Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3372 26.08.2014 (Ausgegeben am 26.08.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dagmar Zoschke (DIE LINKE) Arztentlastende Assistentinnen Kleine Anfrage - KA 6/8436 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Kleinen Anfrage unserer Fraktion zum Thema Ärztemangel in Sachsen-Anhalt Drs. 6/3030 hatten wir in Frage Nummer sechs nach der Entwicklung der Modellprojekte AGnES (Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Helthgestützte, Systemische Intervention ), und VerAH (Versorgungs-Assistentin in der Hausarztpraxis) gefragt. Die Landesregierung erläuterte in ihrer Antwort zum Modellprojekt „Mobile Praxisassistentin “: „Mit Übernahme der Tätigkeit der nichtärztlichen Praxisassistentin in die Regelversorgung im April 2009 endete das Modellprojekt.“ Im Anschluss wurden diese „nichtärztlichen Praxisassistentinnen“ in Jahresschritten quantifiziert und in einer Tabelle im Vergleich zu anderen Bundesländern dargestellt. In der besagten Tabelle wurde hierzu der Kürzel-Begriff „VERAH“ aufgeführt. Unter der Tabelle hieß es dann: „Zusätzlich zu den ausgebildeten VERAHs wurden durch einen Bildungsträger in Magdeburg nichtärztliche Versorgungsassistentinnen ausgebildet.“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales 1. Handelt es sich bei „AGnES“, „VerAH“ und der „Mobilen Praxisassistentin“ jeweils um das gleiche Konzept an Aufgaben, Einsatzbereichen, Ausbildung und Qualifika-tion? Falls ja, wodurch kommen die unterschiedlichen Begriffe zustande? Falls nein, wodurch konkret unterscheiden sich Aufgaben, Einsatzbereiche, Ausbildung und Qualifikation? Die bundesweit geltende Delegationsvereinbarung (Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag -Ärzte, Inkrafttreten März 2009) regelt u. a. die Voraussetzungen, Qualifikationen 2 und das Aufgabenspektrum nichtärztlicher Praxisassistentinnen. Danach muss eine Praxisassistentin folgende Voraussetzungen erfüllen: o ein qualifizierter Berufsabschluss gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin oder dem Krankenpflegegesetz , o eine nach dem qualifizierten Berufsabschluss mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis und o eine Zusatzqualifikation gemäß § 7 dieser Vereinbarung. Die Zusatzqualifikation umfasst je nach Dauer der bisherigen Berufstätigkeit bis zu 200 Stunden theoretische Fortbildung, bis zu 50 Stunden praktische Fortbildung und weitere Fortbildungen im Bereich Notfallmanagement. Der Begriff der Praxisassistentin wird dabei einheitlich für nichtärztliches Assistenzpersonal verwendet, das die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Die Begrifflichkeiten „AGnES", „VerAH" und „Mobile Praxisassistentin" bezeichnen verschiedene Ausbildungskonzepte. So wurden in Modellvorhaben vor Inkrafttreten der oben genannten Vereinbarung verschiedene Ausbildungs- und Versorgungskonzepte erprobt. In Sachsen-Anhalt war es das Modell „Mobile Praxisassistentin“, in Brandenburg das Projekt „AGnES“. VERAH ist ein Ausbildungscurriculum, das vom Institut für hausärztliche Fortbildung beim Deutschen Hausärzteverband entwickelt wurde. Dieses Schulungskonzept wird seit Inkrafttreten der Delegationsvereinbarung angeboten und deckt die entsprechenden Inhalte der erforderlichen Zusatzqualifikation nach der Delegationsvereinbarung ab. Die Ausbildung zur Mobilen Praxisassistentin wird nicht mehr angeboten. 2. Worin unterscheiden sich die „nichtärztlichen Versorgungsassistentinnen“, die ja „zusätzlich zu den ausgebildeten VERAHs“ ausgebildet wurden, von den in Frage eins genannten Funktionen? Die Ausbildung zur „Nichtärztlichen Versorgungsassistentin“ wird von einem Bildungsträger angeboten. Die nach der Delegationsvereinbarung erforderlichen Inhalte werden auch in dieser Ausbildung vermittelt, so dass entsprechend qualifizierte Mitarbeiter /innen auch die Genehmigung als Praxisassistentin erhalten können. 3. Wie sieht die regionale Verteilung der Einsatzorte der in der Tabelle aufge- listeten VERAHs aus? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten . Die in der Antwort zu der kleinen Anfrage KA 6/8269 vom 18.03.2014 abgebildete Tabelle (Drs. 6/3030 vom 29.04.2014) zeigt die Anzahl der in Sachsen-Anhalt ausgebildeten VERAH´s zum 01.10.2013. Insgesamt sind mit Stand 30.07.2014 in Sachsen-Anhalt 429 nichtärztliche Praxisassistentinnen tätig. Diese verteilen sich wie folgt auf die Landkreise: 3 Landkreis / kreisfreie Stadt Anzahl genehmigter Praxisassistentinnen Altmarkkreis Salzwedel 22 Anhalt-Bitterfeld 25 Börde 50 Burgenlandkreis 26 Dessau-Roßlau 10 Halle (Saale) 21 Harz 77 Jerichower Land 21 Magdeburg 24 Mansfeld-Südharz 28 Saalekreis 22 Salzlandkreis 52 Stendal 45 Wittenberg 6 gesamt: 429 Die Differenz zu der in der Kleinen Anfrage vom 18.03.2014 dargestellten Anzahl ergibt sich aus den unterschiedlichen Stichtagen. 4. Gibt es einheitliche bundesweite Standards für das Konzept der arztentlas- tenden Assistentinnen, die in der Tabelle im Ländervergleich als VERAHs ausgewiesen wurden? Falls ja, wie sehen diese Standards hinsichtlich der Aufgaben, Einsatzbereiche, Ausbildung und Qualifikation aus? Falls nein, welche Kenntnisse liegen der Landesregierung hierzu aus den anderen Bundesländern vor? Und: Hält die Landesregierung die in der Tabelle aufgeführten Zahlen dennoch auch qualitativ für vergleichbar? Das Ausbildungskonzept in Bezug auf VERAHs wird bundesweit einheitlich angeboten . Die Standards, Aufgaben und der eigentliche Versorgungsauftrag einer nichtärztlichen Praxisassistentin sind in der genannten Delegationsvereinbarung beschrieben (s. Antwort zu Frage Nr. 1). Auch diese gilt bundesweit. Die Ausbildung zur VERAH ist nur eine Möglichkeit, die Qualifikation zu erlangen.