Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3342 04.08.2014 (Ausgegeben am 05.08.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Evaluation der institutionell geförderten Einrichtungen im Kulturbereich Kleine Anfrage - KA 6/8414 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der aktuellen Koalitionsvereinbarung „Sachsen-Anhalt geht seinen Weg - Wachstum - Gerechtigkeit - Nachhaltigkeit“ haben es sich die Koalitionspartner zur Aufgabe gemacht, die institutionell geförderten Vereine und Verbände im Kulturbereich zu evaluieren. Nach Abschluss der Arbeit des Kulturkonvents hat die Arbeit an diesem Prozess begonnen. Die institutionell geförderten Vereine wurden im Oktober 2013 mit der Eigenevaluation beauftragt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Frage 1: Welches Ziel verfolgt die Landesregierung mit der Evaluation der institutionell geförderten Einrichtungen im Kulturbereich? Die Evaluierung der institutionell geförderten Verbände und Vereine im Kulturbereich erfolgt in Umsetzung des Koalitionsvertrages und zielt darauf, die Leistungsbilanz der Zuwendungsempfänger transparent zu machen und eine realistische Einschätzung über die Effizienz der Aufgabenerfüllung zu gewinnen. Gemäß dem Landeskulturkonzept sollen weiterhin Möglichkeiten der Kooperation und Vernetzung zwischen den institutionell geförderten Vereinen und Verbänden herausgearbeitet werden. Ein weiteres Ziel ist die Prüfung von Möglichkeiten, auch bei der Förderung der institutionell geförderten Vereine und Verbände (wie bereits bei den Musikschulen und Bibliotheken praktiziert) ein nachhaltiges System des Qualitätsmanagements - bezogen auf die institutionelle Förderung - zu installieren. 2 Frage 2: Haben alle institutionell geförderten Vereine und Verbände das Verfahren der Selbstevaluation abgeschlossen und wurden die Berichte bereits gesichtet? Wenn nein, in welchem Zeitraum soll dies abgeschlossen sein? Inzwischen haben alle institutionell geförderten Verbände und Vereine das Verfahren der Selbstevaluierung abgeschlossen. Die Berichte werden derzeit gesichtet. Frage 3: Nach welchem Leitfaden wurden die Träger beauftragt, die Selbstevaluation durchzuführen? Wie erfolgt die Auswertung der Selbstevaluationsberichte der institutionell geförderten Vereine und Verbände durch die Landesregierung? Ist in diesem Prozessabschnitt eine Einbindung der Träger vorgesehen? Die Evaluierung der institutionell geförderten Verbände und Vereine im Kulturbereich erfolgt auf der Basis der Empfehlungen bzw. Standards der Gesellschaft für Evaluation e.V. (DeGEval) sowie der im Kultusministerium erarbeiteten Orientierungshilfe „Evaluation“, die im Kontext der Auftaktveranstaltung den institutionell geförderten Verbänden und Vereinen ausgehändigt wurde. Die Auswertung der Selbstevaluierungsberichte erfolgt unter Einbeziehung der Fachreferate und des Landesverwaltungsamtes . In diesem Prozessabschnitt kann es ggf. Rückfragen an den jeweiligen Träger geben. Frage 4: Wie soll in der Auswertung der Berichte eine Vergleichbarkeit der heterogenen Struktur der Einrichtungen erreicht werden? Der Leistungsschwerpunkt dieser Evaluation soll im Ziehen einer zusammenfassenden Bilanz in Bezug auf die Überprüfung und Optimierung der Qualität der Arbeit der jeweiligen Vereine und Verbände bestehen. Da die institutionell geförderten Verbände und Vereine teils sehr verschiedenartige Strukturen aufweisen und unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen, wird eine Vergleichbarkeit nur in ausgewählten Fällen erreicht werden können, wie z. B.:  Einschätzung der regionalen/überregionalen bzw. bundesweiten oder/und euro- paweiten Bedeutung der Arbeit/Resonanz/Referenzen,  Netzwerkbildung,  Informationsvermittlung, Fortbildungsveranstaltungen,  Gutachter-/ Sachverständigentätigkeit,  Beratung Externer; Abgrenzung zu Serviceleistungen,  Nutzerstatistiken und -befragungen,  Qualitätssicherung (Besucher/- Nutzerbefragung),  Präsentationsformen/Öffentlichkeitsarbeit,  Verwertung der Arbeitsergebnisse (Seminare, Museum, Beratungsleistungen, Verkäufe),  Drittmittelsituation (Bund, EU, Land, Sonstige) und  Spendensituation. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass die verschiedenen Daten und Aufgabenprofile zwar grundsätzlich vergleichbar, aber nicht gleichzusetzen sind. 3 Frage 5: Wie ist der aktuelle Stand zur geplanten Fremdevaluation und wer ist mit der Fremdevaluation beauftragt worden bzw. soll beauftragt werden? Das Ausschreibungsverfahren soll voraussichtlich im III. Quartal 2014 beginnen. Im IV. Quartal soll die Vergabe an ein professionelles Unternehmen erfolgen, welches bereits über Erfahrungen bei der Evaluierung im Kulturbereich verfügt. Dabei sind der Beschluss der Landesregierung vom 2. November 2004 und der Kabinettsbeschluss zum Abschluss von Beraterverträgen vom 24. Januar 2014 zu beachten. Frage 6: Welcher Zeitrahmen ist für die Fremdevaluation vorgesehen und welchen Umfang soll diese haben? Ist in diesem Zusammenhang eine entsprechende Befragung der betroffenen Vereine und Verbände bzw. deren angeschlossener Strukturen vorgesehen? Die Fremdevaluierung soll im I. Halbjahr 2015 abgeschlossen werden. Der Umfang beinhaltet unter anderem die Analyse der Selbstevaluation unter den Blickwinkel der Prüfung des Verhältnisses zwischen wahrgenommenen Aufgaben, eingesetzten Landesmitteln und dem daraus erwachsenen Nutzen für das Land. Weiterhin sollen die Selbstevaluationen mit den Aufgaben abgeglichen werden, die das Land im Rahmen der Förderung (konkret im Zuwendungsbescheid) gestellt hat. Ein Gespräch mit den betroffenen Vereinen und Verbänden ist im Leistungsumfang mit vorgesehen. Frage 7: Wann und wie sollen die Vorschläge und Empfehlungen der Gesamtevaluation Einfluss auf das zukünftige Vorgehen bei der Beschreibung der im besonderen Landesinteresse stehenden Aufgaben der institutionell geförderten Einrichtungen haben? Nach Abschluss der Gesamtevaluierung werden die Vorschläge und Empfehlungen mit der Bewilligungsbehörde ausgewertet und zur Optimierung des künftigen Förderverfahrens - soweit möglich - aufgegriffen.