Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3363 21.08.2014 (Ausgegeben am 21.08.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zerstörung von Biberdämmen und Biberburgen in Düben Kleine Anfrage - KA 6/8379 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Ortsteil Düben von Coswig (Anhalt) soll es im Frühjahr 2014 mehrfach zu mutwilligen Zerstörungen von Biberdämmen und Biberburgen gekommen sein. Der Ort liegt am Olbitzbach, einem Nebengewässer der Elbe, an dem das Vorkommen von Bibern , Fischottern, Eisvögeln und verschiedenen Fledermausarten belegt ist. Der in diesem Fall maßgeblich betroffene Elbe-Biber (Castor fiber albicus) gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als streng geschützte Art und ist Teil der Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Zudem ist der Elbe -Biber eine Art, für die das Land Sachsen-Anhalt besondere Verantwortung trägt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Welche Informationen zum örtlichen Bibervorkommen am Olbitzbach lie- gen der zuständigen Naturschutzbehörde vor und wie wird die Bedeutung dieses Bestandes für die Wiederansiedlung des Bibers an der Elbe und seiner Nebengewässer bewertet? Bei dem in Rede stehenden örtlichen Bibervorkommen handelt es sich um ein langjährig besetztes Biberrevier an der Steinmühle Düben (Coswig), das von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wittenberg unter der Nummer 4040-03 geführt wird. Das Revier befindet sich teilweise im FFH-Gebiet „Olbitzbach-Niederung nordöstlich Roßlau“ (FFH 0063 LSA; DE 4039 302). Im Standarddatenbogen des benannten FFH-Gebiets ist die Art als dauerhaft vorkommend aufgeführt. 2 Der Olbitzbach bildet mit seinem gut ausgeprägten Bachsystem und den zugehörigen Auenwäldern zwar einen geeigneten Lebensraum für Biber, kann aber nicht als ein Schwerpunktbereich bezeichnet werden. Mit den höchstens fünf festgestellten Biberrevieren im Olbitzbachsystem wird lediglich ein geringer Teil der im Landkreis Wittenberg vorhandenen ca. 350 Reviere repräsentiert. 2. Welche Sachlage besteht hinsichtlich des erhobenen Vorwurfes, dass es in Düben und Umgebung im Frühjahr 2014 zu Zerstörungen von Biberdämmen und Biberburgen gekommen sein soll? Wenn es zu mutwilligen Zerstörungen gekommen ist, bitte die Art und die genaue Lage der Lebensraumbeeinträchtigungen angeben. Der Vorwurf der Beeinträchtigung bzw. Zerstörung von Biberdämmen bzw. Biberburgen ist Inhalt einer Strafanzeige vom 11.05.2014. Eine Zerstörung von Biberdamm und Biberburg im eigentlichen Sinne konnte nicht festgestellt werden. Nach Einschätzung des Landkreises Wittenberg ist das Biberrevier weiterhin besetzt, der vorhandene Biberwechsel und die zugestellte Biberröhre sind passierbar. 3. Falls Zerstörungen von Biberburgen erfolgten, wie beurteilt die Landesre- gierung den Verlust der Biberbauten? Fiel dieser in den Fortpflanzungsoder Aufzuchtzeitraum? Sind aufgrund der daraus resultierenden Beeinträchtigungen negative Auswirkungen auf die lokale Biberpopulation zu befürchten? Bitte ausführlich begründen. Eine Zerstörung von Biberburgen war nicht erkennbar. 4. Seit November 2002 nimmt die Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe die Aufgabe als Referenzstelle für Biberschutz im Land Sachsen-Anhalt wahr. Welche Maßnahmen hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit und des Konfliktmanagements wurden von der Referenzstelle mit Anrainern und Gewässernutzern in den letzten fünf Jahren durchgeführt? Was sieht der Managementplan für den Biberschutz in dem betreffenden Gebiet vor? Seitens der Referenzstelle für Biberschutz Sachsen-Anhalt wurden in den vergangenen fünf Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und zum Konfliktmanagement mit Anrainern und Gewässernutzern durchgeführt . Die wesentlichen Maßnahmen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen . 5. Wer ist an dem Olbitzbach für die Gewässerunterhaltung zuständig? Wel- che Pachtverträge für eine Gewässernutzung bestehen mit welchen Vereinen , Gesellschaften oder anderen Interessensverbänden? Träger der Unterhaltungslast für die Unterhaltung des Olbitzbaches ist der Unterhaltungsverband Nuthe/Rossel. 3 Für den zum Olbitzbachsystem zu zählenden Steinmühlenteich besteht seit 1993 ein Pachtverhältnis mit dem Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e. V. Der Landesregierung liegen keine weiteren Kenntnisse über Pachtverträge mit Vereinen, Gesellschaften oder anderen Interessensverbänden vor. 6. Im Frühjahr 2014 soll es an dem Gewässer zu einer rechtlich nicht ge- nehmigten Bebauung des Gewässerrandstreifens und einer unsachgemäßen Stauung von Wehranlagen mit diversen Baumaterialien gekommen sein. Auf welcher gesetzlichen Grundlage und durch wen wurde dieser Gewässerumbau genehmigt, dokumentiert und beaufsichtigt? Durch wen wurden diese Maßnahmen durchgeführt? Der Sachverhalt ist der Landesregierung nicht bekannt. Auch liegen der zuständigen Unteren Wasserbehörde weder entsprechende Anträge oder Anzeigen vor, noch wurde im Rahmen der Gewässerschau eine nicht genehmigte Bebauung innerhalb der Gewässerrandstreifen sowie ein unerlaubter Anstau oder ein Gewässerausbau festgestellt. 7. In welchem morphologischen und biologischen Zustand befindet sich der Olbitzbach nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zurzeit, von welchem ökologischen Zustand ist auszugehen und in welches FließgewässerLeitbild ordnen die Landesbehörden dieses Gewässer ein? Der Olbitzbach gehört zum Oberflächenwasserkörper EL03OW04-00. Er ist dem Fließgewässertyp 16 Kiesgeprägte Tieflandbäche zugeordnet. Für den Zeitraum 2009 bis 2013 wurde der ökologische Zustandes gemäß EGWRRL mit mäßig bewertet. Die biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos , Fische und Makrophyten kennzeichnen einen guten ökologischen Zustand , die Diatomeen sind mit mäßig bewertet. Auf Grund der großen Naturnähe und der Wasserqualität bewegt sich der ökologische Zustand im Grenzbereich von gut zu mäßig. Im Hinblick auf seine Morphologie ist der Olbitzbach zweigeteilt. Während das Quellgebiet und der Oberlauf ausgebaut und begradigt sind, verläuft der Bach ab der Steinmühle (Mittel- und Unterlauf) naturnah bis fast natürlich mäandrierend . Im Ergebnis der Gewässerstrukturkartierung befinden sich ca. 35 % der gesamten Gewässerstrecke in den Strukturklassen unverändert und gering verändert , ca. 55 % in den Strukturklassen mäßig bis stark verändert und ca. 9 % in den Strukturklassen sehr stark bis vollständig verändert. 8. Auf der Homepage eines örtlichen Vereins wurden Bilder von zwei Ar- beitseinsätzen am 29. März 2014 und am 26. April 2014 veröffentlicht. Laut diesem Bildmaterial wurden wasserbauliche Materialien an das besagte Gewässer verbracht. Liegen der Landesregierung Hinweise darüber vor, dass diese Arbeiten im Zusammenhang mit den o. g. Zerstörungen von Biberbauten stehen? Waren die durchgeführten Maßnahmen genehmigungspflichtig ? Falls ja, wurde eine Genehmigung erteilt? Welche nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) genehmigungspflichtigen wasserbau- 4 lichen Maßnahmen wurden für die Jahre 2013 und 2014 am Olbitzbach erlaubt ? Die möglicherweise gemeinte Internetdarstellung beinhaltet Fotos von Arbeitseinsätzen an dem betreffenden Gewässer, unter anderen vom 29.03.2014 und vom 26.04.2014. Jedoch liegen weder bei der zuständigen unteren Behörde noch beim Unterhaltungsverband Informationen vor, die Rückschlüsse darauf erlauben, dass die dort abgebildeten Arbeiten mit der Beeinträchtigung der Biberansiedlung in Verbindung stehen. Der Unteren Wasserbehörde wurden in den Jahren 2013 und 2014 keine Anträge oder Planungen für wasserbauliche Maßnahmen am Olbitzbach vorgelegt . 9. Falls die gewässerbaulichen Maßnahmen genehmigungspflichtig waren und ohne Genehmigung erfolgten, ist es vorgesehen, diese Ordnungswidrigkeit nach § 114 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) zu ahnden? Falls einer Beeinträchtigung der lokalen Biberpopulation zu verzeichnen war, ist vorgesehen, dies nach dem Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) zu ahnden? Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob genehmigungspflichtige gewässerbauliche Maßnahmen erfolgten weder legal noch illegal. Naturschutzrechtlich kann erst mit dem Vorliegen näherer Erkenntnisse geprüft werden, inwieweit es sich um ordnungswidrige bzw. strafrechtliche Verstöße handelt. 10. Handelt es sich nach Auffassung der Landesregierung um einen Umwelt- schaden im Sinne des § 2 Umweltschadensgesetz? Bitte begründen. Ein Umweltschaden im Sinne des § 2 des Umweltschadensgesetzes läge vor, wenn die zu verzeichnenden Schäden nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder die Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustandes betroffener Arten und Lebensraumtypen aufweisen würden. Die Vorkommen des Elbe-Bibers wurden in allen vier Kriterien der letzten FFHBerichterstattung an die EU als günstig bewertet. Damit ist der Erhaltungszustand insgesamt als günstig anzusehen. Die lokal begrenzten Auswirkungen der in Rede stehenden Umstände führen nicht dazu, dass sich der Erhaltungszustand der Population, auch lokal gesehen, verschlechtert. Es handelte sich demnach nicht um einen Umweltschaden im Sinne des § 2 des Umweltschadensgesetzes . 5 Anlage zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs. 6/8379 In den vergangenen fünf Jahren wurden von der Landesreferenzstelle für Biberschutz die nachstehend dargestellte Öffentlichkeitsarbeit sowie das Konfliktmanagement mit Anrainern und Gewässernutzern verwirklicht. Dabei handelt es sich entweder um eigenständige Maßnahmen oder Maßnahmen, in die die Landesreferenzstelle unterstützend eingebunden war: Öffentlichkeitsarbeit  Herausgabe/Nachdruck von Printmedien zum Thema Elbebiber: - Faltblatt: Der Elbebiber Castor fiber albicus - Faltblatt: Mein Name ist Elbebiber - Merkblatt: Informationen zu Biber- und Wildrettungshügeln in den rezenten Flussauen - Aufkleber Elbebiber - Postkarte Elbebiber Darüber hinaus wird das Thema Biber regelmäßig auch in anderen Veröffentlichungen der Verwaltung des Biosphärenreservats Mittelelbe (z. B. Broschüre „Leben am Fluss“, Wanderausstellung „Naturschutzgeschichte Anhalts“, Film über das Biosphärenreservat Mittelelbe) aufgegriffen.  Im Rahmen von Förderprojekten wird aktuell (Zeitraum: 01.10.2013 - 30.09.2014) die Erstellung einer Broschüre zur Information der Öffentlichkeit über den Elbebiber in Sachsen-Anhalt erarbeitet. Ziel ist die Vermittlung wesentlicher Themenbereiche zum Biber in SachsenAnhalt , insbesondere über - Biologie, Verbreitung und Bestandsentwicklung im Land, - die Geschichte des Biberschutzes, - Konflikte zwischen Landnutzern und Biberaktivitäten und deren Lösungsmöglich- keiten, - praxistaugliche Darstellung und Erläuterung von Maßnahmen. Die Broschüre wendet sich primär an Anwohner und Landnutzer in SachsenAnhalt und soll u. a. den Unteren Naturschutzbehörden als Hilfsmittel für die Information Betroffener in Konfliktfällen zur Verfügung gestellt werden. Vor dem Hintergrund der Hochwasserereignisse im Juni 2013 soll zudem ein Informationsblatt zum Thema Biber auf Hochwasserschutzdeichen in Hochwassersituationen erstellt werden, das sowohl als Einlageblatt für die Broschüre als auch einzeln verwendet werden kann.  Internetpräsentation der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe mit Bezug zur Landesreferenzstelle für Biberschutz: http://www.mittelelbe.com/mittelelbe/referenzstelle_biber_173_1_1.html 6  Fachliche Anleitung beim Betrieb der Biberfreianlage durch den Förder- und Landschaftspflegeverein Biosphärenreservat „Mittelelbe“ e. V. (FÖLV): Die Biberfreianlage soll einer breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, Biber in einem naturnahen Lebensraum zu beobachten. Schulklassen stellen im Rahmen von Wander- und Projekttagen eine wichtige Besuchergruppe dar. Den Besuchern werden Informationen zur Biologie und Lebensweise der Art, zur Bestandsentwicklung sowie zu möglichen Konflikten und Konfliktlösungen vermittelt.  Im Rahmen des im Biosphärenreservat bestehenden Leitsystems wurden Informationstafeln u. a. zum Thema Biber erstellt (z. B. am Elbe-Radweg), weitere sind geplant. Zudem wird das Thema Biber regelmäßig mit einzelnen Tafeln in den Auenpfaden aufgegriffen.  Es werden zahlreiche Exkursionen und Vorträge gemäß Veranstaltungskalender oder auf Anfrage zum Thema Biber angeboten, so z. B. 2012: - sechs Vorträge zum Biber und zum Biberschutz, - Vortrag auf dem 16. Biber-Symposium in Bayern, - Vortrag bei der Bibertagung in Sachsen und - 30 Führungen zum Thema Biber (inkl. Abendführungen Biberfreianlage).  Tagung Biberschutz in Sachsen-Anhalt - 25. September 2010 Calenberge, - 27. Oktober 2012 Schloss Hundisburg, - 05. April 2014 Calenberge, Die Organisation erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Biberschutz Sachsen-Anhalt und 2012 mit der Unteren Naturschutzbehörde des Bördekreises; - Nationale Bibertagung im Mai 2014 in Dessau.  Bundesweites Seminar Biber, Bisam und Nutria, 15.-16. September 2011 in Wörlitz .  Informationen im Rahmen von Pressegesprächen (20) zum Thema Biber.  Fachliche Begleitung von Filmprojekten (2012 - 3; 2014 - 2).  Unterstützung von Ausstellungen anderer Träger, z. B. Modell Biberburg auf der IBA Magdeburg 2010. Konfliktmanagement  Im Rahmen des Konfliktmanagements zwischen Landnutzung und Biberaktivitäten werden regelmäßig interessierte Personen oder betroffene Landnutzer /Flächeneigentümer informiert. Das beinhaltet auch die Herstellung des Benehmens mit der jeweils zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (2010: 31 Fälle , 2011: 53 Fälle, 2012: 58 Fälle, 2013: 69 Fälle; 2014 bislang: 51 Fälle). Seit 2011 ist eine deutliche Zunahme von Konfliktfällen im Landkreis Jerichower Land (vermutlich infolge zunehmender Besiedlung kleiner Fließgewässer außerhalb der Auen) zu verzeichnen.  Praktische Umsetzung von Maßnahmen zur Konfliktvermeidung/Unterstützung bzw. fachliche Einweisung von Antragstellern (Aufbau E-Zaun, Unterstützung bei Einbau Drainage bzw. Regulierung von Biberdämmen). 7  Klärung von Fragen und Problemen der Bevölkerung, insbesondere Information über die Art sowie über Maßnahmen zum Gehölzschutz und über durchgeführte Maßnahmen zum Bibermanagement (teilweise Ortstermine, teilweise fernmündlich /schriftlich; 2010: 5 Fälle, 2011: 5 Fälle, 2012: 14 Fälle; 2013: 4 Fälle; 2014 bislang 5 Fälle).  Fachliche Beratung bei Planung von Projekten, Studien etc. (inkl. Ortsterminen), z. B. WRRL-Projekte Sanierung des Altarmes Lostau und Alte Sorge Pretzien; Naturschutzgroßprojekt Mittlere Elbe.  Fachliche Beratung der Unteren/Oberen Naturschutzbehörden (u. a. zu Ausnahmegenehmigung im Naturpark Drömling) sowie der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.  Fachliche Begleitung eines Projektes im Rahmen der WRRL an der Gloine im Bereich Papiermühle Magdeburgerforth.  Bergung und Versorgung verletzter Biber, Bergung von Totfunden.  Teilnahme an den Bereisungen und öffentlichen Sitzungen der Arbeitsgemein- schaften Vernässung Anhalt Bitterfeld und Wittenberg, 2012.  Einsatz während des Hochwassers im Juni 2013: Als sich das Herannahen des Hochwassers der Elbe und ihrer Nebenflüsse abzeichnete , wurde am 5. Juni 2013 an alle betroffenen Unteren Naturschutzbehörden ein Rundschreiben zur "Wahrnehmung der Aufgaben Referenzstelle Biber in den gefährdeten Deichabschnitten des Biosphärenreservates" mit einem Einsatzplan der Ansprechpartner versendet. Daraufhin waren in Zusammenarbeit mit den Unteren Naturschutzbehörden und den Leitstellen in 23 Fällen Mitarbeiter während des Hochwassers zur Unterstützung der Einsatzkräfte vor Ort (Dessau 1, Landkreis Wittenberg 4, Jerichower Land 3, Salzlandkreis 1, Landkreis Stendal 14). Diesen Einsätzen gingen stets telefonische Abstimmungen (oft mehrfach) voraus. In weiteren ca. 19 Fällen erfolgten Beratungen und Abstimmungen per Telefon, darunter auch zwei Fälle außerhalb von Sachsen-Anhalt. Von 2009 bis 2011 erfolgte eine intensive Beteiligung der Landesreferenzstelle bei der Durchführung des ELER-Projektes „Modellprojekt zum Schutz und Management des Elbebibers im Landkreis Wittenberg“ (Träger Landkreis Wittenberg) bei: - der Beteiligung der Unterhaltungsverbände und Landnutzer im Rahmen der Außendarstellung des Projekts, - sieben projektinternen Präsentationen mit anschließender Diskussion (Einführungsveranstaltung am 04.02.2010) jeweils in Wittenberg sowie bei zwei fachspezifischen Präsentationen im Landesamt für Umweltschutz Halle und bei zwei externen Präsentationen auf der Naturschutzkonferenz des Landkreises Wittenberg (27.01.2011) und der Jahrestagung des Naturparks Fläming e. V. am 05.04.2011), - der Erstellung von Informationsmaterialien (z. B. Maßnahmeblätter zu Gehölzschutz und Biberdammdrainage) auf der Internetseite des Landkreises Wittenberg , - einem Erörterungsgespräch im Jahr 2012 mit Unterhaltungsverbänden (inkl. Vortrag ) zum Umgang mit Biberkonflikten im Ergebnis des Modellprojektes.