Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/331 31.08.2011 (Ausgegeben am 31.08.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Aktueller Stand der Besetzung von Führungspositionen in der Landesverwaltung Kleine Anfrage - KA 6/7151 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Wie viele Abteilungsleiterinnen und -leiterstellen sind derzeit in der Lan- desverwaltung nicht besetzt? In der Landesverwaltung sind 13 Abteilungsleiterinnen und -leiterstellen unbesetzt . Die Einzelaufstellung ist aus der Anlage 1 zu entnehmen. 2. Wie viele Referatsleiterstellen sind derzeit in der Landesverwaltung nicht besetzt? Bitte differenziert nach den einzelnen Ministerien auflisten. In der Landesverwaltung sind 21 Referatsleiterstellen unbesetzt. Die Einzelaufstellung ist aus der Anlage 1 zu entnehmen. 3. Wie viele Führungspositionen sind in den nachgeordneten Bereichen nicht besetzt? Bitte differenziert nach Stellenwertigkeit und Behörde bzw. Landesbetrieb darstellen. In den Nachgeordneten Bereichen sind 63 Führungspositionen nicht besetzt. Die Einzelaufstellung ist der Anlage 2 zu entnehmen. 2 4. Welche Bestrebungen unternimmt die Landesregierung, diese Stellen zukünftig insbesondere für Frauen attraktiver zu gestalten bzw. Frauen entsprechend der angestrebten beamtenrechtlichen Laufbahn zu unterstützen und zu fördern? Folgende Bestrebungen werden von den obersten Landesbehörden unternommen , um Frauen auf Abteilungs- und Referatsleitungsposten bzw. auf vergleichbaren Positionen verstärkt einsetzen zu können: - Die in Umsetzung von § 3 FrFG ausdrückliche an Frauen gerichtete Auffor- derung, sich bei Ausschreibungen zu bewerben; - die spezielle und zielgerichtete Förderung weiblicher Nachwuchsführungs- kräfte, z. B. durch die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen ; - die Möglichkeit, Führungspositionen in Teilzeitbeschäftigung auszuüben; - regelmäßige Personalentwicklungsgespräche; - die verstärkte Berücksichtigung der in den dienstlichen Beurteilungen doku- mentierten Verwendungsvorschläge; - die Übertragung von Führungsaufgaben auf Probe; - die Einführung von Fortbildungsvereinbarungen; - die Fortbildungen von Beurteilerinnen und Beurteilern explizit auch zur The- matik der geschlechterbezogene Diskriminierung; - Maßnahmen der Fortbildung und des Aufstiegsverfahrens; - die Verankerung entsprechender Maßnahmen zu Besetzungen vakant wer- dender Führungsfunktionen mit Frauen – unter Berücksichtigung rechtlicher Maßgaben im Ziele-Maßnahmen-Katalog des Frauenförderplans; - Vereinbarungen mit dem Hauptpersonalrat zu berufsbegleitenden Weiterbildungskonzeptionen ; - die Übermittlung von Stellenausschreibungen an beurlaubte Frauen; - die Erhöhung des Frauenanteils bei Vorstellungsgesprächen; - gezielte Teilnahme an Führungskräftefortbildungen; - eine gezielte Ansprache und Qualifizierung von Frauen durch Maßnahmen der beruflichen Förderung, um sie auf die Übernahme von Führungsaufgaben vorzubereiten; - Unterstützungen im Einzelfall bei der Teilnahme von Fortbildungen, wie z. B. die Übernahme von Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrten bei Beschäftigten mit familiären Verpflichtungen; - Geschlechterparität bei der Auswahl von Personal für Erprobungszeiten; - Hinweise in Stellenausschreibungen, dass Bewerbungen von Frauen beson- ders erwünscht seien; - gleichberechtigte Berücksichtigung von Frauen bei Stellenbewerbungen; - Einstellung von Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leis- tung; - Verankerung von Fördermaßnahmen in den Frauenförderplänen; - die verstärkte Nutzung der landesinternen Fortbildungsmaßnahmen für Füh- rungskräfte. 3 4