Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3387 29.08.2014 (Ausgegeben am 01.09.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kontrollen der Wasserschutzpolizei auf dem Geiseltalsee Kleine Anfrage - KA 6/8459 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Geiseltalsee ist mit fast 19 Quadratkilometern der größte künstliche See in Deutschland. Er steht weiterhin unter Bergaufsicht. Vor mittlerweile zwei Jahren trat nach einer Teilfreigabe am 10. August 2012 die erste Allgemeinverfügung am Geiseltalsee in Kraft und ermöglichte u. a. erste touristische Nutzungen des Sees. Die Allgemeinverfügung ist nach einer weiteren Teilfreigabe am 27. März 2014 durch eine zweite Allgemeinverfügung ersetzt worden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie oft hat die Wasserschutzpolizei des Landes Sachsen-Anhalt seit In- krafttreten der Allgemeinverfügung am und auf dem Geiseltalsee Kontrollen durchgeführt? Bitte jeweils Anzahl der Kontrollen je Monat angeben und mitteilen, ob zu den Kontrollen weitere Behörden (z.B. Mitarbeiter /innen der Kreisverwaltung) hinzugezogen wurden und welche dies waren . Bitte auch angeben, ob die Kontrollen wasser- oder landseitig durchgeführt wurden. Insgesamt wurden am und auf dem Geiseltalsee bisher neun Kontrollen durchgeführt , davon sieben land- und zwei wasserseitig. Zeitlich wurden jeweils zwei dieser Kontrollen in den Monaten August der Jahre 2012 und 2013 sowie jeweils eine Kontrolle in den Monaten April und Juli 2013 bzw. bisher im Jahr 2014 in den Monaten März, Juli und August durchgeführt. Eine wasserseitige 2 Kontrolle fand dabei am 26. Juli 2014 unter Teilnahme von vier Mitarbeitern des LK Saalekreis/Untere Wasserbehörde statt. 2. Welche Verstöße wurden bei den Kontrollen festgestellt? Bitte nach Ver- stoßarten und Jahr aufgliedern. Bei den Kontrollen wurden insgesamt 15 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung festgestellt. Davon: Im Jahr 2012: 1x Überschreitung der Motorbootmotorisierung und 1x unzulässige Fahrgastbeförderung, im Jahr 2013 1x fehlende Bootskennzeichnung sowie im Jahr 2014 12x Baden außerhalb zugelassener Stellen. 3. Wie oft wurde am Geiseltalsee die Einhaltung der in der Allgemeinverfü- gung geregelten Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h gegenüber Land für motorisierte Boote kontrolliert? Wie erfolgen entsprechende Kontrollen? Die Einhaltung der in der Allgemeinverfügung geregelten Geschwindigkeitsbegrenzung für motorisierte Boote von 10 km/h gegenüber Grund wird durch die Wasserschutzpolizei nicht kontrolliert. 4. Wie viel Personal und welche Anzahl von Booten (bitte nach Bootstypen aufgliedern) steht der Wasserschutzpolizei für Kontrollen auf Deutschlands größtem künstlichem See zur Verfügung? Für die Durchführung der Kontrollen am und auf dem Geiseltalsee ist die Station Halle (Saale) der Wasserschutzpolizei zuständig, deren Dienststärke derzeit vier Beamte beträgt. Den Beamten steht das Kontrollboot „Kiebitz“ (Motorsportboot Typ Bella 512 Excel mit 40 PS Außenbordmotor, Länge 5 Meter) zur Verfügung. Der Transport des Kontrollbootes erfolgt vom Standort Halle (Saale) zur Slipanlage in Mücheln mittels Funkstreifenwagen Toyota RAV- 4 auf Trailer.