Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3473 06.10.2014 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 07.10.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Keindorf (CDU) Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage KA 6/8330 „Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ Kleine Anfrage - KA 6/8479 Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei Vorbemerkung: Ergänzend zu den veröffentlichten Angaben des aktuellen 19. KEF-Berichts (LTDrs . 6/2919), auf den bei der Antwort auf die Kleine Anfrage KA 6/8330 verwiesen wurde, holte die Staatskanzlei zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 6/8479 Stellungnahmen der Rundfunkanstalten Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) und Deutschlandradio (DLR) ein. Die Stellungnahmen sind dieser Antwort beigefügt. Frage 1 Werden Pensionsrückstellungen und Aufwendungen für die Altersvorsorge von Mitarbeitern von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, an denen Sachsen -Anhalt durch Staatsverträge beteiligt ist, vollständig oder teilweise über Einnahmen aus den Rundfunkbeiträgen finanziert? Ja. Frage 2 Wenn ja, in welcher Höhe und in welchem Verhältnis werden Einnahmen aus den Rundfunkbeiträgen bzw. -gebühren seit 1999 zu den Pensionsrückstellungen und Aufwendungen der betrieblichen Altersvorsorge von Mitarbeitern von 2 öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, an denen Sachsen-Anhalt durch Staatsverträge beteiligt ist - auch mit Blick auf das BilMoG - zugeführt? Bitte nach Jahren, Rundfunkanstalten und prozentual zum Gesamtertrag und Personalaufwendungen aufschlüsseln. Es wird verwiesen auf die Tabellen, die die beigefügten Stellungnahmen der Rundfunkanstalten enthalten. Frage 3 In welcher Höhe erfolgen Zuwendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten , an denen Sachsen-Anhalt durch Staatsverträge beteiligt ist, an andere Rundfunkanstalten? In welcher Höhe belaufen sich die Anteile des MDR am ARD-Finanzausgleich und an den Ausgleichszahlungen für Pensionsrückstellungen und Altersversorgung? Aus welchen Mitteln werden die Ausgleichszahlungen finanziert? Bitte nach Jahren seit 1999 aufschlüsseln. Das DLR leistet keine Ausgleichszahlungen an andere Rundfunkanstalten (Stellungnahme des DLR S. 2). Das ZDF hat lediglich im Jahr 2012 ausnahmsweise eine Ausgleichszahlung geleistet (Stellungnahme des ZDF S. 4). Der MDR hat in dem Berichtszeitraum Ausgleichszahlungen in unterschiedlicher Höhe geleistet, die durch Rundfunkgebühren- bzw. Rundfunkbeitragsmittel finanziert wurden (Stellungnahme des MDR, Tabelle zu Frage 3.). Frage 4 Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkung rückläufiger Zinserträge bei der Berechnung der Höhe der Pensionsrückstellungen und betrieblichen Altersvorsorge für die Personalaufwendungen in der mittel- und langfristigen Finanzplanung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, an denen SachsenAnhalt durch Staatsverträge beteiligt ist? Wenn möglich, bitte nach Rundfunkanstalten aufschlüsseln. Die Stellungnahmen der Rundfunkanstalten stimmen darin überein, dass fallende Kapitalmarktzinsen zu Mehraufwendungen für die Altersversorgung führen. Der MDR hat angegeben, dass bei einer Senkung des maßgeblichen Zinssatzes um 0,1 Prozentpunkte dem MDR ein zusätzlicher Aufwand von rd. 5 Mio. € entstehe (auf Basis des Rückstellungsbestandes zum 31.12.2013). Das ZDF hat auf der Grundlage des vorläufigen Jahresabschlusses 2013 überschlägig bei einem Zinsrückgang um 0,1 Prozentpunkte einen zusätzlich notwendigen Rückstellungsaufwand von 17,5 Mio. € abgeleitet. Diese Berechnungen belegen die Auffassung der Rundfunkanstalten , dass fallende Kapitalmarktzinsen zu Mehraufwendungen für die Altersversorgung führen. Die Landesregierung schließt sich dieser Auffassung an. Frage 5 Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Beitragssatz des Rundfunkbeitrages in den nächsten Jahren? Die Höhe des monatlich von den Rundfunkbeitragszahlerinnen und Rundfunkbeitragszahlern zu entrichtenden Rundfunkbeitrags wird von der KEF nach Maßgabe 3 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags ermittelt, wobei eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt wird, u. a. die Kosten der Altersversorgung (siehe 19. KEF-Bericht, Tz. 139ff, LT-Drs. 6/2919). Wie die Landesregierung bereits bei der Antwort auf die Kleine Anfrage 6/8330 mit Bezugnahme auf die Darlegungen der KEF im 19. KEFBericht , Tz. 139ff, erklärte, hält die Landeregierung die von der KEF im Rahmen der Gesamtbetrachtung niedergelegten Maßgaben für begründet. Die KEF führte an dieser Stelle aus, dass sie es für erforderlich halte, die durch das BilMoG entstandene weitere Deckungsstocklücke von 1,7 Mrd. € abzudecken. Dazu sei es notwendig, den zweckgebundenen Beitragsanteil von 25 Cent über 2016 fortzuführen und für alle Anstalten einzusetzen. Die KEF stellte dazu fest: „Das kontinuierliche Ansparen der Mittel führt nicht zu einer zusätzlichen Beitragssteigerung .“ Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die Zweifel an dieser Aussage der KEF begründen könnten. Die beigefügten Stellungnahmen von MDR, ZDF und DLR stehen im Einklang mit den zitierten Darlegungen der KEF ab Tz. 139ff des 19. KEF-Berichts (LTDrs . 6/2919).