Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3495 09.10.2014 (Ausgegeben am 09.10.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erhalt der Werderlinden im Zuge des Baus der Hochwasserschutzanlage auf dem Werder in Magdeburg Kleine Anfrage - KA 6/8482 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Magdeburger Stadtteil Werder sollen im Zuge der Errichtung von Hochwasserschutzmaßnahmen 90, zum Teil 100jährige, Linden gefällt werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Inwieweit ist das Land Sachsen-Anhalt in die konkreten Planungen der fraglichen Hochwasserschutzanlage involviert? Bei der in der Zollstraße umzusetzenden Hochwasserschutzmaßnahme handelt es sich um eine kommunale Hochwasserschutzmaßnahme in Verantwortung der Landeshauptstadt Magdeburg. Die Grundlagen für die Bemessung der Anlage wurden zwischen dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) und der Landeshauptstadt Magdeburg abgestimmt. Der LHW, Flussbereich Schönebeck, wurde als Träger öffentlicher Belange entsprechend Planungsstand um Stellungnahme zur technischen Ausführung im Rahmen der Vorentwurfsplanung und im Rahmen der Genehmigungsplanung gebeten. 2. Ist die Linden-Allee als gesetzlich geschützt zu betrachten? Die Linden in der Zollstraße auf dem Werder in Magdeburg fallen unter die Schutzvorschrift des § 21 Abs. 1 NatSchG LSA. 3. Welche Möglichkeiten werden seitens des Landes gesehen, die Hochwas- serschutzanlage so auszuführen, dass die für das Stadtbild prägende Linden -Allee ganz oder in erheblichen Teilen erhalten werden kann? Keine.