Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3509 14.10.2014 (Ausgegeben am 15.10.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abschiebungen in von der Ebola-Epidemie betroffene Länder Kleine Anfrage - KA 6/8504 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 8. August 2014 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die EbolaEpidemie in Westafrika zum Internationalen Gesundheitsnotfall. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Handlungsnotwendigkeit sieht die Landesregierung hinsichtlich der sich weiter ausbreitenden Ebola-Epidemie in Westafrika, mit Blick auf Abschiebungen aus Sachsen-Anhalt in die betroffenen Länder? Derzeit wird seitens der Landesregierung keine Notwendigkeit für eine generelle Aussetzung von Abschiebungen nach § 60 a Absatz 1 AufenthG in die von der Ebola-Epidemie betroffenen Länder gesehen. Aufgrund der nur geringen Anzahl der zu erwartenden Abschiebungen werden Einzelfallprüfungen nach § 60 a Absatz 2 AufenthG als das effizientere Verfahren angesehen, um auf die Entwicklung in der Region Westafrikas angemessen reagieren zu können. Zur Sicherstellung der Vorgehensweise sind beabsichtigte Abschiebungen von Personen in die betroffenen Länder frühzeitig, spätestens aber 10 Tage vor dem geplanten Abschiebungstermin, dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt zu melden. 2 2. Wurden seit dem 8. August 2014 Personen aus Sachsen-Anhalt nach Libe- ria, Sierra-Leone, Guinea oder Senegal abgeschoben? Falls ja, bitte einzeln nach Datum und Zielland angeben. Seit dem 8. August 2014 wurden keine Personen aus Sachsen-Anhalt in einen der vier vorgenannten Staaten abgeschoben. 3. Erwägt die Landesregierung aufgrund der Ebola-Epidemie einen Abschie- bungsstopp in die betroffenen Länder zu verhängen? Falls nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 1. wird verwiesen.