Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3336 01.08.2014 (Ausgegeben am 05.08.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nutzung von Deichwegen für den Fahrradtourismus Kleine Anfrage - KA 6/8406 Vorbemerkung des Fragestellenden: Radwege auf Deichen sind eine sehr attraktive Option, um den Fahrradtourismus zu fördern. Sie eröffnen die Möglichkeit, die umliegende Landschaft einzusehen und machen damit das Radfahren auf den Flussradwanderwegen abwechslungsreich, was das Naturerlebnis insgesamt steigert. Das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt (Abteilung Wasserwirtschaft, Gentechnik und Umweltbildung) des Landes Sachsen-Anhalt hat am 4. Mai 2001 einen Erlass „für das Anlegen von Radwegen auf Deichen“ ausgegeben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Vorbemerkung: Der Erlass „Vollzug des § 133 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land SachsenAnhalt (WG LSA); Anlegen von Radwegen auf Deichen“ vom 15.03.2001 verfolgt das Ziel, den für die nach damaliger Rechtslage für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Nutzung von Deichen durch Radfahren zuständigen Regierungspräsidien erläuternde Hinweise zur geben, um Konflikte zwischen der prioritären Aufgabe des Deiches als Hochwasserschutzanlage und einer Erholungsnutzung zu vermeiden. Der Erlass beinhaltete insbesondere Forderungen zur Planung, Bauausführung und Unterhaltung sowie die Maßgabe, Bauarbeiten am Deich mit den seinerzeit für die Deichunterhaltung zuständigen Staatlichen Ämtern für Umweltschutz einvernehmlich abzustimmen. Nach dem Ablaufen der befristeten Geltungsdauer ist der Erlass nicht mehr gültig. Eine Ausnahmegenehmigung durch die obere Wasserbehörde (heute LVwA) verlangt das Wassergesetz nach heutiger Gesetzeslage nicht mehr. Der für die Deich- 2 unterhaltung zuständige Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) kann eine Benutzung des Deiches mit Interessierten vereinbaren, soweit diese den Anforderungen des Hochwasserschutzes nicht widerspricht. Deichverteidigungswege dürfen gemäß § 96 Abs. 1 WG LSA mit Fahrrädern ohne Motorkraft befahren werden, soweit der zur Deichunterhaltung Verpflichtete dies durch Beschilderung erlaubt. 1. Wo im Land Sachsen-Anhalt wurden - infolge des vorangehend genannten Erlasses - Deiche saniert und Radwege auf den Deichkronen gebaut bzw. ausgebaut? Bitte den Deichabschnitt sowie die Länge, die Breite und den Belag des Radweges angeben. Im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption des Landes werden die Deichanlagen DIN-gerecht saniert. Entsprechend dem Stand der Technik erfolgt dabei die Anlage eines Deichverteidigungsweges meistens auf der landseitigen Berme als Bestandteil des Deiches. In einigen Bereichen werden darüber hinaus zur vereinfachten Deichkontrolle sogenannte Deichkontrollwege auf der Deichkrone gebaut , die den gleichen Status haben, aber nicht für eine so hohe Belastung hinsichtlich der Befahrbarkeit ausgelegt sind. Die Ausführung der vorgenannten Wege wird in erster Linie durch die Anforderungen an die Verteidigung der Hochwasserschutzanlagen bestimmt. Radwege auf Deichen werden nicht ausdrücklich als solche angelegt , sondern nutzen die zur Deichverteidigung angelegten Privatwege. In einigen ausgewählten Fällen verlaufen öffentlich gewidmete Radwege anderer Rechtsträger auf den Deichen. Der LHW versucht immer dann, wenn es mit den fachlichen Belangen vereinbar ist, das Radfahren zu ermöglichen. So wurden in den Flussbereichen Schönebeck und Genthin an der Elbe 58,56 km als Deichkontrollwege mit Asphaltbelag neu angelegt. Ein separates Verzeichnis darüber, wo eine Radwegenutzung erfolgt, liegt der Landesregierung nicht vor. Bespielhaft werden folgende Vorhaben aufgeführt, die in den letzten Jahren realisiert wurden: Gewässer Gewässer-km Deich km Abschnitt Länge km Belag Elbe 22,3 bis 23 Zerben- Parey 6,0 Asphalt Elbe 31,4 bis 34,2 Jerichow 2,8 Asphalt Elbe 17,45 bis 26,05 Pretziener Wehr bis Ab- zweig Ranies B246a 8,6 Asphalt Elbe 0,0 bis 1,43 Stadtgebiet Aken/ Schöpfwerk- Fähre Aken 1,43 Asphalt Elbumflut 0,0 bis 13,1 re. Umflutdeich 13,1 Asphalt Elbdeich 0,0 bis 2,0 Biederitz Ortslage 2,0 Asphalt Havel 19.1 bis 22,1 Vehlgast 3,0 Betonspur Saale 4,0 bis 6,3 Groß Rosenburg- Klein Rosenburg 2,3 Asphalt Saale/Elbe Km 1,06 bis 0,0 12,83 bis 11,6 600m oberh. SW Breitenh . Fähre Breitenhagen 2,29 Asphalt Tab.: Auswahl neuangelegte Radwege auf Deichen nach 2001 3 2. An welchen sanierten Deichabschnitten wurden keine Radwege gebaut bzw. ausgebaut und warum war dies nicht der Fall? Bitte den Deichabschnitt sowie dessen Länge angeben. Überall wo Deichanlagen saniert worden sind, wurde entsprechend der Vorgabe der DIN 19712 ein Deichverteidigungsweg auf der landseitigen Berme hergestellt. Dieser ist als Radweg nutzbar, soweit gemäß § 96 Abs. 1 WG LSA dies durch Beschilderung erlaubt ist. In den unter Punkt 1 genannten Abschnitten gibt es solche nutzbaren Wege auf der Deichkrone. 3. Plant die Landesregierung, zukünftig überregionale Radwege auf der Deichkrone anstatt neben dem Deich auf Deichverteidigungswegen zu führen ? Die Landesregierung plant kein überregionales Radwegenetz auf der Deichkrone. Das Erfordernis, welche Form eines Kontrollweges bei künftigen Deichbaumaßnahmen erforderlich sein wird, ergibt sich aus der konkreten Hochwasserschutzplanung. Wünsche zur Gestaltung von Radwegen werden mit den örtlichen Trägern abgestimmt und nach Möglichkeit berücksichtigt. 4. Für welche Deichabschnitte liegen konkrete Sanierungs-/Umbauplanungen vor, die die Errichtung eines Radweges mit Asphaltierung der Deichkrone vorsehen? In welcher Breite sind die Radwege geplant? Bitte den Deichabschnitt sowie dessen Länge angeben. Die derzeit im Entwurf vorliegende Hochwasserschutzkonzeption des Landes sieht die Realisierung umfangreicher Hochwasserschutzvorhaben bis 2020 vor. Für alle in den Flussbereichen Schönebeck und Genthin an der Elbe zu sanierenden Deichabschnitte wird ein Kontrollweg auf der Deichkrone in Asphaltausbildung vorgesehen, der als Radweg nutzbar ist. Die Breite beträgt regelmäßig 3 m, bestehend aus 2 m Fahrspur und jeweils 0,5 m Bankette. Beispielhaft wird dies auch an folgenden Deichabschnitten der Fall sein: Deich Schönhausen Elbe rechts km 48.1 bis 51.7, Deich Biederitz als Neubaustrecke oder Elbumflutdeich links km 2.07 bis 8.4. 5. Wie sichert die Landesregierung die Befahrbarkeit bzw. Durchlässigkeit von klassifizierten Radrouten an Deichen bzw. auf Deichkronen und Deichverteidigungswegen bei dem Abschluss von Pachtverträgen zur Beweidung der Deiche mit Schäfern und Landwirten? In den Fällen in denen ein für den öffentlichen Radverkehr gewidmeter Weg über die Deiche verläuft, hat sich die Schafhutung durch Einschränkungen (Auskoppeln des Weges oder Ausschilderung von Umleitungen usw.) den Bedingungen anzupassen. Darauf werden die Schäfer bei Vertragsabschluss hingewiesen. In allen übrigen Fällen ist gegenseitige Rücksichtnahme unumgänglich.