Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3286 18.07.2014 (Ausgegeben am 21.07.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anmietung von Büroräumen zur Unterbringung der Bediensteten der Landeszentrale für politische Bildung Kleine Anfrage - KA 6/8381 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 17. Mai 2014 erschien in der Magdeburger Volksstimme eine Anzeige in der der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) Büroräume für die Landeszentrale für politische Bildung zur Anmietung sucht. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Der bestehende Mietvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2015 (Festmietzeit). Laut Mietvertrag verlängert sich das Mietverhältnis über die Festmietzeit hinaus auf unbestimmte Zeit, falls keine der Vertragsparteien der Verlängerung spätestens 12 Monate vor Ablauf der Festmietzeit widerspricht, d. h. bis zum 31. Dezember 2014. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens war es, den aktuellen Mietmarkt am Standort Magdeburg zu erkunden, um die anstehenden Mietvertragsverhandlungen erfolgversprechend führen zu können. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Gibt es ein Verfahren, nach dem der BLSA vor Mietgesuchen prüft, ob un- genutzte und geeignete Liegenschaften im Eigentum des Landes oder aus bestehenden Mietverhältnissen zur Verfügung stehen? 2 Der Landesbetrieb BLSA prüft im Vorfeld, ob ungenutzte und geeignete Objekte im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt oder in bestehenden Mietvertragsverhältnissen zur Verfügung stehen. Die Prüfung erfolgt anhand der dem Landesbetrieb BLSA zur Verfügung stehenden Daten, sowohl zu den landeseigenen als auch zu den angemieteten Objekten. 2. Wenn ja, wie ist dieses Verfahren und fand es in diesem Fall Anwendung? Ja, siehe Antwort zu 1. 3. Wenn ja, was war im Fall der Unterbringung der Landeszentrale für poli- tische Bildung das Ergebnis der Prüfung? Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass kein ungenutztes geeignetes Objekt zur Verfügung steht. 4. Wie viele Beschäftigte sollen untergebracht werden? Es werden für ca. 21 Bedienstete Büroräume gesucht. 5. Wie viele Räume und wie viele Quadratmeter werden zu welchem Zeit- punkt benötigt? Es werden ca. 19 Büroräume und 18 übrige Räume gemäß Raumbedarfsplanung mit einer Nutzfläche von ca. 794 m² gesucht. Als Mietbeginn wurde der 1. Januar 2016 avisiert. 6. In welchen Verwaltungsliegenschaften (Landeseigentum oder Anmietung) am Standort Magdeburg stehen wie viele ungenutzte und geeignete Räume gegenwärtig und voraussichtlich zum vorgesehenen Zeitpunkt zur Verfügung? Bereits zum Zeitpunkt des Freizugs einer Liegenschaft wird diese für mögliche Nachnutzungen geprüft. Dies ist ein kontinuierlicher Prozess. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.