Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3507 14.10.2014 (Ausgegeben am 15.10.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Freie Theaterförderung Kleine Anfrage - KA 6/8491 Vorbemerkung des Fragestellenden: Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 21. August 2014 (Drs. 6/3364) ergeben sich nachfolgend aufgeführte Nachfragen . Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Förderinstrumente (z. B. Basisförderung, Ansiedlungs-förderung, etc.) standen 2010 bis 2014 im Rahmen der Vergabe der Zuschüsse für Theater in freier Trägerschaft zur Verfügung, um eine szenegerechte und langfristig arbeitende Freie Theaterszene im Land zu entwickeln? Bitte nach Haushaltsjahren getrennt auflisten. Im Förderbereich „Freie Theater“ werden seit Jahren - so auch im Zeitraum 2010- 2014 - in der Regel Neuinszenierungen von Freien Theatergruppen auf Grundlage des Erlasses des Kultusministeriums vom 22. August 2008 (MBl. LSA S. 878) in der jeweils geltenden Fassung gefördert. Seit 2013 stehen zusätzlich auch die Instrumentarien „Wiederaufnahmeförderung“ und „Gastspielförderung“ zur Verfügung; die Förderung von Fortbildungsangeboten für freie Theatergruppen war - wie dem Grundsatz nach auch vorher schon - ebenfalls möglich. 2 Die seit Jahren bestehenden Kooperationsprogramme von Freien Theatern mit Schulen „KLaTSch“ und „TASS“ werden fortgeführt. Frage 2: Wie schätzt die Landesregierung die nachhaltige Qualitätsentwicklung der Instrumente der Freien Theaterförderung insbesondere bezüglich der Ansiedlung junger Künstler und Künstlerinnen ein? Welche Planungen bezüglich der Förderinstrumente sind für die Folgejahre vorgesehen? Einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den in der Antwort zu Frage Nr. 1 dargestellten Förderinstrumentarien und der Ansiedlung junger Künstlerinnen und Künstler können nicht benannt und bewertet werden, weil es dafür keine explizite Erhebung gibt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die im Jahre 2013 erweiterten Förderinstrumentarien zu einer Stärkung der Freien Theaterszene in Sachsen-Anhalt beitragen werden. Sie werden eine noch bessere und „breitere“ Theaterarbeit - vor allem in der Fläche - möglich machen, die vordem oft aufgrund des finanziellen Risikos gescheut worden ist. Das wiederum wird auch zu einer Qualitätsentwicklung und zu einer erhöhten Anziehungskraft für junge Künstlerinnen und Künstler führen. Die Annahme und Wirksamkeit der dargestellten neuen Förderinstrumentarien wird in den kommenden Jahren zu analysieren sein. Kurzfristig ist die Einführung weiterer Instrumentarien, wie u. a. Basisförderung und Konzeptförderung, noch nicht geplant, weil diese unabhängig von der oben genannten Frage der Wirksamkeit der bisherigen Fördermöglichkeiten eine Vielzahl von grundsätzlichen Neuerungen im Kulturfördersystem des Landes nach sich ziehen würde, so zum Beispiel hinsichtlich der dauerhaften Sicherung mehrjähriger Projektförderungen (Verpflichtungsermächtigungen ). Frage 3: Wie verläuft die Prioritätensetzung im Rahmen der Mittelvergabe der Freien Theaterförderung? Wie stellt sich der zeitliche Verlauf dar? Alle Freien Theatergruppen und Institutionen haben die Möglichkeit, Anträge im Förderbereich „Freie Theater“ zu stellen. Gefördert werden Neuinszenierungen, Wiederaufnahmen , Gastspiele, aber es werden auch Fortbildungsveranstaltungen berücksichtigt . Eine Priorisierung zwischen diesen Förderinstrumentarien wird seitens des Landes nicht vorgenommen. Für eine Landesförderung allein maßgebend ist, dass der Antrag das besondere Landesinteresse findet. D. h., sowohl inhaltlich-künstlerisch als auch hinsichtlich der Umsetzung der Förderregularien muss eine qualitativ hochwertige und nachgefragte Theaterproduktion garantiert sein. Der zeitliche Verlauf des mehrstufigen Prioritätenverfahrens gestaltet sich wie folgt: Bis zum 1. Oktober des Vorjahres sind die Anträge beim Landesverwaltungsamt (LVwA), Referat 501 einzureichen. Das Landeszentrum Spiel und Theater SachsenAnhalt e. V. (LanZe) gibt in der Regel im November als Dachverband der Freien Theater entsprechend seiner Landesaufgabe im Rahmen der institutionellen Förde- 3 rung eine Stellungnahme aus Sicht des Fachverbandes zu den Anträgen ab. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme führen Kultusministerium und LVwA grundsätzlich bis Ende Dezember eine Prioritätenberatung durch. Ergebnis dieser Beratung ist eine Vorschlagsliste (Prioritätenliste). Auf deren Grundlage wird bis spätestens Anfang Januar des Förderjahres abschließend über die Anträge und die Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns im Kultusministerium entschieden. Anschließend informiert das Kultusministerium das LVwA über die Förderentscheidung und erteilt den Auftrag, sofort den vorzeitigen Beginn der Maßnahmen zu genehmigen , damit die Antragsteller sehr frühzeitig planen können. Nach Inkrafttreten des Haushaltsführungserlasses des Ministeriums der Finanzen bzw. des Haushaltsführungserlasses des Kultusministeriums werden der Kassenanschlag für das LVwA erstellt und die Haushaltsmittel an das LVwA übertragen. Danach wird die Prioritätenliste sukzessiv abgearbeitet, indem die Zuwendungsbescheide vom LVwA erstellt werden. Dies geschieht in der Regel im ersten und zweiten Quartal des Förderjahres. Frage 4: Welchen Anteil hat die vom Landeszentrum Spiel & Theater eingeschätzte künstlerische Qualität der Projekte bei der Mittelvergabe und nach welchen Kriterien erfolgt die Evaluation der künstlerischen Qualität? Wie bereits in der Antwort zu Frage Nr. 3 ausgeführt, erstellt LanZe im Rahmen der jährlichen Prioritätenverfahren eine Stellungnahme aus Sicht des Fachverbandes. Diese Stellungnahme ist vor allem darauf gerichtet, eine theaterfachliche einschließlich künstlerisch-qualitative Bewertung der eingereichten Projektanträge vorzunehmen , die in die landesseitige Entscheidungsfindung einfließen. Die Evaluierung der erreichten künstlerischen Qualität der umgesetzten Projekte erfolgt unter anderem über die im Rahmen des Verwendungsnachweises vorzulegenden Sachberichte. Hierbei hat der Antragsteller selbst eine Eigenevaluierung vorzunehmen , die auch Qualitätseinschätzungen enthalten muss. In der Regel werden diese auch noch durch Presseberichte, Vor-Ort-Besuche der Bewilligungsbehörde oder des Kultusministeriums und wiederum Einschätzungen von LanZe flankiert. Oftmals ist auch das Erreichen der erwarteten Zuschauerzahlen ein Indiz für die Qualität der Produktionen. Frage 5: Wer entscheidet über die konkreten Förderhöhen für die einzelnen Projekte? Das Kultusministerium entscheidet unter Berücksichtigung des Ergebnisses des in der Antwort zu Frage Nr. 3 dargestellten Verfahrens. Frage 6: Sieht die Landesregierung zwischen dem Verbleib einer Restsumme im Titel 686 74 und dem Zugang der Bewilligungsbescheide an die Freien Theatergruppen einen Zusammenhang? Wenn ja, welche Maßnahmen sind zur Beschleunigung der Zuwendungszusagen vorgesehen? Ein solcher Zusammenhang wird nicht gesehen. Der Zeitpunkt der Erteilung der Zuwendungsbescheide wird (vgl. Antwort zu Frage Nr. 3) vor allem durch die zeitliche 4 Abfolge des Inkrafttretens des Haushaltsgesetzes, der Vorlage der Haushaltsführungserlasse des Ministeriums der Finanzen und des Kultusministeriums und der Übertragung der Bewirtschaftungsbefugnis (Kassenanschlag) durch das Kultusministerium auf das LVwA bestimmt. Viele Antragsteller erhielten zudem bereits Anfang Januar d. J. die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn, der sie in die Lage versetzt, die Planungsarbeiten und die künstlerische Vorbereitung des Projektes zu beginnen. Frage 7: Gibt es Planungen für die Freie Theaterprojektförderung, Instrumente jahresübergreifender Förderung zur Verfügung zu stellen? Solche Überlegungen wurden bereits mehrfach zwischen dem Land (Kultusministerium , LVwA) und LanZe im Rahmen regelmäßig stattfindender jour fixe erörtert. Da bestimmte Theaterproduktionen effektiver und publikumswirksamer umzusetzen sind, wenn sie überjährig angelegt werden können, hat das Kultusministerium mehrfach - zuletzt 2014 - auf das Instrumentarium der „Verpflichtungsermächtigungen“ (VE) zurückgegriffen . 2014 ist eine VE in Höhe von je 150.000 € zulasten der HH-Jahre 2015 und 2016 beantragt und vom Landtag bewilligt worden. D. h., 2015/2016 werden einige Produktionen zweijährige Planungs- und Realisierungszeiträume haben. Frage 8: Welche Freien Theatergruppen aus Sachsen-Anhalt wurden 2012 bis 2014 unter dem Projektnamen Stadt Weißenfels und Stadt Naumburg gefördert? Bitte für die Haushaltsjahre einzeln auflisten. In beiden Fällen handelt es sich um traditionsreiche Theaterfestivals, an denen viele Freie Theatergruppen teilnehmen. Die Gesamtorganisation der Festivals übernehmen die jeweiligen Städte, die deshalb auch für diese Projekte gegenüber dem Land als Antragsteller fungieren. Im Einzelnen waren folgende Theatergruppen und Einzelkünstler in die Festivals involviert : Weißenfels: 2012: - Seumeverein e. V., Music Art Weißenfels e. V., Kulturphoenix e. V. - Tanzstudio Lattermann e. V. sowie der Einzelkünstler Martin Wimmer 2013: - Seumeverein e. V., Music Art Weißenfels e. V., Kulturphoenix e. V. - der Einzelkünstler Ehpanner (Musicalregie) 2014: - Music Art Weißenfels e. V., Kulturphoenix e. V. - Theatrum Hohenerxleben e. V. - diverse Schülertheatergruppen sowie - die Einzelkünstler Tom Wolter und Martin Wimmer 5 Naumburg: 2012: - Seumeverein e. V. 2013: - keine Landesförderung 2014: - Domartisten des Domgymnasiums, Einzelkünstler Julia Raab. Frage 9: Nach welchen Kriterien erfolgt die Förderung des Puppentheaters Magdeburg aus dem Titel Zuschüsse für Theater in freier Trägerschaft? Das Puppentheater Magdeburg erhielt für die Internationalen Figurentheaterfestivals in der Regel eine Zuwendungszusage des Landes - so auch 2013. Die Realisierung des Projektes musste aufgrund des Sommerhochwassers 2013, von dem das Puppentheater unmittelbar betroffen war, verschoben werden. Es erfolgte quasi eine Verschiebung der Förderzusage auf das Jahr 2014. Das Land hat 2014 bewusst die Förderzusage von 2013 aufrecht erhalten, denn das Figurentheaterfestival des Puppentheaters Magdeburg genießt nicht nur einen ausgezeichneten Ruf in der Stadt, Sachsen-Anhalt und der Bundesrepublik, sondern auch im internationalen Theaterbetrieb. Es verhilft der Stadt und dem Land zu einem Imagegewinn in besonderer Weise. Die Förderung aus dieser Haushaltsstelle wurde vor allem deshalb möglich, weil viele nationale (auch aus Sachsen-Anhalt) und internationale Theatergruppen aus der freien Szene an diesen Festivals teilnehmen und somit von der Landesförderung partizipieren.