Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3391 29.08.2014 (Ausgegeben am 02.09.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ausstattungen von Fraktionen in Kreistagen und kreisfreien Städten Kleine Anfrage - KA 6/8438 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Fraktionen in den Vertretungen der Kommunen findet sich im Kommunalverfassungsrecht des Landes Sachsen-Anhalt nicht. § 44 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) verleiht lediglich allen ehrenamtlichen Mitgliedern der Vertretung das Recht, Fraktionen zu bilden. Es besteht insoweit keine kommunalgesetzliche Verpflichtung der Kommunen , den Fraktionen ihre Aufwendungen voll oder auch nur teilweise zu erstatten. Die Kommunen sind gleichwohl aufgrund ihrer verfassungsrechtlich garantierten Finanzund Organisationshoheit ermächtigt, den Fraktionen im Rahmen der Gesetze eigene Mittel zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu gewähren. Die Entscheidung, ob den Fraktionen überhaupt Mittel gewährt und wie und in welcher Höhe Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Kommune für die Fraktionsarbeit geleistet werden sollen, steht damit in der eigenverantwortlichen Entscheidungshoheit der kommunalen Vertretungskörperschaft. Bei ihrer Entscheidung unterliegt die Vertretung vor allem dem das gesamte öffentliche Haushaltsrecht prägenden, in § 98 Abs. 2 KVG LSA verankerten Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Gewährung von finanziellen Mitteln aus dem kommunalen Haushalt liegt damit im Ermessen der Vertretung und hängt von den Umständen und der Haushaltssituation der jeweiligen Kommune ab. Die oberste Kommunalaufsichtsbehörde hat den Kommunen wiederholt Hinweise und Hilfestellungen betreffend die Fraktionsfinanzierung gegeben, insbesondere 2 durch den Runderlass „Fraktionsfinanzierung in den Kommunen“ vom 20. März 2007 (n.v.). Der Runderlass enthält Ausführungen zur Zulässigkeit, zum Umfang, zur Ausgestaltung sowie zu den Grenzen der Fraktionsfinanzierung, die auch nach Inkrafttreten des KVG LSA aktuell sind. Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wie die Kommunen die Fraktionsfinanzierung konkret ausgestalten. Die Kommunen unterliegen keiner allgemeinen Berichtspflicht über Art und Umfang der Zuwendungen an Fraktionen. Dennoch hat die Landesregierung die Landkreise und kreisfreien Städte gebeten, die von den Fragestellern gewünschten Informationen zur Verfügung zu stellen. Als Ergebnis der Umfrage lässt sich feststellen, dass sich die Leistungen der kreisfreien Städte und Landkreise an die Fraktionen in zwei Gruppen einteilen lassen. Der größere Teil gewährt den Fraktionen ihrer Vertretung ausschließlich pauschale Finanzzuweisungen zur Selbstbewirtschaftung für sächliche und personelle Aufwendungen . Im Unterschied hierzu werden bei der zweiten, kleineren Gruppe neben direkten Finanzzuweisungen zusätzliche geldwerte Sachleistungen und/oder Personalmittel zur Verfügung gestellt. Die zusätzlichen Zuwendungen für Sach- und Personalaufwendungen wurden in den Antworten der Kommunen der Höhe nach nicht beziffert. Vor diesem Hintergrund kann die Frage nach dem Verhältnis der Leistungen an Fraktionen zur Bevölkerungszahl nur für die pauschalen Finanzzuweisungen beantwortet werden. Die Gewährung der Fraktionszuwendungen für organschaftliche Fraktionsaufgaben erfolgt in den Landkreisen und kreisfreien Städten überwiegend nach Maßgabe von Richtlinien bzw. Satzungen. 1. In welcher Höhe stehen den Fraktionen Sachmittel zur Verfügung? Gibt es Einschränkungen für deren Verwendung und wenn ja, welche? Bitte getrennt nach Kreisen und kreisfreien Städten und ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl setzen. Frage 1 wird wie folgt beantwortet: Landkreise: Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Die Sachkosten haben die Fraktionen aus den ihnen zur Verfügung gestellten Pauschalen zu finanzieren (siehe Antwort zu Frage 2). Börde Den Fraktionen werden Sachmittel zur Verfügung gestellt in Form von:  Bereitstellung von Räumlichkeiten  Nutzung der Verwaltungsbibliothek  Nutzung von Büroeinrichtungen und -ausstattungen  zentraler Beschaffung von Büromaterialien 3 Kreisfreie Städte: Dessau-Roßlau Die Sachkosten haben die Fraktionen aus den ihnen zur Verfügung gestellten Pauschalen zu finanzieren (siehe Antwort zu Frage 2). Halle (Saale) Die Sachkosten haben die Fraktionen aus den ihnen zur Verfügung gestellten Pauschalen zu finanzieren (siehe Antwort zu Frage 2). Landeshauptstadt Magdeburg Den Fraktionen stehen insgesamt 3.700 € pro Jahr für Ausund Fortbildung, Dienstreisen und IUK-Leistungen zur Verfügung . Es gelten das Bundesreisekostengesetz sowie interne Richtlinien für Aus- und Fortbildung. 2. In welcher Höhe stehen den Fraktionen Grundmittel zur Unterstützung ih- rer ehrenamtlichen Arbeit zur Verfügung? Werden die Mittel pauschal ausgereicht oder nach Sockelbetrag und Anzahl der Abgeordneten gestaffelt ? Wenn ja, in welcher Weise? Bitte getrennt nach Kreisen und kreisfreien Städten und ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl setzen. Frage 2 wird wie folgt beantwortet: Landkreise Zur Verfügung gestellte Beträge Summe der jährlichen Beträge nach Spalte 2 im Verhältnis zur Bevölkerungszahl (Stand: 31.12.2012) 1 2 3 Altmarkkreis Salzwedel Den Fraktionen wird ein Betrag in Höhe von 5,00 € pro Mitglied und Monat zur Verfügung gestellt. Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 2.520,00 € im Jahr. 0,03 € Anhalt-Bitterfeld Den Fraktionen werden ein Sockelbetrag von 50,00 € je Fraktion und Monat sowie ein Zuschuss in Höhe von 100,00 € je Fraktionsmitglied /Monat zur Verfügung gestellt. Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 67.200,00 € im Jahr. 0,39 € Börde Den Fraktionen werden Fraktionsbudgets, bestehend aus einem Grundbudget in Höhe von 300,00 € je Fraktion und Jahr sowie einem Mitgliedsbudget in Höhe von 70,00 € je Fraktionsmitglied und Jahr zur Verfügung gestellt. Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 5.580,00 € im Jahr. 0,03 € Burgenlandkreis Den Fraktionen werden ein Sockelbetrag von 200,00 € je Fraktion und Monat sowie ein Aufstockungsbetrag nach Fraktionsgröße zur Verfügung gestellt. Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe 105.500,00 € im Jahr. 0,57 € Harz Den Fraktionen wird ein Sockelbetrag in Höhe von 100,00 € pro Mitglied der Fraktion 0,03 € 4 und Jahr zur Verfügung gestellt. Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 5.900,00 € im Jahr. Jerichower Land Den Fraktionen werden ein Sockelbetrag von 50,00 € je Fraktion und Monat sowie ein Zuschuss in Höhe von 6,00 € je Fraktionsmitglied /Monat zur Verfügung gestellt. Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 6.600,00 € im Jahr. 0,07 € MansfeldSüdharz Den Fraktionen wird ein Sockelbetrag in Höhe von 10,00 € pro Fraktionsmitglied /Monat zur Verfügung gestellt. Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 5.760,00 € im Jahr. 0,04 € Saalekreis Den Fraktionen werden ein Sockelbetrag von 500,00 € je Fraktion und Jahr sowie 10,00 € je Fraktionsmitglied und Monat zur Verfügung gestellt. Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 10.100,00 € im Jahr. 0,05 € Salzlandkreis Den Fraktionen werden ein Sockelbetrag in Höhe von 50,00 € je Fraktion und Monat sowie ein Betrag in Höhe von 25,00 € pro Mitglied und Monat zur Verfügung gestellt. Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 102.000,00 € im Jahr (= Planzahl 2014). 0,51 € Stendal Den Fraktionen wird jeweils ein jährlicher Sockelbetrag in Höhe von 1.000,00 zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erhalten die Fraktionen weitere Mittel, deren Höhe nach folgender Formel ermittelt wird: Haushaltsansatz minus Gesamtsockelbetrag geteilt durch die Anzahl der Fraktionsmitglieder aller Fraktionen mal Sitze der einzelnen Fraktionen. Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 34.800,00 € im Jahr. 0,30 € Wittenberg Den Fraktionen wird ein Betrag in Höhe von 25,00 € pro Mitglied und Monat zur Verfügung gestellt. Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 13.500,00 € im Jahr. 0,10 € Kreisfreie Städte Zur Verfügung gestellte Beträge Summe der jährlichen Beträge nach Spalte 2 im Verhältnis zur Bevölkerungszahl (Stand: 31.12.2012) Dessau-Roßlau Den Fraktionen werden ein Sockelbetrag in Höhe von 250,00 € je Fraktion und Monat sowie ein Betrag in Höhe von 75,00 € pro Mitglied und Monat zur Verfügung gestellt. Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle 0,73 € 5 Fraktionen in Höhe von 62.100,00 € im Jahr. Halle (Saale) Den Fraktionen steht ein Pauschalbetrag in Höhe von 67,00 € je Mitglied monatlich zur Verfügung. Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 44.220,00 € im Jahr. 0,19 Landeshauptstadt Magdeburg Den Fraktionen werden ein Sockelbetrag in Höhe von 100,00 € je Fraktion und Monat sowie ein Betrag in Höhe von 25,56 € pro Mitglied und Monat zur Verfügung gestellt. Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 20.443,72 € im Jahr. 0,09 € 3. In welcher Höhe stehen den Fraktionen Personalmittel zur Verfügung? An welche Vorgaben sind diese gebunden? Bitte getrennt nach Kreisen und kreisfreien Städten und ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl setzen. Frage 3 wird wie folgt beantwortet: Landkreise: Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Stendal Wittenberg Personalkosten sind von den Fraktionen aus den ihnen pauschal zur Verfügung gestellten Mitteln finanzieren (siehe hierzu unter Frage 2). Der Landkreis Wittenberg hat zusätzlich Folgendes angemerkt: Es ist prüffähig nachzuweisen, dass die Honorar-/Arbeitskräfte für die direkte Fraktionsarbeit zur Verfügung stehen (im Honorar -/Arbeitsvertrag ersichtlich); eine Stundenabrechnung ist vorzulegen , wenn im Honorar-/Arbeitsvertrag ein %ualer Anteil für die Fraktionsarbeit ausgewiesen wird. Börde Personal- und Sachleistungen stehen in folgender Form zur Verfügung:  die Übernahme von Schriftverkehr aller Art, einschließlich Materialien, Druck, Porti,  die Herrichtung von Räumlichkeiten,  Maßnahmen einer zweckangemessenen Bewirtung,  die Teilnahme von Bediensteten der Kreisverwaltung an Fraktionssitzungen und sonstigen -veranstaltungen. Salzlandkreis Den Fraktionen werden Personalkostenzuschüsse pro Fraktion und Monat in Höhe von 400,00 € sowie Personalkostenzuschüsse pro Kreistagsmitglied und Monat in Höhe von 75,00 € für die Aufgaben der Fraktionsgeschäftsführung zur Verfügung gestellt. Kreisfreie Städte: Dessau-Roßlau Den Fraktionen stehen monatlich Personalmittel in Höhe von insgesamt 20.245,04 € zur Verfügung. Die Fraktionen erhalten einen Betrag in Höhe der Personalkosten für eine/n beschäftigten Fraktions-mitarbeiter/in max. in Höhe der Vergütung einer/s Angestellten in Vollzeit bzw. Teilzeit nach Maßgabe der Entgeltgruppe 7 TVÖD (Stufe 5) ein- 6 schließlich Jahressonderzahlung sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und zwar in folgendem Umfang: Bei einer Fraktion  mit bis zu zwei Mitgliedern eine Teilzeitkraft mit 15 Stunden/Woche,  mit bis zu fünf Mitgliedern eine Teilzeitkraft mit 20 Stunden/Woche,  mit bis zu zehn Mitgliedern eine Teilzeitkraft mit 30 Stunden/Woche,  mit mehr als zehn Mitgliedern eine Vollzeitkraft mit 40 Stunden/Woche. Halle (Saale) Den Fraktionen stehen für das 2. Halbjahr 2014 Personalmittel in Höhe von insgesamt 377.299 € zur Verfügung. Landeshauptstadt Magdeburg Für das Haushaltsjahr 2014 stehen für die Fraktionsmitarbeiter 629.500 € zur Verfügung. Die Vergütungen der Fraktionsmitarbeiter orientieren sich am TVöD. Grundlage für die Vergütung sind entsprechende in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse des Stadtrates. 4. Werden den Fraktionen Räumlichkeiten für ihre Arbeit zur Verfügung ge- stellt und wenn ja, zu welchen Konditionen? Landkreise: Altmarkkreis Salzwedel Ja. (Unentgeltlich für Fraktionssitzungen.) Anhalt-Bitterfeld Ja. (Unentgeltlich für Fraktionssitzungen.) Börde Ja. (Im Rahmen der Sachmittel.) Burgenlandkreis Nein. Harz Nein. (Mieten für die Anmietung von Räumen zur Durchführung von Fraktionssitzungen müssen aus den Zuwendungen finanziert werden.) Jerichower Land Ja. (Unentgeltlich.) Mansfeld-Südharz Nein. Saalekreis Nein. Salzlandkreis Nein. Stendal Ja. (Keine Konditionen.) Wittenberg Ja. (Unentgeltlich für Fraktionssitzungen.) Kreisfreie Städte Dessau-Roßlau Nein. Halle (Saale) Ja. (Unentgeltlich, einschl. Übernahme der Betriebskosten sowie die Reinigung und erforderliche Renovierung der Räume. Ebenso werden die Büromöbel, soweit erforderlich, durch die Stadt Halle gestellt.) Landeshauptstadt Magdeburg Ja. (Unentgeltlich, voll möbliert und mit der üblichen Bürotechnik ausgestattet).