Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3519 16.10.2014 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 17.10.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von der Polizei registrierte Gewaltstraftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ im Monat August 2014 Kleine Anfrage - KA 6/8492 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut polizeilichem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) gilt eine Tat als politisch motiviert, „wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet“ (vgl. u. a. BMI/BMJ (Hrsg.): Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2006, S. 135; VS-Bericht LSA 2012). Sachsen-Anhalt hat mit einer zunehmenden rechtsextremistischen Belastung zu kämpfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem durch das Landeskriminalamt Sachsen -Anhalt erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK). Im Lagebild PMK werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - politische Motivation (hierunter fallen auch rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten) zugrunde liegt. 2 Die aufgeführten Zahlen für den Monat August 2014 stellen keine abschließende Statistik dar, sondern können sich aufgrund von Nachmeldungen noch (teilweise sehr deutlich) verändern und haben daher nur vorläufigen Charakter. Die Erhebung erfolgte mit Stand vom 31. August 2014. 1. Wie viele Gewaltstraftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kri- minalität - rechts“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2014 für den Monat August registriert? Wie viele Gewaltdelikte im Themenfeld „Hasskriminalität“, Unterthema „Sexuelle Orientierung“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2014 für den Monat August registriert? Im Monat August 2014 wurde in Sachsen-Anhalt keine politisch motivierte Gewaltstraftat die dem Phänomenbereich - rechts - zugeordnet werden konnte registriert . 2. Wie viele Nachmeldungen wurden für die Vormonate seit Jahresbeginn registriert? Der Begriff der Nachmeldung ist im Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität nicht definiert. Es handelt sich dabei um Straftaten, die nachträglich, d. h. nach einer als Berichtszeitraum definierten Zeitspanne bekannt geworden/gemeldet worden sind. Das Fallaufkommen der Polizei bekannt gewordener Straftaten ist im Wesentlichen vom Anzeigeverhalten der Betroffenen abhängig. Darüber hinaus wird die politische Motivation oft erst im Verlauf des Ermittlungsverfahrens festgestellt und entsprechend gemeldet. Als Vormonate, bezogen auf den Monat August 2014, wurden in diesem Zusammenhang die Straftaten mit Tatzeit vom 1. Januar 2014 bis einschließlich 31. Juli 2014 interpretiert, die dem Polizeilichen Staatsschutz ab dem 1. August 2014 bekannt wurden und im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet worden sind. Demnach sind in diesem Zeitraum fünf Gewaltstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität - rechts - nachträglich registriert worden. 3. Um welche Art von Delikten handelte es sich bei den unter 1. und 2. er- fragten Taten? An welchen Tatorten (in welcher Straße, auf welchem Platz, in welchem Bahnhof bzw. öffentlichen Verkehrsmittel etc.) wurden diese Straftaten wann (Datum und Uhrzeit) verübt? Bitte konkrete Auflistung in jeweils einer Zeile pro Delikt nach Polizeidirektionen und Polizeirevieren, entsprechend der verletzten Rechtsnorm, Angaben zum Sachverhalt (Tathergang /Art und Weise; ggf. Aufführung der Nationalität bzw. des Herkunftslandes der Opfer und Grad der Verletzungen), Themenfeldern im Phänomenbereich PMK-rechts (Rassismus, Antisemitismus, gegen links, Konfrontation/politische Einstellung, sexuelle Orientierung, etc.), Geschädigten nach Alter und Geschlecht, Festnahmen, Untersuchungshaft. Welche dieser Gewaltstraftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welcher materielle Schaden entstand jeweils? Zu welchen der genannten Gewaltdelikte erschien eine Pressemitteilung der Polizei? Im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt werden keine Statistiken mit Angaben zum Tathergang geführt. In keinem der registrierten Fälle wurde eine Unter- 3 suchungshaft angeordnet. Die erfragten Angaben zu den Tatorten, Tatzeiten, Polizeidirektionen und Polizeirevieren , verletzten Rechtsnormen, Themenfeldern, vorläufigen Festnahmen, materiellen Schäden, Presseveröffentlichungen und Tatverdächtigen/Geschädigten sind in der Anlage 1 (zu Frage 1) und Anlage 2 (zu Frage 2) dargestellt. Die Angaben über die polizeilichen Vorerkenntnisse zu den Tatverdächtigen beziehen sich auf Politisch motivierte Kriminalität im Allgemeinen. Phänomenspezifische Vorerkenntnisse, wie „rechts“ etc., werden nicht erhoben. 4. Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Frage 1 und 2 genannten Straftaten jeweils ermittelt? Bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht. Über wie viele Tatverdächtige lagen polizeiliche Vorerkenntnisse aus dem Bereich PMK-rechts vor? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Seite 1 von 1 Anlage 1 männl. weibl. 0 0,00 € 0 0 0 0 0 0 GeschädigteExtr. TatverdächtigeVor- erk. Fest- nahmen Oberbegriff Unterthema Presse- mittlg. AlterTatort Ortsteil 0 StraftatenSumme Delikt - keine Straftaten - Polizeirevier Tatort Tatzeit KA 6/8492 - Gewaltstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität - rechts - im August 2014¹ Ortsteil Polizeirevier Tatdatum Tatzeit Delikt Örtlichkeit Örtlichkeit Summe Tatdatum Polizei- direktion Schaden Polizei- direktion - keine Straftaten - 0 Straftaten ¹ Tatzeit: 01.08.2014 bis 31.08.2014, Stand: 31.08.2014 Seite 1 von 1 Anlage 2 männl. weibl. Altmarkkreis Salzwedel Salzwedel, Hansestadt Salzwedel 19.04.2014 3:55 § 223 StGB ja 0,00 € 0 nein 0 ab 21 1 0 1 (Alter: 29 J., Staats- ang. Mali, verletzt) Börde Haldensleben, Stadt ... 15.06.2014 20:00 § 224 StGB ja 0,00 € 0 nein 0 0 0 1 (Alter: 30 J., Staats- ang. Cote d'Ivoire) Halle (Saale), Stadt Halle (Saale), Stadt Südliche Innenstadt 10.04.2014 11:57 § 223 StGB ja 0,00 € 0 nein 0 ab 21 1 0 1 (Alter: 20 J., Staats- ang. Mali) ... 21.06.2014 13:11 § 223 StGB nein 0,00 € 1 ja 0 ab 21 1 0 1 (Alter: 36 J., Staats- ang. BRD) Merseburg 21.06.2014 13:35 § 113 StGB nein 0,00 € 1 ja 0 ab 21 1 0 1 (Alter: 28 J., Staats- ang. BRD) 3 0,00 € 2 0 0 4 0 5 ... 21.06.2014 13:11 § 223 StGB Unterthema 5 Straftaten PD ST Nord Vor- erk. Delikt Oberbegriff Summe Tatdatum Tatort Ortsteil Örtlichkeit Tatdatum Tatzeit KA 6/8492 - Nachmeldungen von Gewaltstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität¹ AlterPolizeirevier Tatort Ortsteil Tatzeit Polizei- direktion Extr.Örtlichkeit Delikt GeschädigteSchaden Fest- nahmen Presse- mittlg. Tatverdächtige Summe 5 Straftaten Merseburg, Stadt Saalekreis PD ST Süd Innen-/Sicherheitspolitik Konfrontation/Politische Einstellung Polizei- direktion Polizeirevier Fremdenfeindlich Rassismus Fremdenfeindlich Rassismus Fremdenfeindlich Konfrontation/Politische Einstellung gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole Polizei gegen sonstige politische Gegner Rassismus HasskriminalitätPD ST Süd PD ST Nord Saalekreis Halle (Saale), Stadt Börde Altmarkkreis Salzwedel Merseburg, Stadt Halle (Saale), Stadt Haldensleben, Stadt Salzwedel, Hansestadt Merseburg Südliche Innenstadt ... Salzwedel § 223 StGB3:5519.04.2014 Hasskriminalität§ 224 StGB20:0015.06.2014 Hasskriminalität § 223 StGB11:5710.04.2014 § 113 StGB13:3521.06.2014 ¹ Straftaten mit Tatzeit: 01.01.2014 bis 31.07.2014, die ab dem 01.08.2014 bekannt geworden sind. Stand: 31.08.2014 d3519_Anlage.pdf Anlage 1 KA 6-8492.pdf Anlage 2 KA 6-8492