Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3374 27.08.2014 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 27.08.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Verwaltungsvereinbarungen Kleine Anfrage - KA 6/8443 Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei Vorbemerkung: Entsprechend der Fragestellung der Kleinen Anfrage wurden lediglich Verwaltungsvereinbarungen mit anderen Bundesländern bei der Beantwortung aufgeführt. Zwischen Bund und Ländern abgeschlossene Verwaltungsvereinbarungen wurden nicht berücksichtigt. Frage Nr. 1: Mit welchen Ländern hat das Land Sachsen-Anhalt Verwaltungsvereinbarungen und mit welcher inhaltlichen Aufgabenstellung abgeschlossen? Die Antwort ist der Anlage zu entnehmen. Die aufgeführten Verwaltungsvereinbarungen wurden nach Ressorts gegliedert. Frage Nr. 2: Mit welchen Verwaltungsvereinbarungen wurden Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden in Sachsen-Anhalt für andere Länder mit einer Aufgabenerledigung betraut? Bitte Sitz der jeweiligen Einrichtung bzw. Behörde benennen. Die Antwort ist der Anlage (Spalte 4) zu entnehmen. 2 Frage Nr. 3: Mit welchen Verwaltungsvereinbarungen wurden Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Länder mit einer Aufgabenerledigung beauftragt? Bitte Sitz der jeweiligen Einrichtung bzw. Behörde benennen. Die Antwort ist der Anlage (Spalte 5) zu entnehmen. S e i t e 1 | 47 Anlage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörg Krause, Fraktion DIE LINKE, KA 6/8443 „Verwaltungsvereinbarungen“ Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Staatskanzlei Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame wirtschaftliche Förderung von Film-, Fernseh- und sonstigen audiovisuellen Medienproduktionen in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Wirtschaftliche Förderung von Film-, Fernseh- und sonstigen audiovisuellen Medienproduktionen Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen Mitteldeutsche Medienförderung GmbH (MDM) Hainstraße 19 04109 Leipzig Ministerium für Arbeit und Soziales Gemeinsames Krebsregister Erfassung epidemiologischer Meldedaten zu Krebserkrankungen auf Grundlage des Gesetzes über Krebsregister (Krebsregistergesetz) von 1994 und des 1999 in Kraft getretenen Staatsvertrages  Messung der Krebsinzidenz in der Bevölkerung  Kontinuierliches Monitoring regionaler Krebshäufungen  Ermittlung auffälliger zeitlicher Trendentwicklungen  Hinweise auf besonders belastete Bevölkerungsgruppen  Durchführung von Überlebenszeitanalysen  Beitrag zur Bewertung präventiver Maßnahmen Berlin, MecklenburgVorpommern , Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Gemeinsames Krebsregister der Länder Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, MecklenburgVorpommern , Thüringen Brodauer Str. 16-22 12621 Berlin S e i t e 2 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5  Abschätzung künftiger Entwicklungen des Krebserkrankungsgeschehens  Erstellung der Datengrundlage für die Krebsursachenforschung Behandlungszentrum Städtisches Klinikum St. Georg/ Leipzig Unterbringung und Versorgung von Patienten mit hochinfektiösen Erkrankungen, wie Ebola, hämorrhagisches Fieber etc. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Klinikum St. Georg Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig Infektionsrettungswagen Städtisches Klinikum St. Georg/ Leipzig Transport von Patienten mit hochinfektiösen Erkrankungen, wie Ebola, hämorrhagisches Fieber etc. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Klinikum St. Georg Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig Bezirkskrankenhaus Parsberg Einrichtung zur Unterbringung uneinsichtiger männlicher Tuberkulosekranker alle Bezirkskrankenhaus Parsberg Pfarrer-Fischer-Str. 8 92331 Parsberg S e i t e 3 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Gießener Tumordokumentationssystem (GTDS) Vereinbarung über die Weiterentwicklung des EDVProgramms GTDS zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 65 c Absatz 2 SGB V vom 20. Dezember 2013) Das GTDS stellt bisher mehreren - auf dem Gebiet der Auftraggeber (Länder) befindlichen regionalen und einrichtungsbezogenen Krebsregistern- das EDVProgramm GTDS zur Erfassung der Behandlung von Tumorpatientinnen und -patienten zur Verfügung. Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Institut für Medizinische Informatik Bereich Tumordokumentation Heinrich-Buff-Ring 44 D-35392 Gießen Verwaltungsvereinbarung Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen vom 25.08.2004 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen im Rahmen der amtlichen Überwachung, einschließlich der Durchführung von Monitoring-Programmen und des Nationalen Rückstandskontrollplanes Zwischen den beteiligten Untersuchungseinrichtungen erfolgt eine Schwerpunktbildung für analytisch besonders aufwändige Untersuchungen, für selten durchgeführte Einzeluntersuchungen, für bestimmte Erzeugnisse oder Erzeugnisgruppen sowie eine gegenseitige Unterstützung bei der Erarbeitung und Aktualisierung von Prüfmethoden. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Landesuntersuchungsans talt für das Gesundheitsund Veterinärwesen Sachsen; Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz S e i t e 4 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Verwaltungsvereinbarung zur Übernahme der Amtlichen Arzneimittelproben des Freistaates Thüringen Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Arzneimitteluntersuchung durch das Land Sachsen-Anhalt für den Freistaat Thüringen Thüringen, Sachsen-Anhalt Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt VerwaItungsabkommen über die Unterhaltung eines Gemeinsamen Giftinformationszentrums (GGIZ) Das Chemikaliengesetz verpflichtet die Bundesländer, Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen zu benennen, die Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen gefährlicher Stoffe oder gefährlicher Zubereitungen sammeln und auswerten und bei stoffbezogenen Erkrankungen mittels Beratung und Behandlung Hilfe leisten. Das GGIZ erfüllt auf der Grundlage des Verwaltungsabkommmens die Aufgaben des Giftnotrufs für die beteiligten Länder. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Giftinformationszentrum der Länder MecklenburgVorpommern , Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Vereinbarung Tunnelprojekt “Finnetunnel“, ICE-Aus- und Neubaustrecke Erfurt - Halle/Leipzig VDE 8.2 Einheitliche Bescheidung von Ausnahmeanträgen zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn-und Feiertagen nach dem Arbeitszeitgesetz für das Gesamtprojekt. Sachsen-Anhalt, Thüringen Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt S e i t e 5 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Vereinbarung Bauvorhaben VDE 8.2 Neubaustrecke ErfurtHalle /Leipzig, VPA Bahntechnik/Oberbau Einheitliche Bescheidung von Ausnahmeanträgen zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn-und Feiertagen nach dem Arbeitszeitgesetz für das Gesamtprojekt. Sachsen-Anhalt, Thüringen Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Vereinbarung Bauvorhaben VDE 8.2 Neubaustrecke ErfurtHalle /Leipzig Installation und Montage Oberleitungsanlagen Einheitliche Bescheidung von Ausnahmeanträgen zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn-und Feiertagen nach dem Arbeitszeitgesetz für das Gesamtprojekt. Sachsen-Anhalt, Thüringen Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Vereinbarung der Länder über die Tragung der Kosten für eine Unterbringung von Personen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt aufgrund einer strafgerichtlichen Entscheidung nach §§ 63 und 64 Strafgesetzbuch sowie § 7 Jugendgerichtsgesetz Bei einer Unterbringung gemäß § 63 oder § 64 Strafgesetzbuch oder nach § 7 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz, die nicht im Land vollzogen wird (auswärtige Unterbringung), in dem das anordnende Gericht seinen Sitz hat (Gerichtsstand), so trägt das Land, in dem die Unterbringung vollzogen wird (Vollzugsland), die Kosten des Vollzugs, wenn a) die Einweisung oder Verlegung aufgrund einer Entscheidung der Vollstreckungsbehörden oder aufgrund eines Rechtsanspruches der untergebrachten Person, der von den zuständigen Behörden beider Länder anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist, erfolgt Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, MecklenburgVorpommern , Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig Holstein S e i t e 6 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 oder b) die Verlegung im Rahmen eines Austausches von Patientinnen oder Patienten erfolgt oder c) die für die Unterbringung zuständigen Länderbehörden in anderen Fällen als in Buchstaben a) und b) nichts anderes vereinbart haben. Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) § 14 Abs. 2 und 6 JuSchG und ständige Vertretung der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der Institution der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). alle Entfällt, da die Länder sich bereiterklärt haben, die Entscheidungen der FSK bundesweit zu übernehmen und eine Aufgabenwahrnehmung nicht übertragen wurde. Entfällt, da die Länder sich bereiterklärt haben, die Entscheidungen der FSK bundesweit zu übernehmen und eine Aufgabenwahrnehmung nicht übertragen wurde. Die länderfinanzierten drei Ständigen Vertreter sind über das federführende Land (RP) angestellt. Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Kaiser-FriedrichStraße 5a, 55116 Mainz. Freiwilligen Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware-Verbände (USK) § 14 Abs. 2 und 6 JuSchG ständige Vertretung der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der Institution der Freiwilligen Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware-Verbände (USK) alle Entfällt, da die Länder sich bereiterklärt haben, die Entscheidungen der USK bundesweit zu übernehmen und eine Aufgabenwahrnehmung nicht übertragen wurde. Entfällt, da die Länder sich bereiterklärt haben, die Entscheidungen der USK bundesweit zu übernehmen und eine Aufgabenwahrnehmung nicht übertragen wurde. Die zwei S e i t e 7 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 länderfinanzierten Ständigen Vertreter sind über das federführende Land (NRW) angestellt. Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW, Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf. Kultusministerium Abkommen über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Juni 1959 sowie Abkommen über den Beitritt der neuen Länder vom 25. Oktober 1991 Gründung KMK und Beitritt der neuen Länder alle Abkommen zur Errichtung der Kulturstiftung der Länder vom 4. Juni 1987, in der Fassung vom 25. Oktober 1991 Errichtung der Stiftung zur Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur nationalen Ranges alle Verwaltungsvereinbarung über das deutsche Sekretariat des DeutschFranzösischen Kulturrats vom 23.10.1989 i. d. Fassung vom 01.01.2014 Gemeinsame Länderfinanzierung der auf das Saarland entfallenden Kosten für das deutsche Sekretariat i. R. d. öffentlichen Interesses an der deutschfranzösischen Zusammenarbeit im Bereich Kunst und Kultur alle S e i t e 8 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Verwaltungsvereinbarung über die Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW) vom 01.01.1994 in der Fassung vom 01. September 2010 Prüfung von Filmen auf ihre besondere künstlerische, dokumentarische oder filmhistorische Bedeutung und Auszeichnung der herausragenden Leistungen mit den Prädikaten „besonders wertvoll“ und „wertvoll“ alle Ministerium für Inneres und Sport Verwaltungsvereinbarung über den Betrieb des Standards XPersonenstandsregister in den Jahren 2013, 2014, 2015 Durchführung und Finanzierung des Betriebs des Standards XPersonenstandsregister alle Koordinierungsstelle für IT Standards (KoSIT) bei der Freien Hansestadt Bremen Verwaltungsvereinbarung über den Betrieb des Standards XPersonenstand in den Jahren 2013, 2014, 2015 Durchführung und Finanzierung des Betriebs des Standards XPersonenstand alle Koordinierungsstelle für IT Standards (KoSIT) bei der Freien Hansestadt Bremen Vereinbarung über die Durchführung des Rückkehrprojektes „URA 2“, Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den am Projekt teilnehmenden Bundesländern Gegenstand der Vereinbarung ist die Durchführung des Rückkehrprojektes „URA 2“. Das Projekt hat die Integration von ca. 220 Rückkehrern und Unterstützung von 20 Einheimischen zum Inhalt. Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NordrheinWestfalen , Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Verwaltungsvereinbarung zur gemeinsamen Bereitstellung und Nutzung von Aufzeichnungs- und Auswertetechnik im G10-Bereich Die beteiligten Verfassungsschutzbehörden nutzen gemeinsam die Aufzeichnungs- und Auswerttechnik für die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation nach dem Gesetz zu Artikel 10 GG – G10 in Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt S e i t e 9 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 der Verfassungsschutzabteilung Niedersachsen Verwaltungsvereinbarungen des Landes Sachsen-Anhalt mit den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern für den Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe: Basierend auf der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Bildung länderübergreifender Fachklassen für Schüler/Schülerinnen in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender i.V.m. Art. 68 (3) Nr. 7 und Art. 69 (2) LVerf LSA vom 16. Juli 1992 (GVBl. S. 600), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2005 (GVBl. S. 44) zum Abschluss von Staatsverträgen. Für die Abnahme von Zwischen-, Abschluss-, Nach und Wiederholungsprüfungen im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe bilden die zuständigen Stellen der Länder Brandenburg, MecklenburgVorpommern und Sachsen-Anhalt einen gemeinsamen Prüfungsausschuss nach § 39 (1) S.2 BBiG. Dieser wird bei der zuständigen Stelle des Landes Sachsen-Anhalt errichtet. Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt als zuständige Stelle des Landes Sachsen-Anhalt für den Ausbildungsberuf der/des Fachangestellten für Bäderbetriebe ist gemäß § 73 (2) BBiG i.V.m. § 4 Nr. 6 BBiZustVO Verwaltungsvereinbarung über die gegenseitige Überlassung von Dienstkraftfahrzeugen im Rahmen gemeinsamer Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörden des Bundes – einschließlich der Schule für Verfassungsschutz - und der Länder Überlassung von Dienstkraftfahrzeugen, Schadensregulierung bei Fremdschäden, Behördenübergreifender Regress Berlin, Brandenburg, BadenWürttemberg , Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NordrheinWestfalen , Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, SachsenAnhalt , Schleswig-Holstein, Thüringen S e i t e 10 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Verwaltungsvereinbarung zum Einsatz und zur verfassungsschutzspezifischen Anpassung des Dokumentenmanagementsystems DOMEA Gründung einer Entwicklungsgemeinschaft; Abstimmung zu projektierten Anpassungen Brandenburg, MecklenburgVorpommern , Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit der Länder bei der Glücksspielaufsicht nach § 9 Abs. 3, die ländereinheitlichen Verfahren nach § 9a und die Einrichtung des Fachbeirats nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Glücksspielstaatsvertrag – Verwaltungsvereinbarung Glücksspielstaatsvertrag – (VwVGlüStV) Inhaltlich umfasst die Verwaltungsvereinbarung in ihrem ersten Abschnitt ergänzende Regelungen zum Glücksspielstaatsvertrag betreffend die Zusammenarbeit der Glücksspielaufsichtsbehörden, namentlich zur Organisation und zum Verfahren des Glücksspielkollegiums. Der zweite Abschnitt der Verwaltungsvereinbarung gilt dem Fachbeirat und regelt Einzelheiten zu Aufgaben, Besetzung und Beschlussfassung etc. dieses Gremiums. Im dritten Abschnitt werden entsprechende Regelungen für den Sportbeirat und zur Umsetzung des Ziels in § 1 Satz 1 Nr. 5 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) getroffen, nämlich die Vorbeugung von Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten alle Mit der in Spalte 1 genannten Verwaltungsvereinbarung wird lediglich bestimmt, dass die Länder beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport in Wiesbaden eine Gemeinsame Geschäftsstelle unterhalten. Im Übrigen sei ergänzend zur Fragestellung angemerkt, dass sich die Aufgabenerledigung durch Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Länder im Bereich des Glücksspielrechts bereits aus den §§ 9a Abs. 2 Satz 1, 19 Abs. 2 GlüStV für die dort geregelten zentralen Zuständigkeiten in ländereinheitlichen und gebündelten glücksspielrechtlichen S e i t e 11 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 betreffend. Der vierte Abschnitt enthält sodann die notwendigen organisatorischen Regelungen für die von den Ländern beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport in Wiesbaden unterhaltene Gemeinsame Geschäftsstelle. Schließlich sind im fünften Abschnitt zentrale Regelungen zur Finanzierung der Gemeinsamen Geschäftsstelle und zur Verteilung der Einnahmen und Kosten aus den ländereinheitlichen und gebündelten Verfahren geregelt. Erlaubnisverfahren ergibt. Diese Zuständigkeiten liegen bei der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt in Hamburg (für die Gemeinsame Klassenlotterie der Länder), beim Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf (für Werbung im Internet und Fernsehen), beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport in Wiesbaden (für Sportwettkonzessionen und Pferdewetten im Internet), beim Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes RheinlandPfalz in Mainz (für Lotterien nach dem Dritten Abschnitt) und beim Niedersächsischen Innenministerium in Hannover (für gewerbliche Spielvermittler). S e i t e 12 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Verwaltungsvereinbarung zum Betrieb der Fachlichen Leitstelle Nationales Waffenregister (FL NWR) Die FL NWR ist zentrale Anlaufstelle für die Mitarbeiter der Waffenbehörden und der Polizeidienststellen sowie weiterer Nutzer des NWR. Der FL NWR obliegt die Pflege und Weiterentwicklung des Standards „XWaffe“, die Redaktion des Zentralen Informationssystems sowie die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. alle Die FL NWR ist eine Einrichtung der Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg mit Sitz in Hamburg. Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung GVBl. LSA 41/1992 Übertragung von Zuständigkeiten im Rahmen einheitlicher Ermittlung im Interesse einer verbesserten Verbrechensbekämpfung. alle Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Elbe MBl. LSA Nr. 58/1994 Übertragung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf dem in dem jeweiligen Hoheitsgebiet gelegenen Teil der Elbe auf die jeweilige Landespolizei der vertragsschließenden Länder. Sachsen, Sachsen-Anhalt Verwaltungsabkommen zw. dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Brandenburg über die Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Elbe und der unteren Havel-Wasserstraße MBl. LSA Nr. 22/1995 Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche zwischen den vertragsschließenden Ländern; „Begradigung“ wechselnder Zuständigkeitsabschnitte entsprechend dem Verlauf genannter Gewässer. Brandenburg, Sachsen-Anhalt Verwaltungsabkommen über die gegenseitige Unterstützung ihrer Polizeikräfte Hilfeleistung zur Abwehr von Gefahren i.S.d. Art. 91 Abs.1 GG, bei Naturkatastrophen oder Brandenburg, Niedersachsen Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen S e i t e 13 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 MBl. LSA Nr. 38/1995 besonders schweren Unglücksfällen, Art. 35 Abs. 2 GG; Regelung der mit Unterstützungseinsätzen verbundenen Einzelfragen. Abkommen der Länder über eine kostensparende Einsatzbewältigung bei bestimmten polizeilichen Einsatzlagen (n.ö.) Verringerung des polizeilichen Einsatzaufwandes anlässlich großräumiger, länderübergreifender Aktionen extremistischer Org. bzw. Gruppierungen (Kostenerstattungsverzicht). alle Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf den Bundesautobahnen i.d.z.Z.g.F. MBl. LSA Nr. 17/2003 Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche zwischen den vertragsschließenden Ländern; Vermeidung von Doppelzuständigkeiten. Sachsen, Sachsen-Anhalt Vereinbarung zw. dem MI des Landes Brandenburg, dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, dem MILSA und dem Innenministerium des Freistaates Thüringen über die Zusammenarbeit der Polizeien der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt im Rahmen einer Sicherheitskooperation Ausbau der länderübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der Polizei zur Verbesserung der Sicherheitslage insbes. in den grenznahen Regionen und Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger. Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen S e i t e 14 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Vereinbarung zw. dem MI des Landes Brandenburg, dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, dem MI LSA und dem Innenministerium des Freistaates Thüringen über die länderübergreifende Zusammenarbeit der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie der Länder Brandenburg und SachsenAnhalt im Bereich der Aus- und Fortbildung der Polizei (Sicherheitskooperation) Effektive Nutzung bestehender Aus- und Fortbildungskapazitäten durch Ressourcenbündelung und länderübergreifende Teilnahmemöglichkeiten insbes. für Spezialisten. Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Ministerium für Inneres und Sport Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, Sächsisches Staatsministerium des Innern, Innenministerium des Freistaates Thüringen Verwaltungsabkommen über die gegenseitige Unterstützung ihrer Polizeikräfte vom 01.03.1995 Vereinfachte Abrechnung mit Nachbarländern bei Kostentragung ab 24 Stunden und ab zwei Hundertschaften. Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Behörden und Einrichtungen der Landespolizei Vereinbarung über die Nutzung und Weiterentwicklung des Verfahrens owi 21 ® vom 30.01.2014 elektronisches Vorgangsbearbeitungssystem zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren Hessen, Sachsen-Anhalt Zentralen Bußgeldstellen der Länder Hessen und Sachsen-Anhalt Vereinbarung über die Bereitstellung, Nutzung, Weiterentwicklung und Kostenverteilung des zentralen ITVerfahrens GSL.net durch die Polizei • Anwendung GSL.net dient im Falle einer Großschadenslage und Einrichtung einer Personenauskunftsstelle für Hinweisaufnahmen und Personenauskünfte, wie auch Verletztenregistrierung, Leichenidentifizierung und Asservatenauswertung • Vereinbarung regelt die Mitnutzung und Kostenverteilung für die Bereitstellung des in NRW betriebenen IT-Verfahrens GSL.net ab der Version 4.0. Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NordrheinWestfalen , Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, SachsenAnhalt , Schleswig-Holstein, Thüringen Das Verfahren wird zentral in NRW im Rechenzentrum der Polizei betrieben und die Nutzung allen Ländern durch direkten Zugriff auf das Verfahren ermöglicht. S e i t e 15 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, dem Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt und dem Thüringer Innenministerium über die Zusammenarbeit der Landesschulen für Brand- und Katastrophenschutz vom 21.11.08 Durch optimale Nutzung des an den Landesschulen vorhandenen Fachwissens sowie durch die gemeinsame und wirtschaftliche Nutzung von Ressourcen Synergieeffekte zu erzielen und das Lehrgangsangebot in den Ländern zu verbessern. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Jeweils die zentral in den Ländern Sachsen und Thüringen vorhandene Landesschule für Brandund Katastrophenschutz Vereinbarung des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport mit dem Ministerium der Innern des Landes Sachsen-Anhalt über die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich des Master-Studienganges „Öffentliche Verwaltung Polizeimanagement“ vom 07.11.2011 Ausbildung der Polizeivollzugsbeamtinnen und – beamten des Landes SachsenAnhalt , die nach § 22 PolLVO LSA zum Studium an der Deutschen Hochschule der Polizei zugelassen werden, im ersten Studienjahr an der Polizeiakademie Niedersachsen. Niedersachsen, SachsenAnhalt Polizeiakademie Niedersachsen in Nienburg Vereinbarung zwischen dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, dem Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt und dem Innenministerium des Freistaates Thüringen über die länderübergreifende Zusammenarbeit der Freistaaten Sachsen und Thüringen und der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt im Bereich der Aus- und Mit der Vereinbarung über die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Aus- und Fortbildung der Polizei verfolgen die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie die Freistaaten Sachsen und Thüringen das gemeinsame Ziel, die bestehenden Aus- und Fortbildungskapazitäten zu ausgewählten Themen durch Ressourcen-bündelung und länderübergreifende Teilnahmemöglichkeiten insbesondere für Spezialisten effektiver und somit Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Fachhochschule Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg, Hochschule der sächsischen Polizei in Bautzen, Bildungszentrum der Thüringer Polizei in Meinigen S e i t e 16 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Fortbildung der Polizei vom 13.02.2006 kostengünstiger zu gestalten. Rahmenvereinbarung über eine ämterübergreifende Aufgabenerledigung in der amtlichen Statistik Hinweis: Die darauf basierenden 49 Einzelvereinbarungen folgen in der Tabelle. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf die Aufgaben der Softwareentwicklung und-pflege, der technischen Datenaufbereitung und auf andere Arbeiten, bei denen eine arbeitsteilige Aufgabenerledigung wirtschaftliche Vorteile nach sich bringt. Die inhaltliche Aufgabenstellung der Einzelvereinbarungen ergibt sich aus der Statistikbezeichnung. alle Welche Landeseinrichtung der amtlichen Statistik mit der Aufgabenerledigung betraut wird, erfolgt nach Abschluss eines bundesweiten Ausschreibungsverfahren s (Zuschlagserteilung) Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (UWWgS) kostenfrei bis 31.12.2013 alle Thüringer Landesamt für Statistik Dienstleistungsstatistiken alle Hessisches Statistisches Landesamt JEHGA 2.0 alle Hessisches Statistisches Landesamt Sozialhilfestatistiken alle Thüringer Landesamt für Statistik Erhebung der Einsammlung und Rücknahme von Verpackungen (TUV) alle Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Erhebung der Einsammlung und Rücknahme von Verpackungen (TUV) alle Amt für Statistik Berlin-Brandenburg S e i t e 17 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 JHP- Jugendhilfe Plausibilisierung alle Landesamt für Statistik Niedersachsen HANDICAPSchwerbehindertenstatistik alle Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz ASYL-Asylbewerberleistungsstatistik alle Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Vorproduktion Basis+ Phase 1 und 2 alle Thüringer Landesamt für Statistik Basis + Phase 1 alle Thüringer Landesamt für Statistik Basis + Phase 2 alle Thüringer Landesamt für Statistik JULIAJustizgeschäftsstatistiken alle Landesamt für Statistik Niedersachsen FIPS Finanz- und Personalstatistiken Vorproduktionsumgebung alle Amt für Statistik Berlin-Brandenburg FIPS Finanz- und Personalstatistiken alle Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Weinbestandsstatistik alle Information und Technik Nordrhein-Westfalen Pro Eck alle Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Pflegestatistiken alle Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Krankenhausstatistiken alle Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Hochschulstatistiken DAHStat alle Hessisches Statistisches Landesamt Gewerbeanzeigenstatistik GewerbeStat alle Hessisches Statistisches Landesamt Wohngeldstatistik alle Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen S e i t e 18 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Nutzungsdatenbank Forschungsdatenzentrum alle Information und Technik Nordrhein-Westfalen Energiestatistiken ENStat alle Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Binnenschifffahrt alle Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt für alle Statistischen Ämter der Länder Umweltstatistiken nach §7 öffentliches Wasser alle Bayrisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Umwelt § 4 Gefährliche Abfälle alle Thüringer Landesamt für Statistik Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz § 11 alle Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz § 12 alle Statistisches Landesamt Baden-Württemberg KlassService alle Bayrisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung DV System Umwelt AE/BS alle Amt für Statistik Berlin-Brandenburg §7 Klärschlamm alle Bayrisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Berufsbildungsstatistik alle Landesamt für Zentrale Dienste Statistisches Amt Saarland Archivierungsmanagement alle Landesamt für Statistik Niedersachsen Vj. Verdiensterhebung VVE alle Thüringer Landesamt für S e i t e 19 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Statistik Straßenverkehrsunfallstatistik StuS alle Statistisches Landesamt Baden-Württemberg AGRA 2010 alle Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Investition im Bereich der Energieund Wasserversorgung Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen IV2 alle Thüringer Landesamt für Statistik Steuerstatistisches Gesamtsystem StSys (Module 1 bis 5) alle Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Steuerstatistisches Gesamtsystem StSys (Module 1 bis 7) alle Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Verbraucherpreisindex (VPI) Vorproduktionsumgebung alle Bayrisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Verbraucherpreisindex (VPI) alle Bayrisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung StatVG – Statistiken im Verarbeitenden Gewerbe alle Information und Technik Nordrhein-Westfalen Verdienststrukturerhebung alle Bayrisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung URS-Neu alle Statistisches Bundesamt Arbeitskostenerhebung alle Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt für alle Statistischen Ämter der Länder Bauleistungspreise alle Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt für alle S e i t e 20 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Statistischen Ämter der Länder Baugewerbestatistiken mDamast alle Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Zentrales Betriebsregister Landwirtschaft alle Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen z-BASIS alle Statistisches Amt Mecklenburg Vorpommern Bildungsmonitoring alle Information und Technik Nordrhein-Westfalen OSCI(Online Services Computer Interface)XMELD alle Statistisches Bundesamt Bereitstellung der Unternehmensgruppen-Datenbank der FA Bisnode alle Statistisches Bundesamt ZWand (Zentralisierte Aufbereitung der Wanderungsstatistik) alle Statistisches Amt Mecklenburg Vorpommern Verwaltungsvereinbarung zur Abrechnung der zentralen Zensus IT-Kosten nach § 3 der Verwaltungsvereinbarung zur Verteilung des Bundeszuschusses nach § 25 ZensG 2011 und zum weiteren Betrieb der Auswertungsdatenbank Regelungen zur Fortführung des Betriebes der Auswertungsdatenbank sowie der Kostenerstattung alle Bayrisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Vereinbarung zwischen den Statistischen Ämtern der Ländern zum dauerhaften Betrieb eines Forschungsdatenzentrums der Statistischen Ämter der Länder alle EBE Obst alle Sachsen Vereinbarung zwischen den alle Hessisches Statistisches S e i t e 21 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Statistischen Ämtern der Ländern zur Steuerung der optimierten Kooperation (Optiko) sowie für den Ausschuss AOU Landesamt Annahme von Daten im Format Xpersonenstand für das Fachverfahren zBASIS alle Bayrisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Verwaltungsvereinbarung eSTATISTIK.core alle Statistisches Bundesamt Verwaltungsvereinbarung über die Bildung eines Mitteldeutschen Verbundes Statistischer Ämter (MVStaLÄ) Harmonisierung der Geschäftsprozesse, Erarbeitung gemeinsamer Standards ,Nutzung einheitlicher IT-Verfahren, Fortbildungsmaßnahmen Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt Statistisches Landesamt Sachsen führt für das Land Sachsen-Anhalt die Statistik EU-SILC aus. SAS Rahmenvertrag alle SAS Institute GmbH Ministerium für Justiz und Gleichstellung Vereinbarung über die Kriminologische Zentralstelle e. V. vom 02.10.1981. Beitritt der neuen Länder zur Gründungsvereinbarung der alten Länder durch Vereinbarung vom 03. 11.1993 In der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, dessen ordentliche Mitglieder die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer sind, führt die Kriminologische Zentralstelle e. V. bundesweit Forschungsprojekte in Form empirischer Untersuchungen im Bereich der Strafrechtspflege durch. alle Kriminologische Zentralstelle e. V. Wiesbaden S e i t e 22 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Verwaltungsvereinbarung der Justizminister und Justizsenatoren der Länder vom 06.11.1958 über die Errichtung einer Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen Beitritt der neuen Länder durch Vereinbarung vom 14.06.1995 Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen befasst sich mit strafrechtlichen Ermittlungen gegen noch verfolgbare NS-Täter alle Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NSVerbrechen Ludwigsburg Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen über die gemeinsame Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher vom 25.03.1996, zuletzt geändert 2003 Fachtheoretische Ausbildung und Prüfung des Gerichtsvollziehernachwuchses im Freistaat Bayern Bayern, Sachsen, SachsenAnhalt , Thüringen Bayerische Justizakademie Pegnitz Verwaltungsabkommen über die Ausbildung von Beamten für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel vom 07.10/19.11.1997 Ausbildung von Beamten für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt Fachhochschule für Rechtspflege NordrheinWestfalen in Bad Münstereifel Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern SachsenAnhalt und Berlin über die gemeinsame Ausbildung für den gehobenen Justizdienst vom 08.07.2002 Fachstudium, Prüfung und Diplomierung der Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin S e i t e 23 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Verwaltungsvereinbarung über die Bereitstellung von Belegbetten in der Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus vom 13.02.2004 Es werden insgesamt 5 Belegbetten- davon 2 interdisziplinäre und 3 psychiatrische Belegbetten für die stationäre Krankenhausbehandlung Gefangener aus dem hiesigen Geschäftsbereich bereitgestellt. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus Chemnitzer St. 68 04289 Leipzig Verwaltungsvereinbarung über die Bildung von Sicherheitspartnerschaften im Justizvollzug vom 02.03.2004 Bereitstellung von Haftplätzen zur Verlegung von Gefangenen aus Sicherheitsgründen gem. § 85 StVollzG Gegenseitige Unterstützung der Sicherheitsgruppen im Justizvollzug der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Verwaltungsvereinbarung über die Beteiligung des Landes SachsenAnhalt an der Internetplattform für die öffentliche Bekanntmachung in Insolvenzverfahren vom 20.06.2005 Bereitstellung einer Onlineplattform für Insolvenzbekanntmachungen durch das Land NordrheinWestfalen alle Justizministerium Nordrhein-Westfalen Dienstleistungsvereinbarung über die Entwicklung und den Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder vom 30.10.2006 Bereitstellung und Betrieb des Registerportals durch das Land Nordrhein-Westfalen alle Gemeinsames Gebietsrechenzentrum Hagen Verwaltungsvereinbarung zum Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichtes vom 11.01.2007 Regelung über die wechselseitige Abrechnung und Vergütung der vereinnahmten und getragenen Kosten des aufgrund des Staatsvertrages eingerichteten gemeinsamen Mahngerichts Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Amtsgericht Aschersleben S e i t e 24 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb des Europäischen Mahngerichts Deutschland vom 27.07.2009 Regelung des Europäischen Mahnverfahrens nach der Konzentration dieser Verfahren durch § 1087 ZPO bei dem Amtsgericht Wedding in Berlin (Betrieb und Kostenverteilung) alle Amtsgericht Wedding Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen über die Beteiligung des Landes SachsenAnhalt an der Justiz-Auktion vom 01.10.2009 Bereitstellung einer OnlineVersteigerungsplattform durch Nordrhein-Westfalen alle Landesbetrieb Information und Technik des Landes NordrheinWestfalen (IT.NRW) Verwaltungsvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung eines Systems der elektronischen Aufenthaltsüberwachung mit dem Land Hessen vom 16.11.2011 Regelungen von Rechten und Pflichten im Rahmen der Nutzung /Inanspruchnahme der Leistungen der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung alle Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Hünfeld Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Unterbringung von weiblichen Jugendgefangenen und Strafgefangenen aus dem Land Sachsen-Anhalt in der Justizvollzugsanstalt LuckauDuben und deren Außenstelle Spremberg vom 28.09.2012 Das Land Brandenburg stellt dem Land Sachsen-Anhalt ab dem 01.10.2012 zunächst 25 Haftplätze für die Neuaufnahme weiblicher Strafgefangener und ab dem 01.01.2013 insgesamt 70 Haftplätze zur Unterbringung weiblicher Jugendgefangener und Strafgefangener, einschließlich Ersatzfreiheitstrafen ab zwei Monaten Haftdauer aus dem Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Brandenburg, Sachsen-Anhalt Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben Lehmkietenweg 1 15926 Luckau OT Duben Dienstleistungsvereinbarung zum Staatsvertrag über den Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder vom 05.12.2012 Bereitstellung und Betrieb eines Internetportals, mit welchem eine zentrale Auskunft aus allen Schuldner- und Vermögensverzeichnissen der Länder möglich ist (§ 882h Abs. 1 Satz 2 ZPO) alle Landesbetrieb Information und Technik des Landes NordrheinWestfalen (IT NRW) S e i t e 25 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die fachtheoretische Ausbildung und Prüfung von Anwärtern im mittleren Justizdienst aus Sachsen-Anhalt in Sachsen vom 20.08.2013 Fachtheoretische Ausbildung und Prüfung der Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Justizdienst aus Sachsen-Anhalt im Freistaat Sachsen Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Ausbildungszentrum Bobritzsch, Freistaat Sachsen Gemeinsamer Betrieb und Einrichtung eines Pflege- und Entwicklungsverbunds für das Fachverfahren zur Unterstützung der zentralen Vollstreckungsgerichte Ve§uV Gemeinsamer Betrieb und Einrichtung eines Pflege- und Entwicklungsverbunds für das Fachverfahren zur Unterstützung der zentralen Vollstreckungsgerichte Ve§uV Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Saarland, Sachen-Anhalt Justizministerium NRW Entwicklungsverbund RegisSTAR zum Zwecke der Weiterentwicklung zu einem gemeinsamen Registerfachverfahren Weiterentwicklung und Konvergenz des/der bestehenden Registerfachverfahren alle Justizministerium NRW Beitritt zum Entwicklungsverbund RegisSTAR Entwicklungsverbund zur Errichtung und Betrieb eines gemeinsamen Registerfachverfahren Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, NordrheinWestfalen , MecklenburgVorpommern , Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Justizministerium NRW Verwaltungsvereinbarung zur Übernahme des Verfahrens für die maschinelle Bearbeitung gerichtlicher Mahnverfahren - „Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren“- Entwicklungsverbund für die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren alle LJV Baden-Württemberg S e i t e 26 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Vereinbarung über die Pflege und Weiterentwicklung des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens Entwicklungsverbund für die Pflege und Weiterentwicklung der maschinellen Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren alle LJV Baden-Württemberg Verwaltungsabkommen über die Entwicklung und Pflege eines Verfahrens zur Stellung von Mahnbescheidsanträgen über das Internet (Online-Mahnantrag) Entwicklungsverbund für den interaktiven Mahnbescheidsantrag (www.online-mahnantrag.de) alle LJV Bremen Vereinbarung über die Pflege und Weiterentwicklung des Belegleseverfahrens im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens Entwicklungsverbund für das Belegleseverfahren der eingereichten Vordrucke einschl. Barcodeanträge alle LJV Nordrhein-Westfalen Verwaltungsvereinbarung über die Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung MyMAGM (Basis- und Fachmodule) für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren Entwicklungsverbund für die händische Erfassung eingereichter Vordrucke im gerichtlichen Mahnverfahren Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg , Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland -Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen LJV Rheinland-Pfalz Vereinbarung zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts Regelungen im Zusammenhang mit der Zuständigkeitsübertragung der gerichtlichen Mahnverfahren Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Amtsgericht Aschersleben Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung eines bundeseinheitlichen Systems zur Führung eines voll strukturierten Datenbankgrundbuchs Entwicklungsverbund zur Entwicklung eines bundeseinheitlichen elektronischen Grundbuchsystems Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NordrheinWestfalen , Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, SachsenAnhalt , Thüringen LJV Bayern Verwaltungsvereinbarung über die Überlassung und Entwicklerverbund Transducer, Softwareentwicklung Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, LJV Nordrhein-Westfalen S e i t e 27 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Weiterentwicklung des EGVPTransducer Sachsen, Sachsen-Anhalt Vereinbarung über das Automationsverfahren BASIS (Buchhaltungs- und Abrechnungssystem im Strafvollzug) auf Mehrplatzsystemen Entwicklungsverbund für Betrieb sowie Pflege und Weiterentwicklung des Programms Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NordrheinWestfalen , Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein LJV Nordrhein-Westfalen Weiterentwicklung und Pflege des Fachverfahrens EUREKAWINSOLVENZ Weiterentwicklung und Pflege des Fachverfahrens EUREKAWINSOLVENZ Bremen, Hessen, Niedersachsen, SachsenAnhalt , Rheinland-Pfalz LJV Niedersachsen Vereinbarung zur Gründung eines Entwicklungs- und Pflegeverbunds für die (Weiter-)Entwicklung und Pflege der für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung erforderlichen Module Vereinbarung zur Gründung eines Entwicklungs- und Pflegeverbunds für die (Weiter-) Entwicklung und Pflege der für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung erforderlichen Module Bremen, Hessen, Niedersachsen, NordrheinWestfalen , Saarland, SachenAnhalt LJVen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Ministerium der Finanzen Vorbemerkung zu den Fragen 2 und 3: Nach § 27 Abgabenordnung kann eine Finanzbehörde im Einvernehmen mit einer anderen Finanzbehörde, die nach den Vorschriften der Steuergesetze örtlich zuständig ist, die Besteuerung eines Einzelfalles übernehmen, wenn der Betroffene zustimmt. Auf dieser Grundlage werden von den Finanzämtern in SachsenAnhalt vielfach entsprechende Verwaltungsvereinbarungen auch mit Finanzämtern aus anderen Ländern abgeschlossen. Die Vereinbarungen werden allerdings nicht gesondert aufgezeichnet oder statistisch erfasst. Es ist daher mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelbar, wie viele Zuständigkeitsvereinbarungen mit Finanzämtern anderer Länder abgeschlossen wurden und ob aufgrund der jeweiligen Vereinbarung das hiesige Finanzamt für das Finanzamt des anderen Landes tätig wurde oder umgekehrt. Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg und dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt auf dem Unterstützung des Landes Brandenburg bei der Einführung des Bezügeverfahrens KIDICAP 2000 und Übertragung des Rechenzentrumsbetriebs für die Brandenburg, Sachsen-Anhalt Oberfinanzdirektion Magdeburg (hier: Landesleitstelle für Bezügezahlungen sowie Dataport als Auftragnehmer, S e i t e 28 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Gebiet der Bezügezahlung vom 28.04.2003 Zahlbarmachung der dortigen Bezüge auf das Land SachsenAnhalt bis zur Schaffung der technischen Voraussetzungen in Brandenburg zuvor LRZ) Kooperationsvertrag zur Weiterentwicklung, Flächendeckung und Durchführung des Leistungsvergleichs zwischen Finanzämtern Inhalt: Regelmäßige Datenerhebung, Datenaufbereitung und Datenaustausch (landesintern und übergreifend), Einführung des Leistungsvergleichs in allen Finanzämtern und den geeigneten Aufgabenbereichen, Optimierung der Vergleichsinstrumente Zweck: Steigerung der Effizienz und Effektivität in der Steuerverwaltung, Sicherstellung von Transparenz und Motivation, Basis für Erfahrungsaustausch zwischen den Partnern Zieldimension: Aufgabenerfüllung, Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterzufriedenheit, Wirtschaftlichkeit Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die gemeinsame Ausbildung der Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen Steuerverwaltungsdienstes Die fachtheoretische Ausbildung der Beamten der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (EA) sowie die Fachstudien der Beamten der Laufbahngruppe 2, 1. EA des Steuerverwaltungsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt erfolgen einschließlich der Prüfungen und erforderlichen Diplomierungen ab dem Einstellungsjahrgang 1999 Brandenburg, Sachsen-Anhalt Die fachtheoretische Ausbildung der Beamten der Laufbahngruppe 1, 2. EA des Steuerverwaltungsdienstes erfolgt an der Landesfinanzschule im Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen. S e i t e 29 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 ausschließlich an der Landesfinanzschule und der Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen (Ausbildungsstätte); ebenso die Wiederholungslehrgänge mit den Wiederholungsprüfungen. Berufspraktische Ausbildung und berufspraktische Studienzeiten finden in den Finanzämtern des Landes Sachsen-Anhalt statt. Die Fachstudien der Beamten der Laufbahngruppe 2, 1. EA des Steuerverwaltungsdienstes werden an der Fachhochschule für Finanzen im Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen durchgeführt. Vereinbarung zur gemeinsamen Pflege und Wartung sowie Anwendung und Weiterentwicklung des Datenverarbeitungsverfahrens zur Schulden-, Derivat- und Wertpapierverwaltung (Kooperationsvereinbarung SDW) Weiterentwicklung des Datenverarbeitungs-verfahrens SDW Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, RheinlandPfalz , Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, SchleswigHolstein , Thüringen Rechtliche Bevollmächtigte, Freistaat Bayern vertreten durch das Landesamt für Finanzen, Würzburg Fachlich Bevollmächtigte, Schleswig-Holstein vertreten durch das Finanzministerium, Kiel Infodienst telefonisches Servicecenter Gemeinsame Entwicklung (Kooperation) einer Beauskunftungssoftware für Wissensmanagementsysteme Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt Linie 6 Plus Gemeinsame Entwicklung (Kooperation) eines Landesredaktionssystems und von Bürgerinformationsdiensten Hessen, MecklenburgVorpommern , Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, SachsenAnhalt , Schleswig-Holstein, Thüringen S e i t e 30 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Verwaltungsvereinbarung über die Kooperation im amtlichen deutschen Vermessungswesen Optimierung der deutschlandweiten Zusammenarbeit der Länder bei der Umsetzung strategischer Beschlüsse im amtlichen Vermessungswesen und zur Bereitstellung einheitlicher Geobasisdaten in der erforderlichen Qualität alle Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen in Hannover Bezirksregierung Köln in Bonn Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz in Koblenz Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung BadenWürttemberg in Stuttgart Verwaltungsvereinbarung zur Bereitstellung von AFIS/ALKIS/ATKIS-Daten über webbasierte Geodienste (WFS/WMS) (Implementierungspartnerschaft AAA-Dienste) Die Verwaltungsvereinbarung regelt die fachlichen, organisatorischen und finanziellen Modalitäten im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Weiterentwicklung und Pflege eines Programmsystems zur Bereitstellung von AFIS/ALKIS/ATKIS-Daten über webbasierte Geodienste. Brandenburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen S e i t e 31 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Hinweis für folgende Verwaltungsvereinbarungen: Die fett gekennzeichnete Behörde in Spalte 4 bzw. 5 kennzeichnet diejenige Behörde, der die Aufgabe mit der Vereinbarung übertragen wurde. Sind beide Behörden fett gekennzeichnet, ist die Unterhaltung beidseitig. Vereinbarung Zuordnung der Zuständigkeiten für die Erhaltung (laufende Erhaltung und Erneuerung) von Bauwerken im Zuge von Bundes- und Landesstraßen wechselseitig im Grenzbereich Niedersachsen, SachsenAnhalt Landesstraßenbaubehörde (LSBB), Magdeburg Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Hannover Verwaltungsvereinbarung Übertragung der Unterhaltungsund Baulast für das Brückenbauwerk DAN5 (Allerbrücke) im Zuge der Bundesstraße B 188 OU Oebisfelde auf das Land Niedersachsen Niedersachsen, SachsenAnhalt NLStBV, Geschäftsbereich Wolfenbüttel Vereinbarung Zuordnung der Zuständigkeiten für die Erhaltung (laufende Erhaltung und Erneuerung) von Bauwerken im Zuge von Landesstraßen wechselseitig im Grenzbereich Niedersachsen, SachsenAnhalt LSBB NLStBV Vereinbarung über die Durchführung des Winterdienstes auf Bundes- und Landesstraßen 1.) Bundesstraße B 246a 2.) Landesstraße L 104 3.) Landesstraße L 77 Niedersachsen, SachsenAnhalt LSBB, Straßenmeisterei (SM) Oschersleben LSBB, SM Oschersleben LSBB, SM Oschersleben NLStBV, SM Schöppenstedt NLStBV, SM Schöppenstedt NLStBV, SM Schöppenstedt S e i t e 32 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Vereinbarung Durchführung des Winterdienstes auf Bundes- und Landesstraßen für die Landesstraße L 22/K 62 zwischen Oebisfelde und Büstedt Niedersachsen, SachsenAnhalt LSBB, SM Hödingen Kreisstraßenmeisterei Helmstedt Vereinbarung Durchführung des Winterdienstes auf den Bundes- und Landesstraßen: 1.) Landesstraßen L 20/L 644 zwischen Beendorf und Bad Helmstedt 2.) Bundesstraße B 1 zwischen Morsleben - Helmstedt Niedersachsen, SachsenAnhalt LSBB, SM Hödingen LSBB, SM Hödingen NLStBV, SM Schöppenstedt NLStBV, SM Schöppenstedt Vereinbarung Durchführung des Winterdienstes auf den Bundes- und Landesstraßen: 1.) Landesstraße L 43/L 651 2.) Landesstraße L 42/L 647 3.) Bundesstraße B 188neu 4.) Landesstraße L 24 Niedersachsen, SachsenAnhalt LSBB, SM Hödingen LSBB, SM Hödingen LSBB, SM Hödingen LSBB, SM Hödingen NLStBV, SM Vorsfelde NLStBV, SM Vorsfelde NLStBV, SM Vorsfelde NLStBV, SM Vorsfelde Winterdienstvereinbarung Streckenaustausch 1.) Bundesstraße B 27 von Elend bis Braunlage 2.) Bundesstraße B 242 von Braunlage bis Tanne Niedersachsen, SachsenAnhalt LSBB, Autobahn- und Straßenmeisterei (ASM) Wernigerode LSBB, ASM Wernigerode NLStBV, SM Braunlage NLStBV, SM Braunlage S e i t e 33 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Winterdienstvereinbarung Streckenaustausch 1.) Bundesstraße B 81 2.) Landesstraße L 98 Thüringen, Sachsen-Anhalt LSBB, ASM Wernigerode LSBB, ASM Wernigerode Thüringer Straßenwartungs- u. Instandhaltungsgesellschaft MbH & Co KG, SM Nordhausen Thüringer Straßenwartungs- u. Instandhaltungsgesellschaft MbH & Co KG, SM Nordhausen Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben des Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienstes sowie Aufgabenerfüllung der Verkehrssicherungspflicht Austausch des Straßenunterhaltungs- und - betriebsdienstes auf Teilstrecken der Bundesstraßen B 101 und B 187 Brandenburg, Sachsen-Anhalt LSBB, RB Ost, Dessau Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Hoppegarten Übertragung der technischen Verwaltung der Kreisstraßen des Landkreises Wittenberg an die LSBB Unterhaltung der Kreisstraße K 7413 im Gebiet des Landkreises Nordsachsen auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Landkreisen Nordsachsen und Wittenberg Sachsen, Sachsen-Anhalt, hier: Landkreis Wittenberg LSBB, RB Ost Landkreis Nordsachsen Vereinbarung zur Kostentragung der Wiederherstellung der Staatsstraße S 12 und der Landesstraße L 139 Bauliche Wiederherstellung der S 12 und L 139 zwischen Löbnitz und Pouch aufgrund eingetretener Schäden während des Hochwassers 2013 Sachsen, Sachsen-Anhalt LSBB, RB Ost Landesamt für Straßenbau und Verkehr, NL Leipzig S e i t e 34 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Vereinbarung Regelung der Straßenunterhaltung, Betriebsund Winterdienst im Übergang der Staatsstraße S 8/ Landesstraße L 170 Sachsen, Sachsen-Anhalt LSBB Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen, Landkreis Nordsachsen Vereinbarung Durchführung des Winterdienstes im Zuge der Bundesstraße B 189 - Elbebrücke Brandenburg, Sachsen-Anhalt LSBB, SM Osterburg Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, SM Quitzow Verwaltungsvereinbarung Wahrnehmung der Aufgaben aus der Straßenbaulast auf das Land Sachsen-Anhalt für Abschnitte der BAB A 9 und A 14 auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen Sachsen, Sachsen-Anhalt Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, Land SachsenAnhalt (MLV LSA) Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, Dresden Verwaltungsvereinbarung Wahrnehmung straßenverkehrsbehördlicher Aufgaben für Abschnitte der BAB A 9 und A 14 auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen Sachsen, Sachsen-Anhalt MLV LSA Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Verwaltungsvereinbarung Übertragung von Aufgaben des Straßenbetriebsdienstes einschließlich Winterdienst sowie die Übertragung der Durchführung der Verkehrssicherungspflicht der BAB A 71 Thüringen, Sachsen-Anhalt MLV LSA Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr des Freistaates Thüringen, Erfurt Verwaltungsvereinbarung Wahrnehmung der Aufgaben des Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienstes (einschließlich der Durchführung des Winterdienstes im Zuge der BAB A 2) Brandenburg, Sachsen-Anhalt MLV LSA Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg, Potsdam S e i t e 35 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Verwaltungsvereinbarung Übertragung von Aufgaben des Straßenbetriebsdienstes einschließlich Winterdienst sowie die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht im Zuge der BAB A 38 Thüringen, Sachsen-Anhalt MLV LSA Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr des Freistaates Thüringen Verwaltungsvereinbarung Übertragung von Aufgaben der Verwaltung, des Betriebsdienstes, der Prüfung, der Unterhaltung und Instandsetzung des Bauwerkes Saalebrücke Großheringen im Zuge der Landesstraßen L 203 und L 1060 Thüringen, Sachsen-Anhalt LSBB Straßenbauamt Mittelthüringen Hinweis für folgende Verwaltungsvereinbarungen: In Sachsen, Hessen und Niedersachsen liegt die Aufgabenträgerschaft für den SPNV nicht bei den Ländern, sondern bei Tochtergesellschaften bzw. kommunalen Zweckverbänden. Aus diesem Grund sind bei diesen Ländern ergänzend die konkreten Partner, mit denen die Verwaltungsvereinbarung geschlossen wurde, benannt. Bei den übrigen Ländern sind die Verwaltungsvereinbarungen jeweils im Auftrag der Länder abgeschlossen. Verwaltungsvereinbarung „SPNVVerkehrsleistung Halle-Goslar“ vom 27.08.2013 Durchführung eines SPNVVergabeverfahrens sowie Vertragsdurchführung Niedersachsen (Zweckverband Großraum Braunschweig), SachsenAnhalt Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH) In Magdeburg Verwaltungsvereinbarung „SPNVVerkehrsleistung RB 34 StendalRathenow “ vom 04.09.2013 Durchführung eines SPNVVergabeverfahrens sowie Vertragsdurchführung Brandenburg, Sachsen-Anhalt NASA GmbH Verwaltungsvereinbarung „SPNVVerkehrsleistungen MDSB-II-Netz“ vom 04.09.2012 Durchführung eines SPNVVergabeverfahrens sowie Vertragsdurchführung Brandenburg, Sachsen (Zweckverband f. d. Nahverkehrsraum Leipzig - ZVNL), Sachsen-Anhalt NASA GmbH S e i t e 36 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Verwaltungsvereinbarung „SPNVVerkehrsleistungen SaaleThüringen -Südharz“ vom 27.11.2011 Durchführung eines SPNVVergabeverfahrens sowie Vertragsdurchführung Freistaat Thüringen, Landesnahverkehrsgesellscha ft Niedersachsen mbH -LNVG, Hessen (Nordhessischer Verkehrsverbund GmbH - NVV), Sachsen (ZVNL), Sachsen-Anhalt NASA GmbH Verwaltungsvereinbarung „SPNVVerkehrsleistungen Netz Nord-Süd Berlin-Brandenburg“ vom 02.05.2011 Durchführung eines SPNVVergabeverfahrens sowie Vertragsdurchführung Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt Verkehrsverbund BerlinBrandenburg GmbH (VBB), Berlin Verwaltungsvereinbarung „Elektronetz Nord“ vom 11.10.2010 Durchführung eines SPNVVergabeverfahrens sowie Vertragsdurchführung Brandenburg Niedersachsen (LNVG, Zweckverband Großraum Braunschweig), Sachsen-Anhalt NASA GmbH Verwaltungsvereinbarung „gegenseitige Nichterhebung von Kosten für die Federführung der Vergabeverfahren „Dieselnetz Ostthüringen“ und „SaaleThüringen -Südharz“ vom 04.11.2010 gegenseitige Nichterhebung von Kosten für die Federführung in den Vergabeverfahren „Dieselnetz Ostthüringen“ und „SaaleThüringen -Südharz“ Freistaat Thüringen, Sachsen-Anhalt NASA GmbH Nahverkehrsgesellschaft Thüringen mbH (NVS), Erfurt Verwaltungsvereinbarung „SPNVVerkehrsleistungen Dieselnetz Ostthüringen“ vom 23.11.2009 Durchführung eines SPNVVergabeverfahrens sowie Vertragsdurchführung Freistaat Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen (ZVNL) NVS Thüringen GmbH Verwaltungsvereinbarung „SPNVVerkehrsleistungen Stadtbahn Berlin-Brandenburg“ vom 11.11.2008 Durchführung eines SPNVVergabeverfahrens sowie Vertragsdurchführung Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt Verkehrsverbund BerlinBrandenburg GmbH (VBB) Verwaltungsvereinbarung „SPNVVerkehrsleistungen MDSB“ vom 21.08.2008 Durchführung eines SPNVVergabeverfahrens sowie Vertragsdurchführung Brandenburg, Freistaat Thüringen, Sachsen (ZVNL, Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL), S e i t e 37 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Zweckverband Mittelsachsen, Zweckverband Oberelbe) Sachsen-Anhalt Leipzig Verwaltungsvereinbarung „SPNVVerkehrsleistungen Altmark-BördeAnhalt “ vom 30.07.2003 Durchführung eines SPNVVergabeverfahrens sowie Vertragsdurchführung Niedersachsen (Zweckverband Großraum Braunschweig), SachsenAnhalt NASA GmbH Verwaltungsvereinbarung „SPNVVerkehrsleistungen Nordharz“ vom 13.01.2003 Durchführung eines SPNVVergabeverfahrens sowie Vertragsdurchführung Niedersachsen (Zweckverband Großraum Braunschweig), SachsenAnhalt NASA GmbH Vereinbarung über einen gemeinsamen Prüfungsausschuss für die Prüfung der Betriebsleiter von Straßenbahnbetrieben vom 06.12.1961 Regelung der Bildung eines gemeinsamen Prüfungsausschusses zur Durchführung der Verordnung über die Bestätigung und Prüfung der Betriebsleiter von Straßenbahnbetrieben alle Vereinbarung über einen gemeinsamen Prüfungsausschuss für die Prüfung zum Betriebsleiter für Eisenbahnen vom 16.01.2002 Prüfung von künftigen Eisenbahnbetriebsleitern gemäß Eisenbahn-BetriebsleiterVerordnung - VO (EBPV) alle Verwaltungsvereinbarung über das Zusammenwirken zur Einrichtung des Systems „Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS)“ vom 15. 11.2007 Einführung und Betrieb eines Antrags-, Anhörungs- und Genehmigungssystems für Großraum- und Schwertransporte auf Basis des Internets (online) alle Projektleitung VEMAGS, Sitz Wiesbaden Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt S e i t e 38 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Verwaltungsabkommen über die gemeinsame Sicherung der wissenschaftlichen Vogelberingung Es dient dem Betreiben der Beringungszentrale Hiddensee zur wissenschaftlichen Vogelberingung und dessen Auswertung. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt Beringungszentrale Hiddensee am Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MecklenburgVorpommern , Sitz Greifswald Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Fledermausberingung zu wissenschaftlichen Zwecken Die Vereinbarung beinhaltet die Organisation, Durchführung und Auswertung der wissenschaftlichen Kennzeichnung von Fledermäusen. Sachsen, Sachsen-Anhalt Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Dresden Verwaltungsabkommen über die Bestimmung einer zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens für Hochwasserschutzmaßnahmen im Völpker Mühlenbach an der Landesgrenze SachsenAnhalt /Niedersachsen Bestimmung der zuständigen Behörde für die Verfahrensführung zur Errichtung einer Wehranlage in einem Grenzgewässer zwischen Sachsen-Anhalt und Niedersachsen Niedersachsen, Sachsen-Anhalt Als zuständige Behörde wurde der Landkreis Helmstedt bestimmt. Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Realisierung des länderübergreifenden Vorhabens zur naturnahen Gewässerentwicklung „Deersheimer Aue“ Bestimmung der zuständigen Behörde für die Verfahrensführung zur Umsetzung des wasserwirtschaftlich komplexen Vorhabens „Deersheimer Aue“ Sachsen-Anhalt, Niedersachsen Landkreis Harz Friedrich-Ebert-Str. 42 38820 Halberstadt S e i t e 39 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungs- /Plangenehmigungsverfahrens für das Vorhaben „Revitalisierung der Alten Dumme“ Festlegung des Landes bzw. Landkreises für wasserrechtliche Plangenehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren Sachsen-Anhalt, Niedersachsen Landkreis LüchowDannenberg Königsberger Str. 10 29439 Lüchow (Wendland) Verwaltungsvereinbarung über die Mitnutzung der sächsischen Landessammelstelle für radioaktive Abfälle durch das Land Sachsen-Anhalt Öffnung der sächsischen Landessammelstelle auch für radioaktive Abfälle aus SachsenAnhalt Sachsen, Sachsen-Anhalt Verein für Kernverfahrenstechnik und Analytik Rossendorf e.V. Landessammelstelle Sachsen 01314 Dresden Länder-Rahmenvereinbarung zum Betrieb eines KlimaInformationssystems (ReKIS) Bereitstellung, Dokumentation, Bewertung und Interpretation von Klimadaten sowohl für Fachleute als auch für die Öffentlichkeit Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Technische Universität Dresden Helmholtzstraße 10 01069 Dresden ReSyMeSa- Recherchesystem Messstellen und Sachverständige Recherche nach den von den Bundesländern in den Umweltbereichen Abfall, Boden/Altlasten, Immissionsschutz und Wasser notifizierten Stellen und Sachverständigen (internetbasiert) alle Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Dezernat I3 (Luftreinhaltung, Emissionen) Ludwig-Mond-Straße 33 34121 Kassel E-Mail: resymesahlug @hlug.hessen.de Verwaltungsvereinbarung über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich Die Verwaltungsvereinbarung regelt die Anforderungen an die Kompetenz der im Umweltbereich tätigen Prüfeinrichtungen und deren Nachweis. Auch staatliche Prüfeinrichtungen haben diese alle S e i t e 40 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Anforderungen zu erfüllen. Verwaltungsvereinbarung über gemeinsame Abfall-DV-Systeme der Länder (GADSYS) Schaffung einer Informationskoordinierenden Stelle für Abfall-DV-Systeme (IKA), derzeit Koordinierung folgender DV-Projekte: Abfallüberwachungssystem, Altfahrzeuginformationssystem, elektronisches Anzeige- und Erlaubnisverfahren, elektronisches Abfallnachweisverfahren alle Die IKA ist die Geschäftsstelle der Länder-AG GADSYS und damit die Vertretung der Länder nach außen. Auf der Basis des IKAVertrages werden die Aufgaben der IKA derzeit von der GOES - Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH des Landes SchleswigHolstein , Saalestraße 8, 24539 Neumünster, wahrgenommen. Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach dem Abfallverbringungsgesetz; Gesetz vom 31.1.2001 (GVBl. LSA S. 42) Bearbeitung von Rückführungsersuchen, bei denen eine zuständigen Behörde nicht oder nicht rechtzeitig ermittelt werden kann, um der Wiedereinfuhrpflicht des Staates rechtzeitig nachzukommen alle Die Aufgaben der gemeinsamen Einrichtung werden vom Umweltministerium Baden-Württembergs oder einer von ihm bestimmten Behörde wahrgenommen. Derzeit sind diese Aufgaben der SAA – Sonderabfallagentur Baden-Württemberg, S e i t e 41 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Welfenstraße 15, 70736 Fellbach, übertragen. Wasserbewirtschaftung und Austausch hydrologischer Daten Wasserbewirtschaftung und Austausch hydrologischer Daten Sachsen-Anhalt, Thüringen Wasserbewirtschaftung und Austausch hydrologischer Daten Wasserbewirtschaftung und Austausch hydrologischer Daten Sachsen, Sachsen-Anhalt Hydrologischer Datenaustausch Hydrologischer Datenaustausch Brandenburg, Sachsen-Anhalt Verwaltungsvereinbarung zur Richtlinie für die Berechnung der Entlastung des Elbehochwasserscheitels in der Havel und zur Steuerung der Wehrgruppe Quitzöbel (Wehrbedienungsvorschrift) Richtlinie für die Berechnung der Entlastung des Elbehochwasserscheitels in der Havel und zur Steuerung der Wehrgruppe Quitzöbel (Wehrbedienungsvorschrift) Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Verwaltungsvereinbarung für die Fortführung und Weiterentwicklung des IT-Systems der Zahlstellen für die neue EU-Förderperiode ab 2014 Verwaltungsvereinbarung für die Fortführung und Weiterentwicklung des IT-Systems der Zahlstellen für die neue EUFörderperiode ab 2014 Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein Verwaltungsvereinbarung über die Gründung einer Flussgebietsgemeinschaft für den deutschen Teil des Einzugsgebietes der Elbe (FGG Elbe) Verwaltungsvereinbarung über die Gründung einer Flussgebietsgemeinschaft für den deutschen Teil des Einzugsgebietes der Elbe (FGG Elbe) Brandenburg, Berlin, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen  Mitarbeit in den Fachgremien der FGG Elbe unter Federführung des jeweiligen Vorsitzlandes (wechselt alle 3 Jahre in alphabetischer Reihenfolge)  Verwaltung der Geschäftsstelle der FGG Elbe in Magdeburg durch MLU als Dienstaufsichtsbehörde  Beitragspflicht  Rechenschaftspflicht gegenüber Mitgliedsländer über Verwaltung und Finanzausstattung (Mittelabfluss) der FGG-Geschäftsstelle S e i t e 42 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 gegenüber der FGG Elbe Verwaltungsvereinbarung über die Bildung einer Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) in der Flussgebietseinheit Weser Verwaltungsvereinbarung über die Bildung einer Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) in der Flussgebietseinheit Weser Bremen, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen  Mitarbeit in den Fachgremien der FGG Weser unter Federführung des jeweiligen Vorsitzlandes (wechselt aller 3 Jahre in alphabetischer Reihenfolge; wobei Bayern und SachsenAnhalt auf Vorsitz verzichtet haben)  Bayern und SachsenAnhalt sind von der Beitragspflicht auf Grund des geringen Flächenanteils entbunden Verwaltungsvereinbarung für die Implementierung und Pflege eines LandentwicklungsFachinformationssystems (LEFIS) im Jahr 2009 Entwicklung eines integrierten Daten- und Funktionsmodell für ein länderübergreifendes Fachdateninformationssystem Landentwicklung (LEFIS) Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt Vereinbarung (der Länder BB-ST) zur Weiterführung der gemeinsamen Förderung der Forschung im Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V. Bilaterale Vereinbarung zur Weiterführung der gemeinsamen Durchführung der Forschung an der Mehrländereinrichtung zwischen dem Land BB jeweils mit Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL BB) Henning-von-TresckowStraße 2-8 14467 Potsdam S e i t e 43 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 den Ländern SN, TH und ST, die nicht über eigene Bieneninstitute verfügen Vereinbarung zur Finanzierung von Projekten des Länderinstitutes für Bienenkunde nach VO (EG) Nr. 1221/97 Hinweis: VO wurde abgelöst durch VO (EG) 1234/2007 und VO (EU) 1308/2013 Art. 55 ff Gemeinsame EU-Projekte der beteiligten Bundesländer am Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V. im Rahmen des Nationalen Imkereiprogramms Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL BB) Henning-von-TresckowStraße 2-8 14467 Potsdam Vereinbarung zwischen der Norddeutschen Kooperation im gärtnerischen Versuchs- und Beratungswesen und dem Land Sachsen-Anhalt LLFG, Zentrum für Gartenbau wird Kompetenzzentrum für den Garten- und Landschaftsbau; beteiligte Länder bilden Kompetenzzentren in den anderen Bereichen des Gartenbaus (Gemüse, Obst, Zier-pflanzen, …) in kooperativer Arbeitsteilung Zweck: Effizienzsteigerung und Kostenoptimierung Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG), Zentrum für Gartenbau und Technik in Quedlinburg/Ditfurt Ländervereinbarung zur Etablierung einer MKSvakzinebank Schnelle Verfügbarkeit von MKSImpfstoff im Tierseuchenfall alle (außer Hessen) Ländervereinbarung zur Etablierung einer MKSdiagnostikabank Schnelle Verfügbarkeit von MKSDiagnostika im Tierseuchenfall und für Ringversuche alle Ländervereinbarung zur Bereitstellung von Tollwutimpfködern Schnelle Verfügbarkeit von Tollwutimpfködern für den Erstausbruch im Fall der Wiedereinschleppung der Tollwut nach Deutschland alle S e i t e 44 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Ländervereinbarung zur Einrichtung und zum Betrieb eines Mobilen Tierseuchenbekämpfungszentrums (MBZ) Einrichtung und ggf. Betrieb eines MBZ (verlastbare Funktionscontainer); Materiallager mit Tierseuchenbekämpfungsmaterial alle Ländervereinbarung zur Untersuchung von Futtermitteln auf pharmakologisch wirksame Substanzen (PWS) Untersuchung von Futtermitteln auf Antibiotika an der LUFA ITL GmbH in Kiel (SH) Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 4 Vereinbarung über die Erhebung von Daten zur Markt- und Preisberichterstattung (Primärdatenerhebung) Erhebung von Marktdaten aus der Landwirtschaft für die neuen Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF MV ) in Rostock (Marktinformationsstelle Ost) Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sortenprüfung Ziel der Vereinbarung ist, das amtliche Sortenprüfungswesen in den vertragsschließenden Bundesländern organisatorisch und inhaltlich zu optimieren und im notwendigen Umfang abzusichern. Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Bernburg Ländervereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von EDV - gestützten Komponenten zur Verwaltung von Sachkundenachweisen im Pflanzenschutz vom 21.01.2013 - Koordinierung, Organisation und Finanzierung der Entwicklung, der Betrieb und die Pflege von gemeinsamen Lösungen für den Bereich der Sachkunde im Pflanzenschutz, - Erarbeitung einer EDV-Lösung zur gemeinsamen Herstellung und Verwaltung der Sachkundenachweise alle Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-NaheHunsrück 55545 Bad Kreuznach Kreuznach Str. 60-68 S e i t e 45 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Rahmenvereinbarung zwischen ST und der LWK Hannover vom 01.01.2003 - Zusammenarbeit auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Versuchs- und Forschungswesens  der tierischen Erzeugung und  der pflanzlichen Erzeugung einschl. Sonderkulturen sowie ausgewählten Projekten wie u.a. Öko-Audit, ISIP, REPRO, Gartenbau Niedersachsen, Sachsen-Anhalt Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, - Zentrum für Tierhaltung und Technik Iden für Versuche im Rahmen der TP - Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Bernburg für anwendungsbezogene Versuche im Rahmen der PP - Versuche mit Sonderkulturen nach gesonderter Absprache Verwaltungsvereinbarung der Länder über die Koordinierung und Finanzierung der gemeinsamen Pflege und Entwicklung von EDVgestützten Entscheidungshilfen und –Programmen im Pflanzenschutz vom 16.09.1997 - Koordinierung, Organisation und Finanzierung der gemeinsamen Pflege und Entwicklung von EDV-gestützten Entscheidungshilfen und - Programmen im Pflanzen-schutz alle Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-NaheHunsrück 55545 Bad Kreuznach Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land SachsenAnhalt über die gemeinsame Nutzung einer Webanwendung mit zentraler Datenbankanbindung zur Erfassung von Ordnungswidrigkeiten Mit dieser Vereinbarung regeln Niedersachsen und Sachsen–Anhalt das Verfahren der gemeinsamen Nutzung der Webanwendung mit zentraler Datenbank-anbindung zur Erfassung von Ordnungswidrigkeiten nach dem SchwarzArbG und der HwO Niedersachsen, SachsenAnhalt S e i t e 46 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 (OWiSch) für die nach Landesrecht zuständigen Behörden gem. § 12 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG auf der Grundlage von § 49c OWiG i.V.m. § 486 StPO. Durchführung der Verwaltungsverfahren und Handhabung der Bergaufsicht im Bewilligungsfeld IV des Steinsalzbergwerkes Braunschweig - Lüneburg der Kali und Salz GmbH (vom 05.05.2000) Festlegungen zur Zusammenarbeit, wie Federführung in Zulassungsverfahren, Befahrungstätigkeiten, Untersuchung bei besonderen Ereignissen etc. Niedersachsen, SachsenAnhalt Bergamt Goslar jetzt LBEG Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Stilleweg 2 30655 Hannover Vereinbarung zwischen den Bergämtern Bad Salzungen und Halle zur Durchführung der Verwaltungsverfahren und Handhabung der Bergaufsicht im Kaliwerk Roßleben (vom 18.07.1997) Festlegungen zur Zusammenarbeit, wie Federführung in Zulassungsverfahren, Befahrungstätigkeiten, Untersuchung bei besonderen Ereignissen etc. Thüringen, Sachsen-Anhalt Bergamt Bad Salzungen jetzt TLBA Thüringer Landesbergamt Puschkinplatz 7 07545 Gera Vereinbarung zwischen dem Bergamt Goslar/Ober-bergamt in Clausthal-Zellerfeld und dem Bergamt Halle/Regierungspräsidium Magdeburg (vom 13.09.2001) Durchführung der Verwaltungsverfahren und Handhabung der Bergaufsicht im Tagebau Helmstedt und ehemaligen Tagebau Wulfersdorf Niedersachsen, SachsenAnhalt Bergamt Goslar jetzt LBEG Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Stilleweg 2 30655 Hannover S e i t e 47 | 47 Bezeichnung der Verwaltungsvereinbarung Inhaltliche Aufgabenstellung Beteiligte Bundesländer Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden Sachsen-Anhalts (gemäß Frage Nr. 2 der KA) Landeseinrichtungen bzw. Landesbehörden anderer Bundesländer (gemäß Frage Nr. 3 der KA) 1 2 3 4 5 Verwaltungsvereinbarung über das Kompetenznetzwerk für Bibliotheken (KNB) vom 05.12.2003 KNB erledigt überregionale Aufgaben des deutschen Bibliothekswesens in dezentraler Form (z.B. Deutsche Bibliotheksstatistik, Internationale Kooperation, Normenausschuss Bibliotheks- und Dokumentationswesen, strategische Planungen bibliothekarischer Aufgaben) alle Verwaltungsabkommen über die Errichtung eines Bibliotheksverbundes vom 26.08.1996 (MBI.LSA Nr. 50/1996, S. 2012) Ziel des Abkommens war es, den Rahmen für die abgestimmte Bibliotheksautomation zu schaffen, ein gemeinsames Dienstleistungszentrum – die Verbundzentrale(VZ) – zu betreiben und die Vernetzung der Bibliotheken und sonstigen Einrichtungen untereinander und mit der VZ zu unterstützen. Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, SachsenAnhalt , Schleswig-Holstein, Thüringen Vereinbarung der Wissenschaftsminister/-senatoren der Länder BW, BE, MV, SN, ST über die Anerkennung von Abschlüssen der Berufsakademien als Abschlüsse im tertiären Bereich vom 27.01.1993 Anerkennung von Abschlüssen der Berufsakademien als Abschlüsse im tertiären Bereich Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt