Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3380 29.08.2014 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 01.09.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Status quo von Radabstellanlagen und Förderung des Radverkehrs in öffentlichen Einrichtungen Kleine Anfrage - KA 6/8405 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 1. September 2013 trat die novellierte Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) öffentlich in Kraft. Gemäß § 48 Abs. 1 BauO LSA sind bei der Errichtung baulicher Anlagen, bei denen ein Zugangs- und Abgangsverkehr mit Fahrrädern zu erwarten ist, Abstellplätze für Fahrräder auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung davon auf einem geeigneten Grundstück, dessen Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert ist, herzustellen. Die Landesregierung weist in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Drs. 6/2998) in Zusammenhang mit Frage 1 darauf hin, dass bei Hochbaumaßnahmen des Landes im Rahmen des Bauantrags die bedarfsgerechte Anzahl der notwendigen Abstellplätze bestimmt und die Art der Ausführung dargelegt würden. In der Antwort auf die Große Anfrage „Umsetzung des Radverkehrsplans SachsenAnhalt “ (Drs. 6/1241) antwortet die Landesregierung auf die Frage III Nr. 7: „Welche und wie viele Radabstellanlagen sind für wie viele Beschäftigte in den einzelnen Liegenschaften (auch Universitätsgebäude usw.) des Landes vorhanden? Wie viele davon entsprechen den Vorgaben des LRVP s. Anlage 5.5-3? Wie viele davon stehen auch für Besucher zur Verfügung?“ mit der Aussage „Eine amtliche Statistik hierüber wird nicht geführt“. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Die Förderung eines ganzheitlichen Radverkehrssystems ist integraler Bestandteil der Verkehrspolitik des Landes Sachsen-Anhalt und für die Landesregierung von grundsätzlicher Bedeutung. Der Radverkehr liefert durch seine vielfältigen positiven Effekte Beiträge zur Beantwortung verschiedener verkehrspolitischer aber auch gesellschaftlicher Fragestellungen. Um die Nutzung des Fahrrades, als nachhaltiges, gesundheitsförderndes und umweltfreundliches Mobilitätsmittel, auch für die Bewältigung täglicher Arbeitswege zu befördern, hält die Landesregierung die Ausstattung der Schnittstellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Schnittstellen) sowie der Arbeitsstätten ihrer Beschäftigten mit Radabstellanlagen (RA) für notwendig und sinnvoll. 1. Wie kommt die Landesregierung im Hinblick auf die zitierte Große Anfrage gegenwärtig zu dem Schluss, dass die Anzahl und Qualität der Radabstellanlagen bedarfsgerecht sei (siehe Antwort auf Frage 1, Drs. 6/2998)? Welches Verfahren wurde bzw. wird bei der Bedarfsermittlung zugrunde gelegt? Nach welchem Maßstab wird einerseits das Verhältnis Beschäftigte - Radabstellanlagen sowie andererseits Besucher - Radabstellanlagen bestimmt? Nach welchem Verfahren wird die Art der Ausführung definiert ? Die derzeitige Anzahl der Fahrradabstellanlagen für die Beschäftigten der Ressorts der Landesregierung wird für den aktuellen Personalbestand als ausreichend bewertet. Der Landesregierung liegen keine Informationen über ein Defizit an RA in ihren Liegenschaften vor. Die Planungen für Baumaßnahmen an landeseigenen Liegenschaften werden durch die Dienststelle, welche die Liegenschaft nutzt, in eigener Zuständigkeit und Verantwortung aufgestellt. Dabei ermittelt die nutzende Dienststelle eigenständig und einzelfallbezogen den Bedarf an RA für ihre Beschäftigten und Besucher . Die Bedarfsermittlung von RA im Rahmen des Neubaus bzw. der Erweiterung einer Liegenschaft orientiert sich grundsätzlich an den Faktoren Art der Nutzung des Gebäudes, Lage des Gebäudes zum Stadtzentrum sowie Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Nahverkehr. Regelmäßig werden für die Bedarfsermittlung allgemeine Bemessungsgrundlagen, wie z. B. die Richtzahlen aus dem Neufert (Bauentwurfslehre) sowie die Richtzahlen aus dem Steckbrief 3.2.5 -Leitfaden nachhaltiges Bauen- des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herangezogen. Für Bauvorhaben im Stadtgebiet Halle wird in der Regel die „Richtlinie zur Gestaltung von Fahrradabstellanlagen in der Stadt Halle (Saale)“ zugrunde gelegt. Sofern gemäß § 85 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) örtliche Satzungen der Gemeinde vorliegen , werden diese bei der Bedarfsermittlung beachtet. 3 Die Anzahl der RA in bestehenden Liegenschaften richtet sich in der Regel nach dem Bedarf, der seitens der Beschäftigten an die Dienststellenleitungen herangetragen wird. Die Feststellung des Bedarfs an RA für Besucher erfolgt durch Beobachtung der für die Bewirtschaftung der Liegenschaft zuständigen Beschäftigten. Diese führen regelmäßig Rundgänge auf der Liegenschaft durch und beobachten auch, ob vorhandene Einrichtungen und Anlagen als Serviceangebot , sowohl für die Besucher als auch für die Beschäftigten, ausreichen. Somit wird kontinuierlich ein auf die individuellen Bedürfnisse der Dienststellen angepasster Bedarf an RA zur Verfügung gestellt. Die Art der Ausführung der RA richtet sich nach dem aktuellen Stand der Technik , den örtlichen Gegebenheiten sowie den Forderungen der nutzenden Dienststelle. Grundsätzlich wird angestrebt, die RA zu überdachen, um die Räder vor der Witterung zu schützen. Die Art der Ausführung wird immer einzelfallbezogen , bei kleineren Baumaßnahmen in Zuständigkeit durch die nutzende Dienststelle, bei großen Bauvorhaben durch den Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Land Sachsen Anhalt (BLSA) in Abstimmung mit der nutzenden Dienststelle, bestimmt. 2. Der Freistaat Sachsen hat in seiner aktuellen Radverkehrskonzeption vom 15. April 2014 eine Überprüfung der eigenen Verwaltungsstellen, z. B. seiner nachgeordneten Behörden, angekündigt: „Untersucht werden soll, ob die vorhandene Ausstattung mit Abstellanlagen, Dienstfahrrädern, Wegeführungen und Informationsangeboten der gewachsenen Bedeutung des Radverkehrs entspricht oder ob ggf. Verbesserungen vorzunehmen sind“ (S. 39). Sieht sich die Landesregierung veranlasst, ebenso zu verfahren und sich am Freistaat Sachsen zu orientieren? Wenn nein, warum sieht die Landesregierung nicht die Notwendigkeit für eine ähnliche Erhebung? Wäre es aus Sicht der Landesregierung zielführend, mit einer Erhebung dem Informationsdefizit hinsichtlich der verfügbaren Radabstellanlagen (Anzahl und Art) zu begegnen? Vor dem Hintergrund der Beantwortung zu Frage 8 sieht die Landesregierung derzeit kein Informationsdefizit und somit keinen Handlungsbedarf, eine landesweite Untersuchung zur Thematik „Radabstellanlagen an landeseigenen Liegenschaften“ zu beauftragen. 3. Im Land Sachsen-Anhalt werden jährlich mehr als 10.000 Fahrräder ge- stohlen (Polizeistatistik 2013: Fahrraddiebstahl + 924 / + 7,5 %). Die Landesregierung hat in der Großen Anfrage die Frage V Nr. 38 (Drs. 6/1241) wie folgt beantwortet: „Der Installation von Radabstellanlagen, an denen Fahrräder sicher befestigt werden können, ist große Bedeutung beizumessen . Derartige Anlagen stellen ein wirkungsvolles Instrument zur Kriminalitätsbekämpfung dar, da die Ausführung von Fahrraddiebstählen stark erschwert wird und solche Anlagen geeignet sind, bereits die Tatgelegenheit zu reduzieren.“ Wie kommt die Landesregierung diesem Sicherheitshinweis der Polizei in ihren eigenen Liegenschaften und bei ihren eigenen Hochbaumaßnahmen nach? 4 Bei der Errichtung neuer RA wird darauf geachtet, dass die RA für die Beschäftigten grundsätzlich innerhalb der umfriedeten und teilweise gesondert gesicherten Liegenschaft errichtet werden sowie für die sichere Befestigung von Fahrrädern jeglicher Art geeignet sind. Auf diese Weise sind nach Ansicht der Landesregierung ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Damit ist die Gefahr von Diebstählen eher gering einzuschätzen. Für Besucher geeignete RA liegen aufgrund der erforderlichen barrierefreien Zugänglichkeit zum Teil auch außerhalb der Liegenschaften. Hier wird durch die Wahl der Ausführung der RA, als Fahrradbügel oder Fahrradständer mit Gabelhalterung, eine diebstahlsichere Befestigungsmöglichkeit der Fahrräder gewährleistet. Die Qualität des Zustandes und damit auch die Sicherheit vorhandener RA wird durch Erneuerungen, ggf. einschließlich der Änderungen des Standortes, sukzessive verbessert. Hinweis zur Beantwortung der Fragen 4 bis 6 Hinsichtlich der Radabstellanlagen wird bei den Liegenschaften des Landes in der Regel nicht nach RA für Beschäftigte und Besucher unterschieden. 4. Wie viele Radabstellanlagen wurden im Zusammenhang mit den Hoch- baumaßnahmen der Landesverwaltung seit dem Jahr 2010 und in welcher Beschaffenheit errichtet? Bitte die jeweiligen Maßnahmen differenziert aufführen nach Anzahl Abstellplätze Besucher und Anzahl Abstellplätze Beschäftigte sowie nach Art der Radabstellanlage unterschieden nach Einschubrille bzw. andere Optionen. Für wie viele dieser Radabstellanlagen wurde ein Witterungsschutz hergestellt ? errichtete RA Beschaffenheit Witterungs- schutz vorhanden Landesamt für Verbraucherschutz Magdeburg 10 nein Otto von Guericke Universität (OvGU) Magdeburg, Demenzzentrum 12 nein OvGU Magdeburg, Systembiologie 30 nein OvGU Magdeburg, Haus 40 100 Fahrradbügel nein Martin-Luther Universität (MLUni) Halle, Internationales Begegnungszentrum 4 ebenerdiger Fahrradraum ja Finanzamt Bitterfeld 65 Fahrradbügel 30 RA über-dacht Landgericht Halle 18 Fahrradbügel ja Landeshauptarchiv Magdeburg 20 Fahrradständer ja Straßenmeisterei Atzendorf 10 Fahrradständer nein Justizzentrum Stendal, Herrichtung Gebäude G u. J 36 Fahrradständer und Anlehnbügel teilweise Offener Vollzug in Magdeburg, Halberstädter Str. 6a 0 - - 5 Fachhochschule der Polizei Aschersleben, Mensa- und Hörsaalgebäude 34 Anlehnbügel ja Oberfinanzdirektion (OFD), Bezügestelle Dessau 66 Anlehnbügel 24 RA überdacht 5. Wie viele Abstellplätze für Fahrräder und in welcher Beschaffenheit - un- terschieden nach Besuchern und Beschäftigten - sind in den aktuellen Baumaßnahmen der Landesregierung, wie z. B. Finanzamt Halle, Sanierung Zahnklinik Halle, Bau des Proteinzentrums an der Uni Halle, laufende Sanierung Uniklinikum Halle, Geisteswissenschaftlichem Zentrum (GEZ) und Mediathek der Kunsthochschule, geplant bzw. bereits vorhanden? Bitte die Anzahl der Abstellplätze für alle aktuellen Baumaßnahmen - inklusive der genannten Beispiele - aufführen. Wie viele PKW-Stellplätze werden im Zusammenhang mit aktuellen Bauvorhaben der Landesregierung und zu welchem Preis neu geschaffen? Wie viele PKW-Stellplätze sind bereits vorhanden? vorh. RA neue RA Beschaffenheit vorh./neue Pkw- Stellplätze - Kosten für neue Pkw-Stellplätze Finanzamt Halle 0 12/50 Anlehnbügel, Fahrradraum für Mitarbeiter 0/198 - Kosten nicht separat aus- weisbar MLUni Med. Fakultät Halle, Zahnklinik 0 30 35/0 - 0 € MLUni Halle, Proteinzentrum 0 54 Fahrradbügel 49/68 - 240.000 € Uniklinikum Halle, BAUSEG 1. BA 0 Fahrradbügel und mobile Fahrrad- ständer 729/41 - 40.000 € Uniklinikum Halle, Technische Ver- und Entsorgung 2. BA 115 326 Fahrradbügel 756/0 - 0 € MLUni Halle, Geistes- und Sozialwissenschaftliches Zentrum (GSZ) 0 400 Fahrradbügel 0/352 - 1,8 Mio. € Kunsthochschule Halle, Mediathek 308 0* Fahrradbügel und mobile Fahrrad- ständer 15/1 - 2.500 € Körperbehindertenschule Halle 0 10 Fahrradbügel - Landesamt für Umweltschutz in Halle 25 0 Fahrradbügel, überdacht 80/ Ersatz durch 72 neue - 252.000 € * Masterplan der Kunsthochschule befindet sich derzeit in der Erarbeitung 6. Welche weiteren Hochbaumaßnahmen plant die Landesregierung in den kommenden drei Jahren? Wie viele Abstellplätze für Fahrräder sind im Rahmen dieser Baumaßnahmen, laut gegenwärtigem Planungsstand, vorgesehen ? Welche Beschaffenheit weisen diese Abstellplätze auf? Bitte für die jeweiligen Baumaßnahmen aufführen: Anzahl der Gesamtabstellplätze ; Anzahl der Abstellplätze für Besucher; Anzahl der Abstellplätze für Beschäftigte sowie Art - unterschieden nach Einschubrille/andere - der Radabstellanlage. 6 Für wie viele dieser Radabstellanlagen ist ein Witterungsschutz geplant? Für die geplanten Baumaßnahmen: - Sanierung und Ausbau Fliederwegkaserne 13 in Halle, Haus 2 für das Lan- desamt für Geologie und Bergwesen, - Sanierung und Erweiterung Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen, - Sanierung Schulgebäude und Mühlengebäude Landesschule Pforta und - Ersatzneubau Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal liegen die Bedarfsermittlungen für RA noch nicht vor. 7. Warum orientiert sich die Landesregierung bei der Errichtung von Radabstellanlagen an Schnittstellen des ÖPNV an einer Richtlinie bzw. achtet darauf (siehe Antworten auf Fragen III 4. sowie 5. In Drs. 6/1241 bzw. Vorgaben des LRVP siehe Anlage 5.5-3), und lehnt eine derartige Steuerung in Richtlinien der Schulbaumodernisierung, Wohnungsumfeldverbesserung , Sportstättenförderung und bei eigenen Hochbaumaßnahmen ab? Die in der Anlage 5.5-3 des Landesradverkehrsplanes (LRVP) angeführten Standards für Bike+Ride-Anlagen gelten nicht ausschließlich für die Ausbildung der ÖPNV-Schnittstellen sondern können vielmehr allen vergleichbaren Planungen als Orientierungswerte zugrunde gelegt werden. Die Landesregierung hat keine grundsätzlich ablehnende Haltung zu sinnvollen Vorgaben hinsichtlich der Art der Ausführung von RA in den betroffenen Förderrichtlinien ; ein Handlungsbedarf wird jedoch nicht erkannt. Die Förderrichtlinien des Landes enthalten regelmäßig keine dezidierte Auflistung spezieller technischer Regelwerke oder Hinweisblätter. Vielmehr erfolgt die Planung und Umsetzung der Förderprojekte eigenverantwortlich durch den Vorhabenträger unter Beachtung der eingeführten allgemeinen technischen Regelwerke sowie der Landeshaushaltsordnung und der darin festgehaltenen Haushaltsgrundsätze Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Vorhabenträger sind verpflichtet, ihre Vorhaben entsprechend dem Stand der Technik zu planen und umzusetzen. Dies gilt auch für die Errichtung von RA. Gemäß § 64 Abs. 1 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) haben die Schulträger das Schulangebot und die Schulanlagen im erforderlichen Umfang vorzuhalten, mit den notwendigen Einrichtungen auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten. Dementsprechend sind die Schulträger geplante, zu-sätzliche RA Beschaffenheit Witterungs- schutz geplant OvGU Magdeburg, Gebäude 12 30 Fahrradbügel nein Landgericht Magdeburg 40 Fahrradbügel ja Landesamt für Vermessung und Geoinformation Halle 40 Fahrradbügel ja Landesanstalt für Landwirtschaften , Forsten und Gartenbau (LLFG) Iden, Sanierung Haus 1 0 - - 7 Vorhabenträger für alle, auch landesgeförderte, Schulbauvorhaben. Diese haben , unter Würdigung der Art und des Umfangs der Maßnahme, RA nach den Vorgaben der Landesbauordnung zu berücksichtigen. Die baufachliche Prüfung von Schulbaumaßnahmen, auch zu RA, fällt in die Zuständigkeit des BLSA. Die Förderung von Maßnahmen der Städtebauförderung (u. a. Wohnumfeldverbesserung ) orientiert sich ausweislich der einschlägigen Richtlinien nicht an Richtlinien, RA betreffend. Gleichwohl ist die erstmalige Errichtung/Einrichtung solcher RA förderfähig. Die Förderung von Sportstätten erfolgt gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus vom 5.7.2013 zuletzt geändert durch Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport (MI) vom 24.9.2013. Gemäß Nr. 6.1 dieser Richtlinie gelten für alle Sportstätten grundsätzlich die baulichen Anforderungen , die nach den deutschen Normen (DIN), den Europanormen oder anderen technischen Regelwerken, insbesondere der Sportfachverbände, zwingend vorgeschrieben sind. Daraus ergibt sich, dass weiterführende Regelungen, z. B. über Anzahl und Beschaffenheit von RA, nicht erforderlich sind, da hier die entsprechenden baufachlichen Normen greifen. Bestrebungen für den Bereich der landeseigenen Liegenschaften durch die Landesregierung verbindliche Vorgaben für RA aufzustellen existieren nicht. 8. Im Energiekonzept 2030 des Landes Sachsen-Anhalt bekennt sich die Landesregierung hinsichtlich der Energieeffizienz (Abschnitt 5.1.1) sowie bei der Nutzung von emissionsarmen Dienstwagen (MZ-Onlineausgabe vom 16. April 2014) zu einer Vorbildfunktion. Inwieweit sieht sich die Landesregierung auch bei der Förderung des Radverkehrs - bei ihren Beschäftigten bzw. der Förderung der Erreichbarkeit ihrer Liegenschaften mit dem Fahrrad und der Bereitstellung von Radabstellanlagen für ihre Beschäftigten und Besucher - in einer solchen Vorbildfunktion? Die Landesregierung kommt ihrer Verpflichtung und Vorbildfunktion im Bereich der Energieeffizienz u. a. durch die Bereitstellung ausreichender RA an ihren Liegenschaften nach. Jede Liegenschaft der Landesregierung einschließlich der Liegenschaften ihrer Geschäftsbereiche verfügt über eine ausreichende Anzahl an RA für ihre Beschäftigten in unterschiedlichen Ausführungen - Fahrradständer öffentlich/verschlossen ; mit und ohne Überdachung/Wetterschutz; Lage: auf der Liegenschaft , im Innenhof, vor dem Dienstgebäude, in einer Tiefgarage. Die Landesregierung stellt damit die Voraussetzungen an ihren Liegenschaften sicher, damit die Beschäftigten ihren Arbeitsweg per Fahrrad zurücklegen können. Die gute Auslastung der vorhandenen RA sowie die Zahl der jährlich an der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ teilnehmenden Beschäftigten bestätigt, dass das vorhandene Angebot an RA von den Beschäftigten sehr gut angenommen wird. Ein zusätzlicher Bedarf an RA ist derzeit in keinem Ressort bekannt bzw. erkennbar . Sollte sich ein Mehrbedarf ergeben, wird dieser in Abhängigkeit der 8 zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Kapazitäten durch die Errichtung zusätzlicher RA gedeckt. In der Regel stehen an jeder Landesliegenschaft frei zugängliche RA, zur Nutzung durch die Besucher der Liegenschaft, zur Verfügung. Teilweise können auch die RA der Beschäftigten durch die Besucher mitgenutzt werden. 9. In welchen Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt existieren gemäß § 85 BauO LSA örtliche Bauvorschriften in denen die Zahl, Größe und Beschaffenheit der notwendigen Abstellplätze für Fahrräder geregelt wird? In welchen Kommunen sind gegenwärtig örtliche Bauvorschriften in Verbindung mit § 85 BauO LSA geplant? Bitte Kommunen mit Name einzeln aufführen . Nach Befragung aller Unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes SachsenAnhalt , existiert in keiner Kommune eine örtliche Bauvorschrift, in der die Zahl, Größe und Beschaffenheit der notwendigen Abstellplätze für Fahrräder geregelt ist. In der Stadt Magdeburg, der Stadt Halle und der Lutherstadt Wittenberg sollen die vorhandenen Stellplatzsatzungen in Bezug auf die Einführung von Regelungen zu Zahl und Beschaffenheit von erforderlichen RA fortgeschrieben, geändert bzw. ergänzt werden. 10. Hält die Landesregierung die Hinweise zum Fahrradparken der For- schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) aus dem Jahr 2012 für eine hinreichende Grundlage für die Berücksichtigung von Radabstellanlagen in den örtlichen Bauvorschriften der Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt? Unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei dem Erlass derartiger Vorschriften, wenn ja, wie? Die „Hinweise zum Fahrradparken“ (Stand 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) geben einen aktuellen Überblick über den Stand der Technik von RA. Sie ergänzen und vertiefen die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA 2010) und die „Empfehlung für Anlagen des ruhenden Verkehrs“ (EAR 2005). Die Landesregierung hält die FGSV-Broschüre „Hinweise zum Fahrradparken“ (Stand 2012) für eine gute Grundlage für die Gemeinden zur Erarbeitung örtlicher Bauvorschriften bezüglich der Errichtung von RA. Eine Gemeinde kann eine örtliche Bauvorschrift zur Schaffung von Fahrradabstellplätzen nach § 85 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BauO LSA jedoch nur unter den Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 BauO LSA erlassen. Insoweit haben die „Hinweise zum Fahrradparken“ lediglich Hinweis-Charakter. Der Evaluationsbericht zum LRVP enthält eine Empfehlung zur Prüfung, ob Bedarf zur Konkretisierung der in der Landesbauordnung gemachten Vorgaben zu Fahrradabstellanlagen besteht bzw. ob die Erarbeitung spezieller Regelungen in der zugehörigen Verwaltungsvorschrift sinnvoll ist. Mit der Umsetzung dieser Empfehlung kommt die Landesregierung ihrer Verantwortung und Pflicht zur 9 Unterstützung der Kommunen hinreichend nach. Die Aufstellung einer Mustersatzung seitens der Landesregierung ist nicht geplant. Sofern seitens einer Kommune der Bedarf nach Unterstützung durch die Landesregierung beim Erlass einer Stellplatzsatzung für RA besteht, kommt die Landesregierung diesem Bedarf in dem ihr möglichen Umfang selbstverständlich nach. Die Art der Unterstützung würde sich dann nach den konkreten Fragestellungen der anfragenden Kommune richten. Derartige Anfragen liegen der Landesregierung nicht vor. 11. Auf Landes- bzw. kommunaler Ebene, insbesondere seit der Massen- verbreitung von Pedelecs, wächst die Bedeutung von Dienstfahrrädern. In welchen Landesliegenschaften werden Dienstfahrräder oder DienstPedelecs mit welchem Erfolg eingesetzt? Welche Potentiale sieht die Landesregierung in der Nutzung von Dienstfahrrädern und Pedelecs in der Landesverwaltung? Was unternimmt sie konkret, um diese Potentiale zu erschließen? Die Landesregierung steht der Nutzung von Dienstfahrrädern und Pedelecs grundsätzlich positiv gegenüber. In den Ressorts der Landesregierung einschließlich ihrer nachgeordneten Geschäftsbereiche sind Dienstfahrräder und Pedelecs, wie in nachstehender Tabelle angegeben, vorhanden: Ressorts der Landesregierung Dienstfahrräder [Anzahl, Dienststelle bzw. Liegenschaft] Pedelecs [Anzahl, Dienststelle bzw. Liegenschaft] Staatskanzlei (StK) 1, StK 1, Landesvertretung in Berlin 0 Ministerium für Inneres und Sport (MI) je 1, MI Standort Halberstädter Straße und im Zuckerbusch mehr als 100, Dienststellen der Landespolizei :  Polizeirevier (PR) Halle,  PR Dessau-Roßlau,  PR Anhalt Bitterfeld,  PR Wittenberg,  Diensthundführerschule der Polizei in Bad Schmiedeberg,  Polizeidirektion (PD) Sachsen- Anhalt Ost (Dessau-Roßlau),  Landesbereitschaftspolizei in Mag- deburg,  PR Salzlandkreis in Bernburg,  Revierkommissariat Schönebeck,  PR Börde in Haldensleben,  Revierkommissariat Genthin,  PD Sachsen-Anhalt Nord in Mag- deburg sowie  PR Magdeburg  Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt in Magdeburg 0 10 Ministerium für Justiz und Gleichstellung (MJ) 2, MJ 0 Ministerium für Finanzen (MF) 3, MF 0 Ministerium für Arbeit und Soziales (MS) 2, MS 0 Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft (MW) 1, Hochschule Magdeburg-Stendal Standort Stendal 4, Hochschule Magdeburg-Stendal Standort Magdeburg 7, OvGU Magdeburg 1, Hochschule Harz 0 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) diverse in folgenden Dienststellen:  MLU  Landesamt für Umweltschutz  Ämtern für Landwirtschaft, Flur- neuordnung und Forsten  Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau  Naturparkverwaltung Drömling  Biosphärenreservatsverwaltungen 1, LLFG, Standort Hayn Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) 2, LVermGeo Standort Dessau je 1, Landesstraßenbaubehörde Regionalbereiche Nord in Stendal, West in Halberstadt und Ost in Dessau 2, MLV 1, Straßenmeisterei Wernigerode Kultusministerium (MK) 1, MK 0 Bei der OFD erfolgt der Einsatz von Dienstfahrrädern nicht, da die Behördenstandorte des Geschäftsbereiches an unterschiedlichen und weit voneinander entfernten Standorten des Landes untergebracht sind. Des Weiteren ist durch die Einführung der Zweistufigkeit der Finanzverwaltung eine konzentrierte Unterbringung in der Olvenstedter Straße in Magdeburg geplant und damit der Bedarf an Dienstfahrrädern zukünftig nicht mehr gegeben. Über die Nutzung der Dienstfahrräder und Pedelecs (nachfolgend unter Dienstfahrrad bzw. Dienstfahrräder zusammengefasst) gibt es in den einzelnen Ressorts keine kontinuierliche und lückenlose Erhebung. Nach allgemeiner Einschätzung bestehen in allen Dienststellen Reserven bei der Auslastung der vorhandenen Dienstfahrräder. Von einer regelmäßigen Nutzung kann daher nicht gesprochen werden. Die Dienstfahrräder werden von den Beschäftigten in der Regel im Stadtverkehr sowie gelegentlich auch für den Beginn einer Dienstreise für die Anfahrt zum Bahnhof genutzt. Die Entscheidung für die Inanspruchnahme erfolgt regelmäßig in Abhängigkeit folgender Randbedingungen: Umfang der mitzunehmenden Unterlagen , Mitfahrgelegenheiten in einem Auto bei mehreren Teilnehmern, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (z. B. Dauerkarten), Art des dienstlichen Termins , Wetter, Kleidung sowie persönliche Belange. Zu beobachten ist, dass die Beschäftigten, die ohnehin das Fahrrad für den Arbeitsweg nutzen, auch die Dienstgänge auf ihrem eigenen Fahrrad erledigen. Der Erfolg des Einsatzes von Dienstfahrrädern ist unterschiedlich zu bewerten. Er ist im Wesentlichen abhängig von den zu erfüllenden Aufgaben und den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort. 11 Die Dienstfahrräder in den Dienststellen des MW werden hauptsächlich auf dem jeweiligen Hochschulcampus eingesetzt. Die Erfahrungen in diesem Kontext sind im Hinblick auf die Flexibilität des Einsatzes und insbesondere auch in Anbetracht der Parkplatzsituation sehr positiv. Die beiden Pedelecs des MLV sind mit einer guten Auslastung ausschließlich im Stadtverkehr in Magdeburg im Einsatz. Der Nutzungszeitraum beschränkt sich jedoch auf die Monate März bis Oktober eines Jahres. Aufgrund der dezentralen Verteilung der Behörden und Einrichtungen des MI werden die Möglichkeiten eines breiteren Einsatzes von Fahrrädern eher als gering eingeschätzt. Wenn überhaupt werden Potentiale nur bei der Nutzung für Dienstgänge in den Städten Magdeburg und Halle gesehen. Mit der Anschaffung von Dienstfahrrädern und der vertraglichen Bindung von Leihfahrrädern wurden die Voraussetzungen für den Ressortbereich des MI in ausreichendem Umfang geschaffen. Dennoch bleibt die Nutzung hinter den Erwartungen zurück . Für die, dem Ressortbereich des MI zugehörigen Polizeidienststellen kann herausgestellt werden, dass insbesondere bei Veranstaltungen oder Fahrradstreifen im Stadtgebiet von Magdeburg und anderen Städten sich der Einsatz von Dienstfahrrädern bewährt hat. Zur Erhöhung der sichtbaren Polizeipräsenz insbesondere der Regionalbereichsbeamten ist die Beschaffung weiterer Dienstfahrräder vorgesehen. Darüber hinaus werden Dienstfahrräder durch das MI im Rahmen von Präventionsmaßnahmen des Gesundheitsmanagements und der Ausbildung von Sportübungsleitern mit großem Erfolg eingesetzt. Die Ressorts einschließlich ihrer nachgeordneten Dienststellen ermitteln den Bedarf an Dienstfahrrädern eigenständig. Wird seitens der Ressorts ein Potential für (zusätzliche) Dienstfahrräder erkannt, werden Maßnahmen ergriffen, um dieses Potential zu erschließen. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung werden seitens der Landesregierung Potentiale beim Einsatz von Pedelecs, und auch Segways, als Ersatz für ein konventionelles Dienstfahrrad gesehen. Die Anschaffung von Pedelecs hängt jedoch sehr stark von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab, sodass eine Erschließung dieser Potentiale kurz- und mittelfristig nicht möglich ist. 12. Die Verordnung über die dienstliche Benutzung von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern der Kirche in Sachsen-Anhalt sieht gemäß § 7 Abs. 8 vor, dass für Strecken, die der Mitarbeiter dienstlich mit einem privateigenen Fahrrad zurückgelegt hat, als Auslagenersatz eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,05 EUR/km gewährt wird. Kann sich die Landesregierung vorstellen, für ihre Beschäftigten eine vergleichbare Regelung vorzusehen? Wenn nein, warum nicht? In Sachsen-Anhalt ist nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz (BesVersEG LSA) grundsätzlich das Reisekostenrecht des Bundes anzuwenden. Mit der in § 5 Absatz 3 Bundesreisekostengesetz (BRKG) i. V. m. Nr. 5.3.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- 12 reisekostengesetz (BRKGVwV) angesiedelten Vorschrift hinsichtlich der Wegstreckenentschädigung bei Fahrradbenutzung liegt eine der genannten Kirchenverordnung gegenüberstehende vergleichbare Regelung vor. Danach erhalten Dienstreisende, die mindestens vier Mal innerhalb eines Monats ein privateigenes Fahrrad benutzen, als Wegstreckenentschädigung für jeden maßgeblichen Monat einen Betrag in Höhe von fünf Euro. Im Einzelfall entstehende höhere Kosten, beispielsweise für ein Mietfahrrad oder Callbike, werden bei Nachweis ebenfalls erstattet.