Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3383 29.08.2014 (Ausgegeben am 01.09.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Überstunden der Polizeibeamten Kleine Anfrage - KA 6/8444 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde die dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten1 im Sinne des § 63 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes erfasst. In diesen Fällen sind Beamte verpflichtet , ohne Ausgleich über die individuelle wöchentliche Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausnahmefälle beschränkt. Überschreitet die Mehrarbeit ein Achtel der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit im Monat, wird für die Mehrarbeit Dienstbefreiung gewährt. Ist die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, können Beamte in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern für einen Umfang von bis zu 480 Stunden geleisteter Mehrarbeit im Jahr eine Mehrarbeitsvergütung erhalten. Im Bereich des Dezentralen Schichtdienstmanagements (DSM) in der Landespolizei wird seit dem Inkrafttreten des DSM-Erlasses vom 15. Dezember 2011 (MBl. LSA S. 583) Mehrarbeit, die im Rahmen geplanter Dienste angeordnet oder genehmigt wurde, nur für die sich nicht überlagernde Dienstzeit auf das Mehrarbeitskonto gutgeschrieben . 1 Für die bessere Lesbarkeit wird nachfolgend nur die männliche Form verwandt. 2 1. Wie hoch sind die von den Polizeibeamten des Landes geleisteten Überstunden in den Haushaltsjahren 2010 bis 2013? Bitte in Jahresscheiben aufführen. Die Polizeibeamten des Landes haben in den Haushaltsjahren 2010 bis 2013 folgende Mehrarbeitsstunden geleistet: 2010 352.884 2011 312.954 2012 259.074 2013 238.712 2. Wie viele Überstunden leistete durchschnittlich jeder Polizeibeamte jähr- lich im Zeitraum von 2000 bis 2013? Im Zeitraum von 2000 bis 2013 leistete jeder Polizeibeamter durchschnittlich die folgende Zahl von Mehrarbeitsstunden: Mehrarbeitsstunden Polizeibeamte am 01.01. des Jahres Mehrarbeitsstunden je Polizeibeamten 2000 706.410 8.617 81,98 2001 824.204 8.552 96,38 2002 723.356 8.396 86,15 2003 525.813 8.273 63,56 2004 434.887 8.121 53,55 2005 345.166 7.990 43,20 2006 403.157 7.885 51,13 2007 337.907 7.804 43,30 2008 386.410 7.643 50,56 2009 360.939 7.492 48,18 2010 352.884 7.269 48,55 2011 312.954 7.014 44,62 2012 259.074 6.873 37,69 2013 238.712 6.765 35,29 3. Wie viele Polizeibeamte des Landes leisteten in den jeweiligen Jahres- scheiben mehr als 200, zwischen 100 bis 199 und weniger als 100 Überstunden ? Die in den Haushaltsjahren 2010 bis 2013 geleisteten Mehrarbeitsstunden teilen sich wie folgt auf die Polizeibeamten des Landes auf (Angaben ohne Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost): 3 Polizeibeamte mit Mehrarbeitsstunden Polizeibeamte mit weniger als 100 Mehrarbeitsstunden Polizeibeamte mit 100 bis 199 Mehrarbeitsstunden Polizeibeamte mit 200 und mehr Mehrarbeitsstunden 2010 2.916 2.281 328 307 2011 3.098 2.349 415 334 2012 2.981 2.208 446 327 2013 3.109 2.367 413 329 4. Werden Überstunden vergütet? Wenn ja, bitte die jährliche finanzielle Be- lastung des Haushaltes in den Jahren von 2000 bis 2013 angeben. Die tatsächlichen Ist-Ausgaben für die nicht durch Dienstbefreiung abgegoltene Mehrarbeit in den Haushaltsjahren 2000 bis 2013 stellen sich wie folgt dar (Titel 422 61: Mehrarbeitsvergütungen für Beamtinnen und Beamte; Titel 429 85: Mehrarbeitsvergütungen bei Sondereinsätzen der Polizei): HHJ Titel 422 61 Titel 429 85 2000 - € 773.349,00 € 2001 2.684,00 € 578.323,78 € 2002 207.438,00 € 341.621,00 € 2003 5.058,00 € - € 2004 - € - € 2005 - € - € 2006 - € - € 2007 96.195,78 € 609.279,00 € 2008 36.887,36 € 657,07 € 2009 6.924,46 € 1.555,06 € 2010 37.898,76 € 5.337,19 € 2011 53.285,01 € 314.121,88 € 2012 120.753,25 € 426.630,98 € 2013 71.500,78 € 140.923,88 € 5. Wenn die Überstunden nicht oder nur teilweise vergütet werden, bitte ich anzugeben, wie viel Prozent der Polizeibeamten im Jahresdurchschnitt durch das Abfeiern der Überstunden dienstlich nicht zur Verfügung stehen ? Die Prozentzahl der Polizeibeamten, die aufgrund der Abgeltung von dienstlich angeordneter Mehrarbeit durch Dienstbefreiung dienstlich nicht zur Verfügung stehen, kann für die Haushaltsjahre 2010 bis 2013 wie folgt angegeben werden (die Aufteilung der abgegoltenen Mehrarbeitsstunden wurde anhand der durch- 4 schnittlichen Jahresarbeitszeit eines Polizeibeamten berechnet; Angaben zu 2010 und 2012 ohne das Technische Polizeiamt): Mehrarbeitsstunden, die durch Dienstbefreiung abgegolten wurden Die durch Dienstbefreiung abgegoltenen Mehrarbeitsstunden entsprechen nachfolgender Zahl von Polizeibeamten Die durch Dienstbefreiung abgegoltenen Mehrarbeitsstunden entsprechen nachfolgender Prozentzahl von Polizeibeamten 2010 183.754 103,47 1,44% 2011 235.408 133,15 1,90% 2012 211.133 121,06 1,79% 2013 214.106 122,77 1,81%