Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3392 29.08.2014 (Ausgegeben am 02.09.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einsatz von Feuerlöschern bei der Polizei Kleine Anfrage - KA 6/8458 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Henriette Quade „Ausstattungsgrad und Einsatz von Führungs- und Einsatzmitteln (FEM) bei der Polizei in Sachsen-Anhalt“ (KA 6/8207) ausgeführt, dass die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt über eine Vielzahl von polizeilichen Führungs - und Einsatzmitteln (FEM) verfüge, die zum einen zur Bewältigung der Aufgaben erforderlich seien und zum anderen zur Erfüllung der Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber den Polizeibeamtinnen und -beamten benötigt würden. Gemäß der in der Polizeidienstvorschrift „PDV 100 - Führung und Einsatz der Polizei“ gefassten Definition, handele es sich bei den FEM der Polizei um die gesamte Ausstattung. Insofern wurde es durch die Landesregierung als sachdienlich erachtet, sich bei der Beantwortung der Anfrage auf die wesentlichen FEM der Landespolizei zu beschränken (vgl. Drs. 6/2941). Keine Beachtung fand in der Beantwortung der Anfrage der Einsatz von Feuerlöschern , die in anderen Bundesländern in und vor Stadien sowie bei Kundgebungen von der Polizei nicht nur eingesetzt wurden, um Feuer einzudämmen. Vielmehr nutzte die Polizei die Löschgeräte auch, um gegen Personen vorzugehen. Nach Medienberichten wurde hierzu u. a. das Spezialfeuerlöschgerät (Polizeilöscher P 3,5) befüllt mit Wasser und dem Löschmittelzusatz „FireAde 2000 - Fire Fighting Agentur“ und Frostschutzzusatz „CW-Antifreeze“ eingesetzt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 2 1. Gehören Feuerlöscher/Spezialfeuerlöschgeräte zu den FEM im Lande Sachsen-Anhalt? Feuerlöscher gehören zu den Führungs- und Einsatzmitteln im Land SachsenAnhalt . 2. Ist der Einsatz dieser Feuerlöscher zu anderen Zwecken als Brandbe- kämpfung zulässig? Welche Gefahrenprognosen rechtfertigen diesen Einsatz? Wer entscheidet über den Einsatz? Der Einsatz von Feuerlöschern ist grundsätzlich zur Brandbekämpfung zulässig . 3. Welche Feuerlöscher kommen bei der Polizei in Sachsen-Anhalt konkret zum Einsatz? Wie ist der Einsatz geregelt? Innerhalb der Landespolizei Sachsen-Anhalt, insbesondere bei den Einsatzeinheiten , kommen handelsübliche Feuerlöscher mit einer Rückentrage zum Einsatz . Die Bezeichnung der derzeit der Landespolizei zum Bekämpfen eines Entstehungsbrandes zur Verfügung stehenden Feuerlöscher lautet „P6 GT ABC Pulver“. Der Einsatz der Feuerlöscher ist in der Landespolizei nicht gesondert geregelt. Es gelten die allgemeinen Hinweise und Vorgehensweisen zur Bekämpfung eines Feuers. Im Einsatzfall entscheidet der betreffende Einsatzbeamte oder Einsatzführer . 4. Haben sachsen-anhaltische Beamtinnen und Beamten in der Vergangen- heit Feuerlöscher zu anderen Zwecken als zur Brandbekämpfung eingesetzt ? Ist - nach den Erfahrungen aus anderen Bundesländern - daran gedacht , die Beamtinnen und Beamten ggf. darauf hinzuweisen, dass Feuerlöschgeräte ausschließlich zur Brandbekämpfung, nicht aber als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingesetzt werden dürfen? Es ist bisher kein Fall bekannt, dass innerhalb der Landespolizei SachsenAnhalt Feuerlöscher oder Feuerlöschgeräte zweckentfremdet eingesetzt worden sind. Ist der Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt erforderlich, handelt der eingesetzte Polizeivollzugsbeamte anhand der geltenden Vorschriften. Die Rechtsgrundlage bildet hier das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).