Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3313 24.07.2014 (Ausgegeben am 25.07.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Zur Arbeit des Arbeitskreises zum Umgang mit Schulverweigerung in SachsenAnhalt Kleine Anfrage - KA 6/8386 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Frage 1: Wie setzt sich der interministerielle Arbeitskreis zur Schulverweigerung konkret zusammen? Wer sind die Mitglieder dieses Arbeitskreises? Wurden die zuständigen Ämter der Landkreise und kreisfreien Städte inzwischen an der Arbeit des Arbeitskreises beteiligt? MJ und MK wurden im Jahr 2013 durch den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung gebeten, einen Arbeitskreis einzurichten, der die Aufgabe hatte, Verfahrensoptimierungen im Bereich der Ordnungsämter und der Gerichtsverfahren sowie die zeitlichen Verfahrensabläufe zwischen Feststellung der Ordnungswidrigkeit und dem Antreten des Arrests zu prüfen. Derzeit gehören dem Arbeitskreis der Leiter des Referates 402 (Materielles Strafrecht, Jugendstrafrecht) des MJ, die Leiterin des Referates 24 des MK und der Referent im Referat 24 des MK an. An der konstituierenden Sitzung des Arbeitskreises hatte überdies die Leiterin des Referats 21 des MI teilgenommen, zeitweilig war der Leiter des Referats 405 (Strafvollstreckungsrecht , Bezüge zum Jugendarrest) des MJ an der Arbeit des Arbeitskreises beteiligt. Zur Beteiligung der Landkreise und kreisfreien Städte wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 2 Frage 2: Wie ist der gegenwärtige Stand der Arbeit des durch das Kultusministerium und das Ministerium für Justiz und Gleichstellung eingerichteten Arbeitskreises zur Schulverweigerung? Der Arbeitskreis erhob in jeweils eigener Ressortzuständigkeit Daten, deren Auswertung ergab, dass es Potenzial zur Optimierung des Vollzugs des Ordnungswidrigkeitsverfahrens gibt. Am 25. März 2014 hat ein länder- und professionsübergreifendes Fachgespräch stattgefunden, in dem es um den Erfahrungsaustausch mit den Bundesländern Berlin , Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere auch im Hinblick auf deren Erfahrungen, Schulpflichtverletzungen als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, ging. Im Ergebnis des Fachgespräches wurde einhellig festgestellt, dass es in den anderen Ländern weitgehend gelungen sei, die Schulpflichtverletzung zwar als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, diese aber in der Anzahl marginalisieren. Als pädagogische und ordnungsrechtliche Alternative/Ergänzung zur bisherigen Vorgehensweise wurde für Sachsen-Anhalt herausgearbeitet, der frühzeitigen und verstärkten Zusammenarbeit von öffentlicher Jugendhilfe und Schule den Vorrang vor der Anzeige als Ordnungswidrigkeit einzuräumen. Eine entsprechende Erlassänderung des RdErl. „Umgang mit Schulverweigerung in Sachsen-Anhalt“ wird derzeit im MK erarbeitet und diskutiert. Das Hauptaugenmerk der beabsichtigten Änderung liegt auf einer, in der zeitlichen Abfolge veränderten Handlungsanleitung für die Schulleitungen, um die pädagogische Lösungssuche unter Einbeziehung der Jugendhilfe flexibler aufzustellen, ohne dass unmittelbar das OWIG-Verfahren in Gang gesetzt wird. Von dieser Vorgehensweise wird, analog zu den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, erwartet, dass sich die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren zahlenmäßig stark beschränken und der Jugendarrest aufgrund nicht gezahlter Ordnungsgelder bzw. nicht geleisteter Arbeitsstunden im Zusammenhang mit Schulverweigerung stark zurückgehen wird. Frage 3: Welche Aufgaben im Rahmen der gestellten Zielsetzungen wurden bisher durch den Arbeitskreis realisiert? Der Arbeitskreis hatte die Aufgabe, Verfahrensoptimierungen im Bereich der Ordnungsämter und der Gerichtsverfahren sowie die zeitlichen Verfahrensabläufe zwischen Feststellung der Ordnungswidrigkeit und dem Antreten des Arrests zu prüfen. Diese Prüfung erfolgte. Frage 4: Welche Arbeitsschritte wurden bis wann umgesetzt? Siehe Antwort zu Frage 2. 3 Frage 5: Entspricht der gegenwärtige Arbeitsstand dem vorgegebenen Zeitrahmen? Ja. Frage 6: Welche Ergebnisse liegen bisher vor? Wie wurden und werden diese Ergebnisse umgesetzt? Siehe Antwort Frage 2. Frage 7: Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Akteuren (Vertreter der Schulen und der Jugendgerichtsbarkeit)? Bereits nach den ersten Beratungen 2013 stellte der Arbeitskreis fest, dass eine Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren (Vertreter der Schulen, der Schulaufsicht, der Schulverwaltung, der Jugendhilfe und der Jugendgerichtsbarkeit) notwendig ist. Um diese Zusammenarbeit zu intensivieren, wurde am 18. Oktober 2013 eine Fachtagung zum Thema „Kooperation an der Schnittstelle von Schule, Jugendhilfe und Justiz “ in Zusammenarbeit des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung, dem Kultusministerium , dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) dem Landesschulamt und der für die Fachtagung federführenden Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) durchgeführt. Mit dem Ziel der Verfahrensoptimierung hat das Kultusministerium eine Erhebung von Daten bei den für Schulpflichtverweigerungen zuständigen Ämtern der Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt. Eine wesentliche Erkenntnis der Abfrage besteht darin, die zuständigen Ämter der Landkreise und kreisfreien Städte auf Arbeitsebene im Sinne eines kollegialen Austausches zur Zusammenarbeit zu animieren, da sowohl in den Zuständigkeiten als auch in den Verfahrensweisen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten signifikante Unterschiede festgestellt wurden, die letztendlich zu sehr unterschiedlichen Bearbeitungszeiten führen. Es erscheint daher sinnvoll, die zuständigen Ämter der Landkreise und kreisfreien Städte (Jugendämter, Schulverwaltungsämter, Ordnungsämter) an der Arbeit des Arbeitskreises zu beteiligen . Erste Gespräche hat es hierzu mit den Jugend- bzw. Schulverwaltungsamtsleitern der Landkreise und kreisfreien Städte im Mai bzw. Juni 2014 gegeben. Das Landesschulamt ist durch regelmäßigen fachlichen Austausch in den Vorgang der Erlassänderung involviert und hat den Entwurf der Erlassänderung mitgezeichnet . Mit der Jugendgerichtsbarkeit gab es über die Fachtagung hinaus - insbesondere auch mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit - keine weitere Abstimmung. Die Ergebnisse der Schlussfolgerungen des Arbeitskreises sollen den Akteuren allerdings im Rahmen künftiger Fortbildungsmaßnahmen der Justiz präsentiert werden. Darüber hinaus sind MK und MJ mit der DVJJ im regelmäßigen Gespräch.