Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3460 24.09.2014 (Ausgegeben am 25.09.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Harry Czeke (DIE LINKE) Regionalbudget in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 Kleine Anfrage - KA 6/8468 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Landtag hat mit seinen Beschlüssen vom 12. Juli 2012 (Drs. 6/1302), vom 15. Mai 2014 (Drs. 6/3106) sowie vom 22. Juli 2014 (Drs. 6/3294) darauf hingewirkt, dass im Zuge der Verwendung der Mittel aus den EU-Strukturfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020 die Regionalisierungsmethode neben dem bewährten LEADERAnsatz weiter ausgebaut wird. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Ausgehend vom Landtagsbeschluss vom 12. Juli 2012 (Drs. 6/1302) wurde die politische Diskussion um die Regionalisierung von Handlungsfeldern, die durch die EUFonds mit unterstützt werden sollen, sehr facettenreich und intensiv geführt. Zu diesem Thema ist in den Ausschüssen sowie im Plenum, dort zuletzt am 15.05.2014 unter TOP 1, bereits mehrfach und umfangreich berichtet sowie debattiert worden. Die Landesregierung hat diesen Diskussionsprozess im Zusammenhang mit der Programmierung der neuen EU-Fonds-Förderung 2014 - 2020 aktiv und konstruktiv begleitet, flankiert von mehreren Gesprächen mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände im Land sowie den für die konkrete Umsetzung/Ausgestaltung der Förderbereiche verantwortlichen Fachressorts. Dies alles mündete in dem nun maßgeblichen Beschluss des Landtages vom 15.05.2014 (Drs. 6/3106). Im Zuge der ersten Arbeits- und Berichtsschritte zur Beschlussrealisierung hat die Landesregierung dem Landtag am 21. Juli 2014 zugesagt (Drs. 6/3294), im vierten Quartal 2014 in den jeweiligen Fachausschüssen zum erreichten Stand zu berichten 2 und nähere Erläuterungen zu geben. Des Weiteren wurde für das erste Quartal 2015 eine Aktualisierung dieser Berichte unter Berücksichtigung der bis dahin erfolgten Konsultationen mit der Europäischen Kommission zu den EU-Fondsprogrammen (OP ESF, OP EFRE, EPLR) vor folgendem Hintergrund zugesagt: Die Entwürfe der OP‘e EFRE und ESF sowie des EPLR wurden der EU-Kommission am 23.05./26.05.2014 übersandt. Zu allen Programmentwürfen Sachsen-Anhalts haben mittlerweile die Konsultationsverfahren mit der EU-Kommission begonnen. Es ist nicht auszuschließen, dass es hierbei im Ergebnis in einigen Teilbereichen zu - ggf. auch weitreichenden - Anpassungen der bisherigen Programmentwürfe kommen wird, die ihrerseits wiederum Auswirkungen auf die spätere konkrete Umsetzung /Ausgestaltung der betroffenen Förderbereiche unter Verantwortung der Fachressorts haben werden. Mit der Beschlussrealisierung vom 21. Juli 2014 (vgl. Drs. 6/3294) gibt es eine dazu korrespondierende, klar formulierte Aufgabenstellung für die Landesregierung mit verbindlichem Zeitplan. Eine dem vorgreifende Berichterstattung noch während des gerade erst angelaufenen Konsultationsverfahrens mit der EU-Kommission erscheint daher unzweckmäßig. Soweit in der Kleinen Anfrage Aspekte aufgegriffen werden, welche über die Inhalte der aktuellen Beschlusslage des Landtages in dieser Angelegenheit hinausgehen, wie bspw. die Fragen zu den Regionalen Planungsgemeinschaften sowie den Verwaltungskosten, stehen diese in untrennbarem Zusammenhang mit den bereits erfassten und entsprechend erst noch abschließend zu bearbeitenden Themenfeldern. Bei der weiteren Umsetzung und Ausgestaltung der Regionalisierungsmethode wird immer zu beachten sein, dass der europarechtlich zulässige Rahmen gewahrt wird sowie für die Umsetzung der EU-Fonds-Programme möglichst effiziente und praktikable Strukturen etabliert werden. Für die zugesagten Stellungnahmen der Landesregierung im vierten Quartal 2014 und im ersten Quartal 2015 zu den angesprochenen Politik-/Förderbereichen sind die je nach Handlungsfeld betroffenen Ressorts sensibilisiert und gefordert, insbesondere in den dann zuständigen Fachausschüssen zu berichten. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Fragen wie folgt: 1. Wie sichert die Landesregierung, dass zukünftig Förderprogramme so ge- staltet werden, dass Entscheidungsträger vor Ort maßgeblich einbezogen werden, Fördermittel nach tatsächlichen regionalen Bedarfen vergeben werden und die notwendigen Nachweisführungen und Kontrollen effektiv und zeitnah geregelt werden? 2. In welcher Höhe werden Mittel in Form eines Regionalbudgets zukünftig zur Verfügung gestellt? 3. Wie erfolgt die Vergabe von Mitteln des Regionalbudgets? Welcher Kofi- nanzierungssatz ist für Kommunen vorgesehen? 3 Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet: Die EU-Programme für die Fonds EFRE, ESF und ELER wurden federführend von den im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt angesiedelten Verwaltungsbehörden (EU-VB und VB ELER) in fortlaufender Abstimmung mit der Staatskanzlei und den Ressorts erstellt. Die inhaltliche Ausgestaltung der Programme erfolgte in enger Partnerschaft mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern, jeweils repräsentiert auch durch regionale Vertreter und Entscheidungsträger vor Ort. Bei allen wesentlichen Programmierungsschritten wurde zudem der Landtag einbezogen. Bei der Konzipierung der EU-Fonds-Programme und den daraus abgeleiteten Landesförderprogrammen sind darüber hinaus die den aus europarechtlichen Vorgaben resultierenden Maßgaben zur Orientierung der Förderung an den konkreten Bedarfen , Einbeziehung von Entscheidungsträgern vor Ort sowie zu effektiven und zeitnahen Nachweisführungen und Kontrollen zu berücksichtigen. Die Prüfung der EUFonds -Programme durch die EU-Kommission deckt auch diese Aspekte eingehend ab. Dieser Prüf- und Konsultationsprozess einschließlich evtl. resultierender Anpassungen hat gerade erst begonnen (s. o.). Ungeachtet dessen können schon jetzt als beispielhaft für die Anwendung bzw. den Ausbau der Regionalisierungsmethode die Förderbereiche Arbeitsmarktförderung im Rahmen des ESF-OP (MS) und Integrierte Ländliche Entwicklung außerhalb des LEADER-Ansatzes im Rahmen des EPLR (MLU) genannt werden. Zu diesen Handlungsfeldern sind die auf Ebene der EU-Programme notwendigen Aussagen zur Beteiligung der Akteure vor Ort in dem unter Einbeziehung des Landtages, der Wirtschafts - und Sozialpartner sowie der kommunalen Ebene erstellten Operationellen Programm ESF sowie dem EPLR berücksichtigt, welche im Mai bei der EU-Kommission eingereicht wurden. Eine verbindliche Aussage zur Höhe der für die Regionalisierungsmethode zur Verfügung stehenden Mittel ist aufgrund des noch laufenden Konsultationsprozesses nicht möglich, ebenso wenig wie Aussagen zu den Verfahren der Vergabe der Mittel oder zu den jeweils maßgeblichen Kofinanzierungssätzen für Kommunen im Einzelnen . Gegenwärtig können auch hier nur exemplarisch Förderbereiche benannt werden wie bspw. der im Zuständigkeitsbereich des MLU administrierte Förderbereich Dorfentwicklung: Die für die Förderung der Dorfentwicklung in der Förderperiode 2014 - 2020 verfügbaren ELER-Mittel sollen überwiegend (über 80 %) als Regionalbudget zur Verfügung gestellt werden. Der Kofinanzierungssatz für Kommunen wird über das Förderprogramm bestimmt. Im Bereich der Dorfentwicklung beträgt der Fördersatz bis zu 65 %. Bei Vorhaben, die ein Leitprojekt eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes umsetzen, kann der Fördersatz auf bis zu 75 % erhöht werden. 4. Beabsichtigt die Landesregierung, die regionalen Planungsgemeinschaf- ten in diesem Zusammenhang zu stärken? Wenn ja, wie? 5. Beabsichtig die Landesregierung, die Arbeitsgruppen ländliche Räume in diesem Zusammenhang zu stärken? Wenn ja, wie? 4 Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet: Im Bereich der Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung erfolgt die Einbeziehung der regionalen Ebene über die Arbeitsgemeinschaften Ländlicher Raum (AGLR). Diese werden bei der Festlegung von Auswahlkriterien einbezogen. Auch die Vergabe von Mitteln erfolgt unter Einbeziehung der AGLR. Entsprechend der Beschlussrealisierung vom 21. Juli 2014 wird aktuell untersucht, wie die Regionalisierungsmethode in Bezug auf die Einbeziehung der AGLR ggf. noch weiter ausgebaut werden kann. Da die Einbeziehung der kommunalen Ebene für die ELER-Handlungsfelder/Entwicklung des ländlichen Raums auf der Basis der ALFF-Bezirke über die AGLR und für die Regionalisierung arbeitsmarktpolitischer Förderansätze im Rahmen des ESF (vorbehaltlich der noch ausstehenden Konkretisierungen) auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte über die Regionalen Arbeitskreise erfolgt, gibt es derzeit keine Überlegungen der Landesregierung zu einer möglichen Einbeziehung der Regionalen Planungsgemeinschaften. 6. Insofern für die regionalen Planungsgemeinschaften zusätzlicher Verwal- tungsaufwand entsteht, ist vorgesehen, Mittel für Personalaufstockungen bereit zu stellen? Wenn ja, in welcher Höhe? 7. Wie hoch ist voraussichtlich der Anteil der Verwaltungskosten am Ge- samtbudget? 8. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den Anteil der Verwal- tungskosten zu senken? Die Fragen 6 bis 8 werden im Zusammenhang beantwortet: Unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Konkretisierungen der Regionalisierungsmethode insbesondere durch die einschlägigen Richtlinien geht die Landesregierung derzeit nicht davon aus, dass durch die Stärkung der Regionalisierungsmethode in nennenswertem Maße zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht. Die Regionalisierungsmethode baut auf bestehenden Strukturen auf. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. Die Landesregierung strebt generell an, eine Pauschalierung von Sachausgaben in dem durch die EU-Kommission eröffneten Rahmen umzusetzen, um den Anteil der Verwaltungskosten zu senken.