Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3254 08.07.2014 (Ausgegeben am 09.07.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Rechtsrockkonzert in Weißenfels (10. Mai 2014) Kleine Anfrage - KA 6/8361 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Berichten in sozialen Netzwerken gab es am 10. Mai 2014 in Weißenfels ein rechtes bzw. neonazistisches Konzert. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 6/8361 wie folgt: Vorbemerkung: 1. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Be- antwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. BverfGE 124 S. 161 [193]). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO-LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). 2 Der Bekanntgabe der Namen von Veranstaltern stehen schutzwürdige Interessen i. S. von Art. 53 Abs. 4 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) insoweit entgegen, als die betroffenen Personen es bisher vermieden haben, in der Öffentlichkeit als Veranstalter rechtsextremistischer Konzert- und Musikveranstaltungen bekannt zu werden. Demgegenüber ist mit der GSO-LT ein Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Landtages ermöglicht, die entsprechend eingestuften Informationen einzusehen. Dem parlamentarischen Kontrollrecht wird damit Rechnung getragen. 2. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Kleine Anfrage auf eine Musikveranstaltung bezieht, die am 10. Mai 2014 in der Leninstraße 17 in Weißenfels, Ortsteil Borau stattfand. 1. Wer war die veranstaltende Person bzw. Personen des oben genannten Konzertes? Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu möglichen rechten und neonazistischen Aktivitäten der betreffenden Person bzw. Personen vor? Der Veranstalter ist der Landesregierung bekannt. Die Landesregierung sammelt Informationen zu rechtsextremistischen Aktivitäten . Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. „Rechte“ Aktivitäten, die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst. Dies vorangestellt, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse zu rechtsextremistischen Aktivitäten des Veranstalters vor. 2. In welchem Veranstaltungsobjekt in welchem Ort fand das Konzert statt und in welchem Eigentumsverhältnis stand bzw. standen die veranstaltende Person bzw. Personen zum Veranstaltungsobjekt? Die Veranstaltung fand im „Gasthof Borau“ in der Leninstraße 17 in Weißenfels, Ortsteil Borau statt. Das Objekt war zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht Eigentum des Veranstalters. 3. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen zum genannten Kon- zert? Aus welchen Landkreisen/kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts kamen wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer und welchen Organisationen waren diese ggf. zuzurechnen? Aus welchen anderen Bundesländern und gegebenenfalls welchen Staaten haben wie viele Personen am genannten Konzert teilgenommen? Es nahmen ca. 100 Personen an der Veranstaltung teil. Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen der Landesregierung insoweit vor, als die vor Ort festgestellten Kfz-Kennzeichen aus Sachsen-Anhalt dem Burgenlandkreis, dem Saalekreis, sowie dem Landkreis Harz zugeordnet werden konnten. Darüber hinaus wurden Kfz-Kennzeichen aus den Bundesländern Sachsen und Thürin- 3 gen festgestellt. Weitere Informationen im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. 4. Welche Musikerinnen und Musiker sowie Bands traten bei genanntem Konzert auf und aus welchen Orten, Bundesländern und gegebenenfalls Staaten kommen diese? Wie schätzt die Landesregierung die jeweilige ideologische und personelle Anbindung an rechte und neonazistische Strukturen ein? Bei der Veranstaltung traten die Musikgruppen „Schusterjungs“ aus Weißenfels (Sachsen-Anhalt), „Sorry!No“, „Bombecks“ sowie „Bronco Army“ (Brasilien) auf. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse zur Herkunft der Musikgruppen vor. Die Landesregierung sammelt Informationen zu rechtsextremistischen Aktivitäten . Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. „Rechte“ Musikgruppen, die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst. Dies vorangestellt, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse zur ideologischen und personellen Anbindung der genannten Musikgruppen an rechtsextremistische Strukturen vor. 5. Entsprachen die tatsächlich auftretenden Musikerinnen und Musiker so- wie Bands auch den im Vorfeld angekündigten? Gab es unangekündigte Auftritte? Die Veranstaltung wurde nicht gegenüber den Behörden angemeldet. Die Veranstalter haben auftretende Musikerinnen und Musiker sowie Musikgruppen im Vorfeld der Veranstaltung nicht gegenüber den Behörden angekündigt. 6. Falls vorab Titellisten und/oder Listen über geplante Musikerinnen und Musiker bzw. Bands eingereicht wurden: Traten neben den angekündigten Interpretinnen und Interpreten auch weitere Musikerinnen und Musiker oder Bands auf oder wurden weitere Titel dargeboten? Hatte dies Konsequenzen in Bezug auf die Auflagen bzw. wurden dadurch ggf. vorhandene Auflagen verletzt? Welche Konsequenzen hatte dies? Der Veranstalter hat im Vorfeld der Veranstaltung keine Titellisten und Listen über geplante Musikerinnen und Musiker sowie Musikgruppen bei den Behörden eingereicht. 7. Welches war gegebenenfalls der Anlass der Veranstaltung? Welche Be- hörden waren im Vorfeld über die Konzertplanung informiert? Welche behördlichen Auflagen wurden gegebenenfalls erteilt und welche sonstigen Maßnahmen wurden durch welche Behörde ergriffen? Wie wurde die Einhaltung der Auflagen ggf. vor Ort kontrolliert? Der Anlass für die Veranstaltung ist der Landesregierung nicht bekannt. Nach Informationen der Landesregierung hatten das Landesverwaltungsamt, die Stadt Weißenfels, die Polizei und der Landkreis Burgenlandkreis im Vorfeld der Veranstaltung Kenntnis von der Veranstaltungsplanung. 4 Auflagen wurden nicht erteilt. Ein polizeilicher Einsatz wurde vor Ort durchgeführt . 8. Wie viele und welche Straftaten wurden im Vorfeld des, während des oder im Nachgang des genannten Konzertes registriert (Angabe der Paragrafen )? Falls Gegenstände beschlagnahmt wurden: Welche waren das? Falls Platzverweise ausgesprochen wurden: Wie viele waren es jeweils? Straftaten im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung wurden nicht festgestellt. Sicherstellungen bzw. Beschlagnahmen erfolgten nicht. Platzverweisungen wurden nicht angeordnet. 9. Über welche weiteren Auftritte neonazistischer und rechter Bands oder Liedermacherinnen und Liedermacher in den genannten Räumlichkeiten hat die Landesregierung Kenntnis? Konkret aufschlüsseln nach Datum des Auftritts und Interpreten. Die Landesregierung sammelt Informationen zu rechtsextremistischen Aktivitäten . Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. „Rechte“ Aktivitäten, die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst. Dies vorangestellt ist der Landesregierung bekannt, dass im Veranstaltungsobjekt am 3. Februar 2007 die rechtsextremistischen Musikgruppen „Totenburg“, „Son of Dark“, „Suicide Solution“ und „Permafrost“ auftraten.