Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3388 29.08.2014 (Ausgegeben am 01.09.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Straf- und Gewalttaten in Sachsen-Anhalt im Kontext der Fußball-Weltmeisterschaft Kleine Anfrage - KA 6/8460 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Endrunde der Fußball-Weltmeisterschaft der Herren fand vom 12. Juni bis zum 13. Juli 2014 in Brasilien statt. Zehntausende Menschen sahen auch in SachsenAnhalt Spiele im „Public Viewing“. Tausende Menschen feierten auf den Straßen und fieberten mit den von ihnen unterstützten Mannschaften mit. Im Kontext der FußballWeltmeisterschaft wurde jedoch nicht nur fröhlich gefeiert, sondern auch Straf- und Gewalttaten begangen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Übermittlung der Angaben zu den Public-Viewing-Veranstaltungen an die Zentrale Informationsstelle für Sporteinsätze erfolgt auf der Grundlage eines bundesweit abgestimmten Meldeverfahrens. Demnach unterlagen folgende Hauptdeliktsbereiche der Meldepflicht: - Körperverletzung - Widerstand - Landfriedensbruch - Verstöße nach § 86a StGB - Verstöße gegen das SprengG sowie - Sonstige 1. Wie viele Straf- und Gewalttaten wurden in Sachsen-Anhalt im Kontext der Fußball-Weltmeisterschaft begangen und der „Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze“ gemeldet? Bitte nach Delikten (StGB) aufgliedern. 2 Im Kontext der Fußball-Weltmeisterschaft kam es nach Kenntnis der Polizei in Sachsen-Anhalt zu insgesamt 23 Straftaten. Darunter wurden der Polizei folgende Straftaten nach dem StGB bekannt: Straftat Anzahl § 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 § 223 Körperverletzung 8 § 224 Gefährliche Körperverletzung 2 § 303 Sachbeschädigung 2 § 185 Beleidigung 4 § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 2 Des Weiteren kam es zu vier Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Diese 23 Straftaten wurden an die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze gemeldet. 2. Wie viele der vorgenannten Straf- und Gewalttaten hatten eine politische Motivation und welche war dies? Bitte nach Straftaten aufgliedern und ggf. jeweils eine kurze Beschreibung des Sachverhalts mitteilen. Bitte bei Gewalttaten außerdem mitteilen, wie viele Personen geschädigt wurden. Bei zwei der 23 Delikte wird nach derzeitigem Ermittlungsstand von einer rechten politische Motivation ausgegangen. Es handelt sich dabei um Straftaten gemäß dem Paragrafen 86a Strafgesetzbuch „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. - Am 26. Juni 2014 riefen in Halle/Saale vier mit Fußballtrikots bekleidete Per- sonen in der Öffentlichkeit „Sieg Heil“. - Am 30. Juni 2014 zeigte in Magdeburg eine Person den Hitlergruß, nachdem ihr durch Security-Kräfte einer Public-Viewing-Veranstaltung ein Platzverweis ausgesprochen wurde. Nach Kenntnis der Polizei kam es zu keinen Gewaltstraftaten mit politischer Motivation bei Public-Viewing-Veranstaltungen. 3. Wie viele Einsatzstunden wurden durch sachsen-anhaltische Polizisten im Kontext der Fußball-Weltmeisterschaft abgeleistet? Durch sachsen-anhaltische Polizisten wurden zur Aufrechterhaltung bzw. der Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere an den Spieltagen der deutschen Nationalmannschaft, insgesamt 7.434 Stunden geleistet.