Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3327 29.07.2014 (Ausgegeben am 30.07.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Henrik Lange (DIE LINKE) Zuschüsse des Landes an die Hochschulen, Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika zur Unterstützung von Projekten außerhalb der Rahmenvereinbarung Forschung und Innovation Kleine Anfrage - KA 6/8394 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird in der Erläuterung zur Titelgruppe 89 im Kapitel 0602 des Einzelplanes 06 darauf verwiesen, dass „im Jahr 2014 zur Unterstützung von Projekten zur weiteren Profilierung der Hochschulen, Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika außerhalb der durch die Rahmenvereinbarung Forschung und Innovation abgedeckten Maßnahmen Mittel in Höhe von insgesamt 8,2 Mio. Euro durch das Land bereitgestellt“ werden. „Diese Mittel sollen insbesondere der Verbesserung der gerätetechnischen Ausstattung der genannten Einrichtungen dienen.“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage Nr. 1: Welche Kriterien gelten für die Vergabe der Mittel aus der oben genannten Titelgruppe ? Sind sie in einer Richtlinie veröffentlicht oder in welcher Form wurden die Hochschulen und Universitätsklinika über die Vergabekriterien informiert ? Für die Vergabe der Mittel aus der Titelgruppe 89 wurden die den Hochschulen bekannten Grundsätze aus der Rahmenvereinbarung Forschung und Innovation analog angewendet. Mit den Universitätsklinika wurden Zuwendungsverträge abgeschlossen, in denen die Kriterien für die Ausreichung der Mittel aus TGr. 89 im Kapitel 0602 geregelt sind. 2 Frage Nr. 2: Welche konkreten Projekte werden derzeit aus Mitteln der oben genannten Titelgruppe finanziert? Bitte geben Sie die Hochschule/die Hochschulen, das Universitätsklinikum, die Fakultät/die Fakultäten, das Institut/die Institute, das konkret geförderte Projekt und die dafür 2014 vorgesehene Fördersumme an. Bitte vermerken Sie außerdem, welche Projekte ausdrücklich der Verbesserung der gerätetechnischen Ausstattung dienen. Die Antwort ist der Anlage (Schwerpunktförderung TGr. 89) zu entnehmen. Für das Universitätsklinikum Halle/Saale, A.ö.R., werden folgende Projekte/Vorhaben aus der oben genannten Titelgruppe finanziert: - Profilierung im Bereich Krankenversorgung im Rahmen des „Entwicklungskon- zepts Universitätsmedizin Halle 2025“, u.a. für die Behandlungsbereiche Onkologie und Herzmedizin sowie für die Traumaversorgung in der Augenheilkunde, in der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, - Berufungsmittel zur Profilierung der Behandlungsschwerpunkte und - Verbesserung und Erhalt des Niveaus der IT-Hard- und Softwareausstattung und der gerätetechnischen Ausstattung. Für das Universitätsklinikum Magdeburg, A.ö.R., werden folgende Projekte/Vorhaben aus der oben genannten Titelgruppe finanziert: - Berufungsmittel zur Profilierung der Behandlungsschwerpunkte, - Erhalt des Niveaus der gerätetechnischen Ausstattung zur Absicherung der Be- handlungsschwerpunkte, u. a. in der Herz- und Thoraxchirurgie, der Neurologie und der Hämatologie und - Erhalt des Niveaus der Hardwareausstattung. In der Präambel des jeweiligen Zuwendungsvertrages mit den Universitätsklinika ist festgelegt worden, dass die Mittel aus Kapitel 0602, TGr. 89, insbesondere der Verbesserung der gerätetechnischen Ausstattung dienen. Dem entsprechen die im Zuwendungsvertrag aufgeführten Vorhaben. Die Universitätsklinika des Landes Sachsen-Anhalt (Halle und Magdeburg) werden mit jeweils 1,5 Mio. € aus der oben genannten Titelgruppe im Jahr 2014 gefördert. Frage Nr. 3: Welche der unter 2. erfragten Projekte wurden vor 2014 im Rahmen der Vereinbarung für Forschung und Innovation gefördert? Bitte geben Sie die Hochschule /die Hochschulen, das Universitätsklinikum, die Fakultät/die Fakultäten, das Institut/die Institute, das konkret geförderte Projekt und die dafür 2013 ausgegebene Fördersumme sowie den Förderumfang 2014 (absolut und in Prozent zur Förderung 2013) an. Die Antwort ist der Anlage (Schwerpunktförderung TGr. 89) zu entnehmen. 3