Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3496 09.10.2014 (Ausgegeben am 09.10.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Standortschießanlage im Zeitzer Forst (III) Kleine Anfrage - KA 6/8485 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Burgenlandkreis hat mit Bescheid vom 11. Januar 2011 (AZ.: 70.1.4-10.18-24) eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung einer Standortschießanlage auf dem Gelände des Standortübungsplatzes Zeitzer Forst erteilt. Gegen den Genehmigungsbescheid des Burgenlandkreises wurden zwei Widersprüche von Privatpersonen und ein Widerspruch vom Naturschutzbund Deutschland e. V. eingelegt. Im Dezember 2013 berichteten Medien, der Burgenlandkreis habe die angefochtene Genehmigung „zurückgenommen“. Im Januar 2014 berichteten Medien, unter Bezugnahme auf den Büroleiter des Landrates des Burgenlandkreises, darüber, dass die Bundeswehr „Widerspruch gegen den Rücknahmebescheid des Burgenlandkreises “ eingelegt habe. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Entscheidung traf der Burgenlandkreis im Dezember 2013 zu der angefochtenen Genehmigung vom 11. Januar 2011? Der Burgenlandkreis hat seine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 11. Januar 2013 am 9. Dezember 2013 aufgehoben. 2 2. Welche Rechtsbehelfe wurden gegen diese Entscheidung des Burgen- landkreises von wem eingelegt? Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr , Kompetenzzentrum Baumanagement Strausberg hat mit Schreiben vom 7. Januar 2014 gegen diese Entscheidung des Burgenlandkreises Widerspruch eingelegt. 3. Wurde über die eingereichten Rechtsbehelfe zwischenzeitlich entschie- den? Nein. Die Widerspruchsbearbeitung im Landesverwaltungsamt konnte noch nicht abgeschlossen werden. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Strausberg will dem Landesverwaltungsamt noch ergänzende Unterlagen vorlegen und hat darum gebeten, diese bei der Entscheidung über den Widerspruch zu berücksichtigen. Diese ergänzenden Unterlagen liegen bisher noch nicht im Landesverwaltungsamt vor.