Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3456 23.09.2014 (Ausgegeben am 24.09.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fahrradstreifen der Polizei in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8463 Vorbemerkung des Fragestellenden: Fahrradstreifen der Polizei bieten eine große Chance, die Präsenz der Polizei für die vielen Bürgerinnen und Bürger sichtbar zu machen. Fahrradstreifen verursachen gemeinhin weniger Betriebskosten als motorisierte Streifen. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten bewegen sich im Rahmen ihrer Streifentätigkeit und leisten damit einen Beitrag zum Erhalt ihrer körperlichen Fitness. Zur Aktualisierung der Erkenntnisse aus meiner Kleinen Anfrage und Antwort der Landesregierung vom 28. Juli 2011 (Drucksache 6/265) frage ich die Landesregierung: Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Im Bereich welcher polizeilicher Dienststellen wurden in den Jahren 2011, 2012, 2013 und im 1. Halbjahr 2014 in Sachsen-Anhalt Fahrradstreifen eingesetzt ? Bitte nach Jahr, Dienststelle und Zahl der eingesetzten Beamtinnen und Beamten aufschlüsseln. Jahr Dienststelle Anzahl der eingesetzten Beamten 2011 Polizeidirektion Sachsen- Anhalt Nord - Zentraler Einsatzdienst 14 2 Polizeidirektion Sachsen- Anhalt Ost - Polizeirevier Dessau- Roßlau - Polizeirevier Anhalt- Bitterfeld - Polizeirevier Wittenberg 8 2 4 Polizeidirektion Sachsen- Anhalt Nord - Zentraler Einsatzdienst 12 2012 Polizeidirektion Sachsen- Anhalt Ost - Polizeirevier Dessau- Roßlau - Polizeirevier Anhalt- Bitterfeld - Polizeirevier Wittenberg 16 2 4 Polizeidirektion Sachsen- Anhalt Nord - Zentraler Einsatzdienst 14 2013 Polizeidirektion Sachsen- Anhalt Ost - Polizeirevier Anhalt- Bitterfeld - Polizeirevier Wittenberg 2 4 Polizeidirektion Sachsen- Anhalt Nord - Zentraler Einsatzdienst 13 1. Halbjahr 2014 Polizeidirektion Sachsen- Anhalt Ost - Polizeirevier Anhalt- Bitterfeld - Polizeirevier Wittenberg 2 3 3 2. Werden die gefahrenen Wegstrecken der Fahrradstreifen inzwischen er- fasst und wenn ja, welche Wegstrecken wurden durch die Beamtinnen und Beamten in den jeweiligen Zeiträumen zurückgelegt? Eine Erfassung der gefahrenen Wegstrecken erfolgt nur bei einigen wenigen entsprechend ausgestatteten Fahrrädern seit dem Jahr 2013. Die festgehaltenen Wegstrecken eröffnen keinen Rückschluss auf die tatsächlich gefahrenen Kilometer. 3. Zu welchen Zwecken wurden Fahrradstreifen in Sachsen-Anhalt in den Jahren ab 2011 hauptsächlich eingesetzt? Bitte einzelne Einsatzbereiche abgrenzen. Fahrradstreifen der Polizei bieten eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten. Schwerpunkte lagen in den Jahren ab 2011 in folgenden Bereichen:  Überprüfung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Straßenverkehr (mit besonderem Blickpunkt auf Fahrräder und Fußgänger)  Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten  Maßnahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr  Bekämpfung der Kriminalität auf öffentlichen Wegen und Plätzen (z. B. Fahrraddiebstähle, Raubstraftaten, Sachbeschädigungen durch Graffiti)  Einsätze zur Aufnahme von Verkehrsunfällen oder Strafanzeigen  Begleitung/Schutz verschiedener Veranstaltungen  Erhöhung der polizeilichen Präsenz insbesondere in Bereichen, welche mit PKW nicht erreichbar sind (z. B. in Parkanlagen und Naherholungsgebieten ) 4. Wie hoch waren die Kosten für die materielle Ausstattung der Fahrrad- streifen bemessen? Bitte die Gesamtkosten und die durchschnittlichen Kosten je Radausrüstung und Schutzausrüstung angeben. Durch die Behörden und Einrichtungen der Landespolizei sind in den Jahren 2011 bis zum 1. Halbjahr 2014 Ausgaben in Höhe von 34.941 Euro für die materielle Ausstattung der Fahrradstreifen geleistet worden. Die durchschnittlichen Kosten für Radausrüstung und Schutzausstattung betrugen 1.398 Euro. 5. Welche (zusätzlichen) Kosten verursachen die Fahrradstreifen im laufenden Betrieb? Zur Sicherstellung des laufenden Betriebs wendete die Polizei Sachsen-Anhalt ab dem Haushaltsjahr 2011 bis zum 1. Halbjahr 2014 2.041 Euro auf. 4 6. Wie schätzt die Landesregierung den Einsatz von polizeilichen Fahrrad- streifen ein? Lassen sich bestimmte Deliktarten, z. B. Ordnungswidrigkeiten von Radfahrenden mittels Fahrradstreifen besser ahnden? Wird der Blick der Polizei für die Belange von Radfahrenden durch den Einsatz von Fahrradstreifen geschärft? Der Einsatz von Fahrradstreifen hat sich nach wie vor bewährt. Diese Form der Streifentätigkeit stellt eine der jeweiligen örtlichen Gegebenheit angemessene Form der polizeilichen Präsenz dar und ermöglicht insbesondere Maßnahmen gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern. Der Kontakt zwischen Bürgern und Polizeibeamten der Fahrradstreifen stößt auf eine positive Resonanz in der Bevölkerung. Damit ist auch eine Verbesserung des Bildes der Polizei in der Öffentlichkeit verbunden. Neben den originären Aufgaben der Polizei tragen Fahrradstreifen dazu bei, aus der Perspektive von Radfahrern Gefahrenstellen zu erkennen, um diese in der Folge an die zuständigen Stellen zu übermitteln. 7. Sieht die Landesregierung insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Umstrukturierungen bei der Polizei (u. a. Einsatz von Regionalbereichsbeamtinnen und -beamte) neue Einsatzfelder für Fahrradstreifen? Plant die Landesregierung eine Ausweitung des Einsatzes von Fahrradstreifen ? Mit Verweis auf die Beantwortung der Frage 3 wurden bereits zahlreiche Einsatzfelder von Fahrradstreifen dargestellt. Auch vor dem Hintergrund der Umstrukturierung sind gegenwärtig keine neuen Einsatzfelder für Fahrradstreifen aus Sicht der Landesregierung erkennbar. Regionalbereichsbeamten werden Fahrräder zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen. Die Regionalbereichsbeamten werden unter Berücksichtigung von polizeifachlichen Belangen sukzessive mit Fahrrädern ausgestattet, soweit es sich um eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Dienstfahrzeuge handelt. Den Polizeidirektionen wurden für die Ausstattung der Regionalbereichsbeamten mit Fahrrädern zusätzlich Haushaltsmittel in Höhe von 56.400 Euro zur Bewirtschaftung übertragen. Die Beschaffung dieser Ausstattung wird gegenwärtig durchgeführt. Gem. gegenwärtiger Planung sollen 94 Fahrräder beschafft werden. Eine weitergehende Ausweitung des Einsatzes von Fahrrädern in der Landespolizei ist gegenwärtig nicht vorgesehen.