Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3516 16.10.2014 (Ausgegeben am 17.10.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Lars-Jörn Zimmer (CDU) Verbeamtung Kleine Anfrage - KA 6/8522 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen von Personalkonzept und Personalstrategie der Landesregierung ist es von Interesse, auch im Hinblick auf haushalterische Vorkehrungen, welche Verbeamtungen in dieser Legislaturperiode vorgenommen worden sind. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Die Mitglieder des Landespersonalausschusses sind entweder aufgrund ihrer Funktion im Hauptamt durch das Beamtengesetz oder aufgrund eines Beschlusses der Landesregierung zur Wahrnehmung der gesetzlich bestimmten Aufgaben formal legitimiert . Ein fachlich-inhaltsbezogenes Aufsichtsrecht der Landesregierung besteht nicht. Die folgende Antwort wird auf Grundlage einer Auskunft des Landespersonalausschusses erteilt. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Wie viele Verbeamtungen ab dem 44. Lebensjahr wurden in dieser Legis- latur im Landespersonalausschuss beraten? Eine „Verbeamtung“ setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber eine - förmlich festgestellte - Laufbahnbefähigung besitzt (z. B. Laufbahnprüfung, Ausnahmen gelten bei Beamtenverhältnissen auf Zeit). In den gemäß Beamtengesetz möglichen Fällen einer Befähigungsfeststellung aufgrund von Lebens - und Berufserfahrung ist der Landespersonalausschuss für die Befähigungsfeststellung zuständig. Insoweit ist er in das Procedere eingebunden, die 2 Befähigungsfeststellung des Landespersonalausschusses ist somit ein der „Verbeamtung“ vorausgehender Akt. In dieser Legislatur wurden im Landespersonalausschuss zehn Anträge zur Feststellung einer Laufbahnbefähigung für Bewerber ab dem 44. Lebensjahr beraten. 2. Wie viele davon erhielten eine Zustimmung? Neun. 3. Aus welchen Ressorts kamen die Antragsteller? 4. Die Anträge wurden gestellt von folgenden obersten Dienstbehörden: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen -Anhalt, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Landeshauptstadt Magdeburg, Stadt Halle (Saale) und Stadt Halberstadt.