Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3502 13.10.2014 (Ausgegeben am 13.10.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Clearingstelle im Ministerium für Inneres und Sport Kleine Anfrage - KA 6/8488 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit Anfang August 2014 gibt es im Ministerium für Inneres und Sport eine Clearingstelle , die sich als Vermittlungs- und Klärungsstelle bei auftretenden Konflikten oder Problemen im Zusammenhang mit der Organisationsfortentwicklung der Polizei versteht . Sie fungiert zudem als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger bei Anfragen in dieser Angelegenheit. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Treten mit der Umsetzung der Polizeistrukturreform, insbesondere mit der Einführung der sogenannten Regionalbereichsbeamten, so viele Probleme auf, dass es einer zusätzlichen Anlauf-, Vermittlungs- und Klärungsstelle bedarf? Wenn ja, bitte Art und Umfang der bislang aufgelaufenen Probleme darlegen. Anlässlich des Spitzengesprächs zur Polizeistruktur mit den polizeilichen Berufsvertretungen und des Polizeihauptpersonalrates wurde bereits am 22. April 2014 entschieden, im Ministerium für Inneres und Sport eine Clearingstelle einzurichten . Die Clearingstelle versteht sich als Vermittlungs- und Klärungsstelle bei auftretenden Konflikten oder Problemen sowie als Anlaufstelle für Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Organisationsfortentwicklung und wird ausschließlich auf Antrag tätig. Bis jetzt sind in der Clearingstelle sechs Eingänge zu verzeichnen. Dabei handelt es sich in zwei Fällen um Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zur 2 Schließung von Polizeidienststellen. Bei zwei Anfragen wurde um grundsätzliche Informationen zur Organisationsfortentwicklung der Landespolizei Sachsen -Anhalt gebeten. Daneben liegen zwei interne Anfragen vor. Davon betraf eine den Dienstweg im Zusammenhang mit Anliegen von Bediensteten an die Clearingstelle, die zweite interne Anfrage beinhaltet eine Beschwerde zum Auswahlverfahren von Regionalbereichsbeamten. 2. Aus welchem Grund übernimmt die Zentrale Beschwerdestelle, die so- wohl Ansprechpartner für die Landespolizei betreffende Beschwerden durch Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist, nicht die Vermittlungs- und Klärungsfälle und steht als Anlaufstelle zur Verfügung? Siehe Antwort zu Frage 3 3. Ist die neu eingerichtete Clearingstelle Teil der Zentralen Beschwerdestel- le oder lediglich örtlich dort angesiedelt? Falls letzteres, wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen beiden Stellen konkret? Die Clearingstelle wurde in der Stabsabteilung Aufgabenplanung im Referat Z 3 - Zentrale Beschwerdestelle als zusätzliche eigenständige Arbeitseinheit eingerichtet . Die Zentrale Beschwerdestelle heißt nunmehr: Zentrale Beschwerdestelle , Korruptionsprävention, Clearingstelle. Die Clearingstelle wurde im Referat Z 3 - Zentrale Beschwerdestelle eingegliedert , gerade weil diese über eine ausgebildete Mediatorin und geschultes Personal im Beschwerdemanagement verfügt. Darüber hinaus wird die vorhandene Infrastruktur genutzt, mit der die Anfragenerfassung, -bearbeitung und Auswertung inhaltlich und technisch sichergestellt werden kann. Die auftretenden Konflikte und Probleme im Zusammenhang mit der Organisationsfortentwicklung der Landespolizei sind dabei aber sachlich und inhaltlich von den sonstigen Beschwerdeeingängen in der Zentralen Beschwerdestelle klar abgrenzbar und werden entsprechend zugeordnet, bearbeitet und getrennt erfasst. 4. Über wie viele Personalstellen welcher Vergütung verfügt die Clearingstel- le? Über wie viele Personalstellen welcher Vergütung verfügt die Zentrale Beschwerdestelle aktuell? Von welchen Behörden sind betreffende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ggf. abgeordnet worden? Die Zentrale Beschwerdestelle, Korruptionsprävention, Clearingstelle ist in zwei Referatsteile untergliedert. Der Teil der Zentralen Beschwerdestelle ist personell mit einer Referatsleiterin der Besoldungsgruppe B 2 besetzt. Sie verfügt über insgesamt fünf Bedienstete, davon drei Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Besoldungsgruppe A 13, einer Sachbearbeiterin A 11 und eine Leiterin der Geschäftsstelle mit der Entgeltgruppe 5. Dem Teil der Clearingstelle sind arbeitsanteilig die Referatsleiterin, eine Sachbearbeiterin der Besoldungsgruppe A 13 und die Leiterin der Geschäftsstelle zugeordnet. Mit der Einrichtung der Clearingstelle wurde die Zentrale Beschwerdestelle um eine Sachbearbeiterin mit der Besoldungsgruppe A 13 verstärkt. 3 Ein Auszug aus dem aktuellen Geschäftsverteilungsplan ist in anonymisierter Form als Anlage beigefügt. Insgesamt sind drei Bedienstete der Zentralen Beschwerdestelle, Korruptionsprävention , Clearingstelle von der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord abgeordnet . 4 5