Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3252 08.07.2014 (Ausgegeben am 09.07.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Rechtsrockkonzert in Magdeburg (2. Mai 2014) Kleine Anfrage - KA 6/8359 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Berichten in sozialen Netzwerken gab es am 2. Mai 2014 in Magdeburg ein rechtes bzw. neonazistisches Konzert. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 6/8359 wie folgt: 1. Wer war die veranstaltende Person bzw. Personen des oben genannten Konzertes? Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu möglichen rechten und neonazistischen Aktivitäten der betreffenden Person bzw. Personen vor? 2. In welchem Veranstaltungsobjekt in welchem Ort fand das Konzert statt und in welchem Eigentumsverhältnis stand bzw. standen die veranstaltende Person bzw. Personen zum Veranstaltungsobjekt? 3. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen zum genannten Kon- zert? Aus welchen Landkreisen/kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts kamen wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer und welchen Organisationen waren diese ggf. zuzurechnen? Aus welchen anderen Bundesländern und gegebenenfalls welchen Staaten haben wie viele Personen am genannten Konzert teilgenommen? 2 4. Welche Musikerinnen und Musiker sowie Bands traten bei genanntem Konzert auf und aus welchen Orten, Bundesländern und gegebenenfalls Staaten kommen diese? Wie schätzt die Landesregierung die jeweilige ideologische und personelle Anbindung an rechte und neonazistische Strukturen ein? 5. Entsprachen die tatsächlich auftretenden Musikerinnen und Musiker so- wie Bands auch den im Vorfeld angekündigten? Gab es unangekündigte Auftritte? 6. Falls vorab Titellisten und/oder Listen über geplante Musikerinnen und Musiker bzw. Bands eingereicht wurden: Traten neben den angekündigten Interpretinnen und Interpreten auch weitere Musikerinnen und Musiker oder Bands auf oder wurden weitere Titel dargeboten? Hatte dies Konsequenzen in Bezug auf die Auflagen bzw. wurden dadurch ggf. vorhandene Auflagen verletzt? Welche Konsequenzen hatte dies? 7. Welches war gegebenenfalls der Anlass der Veranstaltung? Welche Be- hörden waren im Vorfeld über die Konzertplanung informiert? Welche behördlichen Auflagen wurden gegebenenfalls erteilt und welche sonstigen Maßnahmen wurden durch welche Behörde ergriffen? Wie wurde die Einhaltung der Auflagen ggf. vor Ort kontrolliert? 8. Wie viele und welche Straftaten wurden im Vorfeld des, während des oder im Nachgang des genannten Konzertes registriert (Angabe der Paragrafen )? Falls Gegenstände beschlagnahmt wurden: Welche waren das? Falls Platzverweise ausgesprochen wurden: Wie viele waren es jeweils? 9. Über welche weiteren Auftritte neonazistischer und rechter Bands oder Liedermacherinnen und Liedermacher in den genannten Räumlichkeiten hat die Landesregierung Kenntnis? Konkret aufschlüsseln nach Datum des Auftritts und Interpreten. Antwort zu den Fragen 1 bis 9 Die Landesregierung erhielt am 19. Mai 2014 den Hinweis, dass am 2. Mai 2014 drei namentlich bezeichnete Musikgruppen an einem nicht näher bezeichneten Ort in Magdeburg aufgetreten sein sollen. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse, die das Stattfinden dieser Veranstaltung bestätigen können und auch sonst keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.