Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3412 09.09.2014 (Ausgegeben am 10.09.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ehrenamtliche Vollzugsbeamte Kleine Anfrage - KA 6/8461 Vorbemerkung des Fragestellenden: Ehrenamtliche Vollzugsbeamte machen als verlängerter Arm der Kommunalverwaltungen Ordnungssünder auf ggf. begangene Ordnungswidrigkeiten aufmerksam und notieren deren Personalien. Ein Modell, das es in Sachsen-Anhalt laut Medienberichten bisher nur im Burgenlandkreis gab und das unlängst auch in Staßfurt begann. Ehrenamtliche Vollzugsbeamte werden ernannt und weisen sich mittels Dienstausweis gegenüber Bürgerinnen und Bürgern aus. Die Freiwilligen sollen in ihren Orten insbesondere Falschparker, Müllsünder und nicht einsichtige Hundebesitzer in ihre Schranken weisen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Nach § 49 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vollziehen die Sicherheitsbehörden ihre Aufgaben grundsätzlich selbst. Hierzu haben sie Verwaltungsvollzugsbeamte nach Maßgabe der Verordnung über Verwaltungsvollzugsbeamte (VollzBeaVO) zu bestellen. Verwaltungsvollzugsbeamter ist ein Bediensteter einer Sicherheitsbehörde oder ein anderer Weisungsabhängiger, der allgemein oder im Einzelfall zum Vollzug von Aufgaben der Gefahrenabwehr durch Bestellung ermächtigt ist (§ 3 Nr. 8 SOG LSA). Diese Voraussetzungen erfüllen auch Ehrenbeamte im Sinne des § 6 Landesbeamtengesetz , wenn sie in ihrem Amt zur weisungsgebundenen Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben verpflichtet sind. Von dem weisungsabhängigen Status als Ehrenbe- 2 amter zu unterscheiden ist eine ehrenamtliche Tätigkeit oder ein Ehrenamt. Der Begriff „ehrenamtliche Vollzugsbeamte“ findet sich im Landesrecht Sachsen-Anhalts nicht. 1. Welche Gemeinden in Sachsen-Anhalt setzen ehrenamtliche Vollzugsbe- amte ein? Bitte aufschlüsseln nach Gemeinde, Anzahl der ehrenamtlichen Vollzugsbeamten sowie deren Einsatzbeginn. Dem Landesverwaltungsamt zufolge werden derzeit in folgenden Gemeinden Verwaltungsvollzugsbeamte in einem Ehrenbeamtenverhältnis eingesetzt: Landkreis Gemeinde Anzahl Beginn der Tätigkeit Burgenlandkreis Verbandsgemeinde an der Finne 2 06.04.2009 22.02.2013 Verbandsgemeinde Unstruttal 1 01.01.2013 Wittenberg Bad Schmiedeberg 1 21.07.2008 Salzlandkreis Staßfurt 2 01.08.2014 2. Welche Befugnisse haben ehrenamtliche Vollzugsbeamte? Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt ihr Einsatz? Verwaltungsvollzugsbeamte haben grundsätzlich die Befugnisse und Zwangsbefugnisse der Sicherheitsbehörde, für die sie handeln. Die Anwendung von Waffen ist ausgeschlossen (§ 58 Abs. 8 SOG LSA). Der Umfang der Ausübung der Befugnisse und der Berechtigung zur Anwendung von Zwangsmitteln ist zu beschränken, soweit die Art und der Umfang der Vollzugsaufgaben die Ausübung dieser Rechte nicht erfordern (§ 4 VollzBeaVO). Die Aufgaben, für die Verwaltungsvollzugsbeamte zu bestellen sind oder bestellt werden können, die Voraussetzungen und das Verfahren für die Bestellung ergeben sich aus der Verordnung über Verwaltungsvollzugsbeamte. Nach § 3 Satz 1 VollzBeaVO sollen Personen zu Verwaltungsvollzugsbeamten bestellt werden, die zu der Körperschaft der Sicherheitsbehörde in einem Beamten - oder Dienstverhältnis stehen. Damit soll sichergestellt werden, dass Verwaltungsvollzugsbeamte von der Bestellungsbehörde hinsichtlich der von ihnen wahrzunehmenden Vollzugsaufgaben weisungsabhängig sind. Auch die verfassungsrechtlich notwendige demokratische Legitimation wird nur dann erreicht, wenn zwischen der für die Bestellung zu Verwaltungsvollzugsbeamten und der für die Fachaufsicht zuständigen Stelle eine rechtliche Beziehung besteht, die gewährleistet, dass die mit der Bestellung zum Verwaltungsvollzugsbeamten einhergehende Ermächtigung und die Ausübung der Fachaufsicht im Einklang stehen und der Einfluss auf die Auswahl, die Prüfung der Sachkunde und Zuverlässigkeit sowie die Anleitung dieser Mitarbeiter durch die Behörde und deren Fachaufsichtsbehörde gesichert ist. Ehrenbeamte im Sinne von § 6 Lan- 3 desbeamtengesetz stehen in einem Beamtenverhältnis und sind damit gegenüber der Ernennungsbehörde ausreichend weisungsabhängig. 3. Welche Eignung, Befähigung und Vorkenntnisse müssen ehrenamtliche Vollzugsbeamte für ihre Ernennung mitbringen? Wie verläuft das Bewerbungs - und Auswahlverfahren? Wer bestätigt den Einsatz der ehrenamtlichen Vollzugsbeamten? Die Bestellung von Verwaltungsvollzugsbeamten der Verbandsgemeinden und Gemeinden bedarf der Bestätigung durch die Fachaufsichtsbehörde; für die Bestätigung sind Unterlagen über die zu bestellende Person sowie ihre Eignung und ihre Befähigung vorzulegen. (§ 5 Abs. 2 VollzBeaVO). Die Bestellung einer Person für mehrere Vollzugsaufgaben soll nur dann erfolgen, wenn zwischen den Vollzugsaufgaben ein enger Sachzusammenhang besteht (§ 5 Abs. 1 VollzBeaVO). Dem Landesverwaltungsamt zufolge werden durch das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e. V. (SIKOSA) verschiedene Lehrgänge angeboten, in denen grundlegende Kenntnisse des Verwaltungsverfahrens-, Gefahrenabwehr- und Ordnungswidrigkeitenrechts vermittelt werden. Sämtliche in den Landkreisen Burgenlandkreis und Salzlandkreis bestellten Verwaltungsvollzugsbeamten in einem Ehrenbeamtenverhältnis haben demnach einen entsprechenden Fachlehrgang bei SIKOSA absolviert. Darüber hinaus sei durch die Stadt Staßfurt ein praxisgebundener Workshop unter Leitung eines hauptamtlich beschäftigten Verwaltungsvollzugsbeamten durchgeführt worden und es sei vorgesehen, mindestens einmal jährlich weitere Workshops zu praxisorientierten Themen durchzuführen. Durch die Stadt Bad Schmiedeberg sei dem bestellten Verwaltungsvollzugbeamten das für seine Aufgabenwahrnehmung notwendige Fachwissen während seiner Tätigkeit als Beschäftigter des Modells „Bürgerarbeit“ vermittelt worden. Die Stellenbesetzungen erfolgten z. B. durch Ausschreibungen im Amtsblatt der Gemeinde oder in der örtlichen Presse. Aus den Bewerbern wurden diejenigen mit den besten Voraussetzungen ausgewählt. In anderen Fällen wurden gezielt Personen angesprochen, welche bereits ehrenamtliche Tätigkeiten geleistet haben oder es wurde eine bestehende zeitlich befristete gemeinnützige Tätigkeit in ein Ehrenbeamtenverhältnis umgewandelt. 4. Wie beurteilt die Landesregierung den Einsatz und Erfolg ehrenamtlicher Vollzugsbeamter? Die Landesregierung nimmt die Bemühungen der kommunalen Sicherheitsbehörden , sachkundiges und motiviertes Personal dafür zu gewinnen, dass Aufgaben der Gefahrenabwehr - insbesondere auch außerhalb der regulären Dienstzeit der Kommunen - im erforderlichen Umfang wahrgenommen werden zur Kenntnis.