Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3432 11.09.2014 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 11.09.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schutz der Großtrappen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8431 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Großtrappe (Otis tarda) ist eine Art, die in den Acker- und Grünlandgebieten Sachsen-Anhalts vorkommt. Von 1939 bis 1997 nahm der Bestand der Großtrappe in Deutschland von 4000 auf 57 Vögel ab. Dies ist auf die Intensivierung der Landwirtschaft und die seit den 1990er Jahren stark ansteigende Dichte generalistischer Beutegreifer zurückzuführen. In Sachsen-Anhalt kommt die Großtrappe hauptsächlich im Gebiet des Fiener Bruchs vor. Die Großtrappe ist nach den internationalen Kriterien der IUCN als „vulnerable“ (verwundbar) eingestuft und damit eine Art, für die Sachsen -Anhalt besondere Verantwortung trägt. Auch deshalb und aufgrund des starken Bestandsrückgangs sind intensive Schutzmaßnahmen notwendig. Eine Verbesserung des derzeit schlechten Erhaltungszustandes der Großtrappe ist dringend erforderlich (vgl. LAU 2013). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie hat sich der Bestand der Großtrappe seit dem Jahr 2011 entwickelt? Bitte tabellarisch für Sachsen-Anhalt und falls möglich, bitte auch Bestandsentwicklungen aus Brandenburg angeben. Die Großtrappe besiedelt in Deutschland nur noch die Einstandsgebiete Havelländisches Luch, Belziger Landschaftswiesen (Brandenburg) und Fiener Bruch (Sachsen-Anhalt und Brandenburg). Zwischen diesen drei Gebieten besteht ein 2 Kontakt und Austausch von Individuen im Jahresverlauf. Insofern sind die dargestellten Zahlen Werte, die einer Schwankungsbreite unterliegen. Anzahl der Großtrappen 2011 2012 2013 2014 Fortpflanzungsgemeinschaft 17 (9,8) 30 (13,17) 37 (10,27) 43 (14,29) Flügge Jungvögel im Freiland 3 5 1 Auswilderungsvögel 17 (6,11) 15 (8,7) 20 (9,11) Bestandsentwicklung im Fiener Bruch (Klammerwerte entsprechen Hähne und Hennen, Daten für 2014 liegen noch nicht vor). Quelle: D. März, Förderverein Großtrappenschutz e. V. Die Entwicklung des Gesamtbestandes der Großtrappe in Deutschland wird in Zusammenarbeit zwischen dem Förderverein Großtrappenschutz e. V. und der Staatlichen Vogelschutzwarte Buckow (Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg) erfasst und ist in nachstehender Grafik abgebildet . Bestandsentwicklung der Großtrappe in Deutschland (1990-2014) Quelle: Förderverein Großtrappenschutz e. V. 2. Für die Großtrappe wurden in Sachsen-Anhalt zwei Europäische Vogel- schutzgebiete (SPA) ausgewiesen. Wie hat sich dort der Bestand der Großtrappe seit 1990 entwickelt? Bitte tabellarisch und in Jahresscheiben angeben . Während im Fiener Bruch wieder zunehmende Bestände verzeichnet werden können, sind die kontinuierliche Anwesenheit von Großtrappen sowie Bruten oder Brutversuche im Vogelschutzgebiet Zerbster Ackerland seit 1997 nicht mehr festzustellen. Gegenwärtig kann lediglich die sporadische Anwesenheit einzelner Tiere nachgewiesen werden. 3 Es ist allerdings davon auszugehen, dass bei anhaltender Bestandszunahme im Fiener Bruch das Vogelschutzgebiet Zerbster Ackerland wieder als ein permanent besiedelter Lebensraum genutzt wird. 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 14 12 10 6 5 3 0 Bestandsentwicklung der Großtrappenvorkommen im Zerbster Ackerland Quelle: Staatliche Vogelschutzwarte Steckby 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 12 12 13 7 8 8 9 10 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 10 10 5 6 10 9 12 16 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 16 15 15 15 17 30 37 43 Bestandsentwicklung der Großtrappenvorkommen im Fiener Bruch Quelle: Staatliche Vogelschutzwarte Steckby / Förderverein Großtrappenschutz e. V. 3. Welche Maßnahmen wurden seit 2005 im SPA Fiener Bruch und SPA Zerbs- ter Land für den Schutz der Großtrappen ergriffen? Bitte tabellarisch auflisten , textlich beschreiben und die Wirksamkeit der Maßnahmen bewerten. Maßnahmen des Großtrappenschutzes im Fiener Bruch ab 2005 waren: Maßnahme Wirkung Kartierung der Flächennutzung sowie Aufwertung artenarmer Grünlandflächen durch Zielartenstreifen, Analyse der Nahrungsverfügbarkeit Artenarme Grünlandflächen und deren Nutzung führen zu einer geringen Besiedlung mit Arthropoden als Nahrung zur Jungenaufzucht . Die Aufwertung derartiger Flächen mit autochthonem Saatgut und Wildkräutern und die damit einhergehende Steigerung des Nahrungsangebotes sind ein grundlegender Schlüssel des Großtrappenschutzes . Zur Erfolgskontrolle gehören eine botanische Untersuchung zum Flächenzustand sowie die Erfassung des Arthropoden -Bestands auf potenziellen Brutflächen zur Nahrungsgrundlage für junge Großtrappen. Nutzerabsprachen zur Bewirtschaftung , Mahdbegleitung , Anlage geeigneter Futterstreifen und Äsungsflächen Die ertragsorientierte Nutzung der Landwirtschaftsflächen im Fiener Bruch führt zu einem für Großtrappen eingeschränkt nutzbaren Lebensraum. Die ausgeprägte und intensive Abstimmung hinsichtlich der Nutzungsart und Nutzungszeit (z. B. durch Mosaik-Mahd, Brachen und Mehrfelderwirtschaft mit Rotationsbrachen) bewirkt weniger Verluste bei den Großtrappen durch die Bewirtschaftung. Begleitet wird dies durch die Ausweisung von Nestschutzzonen. Errichtung und Unterhaltung einer fuchssicheren Umzäunung im NSG „Fiener Bruch“ Die vom Landkreis Jerichower Land errichtete Einzäunung (10 ha) wurde instandgesetzt und auf 18 ha erweitert. Das Gehege dient sowohl der Auswilderung handaufgezogener Großtrappenküken als auch den wildlebenden Hennen als Brutareal. Dieses Vorgehen hat sich als erfolgversprechend herausgestellt. 4 Maßnahme Wirkung Bergung akut gefährdeter Gelege und Auswilderung der Jungvögel zur Stützung des Bestandes Nach einer erforderlich gewordenen Bergung von Gelegen erfolgt ein Ausbrüten, die Handaufzucht der Küken und die anschließende Auswilderung. Damit wird der Verlust der Reproduktion im Freiland, der infolge von Prädation und Flächenbewirtschaftung bei über 95 % liegen würde, ausgeglichen. Prädatorenmanagement durch Intensivierung der Raubsäugerbejagung und Ablenkfütterung für Seeadler während der Auswilderung Der Verlust von Gelegen und Jungvögeln durch eine hohe Dichte potenzieller Prädatoren ist neben einer intensiven Flächenbewirtschaftung und fehlender Nahrung zur Jungenaufzucht ein negativ wirkenden Einflussfaktor. Das gezielte Management von Raubsäugern trägt zur Verringerung der Verluste bei. Zunehmende Seeadlerbestände sind insbesondere während der Auswilderung ein weiterer Verlustfaktor. Eine temporäre Ablenkfütterung hat sich positiv zur Vermeidung dieser Verluste erwiesen. Entnahme von Altpappelreihen Die vor Jahrzehnten zur Verhinderung einer Flächenerosion angelegte Reihenbepflanzung mit Pappeln führte zu einer für Großtrappen bedingt nutzbaren Flächenkulisse. Zur Wiederherstellung einer offenen Landschaft, die uneingeschränkt als Balz- oder Einstandsgebiet nutzbar ist, wurde der Einschlag der als Barriere wirkenden Baumreihen angestrebt. Diese Maßnahme ist aus Sicht des Großtrappenschutzes fortzusetzen. Managementplanerstellung Für das FFH- und EU SPA Fiener Bruch wurde vorbereitend zur rechtskonformen Ausweisung in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Großtrappenschutz e. V. 2011 ein Managementplan erstellt. Dieser dient als Grundlage für das weitere Gebietsmanagement. Besucherlenkung, Öffentlichkeitsarbeit , Dokumentation der Bestandsentwicklung Eine umfassende Information der Bevölkerung und der Nutzer ist eine Voraussetzung für die Effizienz und Umsetzbarkeit von Schutzmaßnahmen. Gleichzeitig dient es der Einwerbung von Unterstützung . Für das EU SPA Zerbster Ackerland wurden 2013 im Rahmen der Veröffentlichung „Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalts“ durch die Staatliche Vogelschutzwarte Steckby im Landesamt für Umweltschutz Schutz- und Erhaltungsziele sowie fachliche Hinweise zur Gebietsentwicklung formuliert. Praktische Maßnahmen des Großtrappenschutzes bieten gegenwärtig bestehende Agrarumweltmaßnahmen, wie Anlage von Ackerrand- oder Blühstreifen . Weitere Maßnahmen der Gebietsentwicklung finden bei Anzeichen einer permanenten Wiederbesiedlung Anwendung. 4. Aus welchem Grund ist der Großtrappen-Bestand im SPA Zerbster Land in den letzten Jahren eingebrochen? Der Rückgang im Zerbster Ackerland ging mit dem generellen Rückgang in Deutschland einher und begann im Wesentlichen ab Mitte des 20. Jahrhunderts. Er erfuhr mit der veränderten und intensiveren Flächennutzung auf Ackerstandorten ab ca. 1970 und nochmals ab 1990 eine merkliche Steigerung. Speziell für das Zerbster Ackerland machte sich darüber hinaus die 1981 erfolgte Verlagerung der dort 1973 initiierten Auswilderungsversuche bemerkbar. 5 5. Wie groß muss die Population der Großtrappen sein, damit sie sich selbst erhalten kann? Welcher Art sind die Gefährdungen speziell für die Gelege der Großtrappen? Welche Maßnahmen können zum Schutz der Gelege wirksam sein? Die anhaltend geringen Bestände in Mitteleuropa waren Anlass, sich wissenschaftlich mit dem genetischen Potenzial, der Inzuchtgefährdung und der Überlebenschance der Art zu befassen. Die Ergebnisse wurden 1996 unter dem Titel „Genetische Variabilität und Inzucht in regionalen Populationen der Großtrappe“ veröffentlicht. Demzufolge sollte von einer natürlichen Nachwuchsrate von mindestens 0,4 flüggen Jungvögeln je brutfähiger Henne im Jahr ausgegangen werden . Auch sollte eine Bestandsgruppe (Einstandsgebiet) mindestens 60 Individuen umfassen, damit der Selbsterhalt der Fortpflanzungsgemeinschaft gewährleistet ist. Zur langfristigen Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes der Großtrappenpopulation erscheint die Wiederetablierung der Großtrappe auf ehemaligen Einstandsgebieten unverzichtbar. Die Gelege der Großtrappen sind zum einen durch Rabenvögel, Fuchs, Waschbär , Marderhund und Schwarzwild sowie zum anderen durch die landwirtschaftliche Feld - und Wiesenbewirtschaftung gefährdet. Die Verluste durch Prädation lassen sich durch eine intensive Bejagung der Prädatoren vor Beginn der Brutzeit erreichen. Dies wird zurzeit innerhalb des Projektes des Fördervereins Großtrappenschutz e. V. in Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Jagdpächtern und einem spezialisierten Berufsjägers praktiziert. Verluste von Gelegen durch landwirtschaftliche Aktivitäten lassen sich durch Absprache und Steuerung der Bewirtschaftungstermine vermeiden, wobei die Ermittlung der Brutstandorte eine großflächige und zeitaufwändige Kontrolle potenzieller Brutflächen erfordert. Administrativ kann danach auf der Grundlage des § 2 Abs. 3 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) die Ausweisung von Nestschutzzonen erfolgen. 6. Bestehen Kontakte bezüglich des Schutzes der Großtrappe zu anderen Vogelschutzwarten in Deutschland und Europa, z. B. im Rahmen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten? Wenn ja, welcher Art sind die Kontakte? Bitte beschreiben. Falls nein, bitte begründen. Die Staatliche Vogelschutzwarte Steckby steht im Rahmen ihres Wirkens in der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten in einem regelmäßigen Austausch mit den Vogelschutzwarten der anderen Bundesländer. Darüber hinaus besteht ein kontinuierlicher Austausch mit der Staatlichen Vogelschutzwarte des Landes Brandenburg. Diese hält den Kontakt zu Initiatoren von Schutzprojekten in anderen europäischen Ländern. Ein intensiver Austausch besteht mit dem Förderverein Großtrappenschutz e. V., der sich bundesländerübergreifend und auch international beim Schutz der Großtrappe engagiert. 6 7. Welche Berichtspflichten bestehen zum Schutz der Großtrappen? Bitte nennen (inklusive Jahr des Berichts) und jeweilige Ergebnisse kurz darstellen . Die Großtrappe betreffende Berichtspflichten bestehen jährlich gemäß Artikel 9 Abs. 3 der Vogelschutzrichtlinie über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen . Bislang wurden keine Ausnahmen, über die in diesem Rahmen berichtet werden müsste, erteilt. In den Berichtspflichten nach Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie bzw. des Artikels 7 des Übereinkommens zum Erhalt der wandernden wildlebenden Tiere (Bonner Konvention) erfolgt keine spezifische Bezugnahme auf die Großtrappe, es wird lediglich auf die generelle Umsetzung dieser Rechtsakte abgestellt. Weitere Berichtspflichten bestehen anlässlich einberufener Konferenzen zum „Memorandum of Understanding - Great Bustard”. Zur Umsetzung des Memorandum fanden bislang drei Konferenzen statt (2004 Österreich, 2008 Ukraine, 2013 Ungarn). Der Länderbericht für Deutschland wird von der Staatlichen Vogelschutzwarte Buckow (Brandenburg) unter Einbeziehung der Zuarbeit aus Sachsen -Anhalt verfasst. Der Nationalbericht zum letzten Berichtszeitraum (2008 bis 2012) liegt als Anlage bei. 8. Die Intensivierung der Landwirtschaft wird als Hauptgrund für den Rück- gang der Großtrappe, aber auch für andere Tierarten der Kulturlandschaften , angegeben. Wie will die Landesregierung diesem Sachverhalt begegnen und welche Aktivitäten entfaltet sie dazu? Die Landwirtschaft unterliegt den wirtschaftlichen Tendenzen und Einflüssen der europäischen Agrarpolitik. Für den Schutz der Großtrappe zutreffende Erfordernisse müssen diesen Umstand berücksichtigen. Maßnahmen des Großtrappenschutzes im Agrarraum bedeuten insofern einen Einfluss auf die Nutzungsintensität sowie auf das Bewirtschaftungsregime. Sie finden Akzeptanz, wenn sie keine wirtschaftlichen Einbußen verursachen und freiwillig angenommen werden können . Sobald diese Maßnahmen administrativer Natur sind und für den Bewirtschafter damit einhergehende Verluste nicht ausgeglichen werden, verliert der Großtrappenschutz regional an Akzeptanz und Unterstützung. Ziel können nur Agrarumweltmaßnahmen sein, die eine kostenneutrale Bewirtschaftung bieten und der Großtrappe geeignete Bedingungen schaffen. Unter Berücksichtigung der Nahrungsknappheit zur Jungenaufzucht wird gegenwärtig die Anlage von Blühstreifen favorisiert. Die hierfür angebotene Maßnahme berücksichtigt die für Großtrappen geeignete Saatgutmischung. Da Agrarumweltmaßnahmen freiwillig sind, erfordern sie eine Überzeugung der Bewirtschafter zu deren Annahme. Die geringen Bestandszahlen erfordern noch über einen längeren Zeitraum eine konkret abgestimmte Bewirtschaftung, um z. B. Gelegeverluste zu minimieren. 7 9. Welche Projekte zum Großtrappenschutz werden in der gerade auslaufenden EU-Förderperiode durch EU-Mittel gefördert? Wie wird die Übergangsphase zur nächsten EU-Förderperiode für die Projekte abgesichert? Gegenwärtig wird ein Projekt des Großtrappenschutzes im Rahmen der ELERNaturschutzförderung unterstützt. Bei einer Projektlaufzeit vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014 unterstützt der Förderverein Großtrappenschutz e. V. die behördlichen Schutzmaßnahmen. Die Voraussetzungen für das Förderverfahren in der neuen Förderperiode (z. B. Förderrichtlinie, programmtechnische Umsetzung) befinden sich derzeit in der Erarbeitung. 10. Welche Fördermöglichkeiten werden in der neuen EU-Förderperiode für den Großtrappenschutz möglich sein? Bitte konkrete Fördermaßnahmen und Zielgrößen nennen. Auch in der neuen EU-Förderperiode ist beabsichtigt, über die ELER-Naturschutzförderung Projekte für den Großtrappenschutz zu finanzieren. Grundlage dafür wird die Nachfolgerichtlinie zur bisherigen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten “ sein. Insbesondere ist der zukünftige Fördertatbestand „Vorhaben für den Artenschutz und das Artenmanagement in Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebiete mit hohem Naturschutzwert“ zutreffend. Für den Großtrappenschutz von Bedeutung ist die längerfristige, naturschutzgerechte oder biodiversitätsorientierte Bewirtschaftung von Flächen. Die Agrarumwelt - und Klimaschutzmaßnahmen sind dafür ein geeignetes Mittel. Der Förderverein Großtrappenschutz e. V. ist mit den Landwirten der Region im Gespräch um geeignete Maßnahmen dieses Instruments für den Großtrappenschutz zu nutzen. Für die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen werden derzeit im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt die Voraussetzungen für die neue Förderperiode erarbeitet. 11. Der Förderverein Großtrappenschutz e. V. wird seit 2009 durch ELER-Mittel unterstützt. Seine Arbeit im Fiener Bruch weist große Erfolge im Großtrappenschutz auf. Wie wird die Übergangsphase für dieses Projekt bis zum Beginn der neuen EU-Förderperiode finanziell abgesichert? Laut einer Information des Vereins stehen die Mittel in der Übergangsphase nicht zur Verfügung. Welche Begründung führt die Landesregierung hierzu an? Welche Alternativen bestehen, um das Projekt nicht zu gefährden? Wie wird die Landesregierung den Schutz der Großtrappen durch den Verein unterstützen ? Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass durch den Wegfall der EU-Mittel der Bestand der Großtrappen in Sachsen-Anhalt wieder einbrechen wird? Bitte begründen. Probleme in der Übergangsphase betreffen nicht nur den Förderverein Großtrappenschutz e. V. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanungen für 2014 musste davon ausgegangen werden, dass 2014 keine Projekte mehr aus der alten Förderperiode bewilligt werden können. Da dies nunmehr doch ermöglicht ist, wurden überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen mit Kassenwirksamkeit in 2015 beantragt und genehmigt. 8 Die Landesregierung geht davon aus, dass zur Fortführung des bisherigen Projektes zum Großtrappenschutz eine den Auswahlkriterien genügende, qualifizierte Antragstellung erfolgt, die zur Bewilligung führt. Gleichwohl wird die Landesregierung in Abstimmung mit dem Landkreis und mit Unterstützung der Fachbehörde für Naturschutz die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, dass die bisherigen Erfolge im Fiener Bruch Bestand haben werden. Dazu ist auch beabsichtigt, die vom Landkreis mit den Bewirtschaftern getroffene Vereinbarung zu überarbeiten und den aktuellen Bedingungen anzupassen. 12. Existieren über die EU-Fonds hinaus Projekte zum Schutz der Großtrappen, an denen das Land finanziell beteiligt ist? Nein, speziell dem Großtrappenschutz dienende konkrete Projekte existieren nicht. Fragen zum geplanten Windpark Zeppernick: 13. Das geplante Vorhaben liegt in der Nähe zweier Europäischer Vogelschutz- gebiete (EU-SPA) und ist Lebensraum der Großtrappe. Welchen Stand hat das Genehmigungsverfahren? Das Vorhaben Windpark Zeppernick/Brietzke wurde öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag und die relevanten Unterlagen liegen derzeit öffentlich aus. 14. Laut Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 6/1976 liegt der geplante Windpark zumindest zeitweilig im Flugkorridor der Großtrappe. Welche Ergebnisse hat die UVP im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen der Großtrappe erbracht? Wurde bezüglich der Auswirkungen des Windparks auf das dortige Vorkommen der Großtrappe eine Artenschutzprüfung durchgeführt und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Wie beurteilt die Landesregierung die Genehmigungsfähigkeit des Windparks, insbesondere im Hinblick auf die Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes des lokalen Vorkommens der Großtrappe? Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist, auch insbesondere hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen der Großtrappe, noch nicht abgeschlossen. Zu den voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Vorkommen der Großtrappen wurde ein naturschutzfachliches Gutachten vorgelegt, das noch nicht abschließend geprüft ist. Da die Prüfungen im Verfahren andauern, kann zur Genehmigungsfähigkeit noch keine Aussage getroffen werden.