Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3249 08.07.2014 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 09.07.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Elektromobilität in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts Kleine Anfrage - KA 6/8367 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Fahrzeugbestand der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts bietet Potential zum Einsatz und zur Sichtbarmachung von Elektrofahrzeugen und kann damit einen Beitrag zu den Zielen des nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität leisten. Klimaschutz und Innovation liegen sowohl im Interesse der Wirtschaft als auch einer ökologisch nachhaltigen Politik zur Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Wie stellt sich der aktuelle Fuhrpark der einzelnen Ministerien und Ämter sowie Landesbetriebe und Behörden dar? Bitte aufschlüsseln nach Fahrzeugklassen : PKW-Kleinwagen, PKW-Mittel- und Oberklassefahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge sowie deren Einsatzzweck und durchschnittlichen Jahresfahrleistungen. Eine exakte Definition, nach der PKW den Klassen Kleinwagen, Mittelklassefahrzeuge und Oberklassefahrzeuge zugeordnet werden können, ist nicht gegeben . Die Zuordnung der Fahrzeuge zu den abgefragten Fahrzeugklassen erfolgte daher im Ermessen der Dienststellen bzw. nach der jeweiligen Alltagsanschauung . Die Übersichten über den Fuhrpark sind der Anlage 1 zu entnehmen. 2 2. Wie ist das jeweilige Fuhrparkmanagement organisiert und welche Maß- nahmen der Effizienzoptimierung kommen jeweils zum Einsatz? Gemäß Nr. 13.1 der Richtlinien über die Haltung und Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen des Landes Sachsen-Anhalt (Kraftfahrzeugrichtlinien - KfzR) obliegt die Verwaltung eines Dienstkraftfahrzeuges der Dienststelle, der das Fahrzeug zur dauernden Nutzung zugewiesen ist. Der von ihr beauftragte Bedienstete trägt die Verantwortung für den wirtschaftlichen und zweckmäßigen Einsatz des Fahrzeuges sowie für eine sachgemäße Unterbringung und Wartung . Einzelheiten zu den Regelungen in den einzelnen Ressorts sind der Anlage 2 zu entnehmen. 3. Gibt es eine zentrale Administration des gesamten Fahrzeugbestandes? Es gibt keine zentrale Administration des Fahrzeugbestandes. 4. Nach welchen Vorgaben erfolgt die Beschaffung und Finanzierung der einzelnen Fahrzeuge der jeweiligen Flotten? Bitte getrennt nach Einrichtung angeben. Neben den einschlägigen rechtlichen Vorschriften über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, wie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, dem Landesvergabegesetz , der VOL/A, und der Landeshaushaltsordnung ist die Beschaffung und Finanzierung der Fahrzeuge in der KfzR geregelt. Die KfzR gilt für die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung sowie die Gerichte. Gemäß 1.3 KfzR wird dem Landtag und dem Landesrechnungshof empfohlen, entsprechend zu verfahren. Gemäß Nr. 3.2 KfzR werden die Dienstkraftfahrzeuge nach Maßgabe des Haushaltsplans unter Beteiligung des Beauftragten für den Haushalt von den mittelbewirtschaftenden Dienststellen beschafft. Für den Bereich der Polizei und der Straßenbauverwaltung werden sie jeweils zentral beschafft. Gemäß 5.1 KfzR gibt das Ministerium der Finanzen durch Runderlass Kaufpreishöchstgrenzen bekannt. Sie umfassen eine angemessene Ausstattung. Bei einer Beschaffung durch private Vorfinanzierung (z. B. Leasing) dürfen die für den Kauf festgesetzten Kaufhöchstpreisgrenzen nicht überschritten werden. Für Sicherheitsfahrzeuge von Regierungsmitgliedern trifft das für die Landespolizei zuständige Ministerium Einzelentscheidungen. Im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen hat das Ministerium für Inneres und Sport Sonderregelungen für den Kraftfahrzeugbetrieb der Landespolizei getroffen. Gemäß Nr. 3.5 KfzR sind bei der Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen Energieverbrauch und Umweltauswirkungen angemessen zu berücksichtigen. Für die Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken (z. B. Ethanol-Kraftstoff, Elektroenergie, Hybrid-Antrieb, Erd- und Flüssiggas) können die Höchstpreisgrenzen nach Nr. 5.1 um bis zu 50 v. H. überschritten 3 werden. Eine darüber hinausgehende Überschreitung der Höchstbeträge ist nur mit Einwilligung des für Finanzen zuständigen Ministeriums möglich. Gemäß Nr. 5.2 KfzR können innerhalb der Kaufpreishöchstgrenzen Dienstkraftfahrzeuge beschafft werden für a) den Ministerpräsidenten, b) die Minister, c) die Staatssekretäre, den Präsidenten des Landesverfassungsgerichts sowie den Staatssekretären gleichgestellten Sonderbeauftragten je ein Dienstkraftfahrzeug zur alleinigen und uneingeschränkten Nutzung, d) das Landesverwaltungsamt, die Oberfinanzdirektion, das Oberlandesge- richt, die Generalstaatsanwaltschaft, das Oberverwaltungsgericht, das Landesarbeitsgericht, das Landessozialgericht je ein Dienstkraftfahrzeug, e) die Staatskanzlei und die Ministerien je zwei Dienstkraftfahrzeuge, f) die Landgerichte, die Universitäten und die übrigen Landesmittelbehör- den je ein Dienstkraftfahrzeug sowie g) die großen Ortsgerichte, Hochschulen und Fachhochschulen je ein Dienstkraftfahrzeug. Gemäß Nr. 5.3 KfzR sind die übrigen Dienstkraftfahrzeuge in der für den Dienstbetrieb unabweisbar notwendigen Anzahl und Ausführung zu beschaffen . Die Kaufpreishöchstgrenzen betragen in 2014 für die Buchstaben b) 27.500 € c) 23.000 € d) 21.000 € e, f) 20.000 € g) 19.500 € Nr. 5.3) 16.000 €. 5. In welchen Einrichtungen und Behörden des Landes werden bereits Elekt- rofahrzeuge eingesetzt und in welchen Einsatzbereichen? Im Bereich der Landespolizei werden derzeit zwei neutrale PKW in HybridAusführung , die im Leasingverfahren beschafft wurden, getestet. 4 Das MS hat im Dezember 2013 ein Elektrofahrzeug beschafft, das für Dienstreisen im Stadtverkehr und in den Reichweiten entsprechenden Radien regelmäßig eingesetzt wird. Außerdem ist dort ein elektrisch betriebenes Nutzfahrzeug für den Hausmeister seit 2011 im regelmäßigen Einsatz. Zum Hochschulbereich ist auszuführen, dass an der Martin-Luther-Universität für die Verwaltung (ZUV) zwei PKW-Fahrzeuge mit Hybrid-Antrieb (Benzin /Elektro) zur Verfügung (Leasing) stehen. Diese zwei PKW werden ausschließlich zur Personenbeförderung eingesetzt. Im Bestand des Fuhrparks der Otto-von-Guericke-Universität befindet sich ein Elektro-Gabelstapler. Im Landgericht Halle ist ein elektrisch betriebener Rasentraktor (Marke Stiga) im Einsatz. Dem MLV wurde im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zur Landesinitiative „Angewandte Verkehrsforschung/Galileo-Transport Sachsen-Anhalt“ zwischen dem MLV und der Otto-von-Guericke-Universität zu Testzwecken ein E-Mobil für die Dauer von zwei Jahren zur Verfügung gestellt. Aufgrund der eingeschränkten Reichweite des Fahrzeuges und der noch nicht vorhandenen Infrastruktur an Ladesäulen ist das Fahrzeug nur im innerstädtischen Bereich und im näheren Umland einsetzbar. In anderen Bereichen sind keine Elektrofahrzeuge im Einsatz. 6. Welche Fördermöglichkeiten können bei der Fahrzeugbeschaffung im Sinne der Elektromobilität genutzt werden und welche wurden durch das Land in Anspruch genommen? Für die Fahrzeugbeschaffung im Sinne der Elektromobilität in der Landesverwaltung bestehen nach Aussagen des MW keine Fördermöglichkeiten durch den Bund oder die Europäische Union. Anlage 2 Epl. 01 Landtagsverwaltung Die Landtagsverwaltung verfügt derzeit über 4 Dienstkraftfahrzeuge sowie 2 Dienstkraftfahrer. Zum Fuhrpark gehören 2 PKW, 1 Kastenwagen und ein Transportbus. Die Organisation des Fuhrparks obliegt dem Referat 13 – Liegenschaften, Zentrale Dienste – der Landtagsverwaltung. Von den o. g. zwei Dienst-PKW steht eines dem Landtagspräsidenten mit persönlichem Fahrer zur Verfügung, das weitere Fahrzeug wird vorrangig durch die beiden Vizepräsidenten und den Landtagsdirektor genutzt, steht aber auch für Dienstfahrten von Bediensteten der Landtagsver- waltung zur Verfügung. Bei personellen Engpässen besteht zur Absicherung der eingehenden Fahranträge seit Jahren eine enge Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei und den einzelnen Mi- nisterien, in deren Rahmen auf vorhandene Dienstkraftfahrzeuge und –fahrer zurückgegriffen werden kann. Der Kastenwagen wird im Bereich der Poststelle eingesetzt. Der Transportbus wird neben dem Transfer von Personen auch für die Beförderung von Möbel und Materialien genutzt. Epl. 02 Staatskanzlei Die Koordinierung des Fuhrparks wird unter Berücksichtigung der Kfz-Richtlinien sowie der wirt- schaftlichen und protokollarischen Aspekte durch die Staatskanzlei jeweils an den Dienstorten Magdeburg, Berlin und Brüssel durchgeführt. Weitergehende Abstimmungen erfolgen regelmäßig zwischen der Staatskanzlei und den Ressorts u.a. im Rahmen der Amtshilfe. Epl. 03 Ministerium für Inneres und Sport Im Ministerium und seinen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen erfolgt das Fuhrpark- management in der Regel in einer Organisationseinheit der jeweiligen Zentralabteilung. Dabei werden Fragen wie  die Maßnahmen der Fahrzeugbeschaffung,  die Sicherung der Einsatzfähigkeit/Instandhaltung der Dienst-Kfz,  die Abstimmung von Einsatzfahrten mit anderen Ressorts bzw. Behörden,  die Einsatzplanung der Kraftfahrzeuge und ggf. Kraftfahrer auf der Grundlage der Be- darfsanforderungen,  die Abrechnung der monatlichen Stundennachweise der Kraftfahrer bei gleichzeitiger Kon- trolle der Beachtung der Monatsarbeitszeiten und der Einhaltung der Ruhezeiten  und die Fahrdienste der Kraftfahrer organisiert und geregelt. Eine Besonderheit bildet auch hier der Bereich der Landespolizei. Halter der Dienstfahrzeuge der Landespolizei ist grundsätzlich das Technische Polizeiamt (TPA) als Dienstleister der Polizei, ausgenommen sind lediglich die Bundesfahrzeuge der Landesbereitschaftspolizei. Das Fuhr- 2 parkmanagement der Landespolizei ist zentral beim TPA organisiert und über das SAP-Modul „EAM“ automatisiert. Sowohl der Fahrzeugeinsatz als auch die Instandhaltung des Fuhrparks erfolgen derzeit noch durch die Polizeiverwaltung in den jeweiligen Polizeibehörden und –einrichtungen vor Ort. Not- wendige Umsetzungen von Fahrzeugen aus einsatztaktischer Notwendigkeit werden flexibel und bedarfsorientiert vor Ort vorgenommen. Umsetzungen auf Grund wirtschaftlicher Erwägungen (Kilometerminderlaufleistung oder über- durchschnittlicher Laufleistungen gerade bei Leasingfahrzeugen) werden bereits jetzt durch das zentrale Fuhrparkmanagement im TPA gesteuert. Ebenfalls einer Besonderheit unterliegt der Fuhrpark der Nutz- und Sonderfahrzeuge im Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge. Das Fuhrparkmanagement wird durch den Lehrbereich Einsatz, Technischer Dienst wahrgenommen. Hier werden alle Maßnahmen der Fahrzeugbeschaffung, Instandhaltung sowie Fahrzeugverwertungen koordiniert. In Hinblick auf die Effizienzoptimierung sind die Nutz-, Sonder- und Anhängefahrzeuge von den (normalen) Dienst-Kfz zu unterscheiden. Bei den Nutz- und Sonderfahrzeuge handelt es sich um Fahrzeuge für die Aus- und Fortbildung im Brand- und Katastrophenschutz. Bei diesen Fahrzeu- gen stehen nicht Kilometerlaufleistungen sondern die feuerwehrtechnischen Ein- und Aufbauten sowie die feuerwehrtechnische Beladung der einzelnen Fahrzeuge im Vordergrund. Neben den allgemeinen Forderungen der Kfz Richtlinien gilt es die Normenentwicklung bei Fahrzeugen des Brand-, Katastrophen- und Zivilschutzes aber auch haushalterische Bedingungen in einem aus- gewogenen Verhältnis zu beachten. Epl. 04 Ministerium der Finanzen Ministerium der Finanzen Das Fuhrparkmanagement ist dergestalt organisiert, dass insgesamt 8 Fahrzeuge zentral verwal- tet werden und 2 Fahrzeuge, die ausschließlich im Bereich Bundesbauverwaltung genutzt wer- den, auch dort verwaltet werden. Die effiziente Nutzung der Dienstkraftfahrzeuge wird schon durch die Kfz-Richtlinie mit einer jährlichen Nutzungsuntergrenze von 20.000 km vorgegeben. Oberfinanzdirektion und Finanzämter Der Fahrzeugeinsatz erfolgt durch das Präsidialbüro der OFD bzw. durch die Geschäftsstellen der Finanzämter in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung nach Prüfung der Notwendigkeit der jeweiligen Fahrten. Epl. 05 Ministerium für Arbeit und Soziales Die Beschaffung erfolgt grundsätzlich in jedem Haus zentral unter Beachtung der Kfz-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung. Die Betankung der Fahrzeuge erfolgt über zentral beschaffte, 3 fahrzeuggebundene Tankkarten; die Auswertung und Kontrolle der Tankabrechnungen wird zent- ral durch das zuständige Dezernat bearbeitet. Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse wird erstellt, die je nach Fahraufwand über die jeweilige Treibstof- fart (Diesel oder Benzin) entscheidet. Im MS wird anhand der Dienstreiseanträge entschieden, welches Beförderungsmittel (Dienst-KFZ oder die Deutsche Bahn) für die Erreichung des auswärtigen Dienstortes wirtschaftlicher er- scheint. Führen Dienstreisen mehrerer Dienstreisender an demselben Tag und an denselben Ort, werden derartige Dienstreisen, sofern zeitlich möglich, mit einem Dienst-KFZ gemeinsam durch- geführt. Auch Zusammenarbeit mit anderen Ressorts hat in der Vergangenheit zur Effizienzopti- mierung beigetragen. Epl. 06 und 08 Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat eine Zentrale Fahrbereitschaft. Hier werden alle wichtigen Fahrzeugdaten gelistet und Fahrzeugpapiere aufbewahrt. Die Fahrzeuge sind den jeweiligen Fakultäten/Instituten direkt zugeordnet. Die Fahrzeuge parken unmittelbar an den Insti- tuten. Somit ist die Einsatzplanung und Auslastung der Fahrzeuge innerhalb der Bereiche besser und kurzfristiger durchsetzbar. Gleichzeitig liegt die Verantwortung für die Fahrzeuge in den Fachbereichen. Bei anstehenden Reparaturen, Wartungen wird die Zentrale Fahrbereitschaft vorab informiert und die Bereiche erhalten erst nach Rücksprache eine Freigabe, mit dem Hin- weis, welche Werkstatt anzufahren ist. Für die Fahrzeugbetankungen wird für alle Straßenfahr- zeuge eine ARAL-Flottentankkarte benutzt. Hier sind alle Tankvorgänge übersichtlich aufgelistet und einheitlich abgerechnet. Die entstehenden Kosten für Treibstoff, Zubehör und für Kfz- Reparaturen werden von der Zentralen Fahrbereitschaft geprüft und übernommen. Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Das Fuhrparkmanagement an der Otto-von-Guericke-Universität ist in einem eigenen Sachgebiet des Dezernats Zentrale Dienste in der Abteilung Allgemeine Verwaltung organisiert. Der Fuhr- parkleiter ist für die Verwaltung des Fahrzeugparks verantwortlich. Die Beschaffung von Fahr- zeugen erfolgt nach den Vorgaben der Kfz-Richtlinie des Landes. Die Notwendigkeit zur Beschaf- fung der einzelnen Nutz-, Transport- und Personenkraftfahrzeuge richtet sich nach den jeweiligen transporttechnischen Bedarfen der verschiedenen Struktureinheiten der Universität. Der Fahr- zeugeinsatz wird den Anforderungen entsprechend durch ein per Verwaltungsvorschriften defi- niertes Verfahren durch den Fuhrparkleiter koordiniert und festgelegt. Zum kostenbewussten Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen findet an der Universität eine interne Leistungsverrechnung gegenüber den Nutzern der Fahrzeuge statt. Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle Das Fuhrparkmanagement erfolgt bedarfsorientiert in der zentralen Hochschulverwaltung durch eine beauftragte Person über einen Online-Kalender. Der Fuhrpark umfasst ein Rektoratsfahr- 4 zeug und weitere drei Fahrzeuge für den Einsatz in Lehre und Forschung, für weitere Hochschul- veranstaltungen und -projekte sowie zur Absicherung der Aufgaben zur Aufrechterhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit. Hochschule Magdeburg-Stendal Dienstwagen, die die Hochschule Magdeburg-Stendal nutzt, werden als Hochschulfahrzeuge im Bereich Technik zentral verwaltet und vergeben. Eine Ausnahme bildet hierbei nur das Fahrzeug des Rektors, welches ausschließlich der Hochschulleitung zur Verfügung steht. Ist eine Dienst- fahrt mit einem PKW geplant, so ist im Vorfeld der Nachweis zu erbringen, dass die Fahrt nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen kann, weil z. B. das Fahrziel ungünstig gelegen ist, meh- rere Teilnehmer das gleiche Ziel haben bzw. Muster, Unterlagen oder andere Gegenstände mit- genommen werden sollen. Dabei wird darauf geachtet, dass keine Mehrfachfahrten stattfinden. Weiterhin werden die Dienstwagen für die Lösung logistischer Aufgaben innerhalb und zwischen den Liegenschaften der Hochschule genutzt. Hochschule Anhalt Die Koordinierung der Fahrzeuge erfolgt über die Technischen Leiter der Standorte sowie über das Management in der Verwaltung. In diesem Bereich erfolgt auch die Kostenkontrolle bzw. Vergleichsrechnung. Hochschule Merseburg Die Hochschule Merseburg verfügt lediglich über Sonderfahrzeuge für die Grundstückspflege. Hochschule Harz Der Fuhrpark der Hochschule Harz wird von einem Mitarbeiter des Dezernates für Liegenschaf- ten, Bau und Technik koordiniert. Er besteht aus drei gekauften Nutzfahrzeugen sowie zwei ge- leasten PKW. Vor jeder Neubeschaffung wird stets die Nutzung von Gas- bzw. Elektrofahrzeugen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit geprüft. Überwiegend finden Dienstreisen von mehr als 300 km Reichweite statt. Speziell bei Elektrofahrzeugen ist eine solche Laufleistung derzeit noch nicht gewährleistet. Aus diesem Grund wurde von einer Beschaffung von Elektrofahrzeugen bis- her Abstand genommen. In Anbetracht der schnellen technischen Entwicklung werden jedoch vor jeder Neubeschaffung weiterhin Möglichkeiten zur Nutzung von Elektrofahrzeugen auf Wirtschaft- lichkeit geprüft. Die Mitarbeiter der Hochschule Harz nutzen außer dem Fuhrpark der Hochschule das am Standort Wernigerode stationierte Ford-Carsharing sowie die Möglichkeit der Anmietung von Kfz. Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft (MW) Sowohl der Fahrzeug- als auch der Fahrereinsatz werden im MW vom Dienstreisemanagement (Referat 11) zentral anhand der Richtlinien über die Haltung und Benutzung von Dienstkraftfahr- zeugen des Landes Sachsen-Anhalt vom 3. Februar 2014 (MBl. LSA 127) geplant. Das Dienst- 5 reisemanagement strebt dabei insgesamt eine zeitlich und streckenmäßig einheitliche Auslastung der nicht personengebundenen Fahrzeuge an. Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Das Fuhrparkmanagement wird durch das Dezernat 1 im LAGB organisiert. Im Haupthaus des LAGB erfolgt die Planung, Steuerung, Verwaltung und Kontrolle durch eine Beschäftigte. Diese koordiniert und optimiert den Fahrzeugeinsatz, so dass Doppelfahrten vermieden werden. Die drei Außenstellen des LAGB führen das Fuhrparkmanagement in eigener und gleicher Verant- wortung durch. Erst mit der Zusammenlegung aller Außenstellen an einen zentralen Standort ist eine weitere Optimierung des Fahrzeugeinsatzes möglich. Die Planung des Fahrzeugeinsatzes erfolgt nach wirtschaftlichen und sparsamen Gesichtspunk- ten. Darüber hinaus wird monatlich die km-Laufleistung der Fahrzeuge überwacht, um eine opti- male Auslastung der Leasingfahrzeuge anhand der vereinbarten km-Laufleistung zu erzielen. Mit der schrittweisen Umstellung des Fuhrparkes auf Leasingfahrzeuge ist es ab dem Jahr 2015 erstmalig möglich, den gesamten Fuhrpark in einer öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Landesbetrieb Landeseichamt Sachsen-Anhalt (LEA) Das Fuhrparkmanagement ist soweit erforderlich und sinnvoll im LEA zentral organisiert. Zentral erfolgen die Beschaffung der Fahrzeuge sowie die Abrechnung der Leistungs- und Verbrauchs- daten durch die Allgemeine Verwaltung in der Direktion des LEA in Halle. Ebenso werden hier die Daten des Fahrzeugbestandes des LEA im Rahmen des Controlling und der KLR zentral betreut und überwacht. Zugleich erfolgt durch die Allgemeine Verwaltung die buchungstechnische Be- rücksichtigung im Rahmen der Haushaltsführung und der Buchführung, einschließlich der Be- rücksichtigung der Abschreibungen. In Auswertung dieser Daten sowie aktueller Erfordernisse aus dem praktischen Eichdienst wird die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen gesteuert. Zur Effizienzoptimierung wird seit Jahren ein Tankkartensystem für alle Nutzer zwecks effektiver Betankung und zentraler Abrechnung bereitgestellt. Zudem erfolgt die Beschaffung neuer ver- gleichbarer Fahrzeuge zentral, um Mengenrabatte erzielen zu können. Ein Großteil der praktisch ständig im Eichdienst eingesetzten Fahrzeuge benötigt Sonderausstattungen, technische Son- dereinbauten, z.B. Volumen-Eichfahrzeuge für die Tankstelleneichung, Einbauten mit Eich- gasdruckflaschen und teilweise sehr hohe Zuladungsmöglichkeit (Eichgewichte). Hierfür werden von den Dienststellen des LEA (Außenstellen) vor Ort passende Angebote eingeholt, um sicher- zustellen, dass die konkrete Ausrüstung und Eichgerätschaft eingebaut werden kann und auch nutzbar ist. Die eigentliche Beschaffung erfolgt dann durch die Allgemeine Verwaltung. Alle Beschaffungen erfolgen unter strikter Beachtung des Landeshaushaltsrechts und insbeson- dere des Sparsamkeitsprinzips. 6 Insgesamt wird die Effizienz der Fahrzeuge durch das zentrale Eichverwaltungsprogramm beein- flusst und dadurch z. B. die tägliche Planung der Eichrouten (in der Regel mehrere Eichorte an einem Tag) optimiert. Durch die optimierte Routenplanung werden in der Regel die durch die KFZ-Richtlinien vorgege- benen Werte von 20.000 km/Jahr nicht erreicht, obwohl die Fahrzeuge nahezu täglich zum Ein- satz gelangen. Epl. 07 Kultusministerium Kultusministerium Die Beschaffung der Dienst-Kfz erfolgt zentral durch das Referat 11 des MK. Von dort erfolgt auch die Einsatzplanung und –steuerung. Effizienzoptimierung: Der Einsatz der Dienst-Kfz erfolgt vorrangig für Fahrten zu auswärtigen Ge- schäftsorten, die keine Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel haben, bei unabweisbarer Mit- nahme von Dienstmaterialien besonderer Größe oder Schwere, bei Dienstreisen mit mehr als einem Dienstreisenden, beim Aufsuchen mehrerer Geschäftsorte am Dienstreisetag unter Be- rücksichtigung einzuhaltender dienstlicher Termine. Landesschulamt Nach Gründung des Landesschulamtes zum 01.01.2012 wurde bis 31.01.2013 der Fuhrpark des Landesverwaltungsamtes Bediensteten des Landesschulamtes aufgrund einer Verwaltungsver- einbarung genutzt. Ab 01.02.2013 werden die Dienstfahrzeuge durch den Zentralen Dienst des Landesschulamtes bei der Fa. Enterprise nach Bedarf gemietet. Es erfolgt eine monatliche Rech- nungslegung an das Landesschulamt. Die voraussichtlich benötigten HH-Mittel werden am Be- ginn eines Jahres festgelegt. Das Fahrzeug für den Direktor des Landesschulamtes wurde unter Beachtung der KFZ-Richtlinien beschafft. Landesamt für Archäologie und Denkmalpflege Die Beschaffung der Kraftfahrzeuge für den Fuhrpark erfolgt zentral im Bereich des Stabes mit Unterstützung durch den Fahrdienst. Die Bewirtschaftung erfolgt dezentral durch Fahrzeugver- antwortliche der einzelnen Abteilungen, die für die Reinigung, Reparaturen, Organisation von Werkstattterminen, Service und Reifenwechsel zuständig sind. Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Die Sicherung der Betriebsbereitschaft der Fahrzeuge, Kontrollen, Organisation der Wartungen und Reparaturen, Reifenwechsel usw. erfolgt durch einen zuständigen Mitarbeiter (Fuhrparkma- nagement). Bei Vorliegen der einzelnen Dienstreiseanträge erfolgt die Vergabe der Dienst KfZ nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Dazu nutzen die beteiligten An- tragsbearbeiter im Haushalt und das Fuhrmanagement einen gemeinsamen Outlookkalender und entscheiden gemeinsam über die endgültige Vergabe der einzelnen Fahrzeuge. 7 Epl. 09 und 15 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Ministerium Die Beschaffung, Aussonderung und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen einschl. nachgeordnete Bereiche, behördenübergreifende Fragen des Kraftfahrzeugeinsatzes wird auf Sachbearbeiter- ebene durch ca. 0,2 VBE wahrgenommen. Die Koordinierung des Kraftfahrer- und Kraftfahrzeug- einsatzes einschließlich Kurierdienst erfolgt auf Bürosachbearbeiterebene mit ca. 0,4 VBE. Bei Engpässen bzgl. Kraftfahrzeugen bzw. Personal (Kraftfahrern) erfolgt ein kurzfristiger behör- denübergreifender Austausch. Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben der Dienstfahrzeuge, u.a. für Zwecke der überbetriebli- chen Ausbildung, des Versuchswesens und der Kontrolltätigkeit, aber auch durch die hohe Zahl der Standorte der LLFG werden die Dienstkfz dezentral verwaltet. Die Beschaffungen erfolgen zentral durch die Zentralabteilung. Landesamt für Umweltschutz Die Organisation des Fuhrparkmanagements ist im Funktionalbereich des LAU angesiedelt. Zur Effizienzoptimierung erfolgt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bei Ersatzbeschaffung von DKfz. Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft In jedem Fachbereich wird der Fuhrpark durch verantwortliches Personal optimal bearbeitet. Un- ter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Aspekte, der Landeshaushaltsordnung sowie der Kfz- Richtlinie erfolgt eine zentrale Ersatzbeschaffung für Fahrzeuge und Technik. Die Aus- wahl der Fahrzeuge und Technik erfolgt unter Berücksichtigung energiewirtschaftlicher Aspekte wie Kraftstoffverbräuche usw.. Durch zentrale Administration erfolgt eine Optimierung des Fahr- zeugeinsatzes durch z. B. bereichsübergreifenden Einsatz von Spezialtechnik, Zielfahrtenoptimie- rung durch optimale Auslastung der mit Fahrteilnehmern. Landesanstalt für Altlastenfreistellung Die Landesanstalt verfügt nur über ein Dienstkraftfahrzeug, dessen Nutzung optimal gesteuert wird. Landesforstbetrieb Das Fuhrparkmanagement ist dezentral - ergibt sich aus strukturellen Gliederung des LFB infolge der Waldverteilung. Zur Effizienzoptimierung erfolgt eine permanente Überprüfung des Bedarfs auf Teilbetriebs- und Betriebsebene. Landeszentrum Wald Es erfolgt eine zentrale Einsatzsteuerung und eine dezentrale Einsatzgestaltung. Es findet ein ständiges Kostencontrolling der Einsatzeffektivität statt. 8 Amt für Landwirtschaft, Forsten und Flurneuordnung Altmark Das Fuhrparkmanagement ist anteilige Arbeitsaufgabe der Teamleitung Innerer Dienst im Sach- gebiet Zentrale Dienste. Zur Effizienzoptimierung erfolgt die Berücksichtigung des Kraftstoffver- brauchs bei Auswahl der Leasing-Fahrzeuge. Amt für Landwirtschaft, Forsten und Flurneuordnung Anhalt Das Fuhrparkmanagement ist anteilige Arbeitsaufgabe im Stabsbereich Allgemeine Verwaltung. Amt für Landwirtschaft, Forsten und Flurneuordnung Mitte Die Planung, Koordination und Vergabe der Dienstfahrzeuge erfolgt durch den Stabsbereich All- gemeine Verwaltung des ALFF Mitte an den jeweiligen Standorten. Erforderliche Dienstreisen werden wöchentlich durch die einzelnen Fachbereiche über die Vorge- setzten beantragt und dem Stabsbereich Verwaltung zur Planung und Koordinierung der Dienst- fahrzeuge vorgelegt. Die Einsatzplanung der Dienstfahrzeuge erfolgt anhand der beantragten Ziele und Anzahl der Anträge der Fachbereiche nach Prioritäten. Dabei wird eine Auslastung der Dienstfahrzeuge angestrebt. Der wöchentliche Fahrplan wird durch den Amtsleiter abgezeichnet. Amt für Landwirtschaft, Forsten und Flurneuordnung Süd Das Fuhrparkmanagement erfolgt im Stabsbereich Allgemeine Verwaltung. Es erfolgt eine Koor- dinierung der Dienstreisen mit effektiver Ausnutzung der Dienstfahrzeuge; durch z. B. Zusam- menlegung von Dienstreisen. Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe Es erfolgt eine getrennte Organisation von Verwaltungs- und Geländefahrzeugen über das Sekre- tariat. Bei Bedarf findet ein Austausch der Fahrzeuge zwischen Nord- und Südteil des Biosphä- renreservates statt. Zur Effizienzoptimierung erfolgt eine Zusammenlegung von Dienstfahrten mit Transport von Material. Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz Das Fuhrparkmanagement übernimmt der SB Innere Organisation/ Haushalt und Personal sowie SB Landschafts- und NSG-Pflege (für 2404). Nationalparkverwaltung Harz Die Aufgaben des sog. Fuhrparkmanagements werden zentral von dem Fachbereich "Allgemeine Verwaltung, zentrale Aufgaben“ wahrgenommen. Maßnahmen zur Effizienzoptimierung sind: - Einsatz der nicht personengebundenen Pool- Dienst-Kfz (Fahrgemeinschaften) über zent- rales Fahrtenbuch - Verpflichtung zur Bildung von Fahrgemeinschaften - Hinweis auf sparsame Fahrweise - optimierte Planung und Genehmigung der Dienstreisen mit Dienstkraftfahrzeugen. 9 Nationalparkverwaltung Drömling Die Einsatzplanung erfolgt durch Fbl. 1 und Fbl. 3, der Neuerwerb durch Fbl. 1. In der Wochen- planung werden Routen so zusammengestellt, dass die Auslastung der Fahrzeuge effizient ist und zusätzliche Fahrten vermieden werden. Epl. 11 Ministerium für Justiz und Gleichstellung Die Dienstkraftfahrzeuge von Frau Ministerin und Herrn Staatssekretär werden in Ausübung der mit diesen Ämtern verbundenen Aufgaben eingesetzt. Für weitere Einsätze stehen diese in Aus- nahmefällen zur Verfügung. Im Interesse einer Einsatzoptimierung werden die Dienstkraftfahr- zeuge im Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung überwiegend in zentra- len Fahrzeugpools geführt. In den Dienststellen, in denen die Dienstkraftfahrzeuge in einem Fahrzeugpool geführt werden, sind die Einsätze zwischen diesen Dienststellen abgestimmt, um einen wirtschaftlichen Einsatz zu gewährleisten. Es wird eine effiziente Planung und Organisation des Fahrzeugpools durchgeführt, so dass eine optimale Auslastung der Fahrzeuge gesichert ist bzw. Leer- und Doppelfahrten vermieden werden. Der Fuhrpark in den einzelnen Justizvollzugs- behörden wird vorrangig für die Gefangenentransporte eingesetzt (z. B.: Gerichtsvorführungen, Verlegungen aus Sicherheits- oder Behandlungsgründen, Ausführungen im Rahmen von Locke- rungsmaßnahmen, Besuchsüberstellungen, Vorführungen zu medizinischen Behandlungen). In jeder Justizvollzugsanstalt und in der Jugendanstalt Raßnitz ist eine Transporteinsatzleitung vor- handen, die die notwendigen, manchmal sehr kurzfristig durchzuführenden Transporte koordi- niert. Auch hier wird in jeder einzelnen Behörde auf einen effizienten Einsatz der Dienstkraftfahr- zeuge und des nötigen Personals geachtet. Der Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen (LBBG) setzt seine Fahrzeuge für Dienst- und Versorgungsfahrten sowie Außen- dienst- und Auslieferungstransporte effizient ein. Epl. 14 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Das MLV hat ein zentrales Fuhrparkmanagement. Landesstraßenbaubehörde Die Fahrzeuge werden entsprechend der KfzR von den nutzenden Dienststellen der Landesstra- ßenbaubehörde verwaltet. Die Beschaffung der Fahrzeuge erfolgt zentral. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Der Fuhrpark des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation ist auf alle 4 Standorte (Stendal, Magdeburg, Dessau-Roßlau und Halle) verteilt. Aufgrund dessen erfolgt die Organisati- on des Einsatzes und die sachgemäße Unterbringung und Wartung der Fahrzeuge gemäß Nr. 13 KfzR dezentral. Allerdings erfolgt die Bewirtschaftung und die Überwachung der Auslastung so- wie die Beschaffung der Dienstkraftfahrzeuge zentral im Funktionalbereich Geschäftsbetrieb des 10 Landesamtes für Vermessung und Geoinformation. Bei der Beschaffung der Dienstkraftfahrzeuge wurde seit einigen Jahren darauf geachtet, dass die Umwelteigenschaften mindestens Euro Norm 5 betrugen und ein geringerer Energieverbrauch angemessen berücksichtigt wurde. Epl. 16 Landesrechnungshof Beim Landesrechnungshof wird der Einsatz der Dienstkraftfahrzeuge zentral im Rahmen des Dienstreisemanagements verwaltet. Epl. 20 Hochbau Landesbetrieb Bau- und Immobilienmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) Die Aufgaben des Fuhrparkmanagements sind im BLSA zwischen der Dienst-Kfz verwaltenden Stelle (angesiedelt in der Zentrale) und den Dienst-Kfz ausgebenden Stellen (in den Niederlas- sungen und Außenstellen) aufgeteilt. Letzteren obliegt die Einsatzplanung und Ausgabe der Dienst-Kfz sowie die Beauftragung der Fahrzeugpflege und der Reparaturen. Alle übrigen Aufgaben, wie die Prüfung der Fahrtenbücher gem. KfzR, die Führung der Fahr- zeugakten, die Rechnungsprüfung und -bearbeitung, die Bedarfsermittlung und Beschaffung der Dienst-Kfz werden von der Dienst-Kfz verwaltenden Stelle wahrgenommen. Zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit wurde eine Reduzierung des Fahrzeugbestandes vorge- nommen. Zudem wird im Zuge der laufenden Ausschreibung die Anzahl der Kleinwagen erhöht. Ferner werden Fahrzeuge zwischen den Niederlassungen/Außenstellen getauscht, um eine gleichmäßige Nutzung aller Dienst-Kfz sicherzustellen. anlage3249.pdf KA_Anlage_1_Teil_1.pdf KA_Anlage_1_Teil_2 KA_Anlage_1_Teil_3 KA_Anlage_1_Teil_4 KA 6-8367 Anlage 2