Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3367 22.08.2014 (Ausgegeben am 22.08.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kostenmanagement an Landesstraßen Kleine Anfrage - KA 6/8439 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Kostenmanagement im Bundesfernstraßenbau ist nach einem aktuellen Gutachten des Bundesrechnungshofes unzureichend und viele Bundesfernstraßenprojekte weisen erhebliche Kostensteigerungen auf. Gleichzeitig werden vom Bundesrechnungshof Hinweise gegeben, wie das Kostenmanagement im Bundesfernstraßenbau optimiert werden kann. Diese Hinweise könnten ebenfalls auf das Kostenmanagement im Zusammenhang mit dem Landesstraßenbau in Sachsen-Anhalt übertragen werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie viele aufeinander aufbauende Kostenermittlungsstufen sind im Hin- blick auf den Landesstraßenbau vorgeschrieben und in welcher Projektphase werden diese ermittelt? Bitte die Kostenermittlungsstufen und die dazu gehörige Projektphase differenziert aufführen. Bitte die Gesamtprojekte auch nach Neubau-, Ausbau- und Sanierungsvorhaben differenzieren. Nachfolgend sind die Kostenermittlungsstufen mit dazugehöriger Projektphase für Neubau- und Um- und Ausbaumaßnahmen sowie Erhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen aufgeführt. 2 Kostenermittlungsstufen bei Neubau- und Um- und Ausbaumaßnahmen Kostenermittlungsstufe Projektphase Kostenrahmen Ermittlung des Bedarfs im Zuge der Erstellung /Fortschreibung des Landesverkehrswegeplans - Teil: Straße Kostenschätzung Vorplanung Kostenberechnung Vorentwurf Kostenanschlag Ausführungsunterlagen/Haushaltseinstel-lung*/Vergabe Kostenfeststellung Abrechnung Bauvertragsmanagement * Bei Maßnahmen ≥ 1,5 Mio. € namentliche Haushaltseinstellung Bei Neubaumaßnahmen sind die in der obigen Tabelle aufgezeigten fünf Kostenermittlungsstufen vorgeschrieben. Für Um- und Ausbaumaßnahmen sind diese fünf Kostenermittlungsstufen ebenfalls im Regelfall erforderlich. Bei Maßnahmen kleineren Umfangs können jedoch Projektphasen entbehrlich werden. Die Kostenermittlung erfolgt dann nur für die verbleibenden Projektphasen. Welche Projektphasen und welche Kostenermittlungsstufen ggf. entfallen, richtet sich nach dem jeweiligen Projekt und wird immer im Einzelfall unter Abwägung aller Randbedingungen entschieden. Kostenermittlungsstufen beim Erhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen Kostenermittlungsstufe Projektphase Kostenschätzung Ermittlung des Bedarfs Aktualisierung der Kostenschätzung /im Einzelfall Kostenberechnung Bauvorbereitung/Haushaltseinstellung */Vergabe Kostenfeststellung Abrechnung Bauvertragsmanagement * Bei Maßnahmen ≥ 1,5 Mio. € namentliche Haushaltseinstellung Für Erhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen sind die in der obigen Tabelle aufgezeigten drei Kostenermittlungsstufen vorgeschrieben. 2. Werden die unter 1. aufgeführten Kostenermittlungsstufen bei jedem Lan- desstraßenprojekt durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Bitte alle Landesstraßenprojekte seit 2010 aufführen, bei denen nicht alle unter 1. genannten Kostenermittlungsstufen angewendet bzw. durchgeführt worden sind. Bitte die Gesamtprojekte auch nach Neubau-, Ausbauund Sanierungsvorhaben differenzieren. Ja, die bei Antwort zu Frage 1 aufgeführten Kostenermittlungsstufen werden bei allen Landesstraßenbauprojekten durchgeführt. 3 3. Wird bei der Landesstraßenbaubehörde ein strukturiertes und umfassen- des Projektmanagement durchgeführt, welches mit der Bewertung der Bauwürdigkeit eines Projektes beginnt und über alle weiteren Projektphasen fortgeführt wird? Ja, die Straßenbauverwaltung führt ein strukturiertes und umfassendes Projektmanagement , welches mit der Bewertung der Bauwürdigkeit beginnt und über alle weiteren Projektphasen fortgeführt wird, durch. Mehrmals im Jahr werden Bauprogrammbesprechungen durchgeführt, bei denen die von den einzelnen Regionalbereichen der Landesstraßenbaubehörde Sachsen -Anhalt (LSBB) für das Bauprogramm vorgeschlagenen Maßnahmen inhaltlich und finanziell besprochen und dann in einem Gesamt-Bauprogramm zusammengeführt werden. Nachstehende Gesichtspunkte bzw. Kriterien fließen dabei maßgeblich in die Entscheidungen ein. Bei größeren Einzelvorhaben wird die grundsätzliche Bauwürdigkeit bei der Aufstellung des Landesverkehrswegeplans - Teil: Straße geprüft. Die abschließende Entscheidung zur Bauwürdigkeit aller Vorhaben erfolgt im Rahmen der Festlegungen der Jahresplanungs- und Bauprogramme. Für Straßen und Brücken im Bestand wird regelmäßig eine Zustandserfassung und Bewertung (ZEB) durchgeführt. Diese ist unter anderem Grundlage für das Projektmanagement (Pavement-Management-System bei Straßen und BauwerkManagement -System für Brücken), mit welchem eine vorhabenbezogene Wichtung /Prioritätenreihung durchgeführt wird. Darüber hinaus finden im Rahmen des Projektmanagements auch Baumaßnahmen von und mit Dritten Berücksichtigung. 4. Bei wie vielen Bauvorhaben von Landesstraßen hat es Kostenüberschrei- tungen von mehr als 10 % gegeben? Bitte die Gesamtprojekte auch nach Neubau-, Ausbau- und Sanierungsvorhaben differenzieren. Mit Bezug auf die Eingrenzungen der Frage 2 werden hier Baumaßnahmen ab dem Haushaltsjahr 2010 dargestellt. Die Anzahl der Baumaßnahmen mit einer Kostenüberschreitung von mehr als 10% (bezogen auf die voraussichtlichen Kosten zu Maßnahmebeginn) ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Art der Baumaßnahme * Anzahl der Baumaßnahmen mit einer Kostenüberschreitung von mehr als 10% Neubaumaßnahmen 4 Um- und Ausbaumaßnahmen 9 Erhaltungsmaßnahmen 3 Maßnahmen ab 2010 (abgeschlossen oder noch im Bau) Gesamt 16 * Baumaßnahmen > 50.000 € 4 5. In welcher Form greift die Landesstraßenbaubehörde steuernd ein, wenn es im Verlauf des Planungs-/Baufortschrittes die Kosten des jeweiligen Bauvorhabens um mehr als 5 % ansteigen? Wenn bisher kein aktives Eingreifen der Landesstraßenbaubehörde vorgeschrieben ist, ist dieses für die Zukunft geplant? Wenn nein, warum nicht? Einzelvorhaben über 1,5 Mio. € (1,0 Mio. € vor dem 26. Februar 2014) sind dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr vorzulegen und durch dieses genehmigen zu lassen (vorlagepflichtige Maßnahmen). Bei diesen vorlagepflichtigen Neubau- und Um- und Ausbaumaßnahmen wird mit Blick auf die Transparenz des Kostenmanagements entsprechend des aktuellen Planungsstands - neben ggf. aussagefähigen und nachvollziehbaren Begründungen für mögliche Kostenentwicklungen – auch ein Projektkostennachweis gemäß Kostenprüfstation in Anlehnung an das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen mit Allgemeinen Rundschreiben Nr. 17/1995 eingeführte „Kostenmanagement bei Maßnahmen des Bedarfsplanes für Bundesfernstraßen“, gefordert . Bei nicht vorlagepflichtigen Maßnahmen und Erhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen wird die Kostenentwicklung auch verfolgt und fortlaufend bewertet. Dabei geht es nicht ausschließlich um eine 5 %-Grenze, sondern neben der finanziellen auch um die inhaltliche Entwicklung des Projektes. Eingegriffen wird dann, wenn erkennbar ist, dass es im Rahmen der Maßnahme insgesamt eine Abweichung im Planungs- oder Bauablauf gibt. Diese kann z. B. in der Wirtschaftlichkeit , im baulichen Umfang, im zeitlichen Verlauf oder in der Verbindung zu anderen Projekten liegen. 6. Ist die Landesstraßenbaubehörde finanziell und personell in der Lage, ein richtlinienkonformes Kostenmanagement durchzuführen, welches das Gebot der Wirtschaftlichkeit beim Landesstraßenbau umsetzt? Ja. 7. Werden die Kostenermittlung sowie die Kostenkontrolle im Landesstra- ßenbau durch ein IT-gestütztes Verfahren, welches auch auf regionale Preisdatenbanken zurückgreifen kann, umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Ist die Einführung eines IT-gestützten Verfahrens für die nahe Zukunft geplant? Die LSBB nutzt als IT-gestütztes Verfahren das offizielle Programm der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen (KOSTRA). KOSTRA beinhaltet neben verschiedenen Katalogdateien auch einen Kostenberechnungskatalog (KBK) sowie einen regionalen Katalog mit Stützmengen und Stützpreisen für das Land Sachsen-Anhalt. Die durch die LSBB im Jahr 2002 in KOSTRA erfassten Stützpreise wurden für verschiedene Hauptgruppen/Kostengruppen auf der Basis des Baupreisindex für den Straßenbau des Statistischen Bundesamtes Deutschland mehrfach angepasst (letztmalig April 2014) bzw. auch aktuelle Stützpreise aufgenommen. Die pauschale Preisanpassung führt allerdings nicht immer zu absolut zutreffenden Berechnungsergebnissen. 5 Mit der neuen, im Entwurf vorliegende AKVS 2013 wird auch der KBK neu strukturiert . Weiterhin besteht die Absicht, das bisherige Programm KOSTRA gemäß den Anforderungen der neuen AKVS weiter bzw. neu zu entwickeln. Die Straßenbauverwaltung ist bestrebt, nach Einführung der AKVS 2013 durch den Bund, die AKVS 2013 unverzüglich auch für den Bereich des Landesstraßenbaus einzuführen . In diesem Zusammenhang wird eine Überarbeitung bzw. Neuerfassung der Stützpreise erforderlich. Im Ergebnis dieser geänderten Grundlagen, Programme und Datenerfassungen wird sich die Berechnungsgenauigkeit im Rahmen der Kostenermittlung im Landesstraßenbau noch verbessern. 8. Ist für die Landesstraßenbauprojekte des Landes Sachsen-Anhalt eine an der AKVS 2013 („Anweisung zur Kostenermittlung, Kostenabstimmung und Kostenüberprüfung sowie zur Veranschlagung und Kostenfortschreibung von Straßenbaumaßnahmen“) des Bundesverkehrsministeriums orientierte allgemeine Verwaltungsvorschrift bzw. Empfehlung herausgegeben worden ? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 7.