Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3508 14.10.2014 (Ausgegeben am 15.10.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Besuchsmöglichkeiten in der JVA Burg Kleine Anfrage - KA 6/8502 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der öffentlichen Diskussion um die Auflösung der Justizvollzugsanstalt in Dessau ist verlautbar geworden, dass es in der JVA Burg keine ausreichenden Besuchsmöglichkeiten gibt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Entspricht diese Feststellung den Tatsachen? In der Justizvollzugsanstalt Burg stehen zwei Gemeinschaftsbesuchsräume für jeweils fünf Gefangene, acht Einzelbesuchsräume, zwei Besuchsräume mit Trennscheibe und vier Langzeitbesuchsräume zur Verfügung. Die räumlichen Bedingungen sind damit in Ansehung der Kapazitäten der Justizvollzugsanstalt Burg sachgerecht und angemessen. Sie ermöglichen jedem Insassen, über das gesetzliche Mindestmaß hinaus in ausreichendem Umfang Besuch zu erhalten. 2. Wie oft wurden im ersten Halbjahr 2014 Inhaftierte der Justizvollzugsan- stalt Burg zur Justizvollzugsanstalt Dessau gebracht, um ihnen dort den Empfang von Besucherinnen und Besuchern zu ermöglichen? Im ersten Halbjahr 2014 wurden Gefangene in fünf Fällen zum Besuch in die Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau überstellt. 2 3. Wie hoch waren in dieser Zeit die finanziellen Aufwendungen zur Organi- sation der Besuchstermine? Bitte nach personellen und sächlichen Kosten auflisten und insbesondere auch den personellen Bedarf für diese Leistungen darstellen. Die Gefangenen werden per Sammeltransport mit dem regelmäßig fahrenden Umlauf überstellt. Daher sind keine zusätzlichen Aufwendungen für die Überstellungen entstanden. Zusätzliche Personalkosten sind ebenfalls nicht entstanden, da Organisation und Realisierung von Besuchsterminen zu den ständigen Aufgaben der beteiligten Bediensteten gehören, unabhängig ob diese der Justizvollzugsanstalt Burg oder Dessau-Roßlau angehören.