Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3520 16.10.2014 (Ausgegeben am 17.10.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dagmar Zoschke (DIE LINKE) Berechnungsgrundlagen und regionale Perspektive zum Ärztemangel Kleine Anfrage - KA 6/8489 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Antwort der Landesregierung zu unserer Kleinen Anfrage „Ärztemangel in Sachsen-Anhalt“ (Drs. 6/3030) wurden die Prognose-Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KV-LSA) über den zu erwartenden Ärztebedarf ausgewiesen . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales 1. Von welcher Altersgrenze geht die KV-LSA in ihrer Berechnung aus, ab der die Patientinnen und Patienten einer intensiveren medizinischen Zuwendung bedürfen? Die KV-LSA geht nicht von einer „Altersgrenze“ aus. Die Daten stützen sich auf die dokumentierten Arzt-Patienten-Kontakte. Ausgangsbasis der vorsichtigen Einschätzung des künftigen Arztbedarfes in der Antwort zu der Kleinen Anfrage „Ärztemangel in Sachsen-Anhalt“ (Drs. 6/3030) waren daher die Bevölkerungsprognose für Sachsen-Anhalt sowie die Häufigkeit des Arzt-Patienten-Kontaktes nach Geschlecht, Altersgruppe und Facharztgruppe. 2. Wie viele Patientinnen und Patienten sind nach dieser Berechnung der KV-LSA von einem einzelnen Hausarzt auf dem Land zu betreuen? Nach Angaben der KV-LSA wurden zum Zeitpunkt der Erhebung 1.101 Behandlungsfälle je Hausarzt und Quartal zur Abrechnung eingereicht. Eine Unterscheidung nach Land und Stadt erfolgt nicht. 2 3. Wie viele Patientinnen und Patienten sind nach dieser Berechnung der KV-LSA von einem einzelnen Facharzt auf dem Land zu betreuen? Bitte genau nach Facharzt-gruppen aufschlüsseln. Die durchschnittlichen Fallzahlen pro Arzt (für ausgewählte Fachgruppen) sind nachfolgend aufgelistet. Eine Unterscheidung nach Land und Stadt erfolgt nicht. Fachgruppe Fallzahl Allgemeinmedizin 1.101 Hausärztliche Internisten 1.086 Kinderärzte 1.013 Anästhesisten 303 Augenärzte 1.562 Chirurgen 906 Gynäkologen 1.252 HNO-Ärzte 1.289 Hautärzte 1.587 Nervenärzte 820 Orthopäden 1.312 Urologen 1.363 Psychologische Psychotherapeuten 61 Fachärztliche Internisten 1.106 Radiologen 1.652 Nuklearmediziner 792 Kinderchirurgen 911 MKG Chirurgen 94 Neurochirurgen 565 Kinder- und Jugendpsychotherapeuten 440 Laborärzte 14.321 Pathologen 3.379 Leistungserbringer, die ausschl. zyto u./o. zytogen. u. molekulargen. Leistungen erbringen 9.353 Physikal. Reha-Medizin 794 4. Wie verteilen sich die in der Prognose dargestellten unbesetzten Arzt- praxen regional? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten. Die Prognose enthält keine Angaben zu unbesetzten Arztpraxen, sondern zum Nachbesetzungsbedarf bis zum Jahr 2025. Wenn die Nachbesetzung nicht gelingt , werden die Praxen tatsächlich unbesetzt bleiben. 3 Der Nachbesetzungsbedarf verteilt sich auf die Landkreise und kreisfreien Städte wie folgt: Landkreis/ Kreisfreie Stadt Arztbestand per 06.06.2012 in VBE Anzahl der Ärzte, die 2025 65 Jahre und älter sein werden Bedarf 2025 unter der Annahme, dass 2012 bedarfsgerecht ist Vorauss. weiter praktizierende „Bestandsärzte “ 2025 Nachbesetzungsbedarf für Beibehaltung des Versorgungsniveaus von 2012 in 2025 Altmarkkreis Salzwedel 47,25 25,75 46,64 21,50 25,14 AnhaltBitterfeld 106,75 67,50 105,37 39,25 66,12 Börde 108,50 61,00 107,10 47,50 59,60 Burgenlandkreis 125,00 80,00 123,39 45,00 78,39 DessauRoßlau 48,25 29,75 47,63 18,50 29,13 Halle 164,00 98,50 161,88 65,50 96,38 Harz 129,00 67,00 127,34 62,00 65,34 Jerichower Land 49,00 26,00 48,37 23,00 25,37 Magdeburg 152,75 90,75 150,78 62,00 88,78 MansfeldSüdharz 88,50 52,50 87,36 36,00 51,36 Saalekreis 99,00 57,00 97,72 42,00 55,72 Salzlandkreis 129,50 90,00 127,83 39,50 88,33 Stendal 69,50 38,00 68,60 31,50 37,10 Wittenberg 92,50 59,00 91,31 33,50 57,81 Gesamt 1.409,50 842,75 1.391,32 567,00 824,57 5. Welche Kommunen haben Kooperationsverträge mit der KV-LSA hinsicht- lich der Bekämpfung des Ärztemangels abgeschlossen? Welchen Inhalt haben diese Kooperationsverträge jeweils? Die KV-LSA hat mit folgenden Kommunen Kooperationsverträge geschlossen:  Stadt Osterwieck,  Stadt Bitterfeld-Wolfen,  Stadt Wernigerode,  Landeshauptstadt Magdeburg,  Stadt Harzgerode und  Altmarkkreis Salzwedel. Alle Verträge beinhalten die institutionalisierte Kooperation zur Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten. 4 6. In welchem genauen Alter sind in Sachsen-Anhalt innerhalb der letzten 10 Jahre Haus- und Fachärzte in den Ruhestand gegangen? In der Prognose der KV-LSA wird davon ausgegangen, dass die Haus- und Fachärzte mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen. Vor zwölf Jahren hat die KVLSA hierfür ein Alter von 62 Jahren ermittelt. Damals war Teilzeittätigkeit bzw. Anstellung in der ambulanten Versorgung nicht möglich und damit der Verzicht auf die Zulassung eher endgültig. Es ist nicht bekannt, ob gegenwärtig nach dem Verzicht auf die Zulassung oder der Beendigung der Anstellungsgenehmigung der Ruhestand angetreten wird. Zu beobachten ist jedoch, dass es einen hohen Anteil wechselnder Anstellung in die Medizinischen Versorgungszentren gibt.