Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3431 11.09.2014 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 11.09.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ im II. Quartal 2014 Kleine Anfrage - KA 6/8421 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut polizeilichem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) gilt eine Tat als politisch motiviert, „wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet“ (vgl. u. a. BMI/BMJ (Hrsg.): Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2006, S. 135; VS-Bericht LSA 2012). Sachsen-Anhalt hat mit einer zunehmenden rechtsextremistischen Belastung zu kämpfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Zu welchen Verurteilungen (Art der Strafen und Strafmaß) auf Grund von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ kam es in Sachsen-Anhalt im II. Quartal 2014? Bitte aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Anzahl Beschuldigte und Alter. 2 Eine umfassende Beantwortung der Frage mit Hilfe einer Auswertung des staatsanwaltschaftlichen Erfassungssystems web-sta ist - wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Politisch motivierte Kriminalität - rechts im I. Quartal 2014“, Drs. 6/3207 vom 18.06.2014, ausgeführt, nicht möglich. Im Hinblick auf zu erwartende parlamentarische Anfragen gleichen Inhalts wurden die Staatsschutzdezernenten der Staatsanwaltschaften angewiesen, künftig manuell Anklagen und Anträge auf Erlass von Strafbefehlen zu erfassen, um im jeweiligen Bezugsquartal die Erledigung dieser Verfahren feststellen zu können . Diese händische Vorgehensweise ist aufwändig, gibt aber Anlass zu der Annahme , dass die Art und Weise der Erledigung im Sinne der Fragestellung künftig (voraussichtlich ab dem IV. Quartal) beantwortet werden kann. 2. In welchen Fällen wurden aus welchen Gründen im I. Quartal 2014 Ermitt- lungen eingestellt? Bitte aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Anzahl Beschuldigte und Alter. Die im Einzelnen erfragten Daten sind von dem Generalstaatsanwalt auf Grundlage der Berichte der Behördenleiter seines Geschäftsbereichs in der Tabelle „Eingestellte Ermittlungsverfahren politisch motivierte Kriminalität - rechts im II. Quartal 2014“, zusammengetragen worden. Ob sich die in der Tabelle aufgeführten Verfahrenseinstellungen allesamt auf politisch rechts motivierte Handlungen beziehen ist möglich, ein solcher Schluss ist aber nicht zwingend. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne oder mehrere Handlungen nicht politisch motiviert waren. Es ist nicht auszuschließen, dass es im II. Quartal 2014 weitere Verfahrenseinstellungen gegeben hat, die sich auf politisch rechts motivierte Handlungen bezogen haben, die aber deshalb in der Tabelle nicht aufgeführt sind, weil die politische Motivation des Handelnden den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt geworden ist.