Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3302 22.07.2014 (Ausgegeben am 22.07.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erweiterung eines Gefahrstofflagers in Rothensee Kleine Anfrage - KA 6/8377 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Recyclingunternehmen Stork Umweltdienste GmbH plant auf seinem Firmengelände im Norden von Magdeburg eine weitere Anlage zu errichten. Bisher ist bekannt , dass diese Anlagenerweiterung dem Umschlag von Abfällen dienen soll und die Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen vorgesehen ist. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wo soll die Anlage errichtet werden? Bitte Standort genau nennen. Geplant ist die Errichtung einer Halle zur Kapazitätserweiterung der bestehenden Anlage zum Umschlag, zur Lagerung und zur Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen auf dem Betriebsgelände der Firma Stork Umweltdienste GmbH im Gewerbegebiet Nord, Am Hansehafen 32, 39126 Magdeburg (Flur: 201; Flurstücke: 519/101 teilweise, 10574, 10576, 10578, 10580, 10575, 10577, 10579, 10588, 10405, 10407,10555). 2. Welche Vorkehrungen zum Bodenschutz und zum Gewässerschutz sollen getroffen werden? Wie groß ist der geplante Auffangraum für auslaufende Flüssigkeiten? Zur Vorsorge gegen Boden- und Gewässerverschmutzung werden der Hallenboden sowie die Außen- und Innenwände in besonderer Betonqualität C35/45; XC3; XM2-WF ausgeführt. Unter dem Hallenboden wird eine nach Bauart zugelassene Kunststoffabdichtung eingebracht. Die Verlegearbeiten sollen durch einen Fachbetrieb nach wasserhaushaltrechtlichen Vorgaben erfolgen. 2 Flüssigkeiten werden nicht gelagert oder behandelt, so dass separate Auffangräume für auslaufende Flüssigkeiten nicht erforderlich sind. 3. Welche besonderen Maßnahmen zum Brandschutz sollen getroffen wer- den? Welche Art von Löschmitteln soll zum Ansatz kommen? Ist eine Anlage zur Löschwasserrückhaltung vorgesehen? Ist zur Branderkennung eine Brandmeldeanlage oder eine selbsttätige Löschanlage vorgesehen? Die Anlage ist mit Handfeuerlöschern ausgestattet. Löschmittel ist Pulver. Löschwasser steht aus der öffentlichen Löschwasserversorgung zur Verfügung. Löschwasserrückhaltung ist auf dem Betriebsgelände nicht vorgesehen. Für die Anlage gelten die brandschutztechnischen Anforderungen gemäß Industriebaurichtlinie , wonach die vorgesehene Ausführung beurteilt wird. 4. Welche Chemikalien sollen in welcher Menge gelagert werden? Chemikalien kommen in der Abfallbehandlung nicht zum Einsatz. 5. Ist geplant, gefährliche Abfälle zu lagern? Wenn ja, welche? Bitte die Ab- fallschlüsselnummern, konkrete Nennung der Inhaltsstoffe (Art und Beschreibung ) und die vorgesehenen Mengen angeben. Ja. Zu den Angaben der vorgesehenen Abfallarten mit Abfallschlüsselnummer wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Beantragt ist eine Lagerkapazität von 4.400 Tonnen gefährliche Abfälle und 8.000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle. Eine konkrete Nennung der Inhaltsstoffe sowie Mengenangaben für jeden einzelnen Abfall sind nicht möglich. 6. Wie groß ist der Abstand der geplanten Anlage zur nächstgelegenen Wohnbebauung? Die nächstgelegene Wohnsiedlung Magdeburg-Rothensee liegt etwa südwestlich des Betriebsgeländes Hansestraße in einer Entfernung von ca. 3.000 Metern . 7. Bis zu welchem Pegelstand der Elbe ist das Gelände der geplanten Anlage hochwassersicher? Welche Hochwasserabwehrmaßnahmen sind für die Anlage konkret vorgesehen? Bitte ausführlich antworten. Die bestehende Anlage und auch die vorgesehene Änderung liegen nicht im Überschwemmungsgebiet, jedoch im Hochwassergefährdungsgebiet für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit. Bezüglich der in der Halle vorgesehenen Lagerung gefährlicher Abfälle wird eine mögliche Gefährdung derzeit noch geprüft. Gegebenenfalls erforderliche Vorsorgemaßnahmen gegen Hochwasser sind bei der Bauausführung vorzusehen . 3 8. Wie soll die geplante Anlage beschickt werden? Die Abfälle werden per LKW angeliefert. Die Beschickung der einzelnen Aggregate zur Behandlung der Abfälle soll mittels Mobillader, z. B. Radlader erfolgen. 9. Welche Zufahrtswege sollen für den An- und Abtransport der Stoffe ge- nutzt werden? Die Anlage befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 103-2E „Rothenseer Verbindungskanal“. Darin sind Zu- und Abfahrtswege festgesetzt, die die Erschließung des Geländes sichern. Die wesentliche Änderung der Anlage beinhaltet keine Änderung bezüglich der zugelassenen , bisher genutzten Zufahrtswege. 10. Sind definierte Lagertemperaturen vorgesehen? Nein. 11. Welche Lagerbehälter sind vorgesehen? Staubende Stoffe werden in Big Bags, Schlämme in Containern, andere Abfälle in Lagerboxen gelagert. 12. Welche Regelungen zum Luftwechsel in der Anlage sind geplant? Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Geruchsbelästigungen auszuschließen ? Die Anlage soll nach den geltenden Vorgaben der Bauordnung und der Arbeitsstättenverordnung so errichtet werden, dass die freie Lüftung sichergestellt ist. Aufgrund der Entfernung von Anlage und Wohnbebauung können Geruchsfreisetzungen , die im Anlagenbetrieb nicht auszuschließen sind, nicht zu Geruchsbelästigungen an der Wohnbebauung führen. 13. Welche Vorkehrungen zum Explosionsschutz sind geplant? Wird ein Exp- losionsschutzdokument erstellt? Bei den hauptsächlich gehandhabten mineralischen Stoffen und aufgrund weitgehender Verhinderungsmaßnahmen gegen Staubentstehungen sind Explosionsschutzmaßnahmen nicht erforderlich. Ein Explosionsschutzdokument wird somit nicht erstellt. 14. Wird für die Anlage eine UVP durchgeführt? Nein. Die Anlagenart unterliegt nicht dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung . 4 15. Wie wird die Öffentlichkeit über Details zur Anlage informiert? Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die Erweiterung der Anlage wird mit Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 10 des BundesImmissionsschutzgesetzes durchgeführt. Die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens ist am 18.03.2014 im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes und in der Volksstimme erfolgt. Gemäß Bekanntmachung haben die Antragsunterlagen in der Zeit vom 26.03.2014 bis 25.04.2014 zur Einsichtnahme ausgelegen. Somit erhielt die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich anhand der Unterlagen zu informieren und bis zum 09.05.2014 schriftliche Einwendungen zu erheben. Zu den eingelegten Einwendungen hat am 28.05.2014 ein Erörterungstermin stattgefunden. 5 Anlage Nachfolgend sind die Angaben der vorgesehenen Abfallarten mit Abfallschlüsselnummer gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 22 des Gesetzes vom 24. Feb. 2012 (BGBl. I S. 212, 257, ber. S. 1474) aufgeführt: Abfall- Abfallbezeichnung Schlüssel _____________________________________________________________________________________________________ 060313* - feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten (bis 1.000 t) 060502* - Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 061302* - gebrauchte Aktivkohle, außer 060702 061305* - Ofen- und Kaminruß 070311* - Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 100104* - Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung 100114* - Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitver- brennung, die gefährliche Stoffe enthalten 100116* - Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten 100118* - Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 100207* - feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 100304* - Schlacken aus Erstschmelze 100308* - Salzschlacke aus Erstschmelze 100319* - Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 100321* - andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten 100323* - feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 100401* - Schlacken (Rest- und Zweitschmelze) 100404* - Filterstaub 100405* - andere Teilchen und Staub 100406* - feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 100503* - Filterstaub 100505* - feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 100506* - Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 100603* - Filterstaub 100606* - feste Abfälle aus Abgasbehandlung 100607* - Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 100905* - gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und –sande vor dem Gießen 100907* - gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und –sande nach dem Gießen 100909* - Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 100911* - andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten 101005* - gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und –sande vor dem Gießen 101007* - gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und –sande nach dem Gießen 101009* - Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 101011* - andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten 101109* - Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen 101113* - Glaspolier- und Glasschleifschwämme, die gefährliche Stoffe enthalten 110109* - Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten 6 120116* - Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 130401* - Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt 130403* - Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt 161101* - Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten 161103* - andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten. 170106* - Gemische aus oder getrennten Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 170204* - Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 170301* - Kohlenteerhaltige Bitumengemische 170303* - Kohlenteer und teerhaltige Produkte 170410* - Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten 170503* - Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten 170505* - Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält 170507* - Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält 190105* - Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 190107* - Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 100110* - gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung 190111* - Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten 190113* - Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 190115* - Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält 190117* - Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 190204* - Vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten 190205* - Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 190211* - sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 190813* - Schlämme, die gefährliche Stoffe aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser enthalten 191003* - Schredderleichtfraktion und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten 191005* - andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe enthalten 191206* - Holz, das gefährliche Stoffe enthält 191211* - sonstige Abfälle, einschließlich Materialmischungen aus der mechani schen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten 191301* - feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten 191303* - Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten 191305* - Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten 200137* - Holz, das gefährliche Stoffe enthält