Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3328 29.07.2014 (Ausgegeben am 30.07.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deponie Deuben Kleine Anfrage - KA 6/8409 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Deuben, Ortsteil Naundorf, waren 2 Recyclingfirmen, die SVG - Sortierungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH sowie die BMG Recycling GmbH, Inhaber Andreas Böhme, ansässig. Teilhaber beider Firmen sind bzw. waren die Technischen Werke Delitzsch GmbH. Im August 2012 verstarb Andres Böhme, das Erbe wurde ausgeschlagen . Seit dem ist ein Insolvenzverwalter mit den Firmen betraut. Momentan lagern ca. 3000 Tonnen Bahnschwellen und Altholz sowie große Mengen Altreifen und Plastikmüll auf dem Gelände. Sowohl der Burgenlandkreis, zuständig für die BMG Recycling GmbH, wie auch das Landesverwaltungsamt, zuständig für die SVG mbH, ordneten die Räumung des Geländes an. Gegen beide Bescheide wurden durch den Insolvenzverwalter Rechtsmittel eingelegt. Seit Anfang 2014 hat es auf dem Gelände 5 Brände, vermutlich durch Brandstiftung, gegeben. Die MZ berichtete . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie ist der aktuelle Stand der Gerichtsverfahren? Bezüglich der BMG Recycling GmbH ist vom Landesverwaltungsamt mit Bescheid vom 18.03.2014 die nachträgliche Anordnung zur Beseitigung der lagernden Abfälle erlassen worden. Dagegen ist am 22.04.2014 durch den Insolvenzverwalter Klage eingereicht worden, über die noch nicht entschieden ist. Der gleichzeitig gestellte Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist vom VG Halle mit Beschluss vom 19.05.2014 abgelehnt worden. 2 Bezüglich der Beräumung der Lagerflächen der SVG- Sortierungs- und Vermarktungs -gesellschaft mbH hat der Burgenlandkreis die Anordnung mit Bescheid vom 19.03.2014 erlassen. Dagegen ist mit Datum vom 17.04.2014 Widerspruch erhoben worden. Mit Bescheid vom 30.06.2014 wurde der Widerspruch durch das LVwA zurück gewiesen. 2. Sieht das Land die Möglichkeit, die Technischen Werke Delitzsch GmbH als Teilhaber beider Firmen für die Räumung des Geländes in die Verantwortung zu nehmen? Bitte erläutern. Nein. Die Technischen Werke Delitzsch GmbH waren bis 2006 Teilhaber der genannten Firmen. Lt. Gesellschafterliste vom 19.06.2006 war der verstorbene Herr Andreas Böhme ab 2006 alleiniger Gesellschafter. 3. Gehen von der Deponie Gefahren für die Bevölkerung und Umwelt aus? Besteht insbesondere die Gefahr, dass Schadstoffe in Böden oder Gewässer gelangen können? Wurde eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt ? Bitte jeweils begründen. Die Lagerflächen auf dem Betriebsgelände sind keine Deponie. Es handelt sich um die zu den Abfallbehandlungsanlagen zugehörige Lagerung von Abfällen, die nach der Betriebseinstellung ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Im Rahmen der Überwachungstätigkeit der Behörden ist keine Ablagerung von nicht genehmigten Abfallarten festgestellt worden, daher wurde keine Gefährdungsabschätzung in Auftrag gegeben. Hinsichtlich des Schutzgutes Boden teilte die untere Bodenschutzbehörde mit, dass sie davon ausgeht, dass aus dem Anlagenbetrieb keine Beeinträchtigung des Bodens resultiert, da seinerzeit der Betrieb der Anlage genehmigungskonform erfolgte. Die Abfälle lagern auf befestigten Flächen. Das für die Brandbekämpfung notwendige Löschwasser wurde aus den dafür vorgesehenen Löschwasserteichen entnommen. Es fließt über die Kanalisation des Betriebsgeländes wieder in die Löschteiche zurück. Für das gesamte Umfeld des Betriebsgeländes ist außerdem mit einer starken anthropogenen Beeinflussung der Grundwasserleiter sowie einem insgesamt gestörten hydrologischen System durch den Bergbau zu rechnen, so dass von einer weiteren negativen Beeinflussung der Schutzgüter Boden und Wasser nicht auszugehen ist. 4. Wie und durch wen wird das Gelände gesichert? Welche Maßnahmen werden getroffen, um weitere Brände zu verhindern? Liegen Gefahrenabwehrpläne vor? Für die Sicherung der Gelände ist die Ordnungsbehörde der Gemeinde Teuchern zuständig. Da es sich bei den Brandereignissen um Brandstiftung handelt, sind Maßnahmen der Brandverhinderung nur schwer durchzuführen. Gefahrenabwehrpläne waren nicht zu erstellen, da beide Anlagen nicht unter die Störfallverordnung fallen. 3 5. Welche Abfälle lagern auf dem Gelände? Welche gefährlichen Abfälle la- gern auf dem Gelände? Bitte Mengen, Abfallarten und Abfallschlüsselnummern angeben. Anlage Abfallart Abfallschlüssel Menge BMG Bahnschwellen Geschreddertes Holz Geschreddertes Holz Spermüll 170204* 191206* 191207 200307 1.700 t 300 t 1.000 t 100 t SVG Bauschutt 170107 6.000 t Baustellenmischabfälle 170904 200307 191212 170903* 2.000 t 500 t Altholz 170201 191207 2.000 t Außerhalb des Betriebsgeländes Erde-/Abfallgemisch 191211* 160103 200307 1.800 t Auf dem BMG-Gelände liegen schätzungsweise 2.000 t gefährliche Abfälle (vorrangig Bahnschwellen), auf dem Gelände der SVG liegen etwa 500 t gefährliche Abfälle, die durch die Brandereignisse entstanden sind. 6. Wie groß ist die Abfallmenge insgesamt in Tonnen? Siehe Frage 5. 7. Finden regelmäßige Kontrollen des Betriebsgeländes statt? Wann und durch welche Behörde wurden diese durchgeführt? Bitte Datum und Ergebnis darlegen. Die Betriebsgrundstücke werden in unregelmäßigen Abständen und anlassbezogen von den zuständigen Behörden kontrolliert. An folgenden Terminen war das LVwA vor Ort: 12.02.2013 Anlagenbegehung 06.06.2013 Anlagenbegehung 24.07.2013 Anlagenbegehung und Vermessung der Haufwerke zur Lagermen- genermittlung 06.03.2014 Anlagenbegehung 08.05.2014 Anlagenbegehung 14.07.2014 Anlagenbegehung Die Überprüfungen ergaben keine augenscheinliche Veränderung der Art und Menge der lagernden Abfälle auf dem BMG-Gelände. 4 Der Burgenlandkreis führte an folgenden Terminen vor-Ort-Kontrollen durch: 2012: 15.03., 19.09., 28.12. 2013: 12.02., 14.05., 13.06., 02.07., 26.08., 19.09., 23.12. 2014: 10.03., 11.04., 30.04., 16.05., 04.06. Polizeifotos von Überfliegungen liegen vom 18.04.2013 und 26.09.2013 vor. Im Rahmen dieser Begehungen wurde festgestellt, dass nach dem 19.09.2012 keine wesentlichen Abfallmengen hinzukamen. 8. Gab es Beanstandungen? Wenn ja, was wurde beanstandet und unter- nommen? Es gab Beanstandungen hinsichtlich des Brandschutzes. Hierüber wurde der Insolvenzverwalter durch die Übergabe des Überwachungsprotokolls vom 12.02.2013 durch die untere Abfallbehörde in Kenntnis gesetzt. 9. Liegt ein Sanierungskonzept für das Gelände vor? Nein. 10. Durch wen soll die Sanierung erfolgen? In welchem Zeitraum soll der Ab- fall beräumt werden? Wer trägt die Kosten der Sanierung? Der Betreiber ist verpflichtet, bei Betriebseinstellung den ordnungsgemäßen Zustand des Betriebsgeländes zu gewährleisten und die dafür erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Für erforderliche Sanierungsmaßnahmen, insbesondere für die Beräumung von verbliebenen Abfällen ist durch den Betreiber eine Sicherheitsleistung hinterlegt. Das ist für beide Betriebsgelände in unterschiedlichem Maße erfolgt. Die Beräumungen erfolgen nach der Vergabe an Dritte im Rahmen von Ausschreibungen. 11. Ist eine Ersatzvornahme vorgesehen? Beide Verfügungen sind vollziehbar, obgleich noch nicht bestandskräftig. Damit sind die Voraussetzungen zur Freigabe der bei einer Bank gemäß den Anlagengenehmigungen hinterlegten Sicherheitsleistungen in Geld gegeben. Die Behörden sind derzeit dabei, die Freigaben zu erwirken. Die Vergabe der Leistungen wird durch die Behörden bereits vorbereitet und kann dann kurzfristig erfolgen. Es besteht keine konkrete Gefahr.