Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3394 02.09.2014 (Ausgegeben am 02.09.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Sabine Dirlich (DIE LINKE) Förderung von Menschen mit Behinderung im sogenannten ersten Arbeitsmarkt aus Mitteln der Schwerbehindertenabgabe Kleine Anfrage - KA 6/8435 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales 1. Wie haben sich die Summen der Einnahmen und Ausgaben aus dem Son- dervermögen der „Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“ in SachsenAnhalt innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt? Bitte in Jahresschritten auflisten. Die Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens „Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe “ des Landes Sachsen-Anhalt stellen sich für die Haushaltsjahre 2004 bis 2013 sowie im Haushaltsjahr 2014 (01.01.2014 bis 30.06.2014) wie folgt dar: Haushaltsjahr Einnahmen Ausgaben 2004 12.615.925,00 € 16.335.927,57 € 2005 11.593.801,00 € 16.065.079,16 € 2006 11.342.337,00 € 13.270.107,11 € 2007 12.028.806,32 € 11.488.239,72 € 2008 14.177.058,84 € 13.876.678,56 € 2009 13.897.582,85 € 12.873.301,40 € 2010 12.827.246,49 € 13.593.842,53 € 2011 13.386,362,99 € 13.591.822,13 € 2012 14.012.932,48 € 14.424.171,20 € 2013 14.823.708,68 € 16.596.721,10 € 01.01.2014 bis 30.06.2014 13.302.246,73 € 11.528.996,92 € 2 2. Wie hat sich die Anzahl der Betriebe, die eine Schwerbehindertenaus- gleichsabgabe leisten muss, in Sachsen-Anhalt innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt? Bitte sowohl die absolute Anzahl als auch die relative Prozentangabe in Jahresschritten auflisten. Die Antwort ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Abgabepflichtig sind Betriebe, die die Beschäftigungsquote nach § 71 SGB IX nicht erfüllen; anzeigepflichtig sind Betriebe ab einer Größe von 20 Arbeitsplätzen (siehe § 71 SGB IX). Erhebungsjahr (Fälligkeit zum 1.3. des Folgejahres) Anzeigepflichtige Arbeitgeber(AG) Verhältnis zum Vorjahr in % Abgabepflichtige Arbeitgeber (AG) Verhältnis zum Vorjahr in % 2004 4164 100 2188 100 2005 3882 93,23 2078 94,97 2006 3802 97,94 2112 101,64 2007 4183 110,02 2377 112,55 2008 4252 101,65 2400 100,97 2009 4441 101,44 2386 99,42 2010 5001 112,61 2430 101,84 2011 5070 101,38 2488 102,39 2012 4930 97,24 2416 97,11 2013* / / / / *Für das Erhebungsjahr 2013 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor, da noch bis zum 30.09.2014 Anzeigen beim Integrationsamt eingehen können. 3. In welcher Höhe wurden innerhalb der vergangenen zehn Jahre Mittel aus dem Sondervermögen der „Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“ in Sachsen-Anhalt dafür bereitgestellt, Menschen mit Behinderungen in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln? 4. Wie viele Personen mit Behinderung konnten aufgrund der infrage drei ge- nannten Mittel in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden? Bitte ggf. nach konkreten Projekten differenzieren. Gemäß § 102 Abs. 1 SGB IX hat das Integrationsamt neben der Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe die Aufgabe, den Kündigungsschutz und die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben durchzuführen. Nach § 102 Abs. 3 SGB IX kann das Integrationsamt im Rahmen seiner Zuständigkeit für die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben aus den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auch Geldleistungen erbringen , die in § 102 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 SGB IX benannt sind. Eine Vermittlungstätigkeit in den ersten Arbeitsmarkt fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Integrationsamtes. Es hat lediglich die Aufgabe, Integrationsfachdienste vorzuhalten, die u. a. für die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt im Auftrag der Reha-Träger nach § 113 Abs. 2 SGB IX tätig werden. Die für diese Vermittlungstätigkeit anfallenden Kosten werden von den Reha-Trägern vergütet und nicht aus der Ausgleichsabgabe gezahlt. 3 Nach § 16 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) können die Integrationsämter der Bundesagentur für Arbeit Mittel der Ausgleichsabgabe zur Durchführung befristeter regionaler Arbeitsmarktprogramme gemäß § 104 Abs. 3 SGB IX zur Verfügung stellen. Die Bundesagentur für Arbeit und das Ministerium für Arbeit und Soziales sowie das Integrationsamt haben in den zurückliegenden Jahren zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen Arbeitgeber unterstützt, die besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt bieten. Die von den Trägern der Arbeitsförderung (SGB III) bzw. den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) dafür bereitgestellten Eingliederungszuschüsse wurden aus der Ausgleichsabgabe aufgestockt. Dabei zielten die verschiedenen Programme auf unterschiedliche Personengruppen schwerbehinderter Menschen ab. Die folgenden Tabellen verdeutlichen, in welcher Höhe Mittel aus der Ausgleichsabgabe für diese Arbeitsmarktprogramme eingesetzt wurden und wie viele schwerbehinderte Menschen dadurch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erlangten. Arbeitsmarktprogramm eingesetzte Mittel aus der Ausgleichsabgabe Zahl der geförderten Arbeitsverhältnisse „Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen ab dem 50. Lebensjahr und alleinerziehende schwerbehinderte Frauen“ 1999 bis 2006 8.081.292,00 € 495 „Arbeitsmarktprogramm für schwerbehinderte Menschen im Leistungsbezug nach dem SGB II“ 2009 bis 2012 2.677.559,49 € 148 „Arbeitsmarktprogramm für schwerbehinderte Menschen im Leistungsbezug nach dem SGB III“ 2009 bis 2012 2.642.077,19 € 99 Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die bis 31.12.2013 aus dem laufenden Arbeitsmarktprogramm gewährten Fördermittel aus der Ausgleichsabgabe des Landes : Arbeitsmarktprogramm eingesetzte Mittel aus der Ausgleichsabgabe Zahl der geförderten Arbeitsverhältnisse „Arbeitsmarktprogramm für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen bis zum 50. Lebensjahr“ 04/2013 bis 12/2015 (Stand 31.07.2014) 346.769,41 € 161 4 Nach § 15 Abs. 1 SchwbAV können Arbeitgeber Darlehen oder Zuschüsse für die Schaffung neuer geeigneter, erforderlichenfalls behinderungsgerecht ausgestatteter Arbeitsplätze in Betrieben oder Dienststellen erhalten. Darüber hinaus fördern die Integrationsämter nach § 28a SchwbAV u. a. den besonderen Aufwand, den Arbeitgeber bei der Schaffung und Erhaltung behindertengerechter Arbeitsplätze in Integrationsprojekten haben. Zeitraum * Mittel Arbeitsplätze § 15 Abs. 1 Nr. 1 a bis d SchwbAV 2005 bis 2013 19.698.552 € 2.349 § 28a SchwbAV i. V. m. § 134 SGB IX (Integrationsprojekte) 2005 bis 2013 5.644.270 € 1.153 *Die statistische Erfassung im Integrationsamt ist erst ab dem Jahr 2005 computergestützt, sodass für das Jahr 2004 keine Angaben gemacht werden können. Aufgrund der dargestellten Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Förderung der Schaffung neuer Arbeitsplätze für behinderte Menschen im ersten Arbeitsmarkt konnten für 4.405 Personen (= Summe der in der Antwort zu Frage Nr. 3 angegebenen Zahlen) geschaffen werden. Es handelt sich nicht um Projekte. Die Leistungen nach §§ 15, 26 und 28a SchwbAV sind gesetzliche Regelleistungen. 5. In welcher Höhe wurden innerhalb der vergangenen zehn Jahre Mittel aus dem Sondervermögen der „Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“ in Sachsen-Anhalt dafür bereitgestellt, Menschen mit Behinderungen in einem Beruf für den sogenannten ersten Arbeitsmarkt auszubilden? Bitte in Jahresschritten auflisten. Die Leistungen für Ausbildung aus der Ausgleichsabgabe können nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAV an Arbeitgeber für die „Schaffung neuer geeigneter, erforderlichenfalls behinderungsgerecht ausgestatteter Ausbildungsplätze und Plätze zur sonstigen beruflichen Bildung für schwerbehinderte Menschen, insbesondere zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 Abs. 3 Nr. 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in Betrieben oder Dienststellen,…“ erbracht werden. Diese Leistungen wurden in den Jahren von 2005 bis 2013 in Höhe von 9.283 € erbracht (2006: 5.909 €, 2007: 769 €, 2013: 2.605 €; in den anderen Jahren wurden keine Leistungen beantragt.). Ferner können nach § 26b SchwbAV „Zuschüsse für Gebühren bei der Berufsausbildung sowie Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung“ gewährt werden. Im Zeitraum von 2005 bis 2013 wurden diese Leistungen nach in Höhe von 5.000 € erbracht (2005: 1.000 € und 2006 4.000 €; in den anderen Jahren wurden keine Zuschüsse oder Prämien beantragt.). In Umsetzung des Bundesarbeitsmarkprogrammes Job 4000 (Artikel 2 „neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche“) sind nach § 14 Abs. 3 SchwbAV für die Schaffung neuer Ausbildungsplätze von 2007 bis 2013 29.500 € aus Ausgleichsabgabemitteln des Landes gezahlt worden (2007: 4.500 €, 2008: 4.500 €, 2009: 12.000 €, 2010: 3.750 €, 2011: -1500 € - zurückgezahlte Mittel wegen Aufhebung der Förderung - , 2012: 5.000 €, 2013: 1.250 €). 5 Somit sind Mittel in Höhe von insgesamt 43.783 € in den Jahren von 2005 bis 2013 für den Bereich „Ausbildung“ aus der Ausgleichsabgabe gewährt worden. 6. Wie viele Personen mit Behinderung konnten aufgrund der infrage fünf ge- nannten Mittel für den ersten Arbeitsmarkt ausgebildet werden und wie viele davon haben in diesem Beruf für ein Jahr oder länger eine Anstellung erhalten ? Bitte ggf. nach konkreten Projekten differenzieren. Mit Hilfe der in der Antwort zu Frage 5 dargelegten Leistungen wurden  4 Auszubildende nach § 15 SchwbAV (= gesetzliche Regelleistung),  2 Auszubildende nach § 26b SchwbAV (= gesetzliche Regelleistung) und  16 Auszubildende im Rahmen des Bundesarbeitsmarktprogramms Job 4000 (Modellvorhaben) unterstützt. Grundsätzlich wird der Verbleib im Arbeitsleben beim Integrationsamt nicht statistisch erfasst. Lediglich im Rahmen des Bundesarbeitsmarktprogramms Job 4000 erfolgte auf Anweisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine statistische Erfassung : Von den 16 abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen mündeten bis zum 31.12.2013 drei in unbefristete Arbeitsverhältnisse und eins in ein befristetes Arbeitsverhältnis . 7. In welcher Höhe wurden innerhalb der vergangenen zehn Jahre Mittel aus dem Sondervermögen der „Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“ in Sachsen-Anhalt dafür bereitgestellt, die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen direkt im sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen? Siehe Antwort zu Frage 5. 8. Wie viele Personen mit Behinderung konnten aufgrund der infrage sieben genannten Mittel direkt im sogenannten ersten Arbeitsmarkt ausgebildet werden und wie viele davon haben im Anschluss daran eine Anstellung in diesem Beruf für ein Jahr oder länger erhalten? Bitte ggf. nach konkreten Projekten differenzieren. Siehe Antwort zu Frage 6.