Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3395 02.09.2014 (Ausgegeben am 02.09.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Verena Wicke-Scheil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Struktur der Psychiatrischen Versorgung in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8448 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Psychiatrieausschuss empfiehlt seit langem die Einsetzung von Psychiatriekoordinator /innen auf Ebene der Landkreise und eine entsprechende Psychiatrieplanung. Das Projekt „EX-IN“ ist aus einem europäischen EU-Pilotprojekt hervorgegangen, das als good-practice ausgezeichnet wurde. EX-IN ist eine spezifische Ausbildung für psychiatrieerfahrene Menschen, die auf dem Erfahrungswissen der Teilnehmer /innen basiert. Die Ausbildung qualifiziert dafür, als Mitarbeiter/in in psychiatrischen Diensten oder als Dozent/in in der Aus-, Fort- und Weiterbildung tätig zu werden . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales 1. Verfügen Landkreise und/oder kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt über ein(e) Psychiatriekoordinator/in? Wenn ja, - seit wann bestehen die Stellen jeweils? - wie ist diese in die Verwaltung eingebunden? - welche Stellenbeschreibung verbindet sich jeweils mit der Stelle? Der Landesregierung ist bekannt, dass in Sachsen-Anhalt wohl nur wenige Landkreise und kreisfreie Städte über eine Psychiatriekoordinatorin / einen Psychiatriekoordinator verfügen. Auch liegen keine Informationen vor, seit wann die Stellen bestehen, wie diese in der Verwaltung eingebunden sind und welche Stellenbeschreibung sich jeweils mit der Stelle verbindet. Diese Entscheidungen obliegen der kommunalen Selbstverwaltung und somit der Personalhoheit der Kommunen. 2 2. Verfügen Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt über eine Psychiatrieplanung? Wenn ja, - werden diese regelmäßig fortgeschrieben? - wer ist mit der Erstellung der Planung beauftragt? - mit welchen weiteren Planungsstellen kooperieren die jeweiligen Psychiatrieplanungen? Das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA) regelt in § 12, dass die zuständige Körperschaft fachliche Zielvorstellungen für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich zur medizinischen Beratung, Betreuung und Versorgung , insbesondere für die Betreuung und Versorgung von seelisch, geistig und körperlich behinderten, psychisch kranken und abhängigkeitskranken sowie älteren Menschen entwickelt. Die Erstellung einer Psychiatrieplanung auf örtlicher Ebene ist nicht gesetzlich normiert. Der Landesregierung ist lediglich die Psychiatrieplanung eines Landkreises bekannt. Informationen darüber, dass der Landkreis diesen fortzuschreiben beabsichtigt, wer mit der Erstellung der Planung beauftragt wurde und mit welchen weiteren Planungsstellen kooperiert wird, liegen nicht vor. Es handelt sich um eine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis der Kommune. 3. Wie viele Ausbildungskurse im Sinne des EX-IN Curriculums wurden in Sachsen-Anhalt von 2008 bis 2013 angeboten? Bitte Angabe des jeweiligen Trägers des Kurses und der Teilnehmendenzahl. Eine Anzahl der in den Jahren 2008 bis 2013 in Sachsen-Anhalt angebotenen Ausbildungskurse im Sinne des EX-IN Curriculums liegt der Landesregierung nicht vor. Es ist lediglich bekannt, dass in diesem Jahr ein EX-IN Kurs stattfinden soll. 4. Inwieweit fördert die Sozialagentur entsprechende Ausbildungen? Wenn Kostenübernahmen oder Zuschüsse erfolgen, bitte Angaben zu a) Anzahl der Anträge auf Förderung, b) bewilligten Förderungen und c) der Gesamtfördersumme für die Jahre 2008 bis 2013. Die Sozialagentur gewährt diesbezüglich keine Zuwendungen. Sie ist weder durch den Errichtungserlass noch in sonstiger Form als Bewilligungsbehörde benannt. 5. Inwieweit fördern die Jobcenter in Sachsen-Anhalt entsprechende Ausbil- dungen? Wenn Kostenübernahmen oder Zuschüsse erfolgen, bitte Angaben zu a) Anzahl der Anträge auf Förderung, b) bewilligten Förderungen und c) der Gesamtfördersumme für die Jahre 2008 bis 2013 differenziert für die einzelnen Jobcenter in Sachsen-Anhalt. Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, inwieweit die Jobcenter in Sachsen-Anhalt entsprechende Ausbildungen fördern. 3 6. Inwieweit fördern die Krankenkassen in Sachsen-Anhalt entsprechende Ausbildungen? Wenn Kostenübernahmen oder Zuschüsse erfolgen, bitte Angaben zu a) Anzahl der Anträge auf Förderung, b) bewilligten Förderungen und c) der Gesamtfördersumme differenziert nach Krankenkassen für die Jahre 2008 bis 2013. Die Landesregierung kann nur Aussagen über die landesunmittelbare Krankenkasse - die AOK Sachsen-Anhalt - treffen, über die das Land die Rechtsaufsicht führt. Die AOK Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2013 die Selbsthilfegruppe „Stimme für Psychiatrie EX-IN“ in Merseburg im Rahmen der Selbsthilfegruppenförderung (Projektförderung ) in Höhe von 2.500 € unterstützt. 7. Wie viele Personen mit einer EX-IN Ausbildung sind in Sachsen-Anhalt ent- sprechend beschäftigt? Bitte Angabe für die Jahre 2008 bis 2013 und Nennung der Arbeitgeber bzw. Träger. 8. Inwieweit sind Personen mit einer EX-IN Ausbildung in die Ausbildung so- wie Fortbildung im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe in SachsenAnhalt einbezogen? Zu den Fragen 7 und 8 liegen der Landesregierung keine Informationen vor (s. a. Antwort zu Frage 3).