Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/330 31.08.2011 (Ausgegeben am 31.08.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verkehrszählungen an der L 92/L 240 bei Warnstedt Kleine Anfrage - KA 6/7139 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Ausbau der L 92/L 240 wurde am 9. Januar 2008 planfestgestellt. Laut Bericht der Mitteldeutschen Zeitung vom 23. Mai 2008 („Die Messen sind gesungen“) setzte sich Verkehrsminister Karl-Heinz Daehre für mehr Lärmschutz an der Trasse ein und unterbreitete das „Angebot, nach Möglichkeiten für Lärmschutzmaßnahmen zu suchen .“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen bei dem Neubau und der wesentlichen Änderungen von Straßen bildet das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der gemäß § 43 BImSchG erlassenen ”Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV)” die rechtliche Grundlage für die schalltechnischen Berechnungen und die Ermittlung von Betroffenheiten. Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgt unter Berücksichtigung aller relevanten Randbedingungen wie Topografie, Lage der Straßentrasse, prognostizierte Verkehrsbelastung , ungünstigste Windrichtung (von der Straße zur Bebauung) etc. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Baurechtschaffung erfolgt eine umfassende Bewertung der immissionschutzrechtlichen Belange und die ermittelten berechtigten Ansprüche auf aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen werden im 2 Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben. Sie sind auf dieser Grundlage vom Vorhabensträger zu seinen Lasten umzusetzen. 1. Macht sich die Landesregierung die Aussagen des ehemaligen Verkehrs- ministers vom Mai 2008, die in dem Zeitungsbericht wiedergegeben sind, zu eigen? 2. Welche Lärmschutzmaßnahmen hat die Landesregierung seit dem 23. Mai 2008 untersucht und mit welchem Ergebnis? Wurden bauliche Maßnahmen zur Verkehrsverlangsamung im Bereich der Wohngebiete (Fahrbahnverengung , Einbau von Schwellen, geschwungene Straßenführung) untersucht ? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Verkehrslärm gehört zu den am stärksten empfundenen Lärmbelastungen, denen Menschen täglich ausgesetzt sind. Viele Menschen fühlen sich durch Straßenlärm belästigt. Vor diesem Hintergrund räumt die Landesregierung dem Lärmschutz unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen grundsätzlich einen hohen Stellenwert ein. Für die Ortslage Warnstedt sind die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt worden. Im Ergebnis der im Rahmen der Planung durchgeführten Lärmberechnung für die Um- und Ausbaumaßnahmen Thale - Westerhausen wurden an den Gebäuden der Ortslage Warnstedt keine bzw. sehr geringe Pegelerhöhungen (0,2 und 0,5 dB(A)) ermittelt, mit denen die kritische Erhöhung von 3 dB(A) (Wahrnehmbarkeitsschwelle ) deutlich unterschritten wird. Insgesamt liegt trotz eines erheblichen baulichen Eingriffs keine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV vor und somit dem Grunde nach kein Anspruch auf Lärmvorsorge. Die Lärmberechnung wurde im Zusammenhang mit den Planungsunterlagen für die o. g. Maßnahme planfestgestellt und ist rechtskräftig . Insofern besteht für die Straßenbauverwaltung keine rechtliche Handhabe für weitergehende Maßnahmen. 3. Von welcher Geschwindigkeitsbegrenzung geht die Landesregierung für die Zeit nach der Fertigstellung des Um- und Ausbaus der L 92/L 240 im Bereich der Ortslage Warnstedt aus? Wird die derzeit gültige Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW auf 30 km/h beibehalten? Die Planungen im Bereich der Ortsdurchfahrt Warnstedt entsprechen den im Straßenbau gültigen Richtlinien und Vorschriften. Insofern ist durch die Planung aus technischen Gründen keine Notwendigkeit zur Geschwindigkeitsbeschränkung gegeben. Es gilt die gemäß § 3 Abs. 3 StVO zulässige Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge von 50 km/h. 3 4. Welche Verkehrsstärken sind bei den im Planfeststellungsbeschluss ge- nannten Zählungen im Jahr 2003 und 2006 festgestellt worden (S. 87)? Bitte soweit vorhanden, differenziert in DTV, DTVw, Vormittagsverkehr, Nachmittagsverkehr, Nachtverkehr und Bemessungsverkehrsstärke sowie nach Pkw und Schwerlastverkehr angeben. Die im Planfeststellungsbeschluss benannten Zählungen aus den Jahren 2003 und 2006 waren 24-Stunden-Zählungen des damaligen Landkreises Quedlinburg nördlich der Ortslage Warnstedt mit folgenden Ergebnissen: 2003: DTV 2.521 Kfz/24h, SV 331 Fz/24h 2006: DTV 4.050 Kfz/24h, SV 329 Fz/24h Für die Zählung aus dem Jahr 2006 liegen Tagesganglinien zur Verteilung des gesamten Kfz-Verkehrs vor. Diese sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt. 5. Welche weiteren Verkehrszählungen wurden an dem planfestgestellten Streckenabschnitt seit dem Jahr 2006 durchgeführt? Bitte die jeweiligen Ergebnisse wie in Frage 3 differenziert darstellen. Im Jahr 2010 wurde auch für diesen Streckenabschnitt die turnusmäßige Straßenverkehrszählung (SVZ 2010) durchgeführt. Die Auswertung erfolgt auf Bundesebene und derzeit liegen noch keine abschließenden Ergebnisse vor. 6. Welche Dauerzählstellen unterhält das Land an der L 92/L 240? Bitte Standort sowie Ergebnisse seit 2005 auflisten. Das Land unterhält im Streckenabschnitt zwischen Thale und Westerhausen keine Dauerzählstellen. 4 5