Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3384 29.08.2014 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 01.09.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Joachim Mewes (DIE LINKE) Fernbuslinienterminals als kommunale Herausforderung Kleine Anfrage - KA 6/8446 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landeshauptstadt Magdeburg entwickelt sich zunehmend zu einem festen Fernbuslinienhaltepunkt . Hier kreuzen sich Fernbuslinien. Die Erreichbarkeit Magdeburgs wird um eine kostengünstige und umweltfreundliche Mobilitätsalternative bereichert. Offenbar scheint hierfür der zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) ausreichend dimensioniert zu sein. Lediglich einige kleinere technische und bauliche Anpassungen erscheinen notwendig. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie bewertet die Landesregierung generell den Wachstumsmarkt Fern- buslinien im Kontext des ÖPNV, insbes. der DB und ihrer Rolle als zweitgrößter Fernbuslinienbetreiber in Sachsen-Anhalt? Die Landesregierung bewertet den Wachstumsmarkt positiv. Zum einen tragen die Fernbuslinien zur Entlastung des Individualverkehrs bei und haben damit positive Wirkungen auf die Umwelt durch eine geringere Belastung durch CO2- Emissionen. Zum anderen haben Fernbusse eine vergleichbare Umweltbilanz wie der Schienenpersonenfernverkehr bei gleicher Auslastung. Seitens der Landesregierung werden die Auswirkungen des sich entwickelnden Fernbuslinienverkehrs auf den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) beobachtet . Belastbare Ergebnisse über eventuelle Folgen liegen aufgrund des sich erst in der Entwicklung befindenden Marktes noch nicht vor. 2 Aussagen über Effekte auf den Eisenbahnfernverkehr können nicht getroffen werden, da dieser in der Eigenverantwortung der Deutschen Bahn AG (DB AG) liegt. Allerdings ist bekannt, dass die DB AG versucht, mit neuen Angeboten wie z. B. dem Regionalzug zwischen Berlin und Hamburg, entgegenzusteuern. 2. Welche Ansicht vertritt die Landesregierung zur Klimabilanz von Fern- bussen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Welches Betreibermodell/Trägerschaft hält die Landesregierung für solche ZOBs wie den in Magdeburg für am besten geeignet? In Sachsen-Anhalt treten als Betreiber der Busbahnhöfe die Städte bzw. durch diese beauftragt z. T. die städtischen Verkehrsunternehmen auf. Diese Trägerschaft wird für zweckmäßig gehalten, weil dadurch die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen gesichert werden können. 4. Ist die Erhebung von Benutzungsgebühren gegenüber Fernbuslinien- betreibern für das Anfahren des Magdeburger ZOBs möglich, auch wenn für den Bau des ZOBs vor über 11 Jahren ÖPNV-Fördermittel bspw. aus dem Schnittstellenprogramm geflossen sind? Grundsätzlich ist eine Erhebung von Benutzungsgebühren gegenüber Fernbuslinienbetreibern möglich. Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Erhebung von Benutzungsgebühren gegenüber Fernbuslinienbetreibern für das Anfahren des Magdeburger ZOBs möglich ist, wird von der Landesregierung geprüft, wenn vom Betreiber des ZOB ein konkretes Konzept zur Erhebung von Gebühren entwickelt und vorgelegt wird. 5. Welche Möglichkeiten der Unterstützung sieht die Landesregierung bei der Aufstellung kommunaler Fernbuskonzepte in Sachsen-Anhalt? Sofern sich die Frage auf die Aufstellung eines Fernbusangebotskonzeptes (Linien etc.) bezieht, sieht die Landesregierung keine Möglichkeit der planerischen und finanziellen Unterstützung, da sich die Fernbusse als eigenwirtschaftliche Angebote individuell am Markt entwickeln. Sofern die Frage auf eine finanzielle Unterstützung des Landes bei der Weiterentwicklung der städtischen Busbahnhöfe abzielt, wird auf die Antwort zur Frage 4 der Kleinen Anfrage Nummer 6/8203 des Abgeordneten Thomas Felke (SPD) verwiesen (siehe Anlage). 6. Was wird die Landesregierung tun, um den Bund bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe im Fernverkehr besser in die Pflicht zu nehmen und somit die Kommunen zu entlasten, etwa durch spezielle Förderinstrumente für Bau und Betrieb anbieterübergreifender, integrierter und intermodaler (Bus-)Bahnhöfe? Es ist Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, dem neuen Verkehrsbedürfnis eine verkehrsplanerische Struktur zu geben. In der Antwort der Bundesre- 3 gierung auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hinsichtlich der Verantwortlichkeit für Busbahnhöfe und Fernbushaltestellen hat sie mitgeteilt: „Bau, Betrieb und Instandhaltung von Busbahnhöfen und Bushaltestellen liegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich von Ländern bzw. Kommunen. Es ist deren Aufgabe, ihre Infrastruktur an die verkehrlichen Bedürfnisse anzupassen.“ Die Landesregierung teilt die Auffassung der Bundesregierung. Es besteht daher keine Grundlage, den Bund in die Pflicht zu nehmen. Landtag von Sachsen-Anhalt Nachtrag zu Drucksache 6/2823 05.03.2014 (Ausgegeben am 10.03.2014) Nachtrag (zu Drucksache 6/2823) Abgeordneter Thomas Felke (SPD) Fernbusverkehr in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8203 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung - Drs. 6/2823 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der seit Beginn des Jahres 2013 liberalisierte Fernbusverkehr hat auch in SachsenAnhalt zu deutlichen Auswirkungen geführt. Verschiedene Anbieter fahren Städte im Land an. Diese Linienverkehre genießen eine steigende Akzeptanz insbesondere bei Studenten, aber auch bei Senioren. Verbesserungsbedarf zeichnet sich aber offensichtlich bei der Einbindung in die Informationsangebote zum Nahverkehr und bei der Verknüpfung mit anderen öffentlichen Verkehrsträgern ab. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Frage 4: Die von den Linien bedienten Städte verbessern so ihre Fernerreichbarkeit, sind aber weder Genehmigungsbehörde noch Aufgabenträger für diese Verkehre . Um die Fernbuslinien in das existierende öffentliche Verkehrssystem zu integrieren, sind gegebenenfalls Investitionen erforderlich. Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, die Kommunen bei der Schaffung von Terminals zu unterstützen, die sowohl den funktionalen Anforderungen von Wartenden, Abholenden und Umsteigern gerecht werden als auch barrierefrei sind? Welche Möglichkeiten gibt es, die Betreiber dieser Linien hier zur Mitfinanzierung heranzuziehen ? Als Haltepunkte für den Fernbusverkehr dienen vorrangig die Zentralen Omnibusbahnhöfe (ZOB). Das Land hat die kommunalen Gebietskörperschaften in den ver- 2 gangenen Jahren in Bezug auf die Busbahnhöfe über das sog. Schnittstellenprogramm unterstützt. Insofern steht auch den Betreibern des Fernbusverkehrs in vielen Städten Sachsen-Anhalts bereits eine entsprechende Infrastruktur, die den funktionalen Anforderungen von Wartenden, Abholenden und Umsteigern gerecht wird und auch barrierefrei ist, zur Verfügung. Wie schon zur Frage 1 ausgeführt, bleibt abzuwarten, wie sich das Fernbuslinienangebot entwickelt, welche Linien sich verstetigen und ob und ggfs. in welcher Höhe Investitionsbedarf an Haltepunkten des Fernbusverkehrs entstehen wird. In Abhängigkeit von dieser Entwicklung wird durch die Kommunen zu entscheiden sein, ob sie die Betreiber der Fernbuslinien - etwa im Wege der Erhebung von Nutzungsgebühren - an der Mitfinanzierung der Infrastruktur vor Ort heranziehen.