Telefon: Telefax: Datum: 22.03.2011 N6124023 Frau Thiem Salzwedel, Karl-Marx-Straße 32 Amt für Ländliche Entwicklung 414 03901840414 03901840413 31.05.2011 PlanunglVörhaben: Hauptbetriebsplan für den Bau und Ausbau des Kavernenspeichers Peckensen Sehr geehrter Herr Nilges, , Der Altmarkkreis Salzwedel hat zur vorliegenden Planung seine Belange geprüft und gibt nachfolgende Stellungnahme ab. Mit diesem Schreiben erhalten Sie die Zusammenfassung der bisher zu der Planung abgegebenen Stellungnahmen: unser Schreiben vom 10.05.2011, unser Nachlieferung vom 25.05.2011 und unsere E-Mail vom 26.05.2011. Bauaufsicht: Bauordnungsrechtliche Belange werden berührt, stehen der Planung jedoch nicht entgegen. Mit dem AZ. M6312082 wurde der Storengy Deutschland GmbH am 23.07.2010 eine Baugenehmigung zur Erweiterung der Solanlage Dähre, hier zur Errichtung eines Pumpen- u. EGebäudes , erteilt. Denkmalschutz: Bei den Flächen des O.g. Vorhabens handelt es sich um keine Kulturdenkmale im Sinne des § 2 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz Land Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) vom 21.10.1991 (GVBl. LSA Nr. 33/1991, ausgegeben am 28.10.1991) in der Z.Zt. gültigen Fassung. Daher bestehen aus denkmalrechtlicher Sicht unter Berücksichtigung des nachstehenden Hinweises keine Einwände und Bedenken. -f+l. , Die Bauausführenden Betriebe sind auf die Einhaltung der gesetzlichen Meldefrist im Falle unerwartet freigelegter archäologischer Funde oder Befunde hinzuweisen. Nach § 9 Abs. 3 DenkmSchG LSA sind Befunde mit den Merkmalen eines Kulturdenkmales bis zu Ablauf einer Woche nach Anzeige unverändert zu lassen. Innerhalb dieses Zeitraumes wird über die weitere Vorgehensweise entschieden. Der Beginn der Erdarbeiten ist 14 Tage vorher dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sitz des Landkreises: Karl-Merx-Straße 32, 29410 Salzwedel Tel. 03901840-0 I Fax 0390125079 Außenstelle Gardelegen: Philipp-Müller-Strsße 18, 39638 Gardelegen Tel. 03907 53-0 I Fax 03907 2419 E-Mail: info@.ltrn.rkkreis-salzwedel.de (E-Mail-Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signalur.) Interner: www altmark kreis salzwed Ide Außenstelle Klötze: Straße der Jugend 6, 38486 Klötze Tel. 03909 52-0 i Fax 03909 480811 Bankverbindung. Sparkasse Altmark West Konto 3000000037 BLZ 81055555 c. Öffnungszeiten allgemein Sozialamt Kfz-Zulassung Salzwedel KfZ-.Zulassung Gardelegen Mo, Di, Do, Fr 8.30 -I 1.30 Di,Do 8.30 -11.30 Mo, Di, Do, Fr 8.30- 11.30 Mo 12.30 - 17.30 Di 13.00 - 18.00 Di 13.00 - 17.30 Di 13.00 - 17.30 Mi 7,00 - 11.30 Do 13.00-15.30 Do 13.00 - 15.00 Do 13.00 - 15.00 Mi 12.30 - 15.00 Altmarkkreis Salzwedel Az: N6124023 (LDA) Halle sowie der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen (§ 14 Abs. 2 DenkmSchG LSA). Untere Wasserbehörde (UWB): / Dem Vorhaben wird mit folgenden Auflagen und Hinweisen zugestimmt. A.-'-t (V 1. Durch ein(®triiic :~st zu belegen, 'dass die zur Grundwassergewinnung nutzbaren Grundwas- serleiter durch diese Maßnahme, insbesondere die S'"@JeMefl'lfes~iam:gnicht beeinträchtigt werden. Die bisherigen Verpressungen sind in die Bewertung einzubeziehen. Ein @@n-itorin~e.a1i'fÜr das Grundwasser ist vorzuschlagen. ~ Dazu sind auch die anfallenden Verpressmerigen an Sole, die verpressten Mengen pro Standort und der Einwirkbereich der Verpressung darzustellen. I2. Soletransportsystem a. Die E1;g~ij_n.g;~",Jt€it~ zum Transport der Sole (neue und ungenutzte Sondenleitun- gen) ist durch eine S~cliw~jiSfämH;-gen'b~Iffifn(gl!lnwzu belegen. ( b. Der Nachweis der ~ichtheipdes bisher ,genutzten Soletransportsystems ist durch die Er- gebnisse der bisherigen Überwachung und ~tl:g!;l.rl~~~mml.ffejN .n Sae· Yens ~@~i~ zu belegen. ," Das €Ibet:waeh.tiüi'gss~s:temder Leckagedichtheit der Soleleitungen in der Betriebsphase ist darzulegen und durch einen §J!:cnN'mtällll'igem zu bestätigen. Begründung: Die Anforderungen ergeben sich auf Grund der Einstufung der1S&le. als-,~w~sser-gefaIffiren1fen~S10fV nach § 62 Abs.3 WHG. +-s> kLlA-" ~~e.U~" . V'/Vrtv oS; .v~ ~ Die Forderung zum Grundwasserschutz war seitens des Altmarkkreises bereits im Rahmen der Zulassung des Rahmenbetriebsplanes erhoben worden. Sie ist zu erneuern, da bisher nur das Gutachten" Geomechanische Stellungnahme zur hydraulischen Druckbelastbarkeit von Deckgebirgsschichten im Zechstein und Mesozoikum bei Injektion von Sole im ~y<;rpre.~sblo~~~l~'.~lH;: sletlt'v0J,hLl~,",)~·(:yip#i.~, Q,8.1",.:::zll'"-~ß (Pr. Nr. DMT-14500- 2008-139) vorliegt. . .-----...--~.~.......~Der Hauptbetriebsplan sagt aus, das aüe4ii' _J~J~CK19 :v.eFpresst·wilJdunö, äie "ßfw-eiterung deI.:VerI :..p..;:.r5lesu:s:.;:g~ebliiilSe.~te~~tJii··(:)~·t~.g~e~e~ :S1:. Eine Bewertung dazu liegt mir nicht vor. ( -:I2~:sMel" a'13en-oeoüFift@eoie e,_(lie_m ,·(J.J~1t~tnlq~~~~~~!geitMlltQgg,~~t werden, wie die Wasserfassung Nipkendey (Anlage 1) und die Wasserfassung SiedenJangenbecki eetze (Anlage 2). Es berührt aber auch zukünftige Gewinnungsgebiete für die öffentliche Wasserversorgung, die im Rahmen der hydrogeologischen Erkundung für die Erweiterung der Wasserfassung Siedenlangenbeck ausgewiesen wurden, wie die Wasserfassungen Siedenlangenbeck-Hohenlangenbeck, Wötz, "Qieseritz und Bierstedt (Anlage 3). Der Ausbau der Wassergewinnungsanlagen soll bei Bedarf stufenförmig erfolgen. Gern. § 6 Abs.1 Nr. 4 WHG sind die Grundwasservorkommen so zu bewirtschaften, dass bestehende oder zukünftige Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere die öffentliche Wasserversorgung erhalten bleiben. Gern. § 5 Abs.1 WHG besteht die allgemeine Sorgfaltspflicht zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen von Gewässereigenschaften. (s.a. § 47 Abs.l WHG) Hinweise L Das Vorhaben beinhaltet keinen Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnisfür zusätzliche Gewäs- serbenutzungen .. - 2- -It- I li Altmarkkreis Salzwedel Az: N6124023 2. Sollten im Rahmen des Vorhabens Gewässerkreuzungen öder die Inanspruchnahme von Gewässerschonstreifen erfolgen, ist eine Genehmigung nach § 49, § 50 WG LSA LV.m. § 36 WHG einzuholen. 3. Die Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat gern. § 62 Abs.1 WHG i.V.m. der VAwS so zu erfolgen, dass nachteilige Veränderungen von Gewässereigenschaften nicht zu besorgen sind. Die Betreiberpflichten regeln sich nach WasgefStAnV LV.m. der VAwS. 4. Der Bau der Feldleitungen hat unter Berücksichtigung und Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften (Rohrfernleitungsverordnung) und technischen Regeln (TRFL) zu erfolgen. 5. Die Schutzgebietsfestsetzung für die Wasserfassungen Siedenlangenbeck und Nipkendey sind beantragt und befinden sich in der Bearbeitung. Maßnahmen in diesem Gebiet müssen dem Schutzziel entsprechen. FundsteIlenverzeichnis WHG Gesetz'zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) vom 31. Juli 2009, BGBl. I S. 2~85, geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt vom 16. März 2011, GVBl. LSA Nr. 8/2011 S. 492 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 28.03.2006 (GVBI. LSA S. 183), zuletzt geändert durch Berichtigung GVBI. 11106S. 492 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stof- .fenvom 31. März 2010 (BGBl. 12010 S. 377) WGLSA VAwSLSA WasgefStAnlV .~. H Untere Bodenschutzbehörde (UBB): Der Antrag zur Hauptbetriebsplan für den Bau und Ausbau des Kavernenspeichers Peckensen berührt folgende Belange der UBB: Aus den aktuellen Planungsunterlagen geht nicht hervor, in welchem Umfang Böden in Anspruch genommen werden. Dies trifft insbesondere für die noch zu realisierenden Kavernenbohrungen zu. Für das Schutzgut Boden solUe e.ine Bewertung oer nafür icne~nB.:ff~~lJJ~f,iQne.n nach der Nomenklatur des § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BBodSchG auf der Basis des 1998 im Land Sachsen-Anhalt veröf- . fentlichten Bodenbewertungsverfahren durchgeführt werden. Das Bodenbewertungsverfahren ist in der Broschüre "Bodenschutz in der räumlichen Planung" (Methode zur Bewertung und Wichtung von Bodenfunktionen) beschrieben und kann im Internet unter www.lau.sachsen-anhalt.de im Menü Bodenschutz unter Bodenfunktionsbewertung eingesehen und herunter geladen werden. ; Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von nachteiligen Auswirkungen auf den Boden sollen über den funktionsbezogenen Ansatz formuliert werden. Beeinträchtigte Bodenfunktionen sind an anderer Stelle wieder herzustellen. Hierzu §,..oJJ,te:·~imo.'Rahmen:?d€:t~mattlt:§.,c.fu.JJ1~r~j;htlichen" .I13ingriif:fs,regelun~7derAusgleich für das Schutzgut Boden über die Darstellung bodenfunktionsbezogener Maßnahmen verbessert werden. FundsteIlenverzeichnis BBodSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und znr Sanie- rung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz) vom 17. März 1998 (BGBI. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214) BodSchAG LSA Ausführungsgesetz des Landes Sachen-Anhalt zum BundesBodenschutzgesetz vom 2. April 2002 (GVBI. LSA S. 214) BS LSA - 3 - Altmarkkreis Salzwedel Az: N6124023 2129.16, zuletzt geändert durch Art, 1 des Gesetzes zur Änd. umweltrechtl, Vorschriften vom 16. 12.2009 (GVBl. LSA S. 708) Untere Naturschutzbehörde (UNB): Naturschutzrechtliche Belange für den obertägigen Teil wurden bereits trii>Ranmen der errei1t~Jl' E.inglii...fi§g~Il!f!Lr:liligt1·l1~:~\lPuden in Rede stehend.~n Kavernenplätzen berücksichtigt. L-. Sollten sich gegenüber dem bisherigen Zustand Anderungen ergeben, sind diese gesondert zu beantragen . Untere Immissionsschutzbehörde (UIB): Die Anlage überschreitet die in Anhang I Nr. 11 Spalte 5 der 12. BlmSchV ($t0FfaH-~eror(naung) genannten Mengenschwellen. Für den Betriebsbereich ist ein ~~fIJ!tttsb.eJ'il;:J!r~u erstellen bzw. / fortzuschreiben. V Da es sich um eine Anlage handelt, die unter das Bundesberggesetz fällt liegt die Zuständigkeit für die Überwachung der störfallrechtlichen Anforderungen sowie die Einrichtung eines Inspektionssystems bei der Bergbaubehörde. ~ . . . ( Nach nochmaliger Prüfung des Hauptbetriebsplanes für den Betrieb und Ausbau des Kavernenspei- . chers Peckensen ergeben sich folgende Forderungen: Die Lagerkapazität der in Anlage befindlichen gefährlichen Stoffe beträgt nach Angaben mehr als die in Spalte 5, Nr. 11 des Anhangs 1 der 12. BImSchV (Störfallverordnung) benannten Mengenschwelle von 200.000 kg. - , Aus diesem Grunde unterliegt der Betriebsbereich den Pflichten der Störfallverordnung. Beim Erreichen bzw. Überschreiten der Mengenschwelle sind außerdem die Anforderungen der §§ 9-12 der 12. BlmSchV zu beachten und zu erfüllen. Dementsprechend ist unter anderem für den Betriebsbereich durch den Betreiber nach § 1 Abs. 2 Satz 2 ein Sicherheitsbericht zu erstellen und fortzuschreiben. Dieser Sicherheitsbericht ist mindestens alle fünf Jahre, bei einerÄnderung des Betriebsbereiches, eines Verfahrens oder der Änderung eines gefährlichen Stoffes gegenüber den Angaben im Sicherheitsbericht und zu jedem anderen Zeitpunkt, wenn neue Umstände bzw. aktuelle Erkenntnisse zur Beurteilung der Gefahr (§ 9 Abs. 1 Nr.5 (5») zu überprüfen und unverzüglich zu aktualisieren. Des Weiteren sind interne und externe Gefahrenabwehrpläne zu erstellen, in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren und im Rhythmus von höchstens drei Jahren durch Übungen zu erproben. ( Soweit sich bei der Überprüfung nach § 10Abs. 4 Satz 1 der 12. BImSchV herausstellt, dass sich erhebliche Auswirkungen hinsichtlich der bei einem Störfall zu treffenden Maßnahmen ergeben könnten, hat der Betreiber die Alarm- und Abwehrpläne unverzüglich zu aktualisieren. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Sicherheitsrnaßnahmen zu informieren. Der Zeitraum, innerhalb dessen die der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Informationen wiederholt werden müssen, darf in keinem Fall fünf Jahre überschreiten. Mit freundlichem Gruß i.A. Prehm Dezernent 3 Anlagen - 4 - Anlage Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel, gem~iß § 4 BauGB - Beteiligung Träger öffentlicher Bela.n~g;:...e_- _ Datum 30.03.2011 Bearbeiter Frau Thiem Telefon 03901840414, Aktenzeichen N6124023 Inder folgenden Tabelle sind die öffentlichen Belange aufgeführt, die durch den Altmarkkreis Salzwedel als Träger vertreten werden. Die betroffenen Belange sowie Hinweise und Bedenken entnehmen Sie bitte den beiliegenden Stellungnahmen. -_ _._---___,.------___,.--:::::-----:-:-- zu vertretender öffentlicher Belang betroffen Hinweise zuständiges Fachamt ja nein ja nein Verkehrsrecht x x Ordnungsamt Brandschutz x x Ordnungsamt Katastrophenschutz x x Ordnungsamt Kam12tinittelbeseitimmg I x x Ordnungsamt Veterinärwesen . >< Veterinär- und Lebens--;< mittelüberwachungsamt Schulwesen! Bildung X y Juzend- und Schulamt Kinder- und Jugendhilfe )< 'i Jugend- und Schulamt Gesundheitswesen y: t< Gesundheitsamt Landwirtschaft x , x Amt für Ländliche Entwicklunz Forstwirtschaft x I x Amt für Ländliche- Entwicklung Raumordnung Amt für Ländliche ..- x, x Entwicklung Technische Infrastruktur _k_ Amt für Ländliche~- x Entwlcklulll! --OPNV >< , X Amt für Ländliche Entwicklung Bauleitrlanung x x_ Bauordnungsamt Denkmalschutz »: »: Bauordnungsamt .Bauauf:{icht x x Bauordnunzsamt Straßenbaulast. x x Hoch- und Tiefb_r;!mIDL Liegenschaften .. x ., x Hoch- und Tiefba~~ Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, X y Amt für Wasserwirt-Hochwasserschutz .. schaft und Natur~~~ Naturschutz und Landschaftspflege ;< X Amt für Wasserwirt-schaft und Naturschutz Altlasten und schädl. Bodenveränderung ;< ;( Amt für Wasserwirt- Ischaft und Naturschutz Bodenschätze , .Y Amt für Wasserwirt->< J schaft und Naturschutz' Immissionsschutz x x Amt für kommunale u. kommunalwirtschaftl. ,. Anzelezenheiten Abfallentsorgung Amt für kommunale u, " . ., x x kommunalwirtschaftl. Anzelezenheiteri I 1 -I !-- Cl.x: ---v1",T~:~ ~ ~ 0 Cl. ~ i!l 1:0~ 0, i~ ! .r~ ~ 0.111 ..{ ;': :;: ~t-t-t- [][r""SjE\J~:'--':L8j "", i r ' i f' i, ! "! .. o~ '"•'".>: -, - -----. - -.. ~-_- - --- -- -- - ~.~-- -- _. - - '--'---_-_. __ '.- ._"-- ,- .. - -- _- - "--'-- -- -"'_ '_- ', L ! i.,N' Beantwortung KA 6/8369 "Kavernenspülung bei Peckensen und Soleverpressung Isohypse Süß-/Salzwassergrenze --- Werte in m NN Störung .. Salzstock Salzkissen 4.200 2.100 o 4.200 MeterKartendarsteIlung Salzkissen und Salzstöcke sowie die Lage der Süß-/Salzwassergrenze in der Umgebung von Klötze.