Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3324 28.07.2014 (Ausgegeben am 29.07.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Frank Hoffmann (DIE LINKE) Höhere Kosten für Schülerbeförderung durch Schulentwicklungsplanung Kleine Anfrage - KA 6/8403 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Landkreis Stendal hat in einem Schreiben an den Landtagspräsidenten vom 23. April 2014 dargelegt, dass die Grundschulschließungen im Landkreis Mehrkosten für die Schülerbeförderung verursachen. Der Landkreis Stendal bat darum, dass die anfallenden Mehrkosten durch das Land getragen werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Der Landkreis Stendal ist mit Schreiben vom 23.04.2014 auch an das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr mit der Bitte herangetreten, dass die anfallenden Mehrkosten über das Finanzausgleichsgesetz durch das Land getragen werden. Im Antwortschreiben an den Landkreis hat Herr Minister Webel dargelegt, dass sich die Anpassung der Zahlungen nach diesem Gesetz nach § 2 Abs. 3 und 4 richtet. Maßstab der Bemessung seien die „notwendigen Aufgaben bei effizienter Aufgabenerfüllung “. Vor diesem Hintergrund werde zu prüfen sein, ob die Regelung in § 3 der Satzung der Schülerbeförderung im Landkreis Stendal diesem Maßstab gerecht wird. Angesichts der ambitionierten Regelung der in der Schülerbeförderungssatzung festgeschriebenen Höchstbeförderungszeiten von 30 Minuten für Grundschüler im Landkreis Stendal müssen die Angaben zu den Mehrkosten als nicht repräsentativ für das Land angesehen werden. Die Rechtsprechung hält Beförderungszeiten von bis zu 45 Minuten für Grundschüler für angemessen. 2 1. Hat die Landesregierung einen Überblick über die Kostenentwicklung bei der Schülerbeförderung in den von Grundschulschließungen betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten? Bitte geben Sie die Mehrkosten geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten an. Die Landesregierung hat keinen Überblick über die Kostenentwicklung bei der Schülerbeförderung in den von den Grundschulschließungen betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten. Wie bereits in der Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 6/8222 dargelegt, werden die Schulentwicklungspläne beginnend mit dem Schuljahr 2014/2015 umgesetzt. Daher können die Träger der Schülerbeförderung erst nach Beginn des Schuljahres belastbare Aussagen zur Kostenentwicklung treffen. Bei der Kostenentwicklung muss berücksichtigt werden, dass die Schülerbeförderung in den Linienverkehr integriert ist. Veränderungen in der Gestaltung der Fahrpläne und der Linienführung einschließlich der damit verbundenen Kostenveränderungen können daher auch Ursachen außerhalb der Schulentwicklungsplanung haben. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass die Fallzahlen im Rahmen der Schülerbeförderung schwanken, da das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt neben der Schülerfahrkarte auch die Kostenerstattung vorsieht. 2. Welche der betroffenen Landkreise oder kreisfreien Städte werden mit dem Erwerb neuer/weiterer Fahrzeuge den Bedarf abdecken? Die Landesregierung hat keinen Überblick darüber, welche der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte mit dem Erwerb neuer/weiterer Fahrzeuge den Bedarf abdecken. Auf die Begründung der Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Gibt es Anzeichen, analog der im oben benannten Anschreiben angedeute- ten Möglichkeit der Finanzierung neuer Gefäße über eine Erhöhung der ÖPNV-Tarife im Landkreis Stendal, in weiteren Landkreisen, oder kreisfreien Städten? Die Landesregierung sieht derzeit keine Anzeichen, dass in weiteren Landkreisen oder kreisfreien Städten mögliche Mehrkosten für die Schülerbeförderung durch die Erhöhung der ÖPNV-Tarife finanziert werden.